Weitere Voraussetzungen fürs Studium

Sie verfügen über die Hochschulzugangsberechtigung, haben sich für ein Studienfach entschieden und möchten nun studieren. Bevor es losgehen kann, müssen Sie je nach Studiengang bestimmte Nachweise erbringen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Hierzu können je nach Hochschule und Studiengang z. B. der Nachweis über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse zählen oder auch der Beleg über die Absolvierung eines geforderten Praktikums.

Studierende vor dem Informations-, Kommunikations- und Medienzentrum (IKMZ) der BTU Cottbus-Senftenberg (Foto: Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg)

"Wir sind eine internationale, dynamische Universität mit einem spannenden Profil und vielfältigen Studiengängen, in denen wir individuelle Betreuung mit innovativen Lernformen verbinden. Sie sind willkommen!"

Prof. Dr. Gesine Grande, Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg

Gebäude der ESMT Berlin (Foto: ESMT Berlin)

„Die ESMT Berlin ist eine forschungsorientierte Hochschule mit Promotionsrecht. Der Fokus auf Innovation, Leadership und Analytics macht uns besonders attraktiv für Studierende und Professoren aus aller Welt.”

Prof. Jörg Rocholl, Präsident der ESMT European School of Management and Technology

Veranstaltung an der FOM (Foto: Essen FOM)

"Die FOM Hochschule bietet Berufstätigen mit ihren berufsbegleitenden Studiengängen an 29 Hochschulzentren ideale Perspektiven und ergänzt so die klassischen Studienangebote staatlicher Hochschulen."

Dr. Harald Beschorner, Kanzler FOM Hochschule für Oekonomie & Management - University of Applied Sciences

Fremdsprachenkenntnisse

Fremdsprachenkenntnisse werden in Studiengängen gefordert, deren Lehrveranstaltungen entweder komplett oder teilweise in einer anderen Sprache durchgeführt werden. Auch für Studiengänge, in denen die Lektüre fremdsprachiger Literatur vorgesehen ist, sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.

So setzt beispielsweise das Studieren in den Geschichtswissenschaften in der Regel Lateinkenntnisse und Kenntnisse in zwei modernen europäischen Sprachen voraus.

Wann Sie den Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse erbringen müssen, variiert von Hochschule zu Hochschule. So ist es möglich, dass der Sprachnachweis als eine Zulassungsvoraussetzung direkt bei der Immatrikulation vorzuweisen ist oder aber erst im Verlauf des Studiums erbracht werden kann.

In welcher Form Sie den Nachweis erbringen müssen, ist unterschiedlich: je nach Hochschule und Studiengang reichen einige Jahre schulischer Fremdsprachenunterricht oder die Teilnahme an Sprachprüfungen, die an den Hochschulen abgelegt werden, oder auch der Nachweis des geforderten Sprachniveaus, wie ihn z.B. der TOEFL-Test belegt.

Ausländische Studierende müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen.

Ganz ohne Sprachkenntnisse wird das Studieren schwierig, denn grundlegende Fremdsprachenkenntnisse sind in fast allen Studiengängen erforderlich.

Praktika

Beim Praktikum wird zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum unterschieden. Während das Pflichtpraktikum, meist ein Vorpraktikum, Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Studiengängen ist, ist die Absolvierung eines freiwilligen Praktikums nicht gefordert und unterliegt daher auch keinen besonderen Vorgaben durch die Hochschulen. Dennoch ist ein freiwilliges Praktikum ratsam.

Neben dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen erhalten Sie gleichzeitig erste Einblicke in den angestrebten Arbeitsbereich. Sie können selbstverständlich auch mehrere Praktika absolvieren und so in verschiedene Arbeitsbereiche hineinschnuppern.

Ein freiwilliges Praktikum oder eine studentische Mitarbeit in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums sind daher sicher zu empfehlen.

SIT
Studium-Interessentest

Der Studium-Interessentest (SIT) hilft Schülerinnen und Schülern bei der Studienwahl und -orientierung. Der SIT ist kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, liefert eine ausführliche Testauswertung und eine Liste mit dazu passenden Studiengängen.

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Eignungsprüfungen

Wenn Sie Interesse an einem Sportstudium oder einem Studiengang aus der Fächergruppe Bereich Kunst, Musik, Design haben, sollten Sie beachten, dass Sie in der Regel im Rahmen einer Eignungsprüfung nachweisen müssen, dass Sie die sportliche bzw. künstlerische Befähigung für das gewünschte Studium mitbringen. Gerade bei künstlerischen Studiengängen müssen Sie daran denken, dass dieser Nachweis häufig noch vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung erbracht werden muss, damit Sie direkt nach Ihrem Abitur mit dem Studium beginnen können.