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Frankfurt School of Finance & Management

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Als Doktorand kann zum Promotionsstudium zugelassen werden, wer ein Masterstudium an einer Hochschule in Deutschland oder ein Diplomstudium an einer deutschen Universität im Fachgebiet der Dissertation mit mindestens dem Gesamtergebnis "gut" oder einer gleichwertigen Note abgeschlossen hat. Bei einer Bewertung nach ECTS-Grades müssen mindestens 75% der erzielbaren Leistungspunkte erreicht worden sein.

      (2) Absolventen mit dem Diplom ein...
      § 4 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Als Doktorand kann zum Promotionsstudium zugelassen werden, wer ein Masterstudium an einer Hochschule in Deutschland oder ein Diplomstudium an einer deutschen Universität im Fachgebiet der Dissertation mit mindestens dem Gesamtergebnis "gut" oder einer gleichwertigen Note abgeschlossen hat. Bei einer Bewertung nach ECTS-Grades müssen mindestens 75% der erzielbaren Leistungspunkte erreicht worden sein.

      (2) Absolventen mit dem Diplom einer deutschen Fachhochschule im Fachgebiet der Dissertation können unter Vorbehalt zum Promotionsstudium zugelassen werden, wenn sie mit mindestens dem Gesamtergebnis "gut" abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen zur endgültigen Zulassung sind durch eine Eignungsfeststellung nach dem erfolgreichen Erbringen aller Studienleistungen des ersten Jahres im Promotionsstudium erfüllt.

      (3) Bewerber mit einem Masterabschluss, Universitäts- oder Fachhochschuldiplom aus einem anderen Fachgebiet können analog zur Regelung des Abs. (2) unter Vorbehalt zum Pro-motionsstudium zugelassen werden.

      (4) Der Promotionsausschuss entscheidet bei Bewerbern mit Hochschulgraden einer ausländischen Hochschule über die Gleichwertigkeit zu Abschlüssen nach Abs. (1)-(3).

      (5) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium ist schriftlich – in der Regel in elektronischer Form -- an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
      a) Eine Skizze für ein mögliches Forschungsvorhaben gemäß den vom Promotionsausschuss festgelegten Richtlinien;
      b) Kopien der Hochschulzugangsberechtigung und der zum Nachweis nach Abs. (1)-(4) erforderlichen Hochschulabschlusszeugnisse;
      c) Eine Darstellung des Lebenslaufs und des Studienwegs des Bewerbers einschließlich eines Verzeichnisses der Schriften, die der Bewerber bereits veröffentlicht hat;
      d) Falls zutreffend, die Angabe von Hochschulstudien und früheren Promotionsverfahren, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden.

      (6) Mit der Zulassung zum Promotionsstudium ist der Doktorand an der Frankfurt School of Finance & Management immatrikuliert und wird in das Promotionsregister eingetragen. Es wird eine Promotionsgebühr nach der aktuellen Gebührenregelung des Präsidiums erhoben.

      (7) Der Doktorand kann sein Promotionsvorhaben zurückziehen, solange die Dissertation noch nicht eingereicht wurde (§ 6 Abs. (3))

      (8) Wenn einem Bewerber die Zulassung zur Promotion vom Promotionsausschuss versagt wird, wird ihm dies schriftlich mitgeteilt. Die Zulassung zur Promotion kann widerrufen werden, wenn der Fortschritt im Promotionsstudium nicht nachgewiesen wird.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation soll ein Thema aus einem Fachgebiet zum Gegenstand
      haben, das an der Frankfurt School of Finance & Management
      wissenschaftlich vertreten ist. Die Dissertation leistet als eigenständige Arbeit
      einen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Die Dissertation
      soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (2) Die Dissertation kann eingerecht werden, wenn alle Leistungsnachweise aus
      dem Promotions...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation soll ein Thema aus einem Fachgebiet zum Gegenstand
      haben, das an der Frankfurt School of Finance & Management
      wissenschaftlich vertreten ist. Die Dissertation leistet als eigenständige Arbeit
      einen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Die Dissertation
      soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (2) Die Dissertation kann eingerecht werden, wenn alle Leistungsnachweise aus
      dem Promotionsstudium gemäß § 5 Abs. (3) a-d vorliegen, die nach dem
      Promotionsplan in den ersten vier Semestern vorgesehen sind.

