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Europa-Universität Flensburg

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Steckbrief

  • Hochschule Europa-Universität Flensburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät I
  • Promotionsfach / fächer Sportwissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
      1. einen fachlich einschlägigen und zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss gemäß Absatz 2 vorweisen kann,
      2. ein Thema für die Dissertation wählt, welches inhaltlich und methodisch einem der in den Instituten der Fakultät I vertretenen wissenschaftlichen Bereiche zuzuordnen ist,
      3. nicht bereits im gleichen ...
      § 8 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
      1. einen fachlich einschlägigen und zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss gemäß Absatz 2 vorweisen kann,
      2. ein Thema für die Dissertation wählt, welches inhaltlich und methodisch einem der in den Instituten der Fakultät I vertretenen wissenschaftlichen Bereiche zuzuordnen ist,
      3. nicht bereits im gleichen Fachgebiet erfolgreich promoviert worden ist,
      4. nicht in Folge eines endgültigen Nichtbestehens erfolglos an einem Promotionsverfahren einer anderen Hochschule im gleichen Fachgebiet teilgenommen hat,
      5. nicht vorbestraft ist für eine Tat, die einen Wissenschaftsbezug hat,
      6. keine gewerbliche Promotionsvermittlung oder -beratung in Anspruch genommen hat und dies nicht im Laufe des Promotionsverfahrens unternehmen wird und
      7. erklärt, dass die Promotionsordnung und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Europa-Universität Flensburg zur Kenntnis genommen wurden und befolgt werden.

      (2) Zur Promotion qualifizieren Master- und Magisterabschlüsse, Diplome und Staatsexamen an deutschen Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulen. Der Hochschulabschluss und die dazugehörige Abschlussarbeit sollen mindestens mit der Note „gut“ bewertet worden sein. In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss Ausnahmen von Satz 2 und von dem Erfordernis der fachlichen Einschlägigkeit aus § 8 Absatz 1 Nummer 1 genehmigen.

      (3) Abschlüsse an Bildungseinrichtungen im Ausland werden anerkannt, wenn diese den Abschlüssen aus Absatz 2 gleichwertig sind. Als Grundlage für die Entscheidung des Promotionsausschusses dient in der Regel die Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), welcher die eingereichten Abschlussunterlagen in der Regel zugeschickt werden. Die Anerkennung kann von bestimmten Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden, wie zum Beispiel das Nachholen einer fehlenden wissenschaftlichen Abschlussarbeit oder die Ablegung von Kenntnisprüfungen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 14 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit und muss den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann im begründeten Einzelfall auch andere Sprachen zulassen. In diesem Fall ist beim Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung eine Zusammenfassung der Arbeit in deutscher oder englischer Sprache für die hochschulöffentliche Auslage beizufügen.
      § 14 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit und muss den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann im begründeten Einzelfall auch andere Sprachen zulassen. In diesem Fall ist beim Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung eine Zusammenfassung der Arbeit in deutscher oder englischer Sprache für die hochschulöffentliche Auslage beizufügen.

      (2) Anstelle einer Dissertationsschrift kann auch eine Sammlung mehrerer wissenschaftlicher Publikationen anfertigt werden, die in ihrer Gesamtheit eine gleichwertige Leistung zu einer Dissertationsschrift darstellen (kumulative Dissertation). Die fachspezifischen Voraussetzungen werden auf Antrag eines Faches oder einer Fachdisziplin in Rückgriff auf die Fachgesellschaften durch den Konvent als Anlage zu dieser Promotionsordnung erlassen (Anlagen 2 und 3). Dabei sind die allgemeinen Kriterien für kumulative Dissertationen zu beachten (Anlage 1). Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser Satzung. Vor Änderungen der allgemeinen oder der fachspezifischen Kriterien ist der Promotionsausschuss anzuhören. Der Konvent kann, nach Stellungnahme des Promotionsausschusses, fachunabhängige Mindestanforderungen an kumulative Dissertationen als Anlage zu dieser Satzung erlassen.

