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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Humanbiologie; Medizin; Zahnmedizin
    Humanbiologie; Medizin ...
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. biol. hum.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Zugangsvoraussetzungen sind
      1. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. med. a) der erfolgreiche Abschluss der Ärztlichen Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. 2Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss mindestens der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden sein; b) der Nachweis über ein Studium der Medizin von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Diese b...
      § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Zugangsvoraussetzungen sind
      1. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. med. a) der erfolgreiche Abschluss der Ärztlichen Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. 2Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss mindestens der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden sein; b) der Nachweis über ein Studium der Medizin von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Diese beiden Semester können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag vom Promotionsausschuss erlassen werden;
      2. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. med. dent. a) der erfolgreiche Abschluss der zahnärztlichen Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. 2Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss mindestens die zahnärztliche Vorprüfung bestanden sein; b) der Nachweis über ein Studium der Zahnmedizin von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Diese beiden Semester können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag vom Promotionsausschuss erlassen werden;
      3. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. rer. biol. hum. ein erfolgreicher Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom) auf Grund eines fachlich einschlägigen Studiums im Umfang von mindestens 90 ECTS-Punkten an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes, der nicht allein postgradual auf der Grundlage eines Studiums der Medizin oder Zahnmedizin erworben wurde, oder das Zeugnis über die bestandene Tierärztliche Prüfung, die Erste Juristische Staatsprüfung, die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen, die Erste Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker oder die Pharmazeutische Prüfung. 2Wer im Anschluss an eine der Abschlussprüfungen nach Satz 1 die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades erworben hat, kann sich um die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Humanbiologie nur bewerben, wenn sie oder er ein weiteres fachlich einschlägiges Studium im Umfang von mindestens 240 ECTS-Punkten mit einer der in Satz 1 genannten Prüfungen abgeschlossen hat.

      (2) 1Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworbene Zugangsvoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) oder Abs. 1 Nr. 3 sind anzurechnen, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). 2Dem Originalzeugnis ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen. 3Über die Gleichwertigkeit entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss. 4Er kann dabei die Unterlagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn heranziehen. 5Diese Entscheidung kann vor der Antragstellung eingeholt werden.

      (3) Ein Promotionsverfahren zur Erlangung des jeweiligen akademischen Grades gemäß § 1 Abs. 1 darf weder endgültig nicht bestanden noch erfolgreich abgeschlossen sein.

    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Fachartikeln (kumulative Dissertation). 3Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Zielvereinbarung festgelegt.

      (2) 1Die kumulative Dissertation besteht aus mindestens zwei Fachartikeln, die jeweils in ein...
      § 12 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Fachartikeln (kumulative Dissertation). 3Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Zielvereinbarung festgelegt.

      (2) 1Die kumulative Dissertation besteht aus mindestens zwei Fachartikeln, die jeweils in einer referierten (peer-reviewed) Fachzeitschrift von internationalem Niveau publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind. 2Die Doktorandin oder der Doktorand muss bei mindestens einem dieser Fachartikel Erstautorin oder Erstautor sein. 3Bei einer kumulativen Dissertation ist eine Einleitung voranzustellen, in der die Bedeutung der Fachartikel für das engere Fachgebiet erläutert und bei Fachartikeln mit mehreren Autorinnen und bzw. oder Autoren der Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden in Bezug auf Inhalt und Umfang dargestellt wird. 4Bei Einreichung von zur Publikation angenommenen Fachartikeln ist die Annahmebestätigung einschließlich des Datums der Annahme beizufügen, bei bereits veröffentlichten Manuskripten die vollständige Literaturangabe.

      (3) 1Die Dissertation bzw. bei einer kumulativen Dissertation die Einleitung gemäß Abs. 2 Satz 3 kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden. 2Die Dissertation ist mit einer Zusammenfassung in deutscher und in englischer Sprache zu versehen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Anhang
      Gemeinsam durchgeführte wissenschaftlich begleitete Promotionsverfahren

      A. Gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren setzt voraus, dass 1. mit der ausländischen Universität/ Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Pr...
      Anhang
      Gemeinsam durchgeführte wissenschaftlich begleitete Promotionsverfahren

      A. Gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren setzt voraus, dass 1. mit der ausländischen Universität/ Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen wird, 2. die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand, eine Betreuungszusage und die Zugangsvoraussetzungen sowohl an der ausländischen Universität/ Fakultät als auch nach Maßgabe des § 5 dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München vorliegen und 3. die Doktorandin oder der Doktorand sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den der ausländischen Universität/ Fakultät oder denjenigen der Ludwig-Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. 1Die Vereinbarung wird von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit der ausländischen Universität/ Fakultät getroffen. 2Sie ist sowohl von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Rektorin oder dem Rektor der ausländischen Universität als auch von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München zu unterschreiben.

      III. 1Nach der Durchführung eines gemeinsamen wissenschaftlich begleiteten Promotionsverfahrens erhält die Doktorandin oder der Doktorand den Doktorgrad der ausländischen Universität/ Fakultät und den einschlägigen Doktorgrad der Ludwig-Maximilians-Universität München gemäß § 1 dieser Promotionsordnung. 2Die Doktorandin oder der Doktorand erhält darüber hinaus von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses einen Bescheid, der die gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 3. hinweist.

      B. Gemeinsam mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren setzt voraus, dass ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht und der Promotionsausschuss zustimmt.

      II. Gleichberechtigte Betreuerin oder gleichberechtigter Betreuer kann auch eine hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor (Art. 62 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayHSchG, Art. 2 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayHSchPG) von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften sein.

      III. Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis, dass der akademische Grad im Rahmen eines gemeinsamen wissenschaftlich begleiteten Promotionsverfahrens mit der entsprechenden Hochschule für angewandte Wissenschaften verliehen wird.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2018
    • zuletzt geändert am 20.01.2022
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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