Anerkennung & Anrechnung

Die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis an Hochschulen berücksichtigt bereits erworbene Kompetenzen, Qualifikationen und Leistungen von Studierenden und Studieninteressierten. So können Studienleistungen, Auslandssemster oder berufliche Qualifikationen angerechnet bzw. anerkannt werden. Bereits Geleistetes kommt somit dem Studium zu gute.

Studierende vor dem Rechtshaus der Universität Hamburg (Foto: UHH/Dingler)

"Exzellent, nachhaltig, den Transfer fördernd: Das ist die Universität Hamburg. Ein Flaggschiff der Wissenschaft im Norden Deutschlands."

Prof. Dr. Hauke Heekeren, Präsident der Universität Hamburg

Studierende auf dem WesterWaldCampus der Hochschule Koblenz (Foto: Hochschule Koblenz)

"Die Hochschule Koblenz entwickelt immer wieder neue Studienangebote – maßgeschneidert auf den sich wandelnden Arbeitsmarkt, aber auch den Bedürfnissen der immer heterogeneren Studierendengruppe gerecht werdend."

Prof. Dr. Karl Stoffel, Präsident der Hochschule Koblenz

Studierende der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar musizieren (Foto: Guido Werner/Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar)

"Weimar ist eine weltoffene und faszinierende Kulturstadt. Hier lässt sich wunderbar Musik machen, forschen und pädagogisch tätig sein."

Prof. Anne-Kathrin Lindig, Präsidentin der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

Anerkennung

Anerkennung bezieht sich auf Kompetenzen, Qualifikationen und Leistungen, die Sie an Hochschulen erbracht haben, und mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule anerkannt werden sollen.

Wenn Sie die Anerkennung erbrachter Kompetenzen, Qualifikationen oder Leistungen wünschen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule stellen.

An den Hochschulen sind die Anerkennungsverfahren in den Prüfungsordnungen geregelt. Informieren Sie sich rechtzeitig an Ihrer Hochschule bei der Studienberatung oder Anerkennungsbeauftragten über entsprechende Regelungen und Fristen.

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung bietet die Informationsseite
„AN! - Anerkennung und Anrechnung in Deutschland“

Anrechnung

Anrechnung bezieht sich auf Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden. Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen erfolgt individuell, pauschal oder in einer Kombination aus beiden Verfahren.

An den Hochschulen sind die Anrechnungsverfahren in den Prüfungsordnungen geregelt. Informieren Sie sich rechtzeitig an Ihrer Hochschule bei der Studienberatung oder Anrechnungsbeauftragten über entsprechende Regelungen und Fristen.

Weitere Informationen zum Thema Anrechnung bietet die Informationsseite
„AN! - Anerkennung und Anrechnung in Deutschland"