      (3) In der Dissertation ist anzugeben, welche Hilfsmittel benutzt worden sind und wann die Arbeit abgeschlossen worden ist.

      (4) Die Dissertation ist mit folgender Versicherung der Doktorandin oder des Doktoranden zu versehen: „Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und andere als in der Dissertation angegebene Hilfsmittel nicht benutzt habe; die aus anderen Quellen (einschließlich digitaler Quellen, KI und mündlicher Kommunikation) direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind ausnahmslos unter genauer Quellenangabe als solche kenntlich gemacht. Zentrale Inhalte der Dissertation sind nicht schon zuvor für eine andere Qualifikationsarbeit verwendet worden. Insbesondere habe ich nicht die Hilfe sogenannter Promotionsberaterinnen oder Promotionsberater in Anspruch genommen. Dritte haben von mir weder unmittelbar noch mittelbar Geld oder geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen. Die Arbeit wurde bisher weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Auf die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer, auch fahrlässigen, falschen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung und die Bestimmungen der §§ 156, 161 StGB bin ich hingewiesen worden.“

      (5) Kommerzielle Transkriptionen und redaktionelles Lektorat fallen nicht unter die Regelung des Absatz 4, sind also zulässig.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Regelungsgegenstand
      ...
      (3) Kooperative Promotionsvorhaben im Rahmen von nationalen oder internationalen Promotionsprogrammen oder gemeinsam mit einer ausländischen oder inländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können auf Grundlage von individuellen Kooperationsvereinbarungen durchgeführt werden. Das Nähere regelt die Satzung der Fakultät I der Europa-Universität Flensburg für kooperative Promotionsverfahren.
      § 1 Regelungsgegenstand
      ...
      (3) Kooperative Promotionsvorhaben im Rahmen von nationalen oder internationalen Promotionsprogrammen oder gemeinsam mit einer ausländischen oder inländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können auf Grundlage von individuellen Kooperationsvereinbarungen durchgeführt werden. Das Nähere regelt die Satzung der Fakultät I der Europa-Universität Flensburg für kooperative Promotionsverfahren.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle NBl. HS MBWFK Schl.-H., 2025, S. 33 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Europa-Universität Flensburg zielt in Lehre, Forschung und Transfer darauf ab, eine nachhaltige, vielfältige und gerechte Gesellschaft in einem vereinten Europa zu gestalten.”
    Prof. Dr. Christiane Hipp
    Präsidentin der Europa-Universität Flensburg
    Bildung, Europa und Transformation im Mittelpunkt

    Studieren, Lehren und Forschen in der Grenzregion: Im Norden Schleswig-Holsteins an der deutsch-dänischen Grenze liegt der grüne Campus der Europa-Universität Flensburg (EUF).

    Zentrale gesellschaftliche Zukunftsfragen in den Bereichen Bildung, Europa und Transformation stehen im Fokus der Wissenschaft, Ausbildung und Forschung in Flensburg: Welches Handwerkszeug benötigen Lehrkräfte heute, um im Berufsalltag demokratiestärkend und leistungsfördernd wirksam zu sein? Wie können europäische und globale Krisen von Institutionen und Wirtschaftssystemen und der zunehmende Verlust gesellschaftlichen Zusammenhalts analysiert werden? Welche Veränderungsprozesse wirken in der Gesellschaft, wie können sie moderiert und begleitet werden?

    International, forschungsorientiert und praxisnah – so sind Forschung und Lehre an der EUF ausgerichtet.

    Icon: uebersicht
    im Mittelpunkt stehen die Themen Bildung, Europa und Transformation
    Icon: uebersicht
    praxisnah, forschungsorientiert und international ausgerichtetes Studium
    Praxisnah, forschungsorientiert und international studieren

    Von der Grundschule zur Berufsschule: An der Europa-Universität Flensburg können Studierende das Lehramt aller Schulformen studieren. Intensive Praxisphasen und die Ermöglichung von Auslandssemestern bieten schon früh intensive Einblicke in das zukünftige Berufsfeld. Durch den starken bildungswissenschaftlichen Fokus erwerben Studierende fundierte fachwissenschaftliche Kenntnisse.

