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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Quick Overview

  • University Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Faculty / department Medizinische Fakultät
  • Degree
    ... Dentistry; Human Biology; Medicine
    Dentistry; Human Biology ...
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. biol. hum.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Zugangsvoraussetzungen sind
      1. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. med. a) der erfolgreiche Abschluss der Ärztlichen Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. 2Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss mindestens der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden sein; b) der Nachweis über ein Studium der Medizin von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Diese b...
      § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Zugangsvoraussetzungen sind
      1. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. med. a) der erfolgreiche Abschluss der Ärztlichen Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. 2Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss mindestens der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden sein; b) der Nachweis über ein Studium der Medizin von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Diese beiden Semester können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag vom Promotionsausschuss erlassen werden;
      2. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. med. dent. a) der erfolgreiche Abschluss der zahnärztlichen Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes. 2Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand muss mindestens die zahnärztliche Vorprüfung bestanden sein; b) der Nachweis über ein Studium der Zahnmedizin von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Diese beiden Semester können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag vom Promotionsausschuss erlassen werden;
      3. für den Erwerb des akademischen Grades Dr. rer. biol. hum. ein erfolgreicher Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z.B. Diplom) auf Grund eines fachlich einschlägigen Studiums im Umfang von mindestens 90 ECTS-Punkten an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes, der nicht allein postgradual auf der Grundlage eines Studiums der Medizin oder Zahnmedizin erworben wurde, oder das Zeugnis über die bestandene Tierärztliche Prüfung, die Erste Juristische Staatsprüfung, die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen, die Erste Staatsprüfung für Lebensmittelchemiker oder die Pharmazeutische Prüfung. 2Wer im Anschluss an eine der Abschlussprüfungen nach Satz 1 die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades erworben hat, kann sich um die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Humanbiologie nur bewerben, wenn sie oder er ein weiteres fachlich einschlägiges Studium im Umfang von mindestens 240 ECTS-Punkten mit einer der in Satz 1 genannten Prüfungen abgeschlossen hat.

      (2) 1Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworbene Zugangsvoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) oder Abs. 1 Nr. 3 sind anzurechnen, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). 2Dem Originalzeugnis ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen. 3Über die Gleichwertigkeit entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss. 4Er kann dabei die Unterlagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn heranziehen. 5Diese Entscheidung kann vor der Antragstellung eingeholt werden.

      (3) Ein Promotionsverfahren zur Erlangung des jeweiligen akademischen Grades gemäß § 1 Abs. 1 darf weder endgültig nicht bestanden noch erfolgreich abgeschlossen sein.

    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 12 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Fachartikeln (kumulative Dissertation). 3Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Zielvereinbarung festgelegt.

      (2) 1Die kumulative Dissertation besteht aus mindestens zwei Fachartikeln, die jeweils in ein...
      § 12 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Fachartikeln (kumulative Dissertation). 3Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Zielvereinbarung festgelegt.

      (2) 1Die kumulative Dissertation besteht aus mindestens zwei Fachartikeln, die jeweils in einer referierten (peer-reviewed) Fachzeitschrift von internationalem Niveau publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind. 2Die Doktorandin oder der Doktorand muss bei mindestens einem dieser Fachartikel Erstautorin oder Erstautor sein. 3Bei einer kumulativen Dissertation ist eine Einleitung voranzustellen, in der die Bedeutung der Fachartikel für das engere Fachgebiet erläutert und bei Fachartikeln mit mehreren Autorinnen und bzw. oder Autoren der Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden in Bezug auf Inhalt und Umfang dargestellt wird. 4Bei Einreichung von zur Publikation angenommenen Fachartikeln ist die Annahmebestätigung einschließlich des Datums der Annahme beizufügen, bei bereits veröffentlichten Manuskripten die vollständige Literaturangabe.

