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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Evangelisch-Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Religionswissenschaft
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Meldung zur Promotion ist der Abschluss eines Universitätsstudiums der Religionswissenschaft oder eines anderen Faches mit überdurchschnittlicher Note, sofern eine wissenschaftliche Beschäftigung mit religionswissenschaftlich relevanten Themen durch Prüfungsleistungen nachgewiesen werden kann, mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird, od...
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Meldung zur Promotion ist der Abschluss eines Universitätsstudiums der Religionswissenschaft oder eines anderen Faches mit überdurchschnittlicher Note, sofern eine wissenschaftliche Beschäftigung mit religionswissenschaftlich relevanten Themen durch Prüfungsleistungen nachgewiesen werden kann, mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird, oder

      (2) der Abschluss eines Hochschulstudiums der Religionswissenschaft oder eines anderen Faches mit überdurchschnittlicher Note, sofern eine wissenschaftliche Beschäftigung mit religionswissenschaftlich relevanten Themen durch Prüfungsleistungen nachgewiesen werden kann, mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende religionswissenschaftliche Studien, oder

      (3) der Abschluss eines Masterstudiengangs der Religionswissenschaft oder eines anderen Faches mit überdurchschnittlicher Note, sofern eine wissenschaftliche Beschäftigung mit religionswissenschaftlich relevanten Themen durch Prüfungsleistungen nachgewiesen werden kann, im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG.

      (4) Bei ausländischen Studiengängen und Abschlussprüfungen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Die Gleichwertigkeit der Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion wird durch die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgestellt. In Zweifelsfällen soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Im Falle einer philologisch ausgerichteten Dissertation ist der Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse Voraussetzung der Zulassung. Im Falle einer sozialwissenschaftlich ausgerichteten Dissertation ist der Nachweis von hinreichenden Kenntnissen inMethoden der quantitativen oder qualitativen Sozialforschung Voraussetzung der Zulassung.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat eine schriftliche Arbeit (Dissertation) aus dem Bereich religionswissenschaftlicher Forschung einzureichen. Die Dissertation muss die Fähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger Forschungsarbeit erweisen und in ihrem Ergebnis einen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis darstellen.

      (2) Die Dissertation muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie anderer benutzter Quellen enth...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat eine schriftliche Arbeit (Dissertation) aus dem Bereich religionswissenschaftlicher Forschung einzureichen. Die Dissertation muss die Fähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu selbständiger Forschungsarbeit erweisen und in ihrem Ergebnis einen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis darstellen.

      (2) Die Dissertation muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie anderer benutzter Quellen enthalten. Sie muss in druckreifer Form vorgelegt werden.

      (3) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Promotionsausschuss entscheidet im Benehmen mit den Referentinnen/Referenten über mögliche Ausnahmen.

      (4) Der Umfang der Dissertation sollte 250 Seiten (etwa 750.000 Zeichen) nicht überschreiten.

      (5) Solange noch kein Gutachten erstellt ist, kann die Doktorandin bzw. der Doktorand die Dissertation ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Der Antrag auf Promotion gilt dann als nicht gestellt. Bei Zurücknahme nach Eingang eines Gutachtens gelten die Bestimmungen von § 14 Abs. 1 entsprechend, ebenso die von § 11 Abs. 4 bis 6.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 829/2010
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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