Örtliche Zulassungsbeschränkung

Das Wort „örtlich“ bedeutet, dass es sich um einen Studiengang handelt, der an einer bestimmten Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Im Gegensatz dazu gibt es auch Studiengänge, die an allen anbietenden Hochschulen bundesweit zulassungsbeschränkt sind, z.B. Medizin oder Pharmazie.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden häufig auch als NC-Studiengänge bezeichnet. NC steht für Numerus Clausus, d.h. geschlossene Anzahl.

Studierende an der Universität Ulm (Foto: Universität Ulm)

"Ein fokussiertes Fächerspektrum, Forschungsstärke und zahlreiche interdisziplinäre Projekte zeichnen die Universität Ulm aus. Wir sind klein, jung, flott und flexibel!"

Prof. Dr.-Ing. Michael Weber, Präsident der Universität Ulm

Studentinnen im Labor (Foto: Andrea Fabry)

„Unser Ziel ist es, Wissen für Gesellschaft und Umwelt zu schaffen und zu vermitteln. Deshalb gehören am KIT Forschung, Lehre, Innovation und der intensive Austausch mit der Gesellschaft untrennbar zusammen.”

Prof. Dr. Jan S. Hesthaven, Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)

Numerus Clausus - NC-Werte

Oft wird der NC missverstanden als eine vorab festgelegte Auswahlgrenze, bei der der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wird. Tatsächlich wird der Numerus Clausus jedoch immer erst nachträglich, d.h. nach Eingang aller Bewerbungen, errechnet: Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die vorhandene Zahl an Studienplätzen, werden nur die Besten zugelassen. Aus den aktuell vorliegenden Bewerbungen wird die Durchschnittsnote errechnet, die mindestens vorliegen muss, um zugelassen zu werden. Die NC-Werte aus den letzten Semestern sind zwar nützliche Anhaltspunkte, sollten Sie aber auf keinen Fall davon abhalten, sich zu bewerben, da Sie nicht wissen können, wie die Durchschnittsnoten ihrer Mitbewerberinnen und Mitbewerber im aktuellen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind.

Angenommen, im letzten Semester lag der NC für einen Studiengang bei 2,0, Ihre Durchschnittsnote ist jedoch schlechter als 2,0, dann ist es dennoch möglich, dass Sie im aktuellen Semester einen Studienplatz erhalten, da der aktuelle NC erst noch von der Hochschule berechnet wird und auch schlechter als 2,0 sein kann.

Abgesehen von der Durchschnittsnote gibt es noch weitere Kriterien, insbesondere die Wartezeit, die bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Rolle spielen. Sollten Sie bereits über Wartesemester verfügen, können Sie auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt als dem geforderten Numerus Clausus Chancen auf einen Studienplatz haben. Achtung: Als Wartezeit zählen nur Zeiten, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

SIT
Studium-Interessentest

Der Studium-Interessentest (SIT) hilft Schülerinnen und Schülern bei der Studienwahl und -orientierung. Der SIT ist kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, liefert eine ausführliche Testauswertung und eine Liste mit dazu passenden Studiengängen.

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Der passt zu mir!

Für einige Studiengänge müssen Sie erst ihre Eignung nachweisen, bevor Sie sich bewerben können. Sie sollten sich daher mindestens ein Jahr vor dem beabsichtigten Studienbeginn über Termine und Inhalte der Eignungsprüfung erkundigen. Die Eignungsprüfungen werden v.a. in sportwissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengängen verlangt. Hierbei müssen Sie in speziellen, fachbezogenen Prüfungen Ihre Eignung für das angestrebte Studium nachweisen.

Weitere Auswahlkriterien für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Neben dem Numerus Clausus können die Hochschulen weitere Auswahlkriterien für örtliche Zulassungsverfahren festlegen, wie z.B. Auswahlgespräche, Praktika, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis oder einen absolvierten Studierfähigkeitstest. Diese Kriterien unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen zu informieren.

Alle Studiengänge

Dialogorientiertes Serviceverfahren - DoSV

Für einige örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge führt die Stiftung für Hochschulzulassung die Auswahlverfahren im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn Sie sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, dessen Studienplätze im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens vergeben werden, müssen Sie sich zunächst auf der Internetseite hochschulstart.de registrieren.