Gesamtnote

Das Promotionsverfahren wird mit einer Gesamtnote abgeschlossen, die von der Promotionskommission ermittelt wird. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der Note für die Dissertation und derjenigen für die mündliche Prüfung. Dabei wird die Note der Dissertation meist stärker gewichtet. Für die Bewertung der Dissertation und der Leistungen in der mündlichen Prüfung sowie für die Bildung der Gesamtnote der Promotion werden die traditionellen lateinischen oder die entsprechenden deutschen Bezeichnungen gebraucht. In der Regel wird folgende Notenskala verwendet:

Studentinnen der Universität zu Lübeck (Foto: Universität zu Lübeck)

„Die moderne Life Science Universität zu Lübeck bietet ein fokussiertes Studium zu Themen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen – interprofessionell vernetzt, forschungs- und wertbasiert.”

Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Präsidentin der Universität zu Lübeck

Studierende an der Hochschule für Musik und Theater Rostock (Foto: Thomas Häntzschel/Hochschule für Musik und Theater Rostock)

„Die Gesellschaft braucht junge Menschen, die bereit sind, Musik und Theater zu leben. Unsere Aufgabe ist es, einen Raum zu schaffen, in dem Studierende dieses Leben erproben und sich entwickeln können.”

Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns, Rektor der Hochschule für Musik und Theater Rostock

Gebäude der ESMT Berlin (Foto: ESMT Berlin)

„Die ESMT Berlin ist eine forschungsorientierte Hochschule mit Promotionsrecht. Der Fokus auf Innovation, Leadership und Analytics macht uns besonders attraktiv für Studierende und Professoren aus aller Welt.”

Prof. Jörg Rocholl, Präsident der ESMT European School of Management and Technology

  • Notenskala
    LateinDeutsch Erläuterung
    summa cum laudeausgezeichnet eine ganz hervorragende Leistung
    magna cum laude sehr guteine besonders anzuerkennende Leistung
    cum laudeguteine den Durchschnitt überragende Leistung
    ritegenügend, bestandeneine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
    insufficienter ungenügend, nicht bestanden insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung

Das Prädikat „summa cum laude“ wird in der Regel nur vergeben, wenn die Dissertation und die mündliche Prüfung einstimmig von den Gutachterinnen und Gutachtern bzw. Prüferinnen und Prüfern mit „summa cum laude“ bewertet wurde. Die promotionsberechtigten Fakultäten können für die Erteilung dieses Prädikats auch weitere Anforderungen stellen, z.B. die Erstellung zusätzlicher Gutachten. Diese sind in den Promotionsordnungen geregelt.