Zulassung zur Prüfung - Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nachdem Sie Ihr Forschungsvorhaben abgeschlossen und Ihre Dissertation verfasst haben, müssen Sie Ihre Doktorarbeit bei Ihrer Fakultät zur Begutachtung einreichen. Parallel dazu stellen Sie in der Regel den Antrag auf Zulassung zur Prüfung, dem eigentlichen Promotionsverfahren.

Studentin in der Bibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (Foto: Christian Klenk/Universität Eichstätt-Ingolstadt)

„Die KU hat den ganzen Menschen, die ganze Gesellschaft im Blick. Wir wollen auch über unseren Campus hinaus wirken, in den Dialog treten und Verantwortung übernehmen.”

Prof. Dr. Gabriele Gien, Präsidentin der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Studierende der Folkwang Universität der Künste (Foto: Universität der Künste Essen)

„Ziel von Folkwang ist die Ausbildung von Persönlichkeiten, die von exzellenter künstlerischer Kompetenz, einem breiten Bildungshorizont, einem hohen Maß an Kreativität und gesellschaftlicher Verantwortung geprägt sind.”

Prof. Dr. Andreas Jacob, Rektor der Folkwang Universität der Künste

Studierende der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd (Foto: PH Schwäbisch Gmünd)

„Die PH Schwäbisch Gmünd setzt Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Interkulturalität. Sie zeichnet sich aus durch die enge Verzahnung von Forschung und Praxis und interdisziplinäre Kooperation.”

Prof. Dr. Claudia Vorst, Rektorin der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd

Dem schriftlichen Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind oft hinzuzufügen:

- ein Lebenslauf,
- mehrere Exemplare der Dissertation,
- eine Zusammenfassung der Dissertation,
- der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

Auf jeden Fall müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Doktorarbeit selbständig verfasst, alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beachtet haben. Welche weiteren Unterlagen Sie Ihrem Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren beifügen müssen, erfahren Sie in der Promotionsordnung und im Promotionsbüro Ihrer Fakultät. 

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