Begutachtung der Dissertation

Die eingereichte Dissertation wird von mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachtern beurteilt, von denen eine Person als Professorin oder Professor der promotionsführenden Fakultät angehören muss. Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Doktorarbeit kann auch als Gutachterin oder Gutachter bestellt. Die Doktorandin oder der Doktorand kann weitere fachlich geeignete Gutachterinnen oder Gutachter vorschlagen, die vom Promotionsausschuss ebenfalls bestellt werden können.

Studierende der Europa-Universität Viadrina (Foto: Heide Fest/Universität Frankfurt (Oder))

„Aufgabe der Viadrina als Europa-Universität ist es, sich mit den zentralen europäischen Zukunftsfragen zu befassen. Wir haben eine langjährige Expertise in vielen Fragen, die für Europa von zentraler Bedeutung sind.”

Prof. Dr. Eva Kocher, Präsidentin der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Studierende der HMTM Hannover (Foto: Michael Wallmöller/HMTM Hannover)

„Die exzellente Qualität ihrer Mitglieder macht die HMTMH zu einer starken Akteurin: Engagiert, vorausschauend und verantwortungsbewusst übernimmt sie eine führende Stimme bei der Gestaltung von Kultur heute und morgen.”

Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann, Präsidentin der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Bibliothek der Zeppellin Universität Friedrichshafen (Foto: Zeppelin Universität Friedrichshafen)

„Die ZU ist eine kreative, agile Universität, die konsequent für Innovationen im Hochschulbereich steht. Ihr Ziel ist es, die Talente jedes Einzelnen auf allen Ebenen zur vollen Entfaltung zu bringen.”

Prof. Dr. Klaus Mühlhahn, Präsident der Zeppelin Universität

Als Gutachterin oder Gutachter können in der Regel bestellt werden:

  • Professorinnen und Professoren (auch im Ruhestand),
  • Juniorprofessorinnen und -professoren,
  • Hochschul- bzw. Privatdozentinnen und -dozenten,
  • habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens können auch an einer Fachhochschule tätige Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Funktion einer Gutachterin oder Gutachter übernehmen.

Bewertung der Dissertation

Die Gutachter bewerten die Doktorarbeit einzeln und unabhängig voneinander innerhalb einer festgelegten Frist und schlagen eine Note vor. Die Dissertation und die Gutachten werden zur Einsicht für einen bestimmten Zeitraum im Dekanat fakultätsöffentlich ausgelegt. Eventuelle Stellungnahmen zur ausgelegten Doktorarbeit können an die Prüfungskommission gerichtet werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird der Doktorandin bzw. dem Doktoranden mitgeteilt, ob die Dissertation angenommen oder abgelehnt wurde.

Die Dissertation kann der Doktorandin bzw. dem Doktoranden bei Mängeln in der Regel einmal zur Überarbeitung zurückgegeben werden. Wird die Dissertation endgültig abgelehnt, so wird das Promotionsverfahren mit dem Urteil "nicht bestanden" abgeschlossen. Eine abgelehnte Dissertation darf nicht mehr als Promotionsarbeit vorgelegt werden.

Forschungslandkarte

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