Promovieren mit deutschem Studienabschluss

Die Zulassung zur Promotion setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Studienabschluss. Die Abschlüsse Diplom, Magister, Master oder andere den Studiengang abschließende Prüfungen (z.B. Staatsexamen) ermöglichen meist eine sogenannte direkte Zulassung, während Sie mit den Abschlüssen Bachelor und Diplom (FH) zusätzliche Voraussetzungen erfüllen müssen.

Tübingen (Foto: Universität Tübingen)

„Studierende, die innovative und interdisziplinär verknüpfte Studiengänge suchen, dazu von einem weltweiten Netzwerk in Lehre und Forschung profitieren möchten, sind an der Universität Tübingen genau richtig.”

Prof. Dr. Karla Pollmann, Rektorin der Eberhard Karls Universität Tübingen

Studierender an der Bauhaus-Universität Weimar (Foto: Jens Hausprung/Universität Weimar)

„Gemeinsam unsere Zukunft gestalten: Die Bauhaus-Universität Weimar bietet das passende konstruktiv-dynamische Umfeld, um nachhaltigen Wandel konkret und angewandt voranzutreiben.”

Prof. Peter Benz, Präsident der Bauhaus-Universität Weimar

Studierende an der Pädagogischen Hochschule Freiburg (Foto: PH Freiburg)

„Die PH Freiburg gehört in der empirischen Bildungsforschung national zu den forschungstärksten Institutionen. Besonders eindrucksvoll ist darüber hinaus ihr internationales, professionsorientiertes Lehrprofil.”

Prof. Dr. Hans-Georg Kotthoff, Rektor der Pädagogischen Hochschule Freiburg

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Neben dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulabschlusses können die zur Promotion berechtigten Fakultäten weitere Zulassungskriterien festlegen, wie z.B. eine sehr gute Note des Studienabschlusses oder bestimmte Sprachkenntnisse. Die Zulassungsmodalitäten sind von den jeweiligen Fächerkulturen geprägt. Letztlich ist die Zulassung zur Promotion eine Einzelfallentscheidung, die auf der Grundlage der jeweils geltenden Promotionsordnung getroffen wird.

Für die Zulassung zur Promotion ist ebenfalls von Bedeutung, ob Sie fachlich an Ihr Hochschulstudium anknüpfen oder fachfremd promovieren möchten. Im Regelfall ist eine fachliche Nähe zum absolvierten Studium Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion. Wenn Sie fachfremd promovieren möchten, entscheidet der Promotionsausschuss über die Zulassung und ggf. über zusätzliche Auflagen.

Alle Promotionsmöglichkeiten

Zulassung mit Bachelor, Diplom (FH/HAW)

Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor- oder Diplom (FH/HAW)-Abschluss können unter bestimmten Voraussetzungen zur Promotion an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zugelassen werden. Die Bachelorabschlüsse von Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sind in Bezug auf die Zulassung zur Promotion den Diplomabschlüssen von Fachhochschulen gleichgestellt.

Was unter "besonders qualifiziert" zu verstehen ist, legen die Universitäten in ihren Promotionsordnungen fest. Oft sind damit ein sehr guter Hochschulabschluss oder gleichwertige Kriterien gemeint, wie z.B. dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu der Spitzengruppe ihres bzw. seines Faches gehört. Zudem müssen Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor- oder Diplom (FH/HAW)-Abschluss meistens ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

Zulassung zur Promotion - Eignungsfeststellungsverfahren

Die Form, der Inhalt sowie die Dauer eines Eignungsfeststellungsverfahrens sind nicht einheitlich festgelegt. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens in ihren Promotionsordnungen. Die Einzelheiten des Verfahrens legt der Promotionsausschuss individuell unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Promotionsordnung und nach Anhörung der Kandidatin oder des Kandidaten unter Hinzuziehung der Betreuerin oder des Betreuers fest.

Forschungslandkarte

Mit der Forschungslandkarte können die Suche nach Forschungsthemen an deutschen Hochschulen suchen, die deren institutionelles Profil besonders prägen.

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