      (3) Die Dissertation muss in vier Exemplaren beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses eingereicht werden. Ihr ist eine ehrenwörtliche Erklärung beizufügen, dass die Dissertation selbstständig verfasst wurde und die benutzten
      Quellen vollständig angegeben sind. Außerdem ist eine Erklärung abzugeben,
      dass die Dissertation weder in vorgelegter noch in ähnlicher Form bereits in
      einem vergleichbaren Prüfungsverfahren eingereicht wurde. Darüber hinaus
      unterliegt der Doktorand dem Ehrenkodex der Frankfurt School of Finance &
      Management.

      (4) Die Prüfer nehmen jeweils in einem unabhängigen Gutachten Stellung und
      sprechen sich für die Annahme oder Ablehnung der Dissertation aus. Die
      Dissertation wird mit Leistungspunkten gemäß § 8 Abs. (1) bewertet.

      (5) Die Dissertation und die Gutachten liegen mindestens vier Wochen vor dem
      Termin der Disputation im Dekanat zur Einsichtnahme und Stellungnahme
      durch die Mitglieder der Professorenschaft der Frankfurt School of Finance &
      Management aus. Über einen Einspruch, der schriftlich begründet werden
      muss, entscheidet der Promotionsausschuss.

      (6) Wenn die Dissertation von einem Prüfer in seinem Gutachten oder einem
      Mitglied der Professorenschaft in einem Sondergutachten beanstandet wird,
      entscheidet der Promotionsausschuss darüber, ob die Dissertation zur
      Überarbeitung in einer vorgegebenen Frist zurückgegeben wird. Wird die
      Dissertation innerhalb der Frist nicht erneut eingereicht, gilt sie als abgelehnt.

      (7) Falls in den Gutachten oder in einem Sondergutachten eines Mitglieds der
      Professorenschaft die Annahme empfohlen, aber Verbesserungen angeregt
      werden, so wird die Dissertation unter der Auflage von Ergänzungen und
      Veränderungen vor der Drucklegung angenommen.

      (8) Wenn die Prüfer die Dissertation mehrheitlich nicht zur Annahme empfehlen,
      gilt sie als abgelehnt. Wenn bei unterschiedlichen Beurteilungen nur ein Prüfer
      die Annahme der Dissertation ablehnt, entscheidet der Promotionsausschuss.
      Wird die Dissertation abgelehnt, so ist die Promotion nicht bestanden.

      (9) Dem Doktoranden ist auf Antrag Einsicht in die Gutachten zu gewähren.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
    • zuletzt geändert am 03.06.2015
  • Hochschulporträt
    „Bildung lässt Menschen und Organisationen wachsen, indem sie neue Perspektiven eröffnet & Möglichkeiten schafft. Unsere Mission ist es, eine der wirkungsvollsten Business Schools Europas und der Welt aufzubauen.”
    Prof. Dr. Nils Stieglitz
    Präsident & Geschäftsführer
    Die Frankfurt School ist eine führende Business School in Frankfurt mit Schwerpunkt auf Finance, Management, Data und starkem Praxisbezug.

    Frankfurt School of Finance & Management steht für eine Welt voller Möglichkeiten. Wir verbinden exzellente Forschung mit praxisnahem Lernen und schaffen ein Umfeld, in dem Talente wachsen, Ideen wirken und Zukunft entsteht. Unser Campus in Frankfurt am Main zieht Menschen aus aller Welt an, die Wirtschaft neu denken und Veränderung vorantreiben wollen. Wir setzen Impulse, öffnen Perspektiven und gestalten Fortschritt – gemeinsam mit einem starken Netzwerk aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Frankfurt School. Wo neues Denken beginnt.