      (3) 1Die Dissertation bzw. bei einer kumulativen Dissertation die Einleitung gemäß Abs. 2 Satz 3 kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden. 2Die Dissertation ist mit einer Zusammenfassung in deutscher und in englischer Sprache zu versehen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • Anhang
      Gemeinsam durchgeführte wissenschaftlich begleitete Promotionsverfahren

      A. Gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren setzt voraus, dass 1. mit der ausländischen Universität/ Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Pr...
      Anhang
      Gemeinsam durchgeführte wissenschaftlich begleitete Promotionsverfahren

      A. Gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/ Fakultät durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren setzt voraus, dass 1. mit der ausländischen Universität/ Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen wird, 2. die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand, eine Betreuungszusage und die Zugangsvoraussetzungen sowohl an der ausländischen Universität/ Fakultät als auch nach Maßgabe des § 5 dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München vorliegen und 3. die Doktorandin oder der Doktorand sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den der ausländischen Universität/ Fakultät oder denjenigen der Ludwig-Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. 1Die Vereinbarung wird von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit der ausländischen Universität/ Fakultät getroffen. 2Sie ist sowohl von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Rektorin oder dem Rektor der ausländischen Universität als auch von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München zu unterschreiben.

      III. 1Nach der Durchführung eines gemeinsamen wissenschaftlich begleiteten Promotionsverfahrens erhält die Doktorandin oder der Doktorand den Doktorgrad der ausländischen Universität/ Fakultät und den einschlägigen Doktorgrad der Ludwig-Maximilians-Universität München gemäß § 1 dieser Promotionsordnung. 2Die Doktorandin oder der Doktorand erhält darüber hinaus von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses einen Bescheid, der die gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 3. hinweist.

      B. Gemeinsam mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführtes wissenschaftlich begleitetes Promotionsverfahren setzt voraus, dass ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht und der Promotionsausschuss zustimmt.

      II. Gleichberechtigte Betreuerin oder gleichberechtigter Betreuer kann auch eine hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor (Art. 62 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayHSchG, Art. 2 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayHSchPG) von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften sein.

      III. Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis, dass der akademische Grad im Rahmen eines gemeinsamen wissenschaftlich begleiteten Promotionsverfahrens mit der entsprechenden Hochschule für angewandte Wissenschaften verliehen wird.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 27.09.2018
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2022
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2018
    • Last amended 20.01.2022
  • University Portrait
    About LMU

    LMU Munich observes the highest academic standards in both education and research. As a true universitas its mission is to develop practicable solutions to the human, social, cultural, environmental and technological challenges posed by tomorrow’s world. To this end, the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base, while fostering a critical cast of mind, and inculcating an informed sense of values and an acute awareness of history.

    Icon: uebersicht
    the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base
    Icon: uebersicht
    offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice
    A highly diversified curriculum

    LMU Munich offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice. Its curriculum encompasses the whole spectrum of academic disciplines, extending from Assyriology to Zoology, and the range of subject combinations available is correspondingly varied.
    LMU endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers, and collaborates closely with other universities, research institutions and foundations in the Munich area.

    Icon: studium
    LMU degree programs combine learning, creativity and access to the latest research.
    Icon: studium
    endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers
    Nurturing junior researchers

    Research activities at LMU Munich cover the entire spectrum of academic disciplines from the Humanities and Cultural Sciences through Law, Economics and the Social Sciences to Medicine and the Natural Sciences.
    The future of every university rests on the creativity and insights of its young researchers. This is why LMU strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students. In addition to many international Master’s programs and traditional doctoral thesis projects supervised by a single mentor, the University now offers a growing number of doctoral programs in more broadly defined fields – from Buddhist studies to the educational sciences and the biosciences.
    Furthermore, LMU has set up dedicated mechanisms that provide clear and consistent career perspectives for early-career researchers. These mechanisms include targeted support measures for the postdoc stage and the extension of the tenure-track model, which LMU has successfully pursued for many years.

    Icon: forschung
    strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students
    Icon: forschung
    provides clear and consistent career perspectives for early-career researchers
    Image: Fountain in front of the main building.
     Image: View into the reading hall of the Ludwig-Maximilians-University Munich.

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