    Studium und Lehren mit einem starken Europa-Schwerpunkt: Studierende werden ermutigt und unterstützt mehrere Sprachen zu lernen und ins Ausland zu gehen. Die Universität Flensburg ist europaweit vernetzt. Neben den Lehramtsstudiengängen finden junge Menschen hier auch verschiedene englisch- oder mehrsprachige Studiengänge in den Wirtschafts-, Gesellschafts-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Naturwissenschaften und Technik. Sie alle haben das Ziel, die Absolvent*innen auf die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft vorzubereiten.

    Icon: studium
    bietet ein Lehramtsstudium für alle Schulformen an – von der Grundschule bis zur Berufsschule
    Icon: studium
    intensive Praxisphasen und ein starker bildungswissenschaftlicher Fokus prägen das Studium
    Interdisziplinäre und lösungsorientierte Forschung

    Bildungsforschung, Europawissenschaften, Transformation und Nachhaltigkeit: Die Forschungsschwerpunkte an der EUF beschäftigen sich mit wichtigen Fragen aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Jeder Schwerpunkt bündelt die Expertisen verschiedener Disziplinen aus Bildungs-, Sozial-, Ingenieurs- und Geisteswissenschaften. Die Schwerpunkte sind über Forschungszentren in die Universitätsstruktur eingebettet.

    Im Schwerpunkt Bildung integrieren die Wissenschaftler*innen über die Kindheits- und Jugendforschung ganzheitlich außerschulische Sozialisationsprozesse in die Schul- und Bildungsforschung.

    Der Schwerpunkt Europa bündelt unterschiedliche Perspektiven und Methoden der Sozial- und Geisteswissenschaften, um so die vielschichtigen Prozesse der europäischen (Des-)Integration zu erforschen.

    Der Schwerpunkt Transformation/Nachhaltigkeit erforscht Zusammenhänge interdisziplinär in den Natur- und Technik-, Sozial- und Geisteswissenschaften.

    Icon: forschung
    neben starker Einzelforschung hat die EUF drei erfolgreiche Forschungsschwerpunkte
    Icon: forschung
    Schwerpunkte sind über Forschungszentren in die Universitätsstruktur eingebettet
    Europaweit über Grenzen verbindend studieren.

    An der Europa-Universität Flensburg ist das nicht nur möglich, sondern wird intensiv unterstützt und gefördert. So gibt es internationale Semesterzeiten, englisch- oder mehrsprachige Studiengänge und besonders Lehramtsstudierende werden ermutigt innerhalb ihres Studiums ins Ausland zu gehen. Weitere Studiengänge ermöglichen trinationale Abschlüsse und sehen Auslandsaufenthalte zum Studium oder Praktikum explizit vor.

    Für Studierende soll zukünftig virtuelle Mobilität vereinfacht und etwa die Teilnahme an digitalen Formaten an Partneruniversitäten anrechenbar werden. Die EUF unterhält ein starkes internationales Netzwerk. Gemeinsam im mit acht weiteren Hochschulen europaweit im Projekt EMERGE und mit der dänischen Syddansk Universitäten. Immer im Blick: Studierende und Lehrerende europaweit und international zu vernetzen und den Austausch zu stärken.

    Icon: international
    unterhält ein stabiles Netzwerk an Kooperationen
    Icon: international
    bietet englisch- und mehrsprachige Studiengänge
    Foto: Zwei Studierende der Universität Flensburg stehen vor einem Whiteboard und betrachten Aufzeichnungen
    Foto: Zwei Studierende der Universität Flensburg stehen in Schutzanzüge gekleidet vor Bienenstöcken
    Foto: Blick über eine grüne Wiese auf das Hochschulgebäude der Universität Flensburg
    Foto: Studierende sitzen an einem langen Tisch in der Mensa und lesen oder unterhalten sich

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