    Icon: uebersicht
    Wir verbinden exzellente Forschung mit praxisnahem Lernen
    Icon: uebersicht
    Wir setzen Impulse, öffnen Perspektiven und gestalten Fortschritt
    Studium und Lehre an der Frankfurt School: Ein Umfeld, das Potenzial entfaltet

    Wir schaffen Räume, in denen Wissen wirkt, Perspektiven wachsen und Menschen über sich hinauswachsen. Unsere Programme verbinden akademische Exzellenz mit praktischer Relevanz und bereiten Studierende darauf vor, in einer dynamischen Welt Wirkung zu erzielen. Auf unserem Campus treffen Talente aus aller Welt aufeinander, lernen voneinander und gestalten gemeinsam Zukunft. Forschung und Praxis greifen ineinander und eröffnen neue Wege, Wirtschaft, Gesellschaft und Organisationen nachhaltig zu prägen. Mit einem starken Netzwerk, einer klaren Haltung und dem Mut, neue Möglichkeiten zu erschließen, begleiten wir Studierende auf ihrem Weg – engagiert, inspirierend und zukunftsorientiert.

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    Wir schaffen Räume, in denen Wissen wirkt und Perspektiven wachsen
    Icon: studium
    Unsere Programme verbinden akademische Exzellenz mit praktischer Relevanz
    Forschung, die neue Perspektiven schafft und Fortschritt ermöglicht

    Die Frankfurt School of Finance & Management ist die forschungsstärkste Business School Deutschlands. Unsere Fakultät arbeitet eng mit politischen Entscheidungsträgern und Führungskräften aus der Wirtschaft zusammen, um praxisnahe Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln. Die Forschung unserer fünf Fachbereiche – Accounting, Computational Science & Philosophy, Economics & Law, Finance und Management – entfaltet Wirkung in Unternehmen, im Finanzsektor, in der Politik und in der Entwicklungszusammenarbeit. Unsere Professorinnen und Professoren bringen ihre Expertise aktiv in gesellschaftliche Debatten ein, was unsere Lehre aktuell und relevant macht. Unsere Research Centres erweitern dieses Spektrum, fördern interdisziplinäre Zusammenarbeit und setzen eigene Schwerpunkte. Sie sind starke Partner für Forschung, Wirtschaft und Medien und schaffen neue Perspektiven für Wissen, das Fortschritt ermöglicht.

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    Wir sind die forschungsstärkste Business School Deutschlands
    Icon: forschung
    Wir fördern interdisziplinäre Zusammenarbeit und setzen eigene Schwerpunkte
    Internationales an der Frankfurt School: Perspektiven erweitern, Netzwerke stärken, Zukunft global gestalten

    Unsere Hochschule ist ein Ort, an dem internationale Vielfalt lebendig wird und globale Erfahrung den Horizont erweitert. Studierende aus über 100 Nationen, weltweite Partnerschaften und Austauschprogramme schaffen ein Umfeld, das neue Sichtweisen eröffnet und Menschen miteinander verbindet. Wir fördern Mobilität, interkulturelle Kompetenz und gemeinsames Lernen über Grenzen hinweg. Ob im Auslandssemester, in internationalen Projekten oder in der Zusammenarbeit mit führenden globalen Institutionen – unsere Studierenden erleben, wie Wissen Wirkung entfaltet, wenn es international gedacht wird. Mit einem starken globalen Netzwerk, das Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft verbindet, bereiten wir Studierende darauf vor, in einer vernetzten Welt Verantwortung zu übernehmen und Zukunft aktiv mitzugestalten.

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    Unsere Hochschule ist ein Ort, an dem internationale Vielfalt lebendig wird
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    Studierende aus über 100 Nationen, weltweite Partnerschaften und Austauschprogramme

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