Suchergebnis

Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien Promotionsmöglichkeiten: Allgemeine Prom.-Ordnung Braunschweig HBK

Hochschule RheinMain

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Hochschule RheinMain
  • Fakultät / Fachbereich Hochschulübergreifendes Promotionszentrum Angewandte Informatik der H Darmstadt, Frankfurt University of Applied Sciences, H Fulda, HS RheinMain
  • Promotionsfach / fächer Angewandte Informatik
  • Sachgebiet(e) Informatik, praktische
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorand:in

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorand:in ist an den Vorsitz des Promotionsausschusses zu richten. Das Annahmegesuch umfasst als erforderliche Anlagen:
      a. beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene und zur Promotion qualifizierende Hochschulstudium gemäß Abs. 2; ausländische Zeugnisse und Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen;
      b. eine Übersicht des Lebens- und Bildu...
      § 5 Annahme als Doktorand:in

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorand:in ist an den Vorsitz des Promotionsausschusses zu richten. Das Annahmegesuch umfasst als erforderliche Anlagen:
      a. beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene und zur Promotion qualifizierende Hochschulstudium gemäß Abs. 2; ausländische Zeugnisse und Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen;
      b. eine Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs;
      c. eine einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
      d. ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben, anhand dessen die Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten erkennbar wird; das Exposé soll das Thema, den Stand der Forschung, die Ziele sowie den zu erwartenden Beitrag der Arbeit zur Wissenschaft, eine Beschreibung der methodischen Vorgehensweise und die Ressourcenplanung umfassen; weiterhin ist dem Exposé eine Erklärung beizufügen, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll;
      e. die schriftliche Zusage aller Betreuer:innen in Form einer Betreuungsvereinbarung, in der auch die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis zugesichert wird;
      f. die Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an einer anderen Hochschule die Annahme als Doktorand:in beantragt und ob ein vergleichbares Eignungsfeststellungsverfahren oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde.

      (2) Bedingung für die Annahme als Doktorand:in ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Angewandte Informatik mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, ein Master-Abschluss der Fachrichtung Angewandte Informatik oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Angewandte Informatik in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von den Bedingungen abweichen und dabei auch Auflagen aussprechen.

      § 6 Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland

      (1) Als Doktorand:in kann auch angenommen werden, wer über einen nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltenden, fachlich einschlägigen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule verfügt.

      (2) Als Doktorand:in kann auch angenommen werden, wer über einen Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 Abs. 2 vergleichbaren Studiums im Ausland verfügt, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird.

      § 7 Fachliche Eignung und Auflagen

      (1) Kann der Promotionsausschuss anhand des vorhandenen Abschlusses gemäß § 5 die fachliche Eignung nicht abschließend feststellen, kann er Auflagen für die Annahme als Doktorand:in erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Erfolgt eine Annahme mit Auflagen, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss.

      § 8 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Für ein Eignungsfeststellungsverfahren formuliert der Promotionsausschuss geeignete Auflagen.

      (2) Die Dauer des Eignungsfeststellungsverfahrens beträgt maximal zwei Semester und endet mit der Beurteilung „geeignet“ bzw. „nicht geeignet“ durch den Promotionsausschuss.

      (3) Ein Anspruch auf Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens besteht nicht.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Im Falle einer englischsprachigen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorand:in mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, ...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Im Falle einer englischsprachigen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorand:in mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit − abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen − selbstständig verfasst hat.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (4) Teile einer monografischen Dissertation dürfen vorab veröffentlicht sein.

      (5) Neben einer monografischen Dissertation kann der Promotionsausschuss auch eine kumulative Promotion zulassen. Eine kumulative Promotion muss aus wissenschaftlichen Originalarbeiten der Doktorand:in bestehen, dem ein eigenständig verfasster wissenschaftlicher Text vorangestellt ist, der folgenden Anforderungen genügt: (a.) Einordnung der Ergebnisse in den aktuellen Stand der Wissenschaft, (b.) Darstellung des inneren Zusammenhangs der eingereichten Schriften, (c.) Darstellung der wesentlichen Schlussfolgerungen. Näheres regelt der Promotionsausschuss in einer Richtlinie für kumulative Promotionen.

      (6) Sobald im PZAI kumulative Promotionen zulässig sind, kann eine Doktorand:in diese Form der Dissertation beim Promotionsausschuss für das eigene Promotionsvorhaben beantragen. Der Genehmigung des Promotionsausschusses ist die für dieses Promotionsverfahren gültige Richtlinie für kumulative Promotionen beizulegen.

      (7) Die Dissertation ist einzureichen mitsamt der maßgeblichen Forschungsdaten, entsprechend dem fachspezifischen Usus in angewandter Informatik, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben. Sie müssen in geeigneter Form als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Datum aktuelle Fassung 25.06.2024
  • Hochschulporträt
    Hochschule RheinMain

    Über 70 Studienangebote an zwei Studienorten im Rhein-Main-Gebiet – das ist die Hochschule RheinMain (HSRM). Rund 12.600 Studierende studieren in den Fachbe-reichen Architektur und Bauingenieurwesen, Design Informatik Medien, Ingenieurwis-senschaften, Sozialwesen und Wiesbaden Business School in Wiesbaden und in Rüsselsheim am Main.

    Als eine der großen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland forschen, lehren und arbeiten wir in vielen Handlungsfeldern. Kernbereiche sind
    • Architektur, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Bildung, Soziales und Gesundheit,
    • Erneuerbare Energien, Logistik und Mobilität sowie
    • Informatik und Ingenieurwissensch

    Icon: uebersicht
    weltoffene Hochschule mit internationalen Kontakten und Partnerhochschulen
    Icon: uebersicht
    praxisnahe Ausbildung mit Laboren an allen Standorten sowie duale Studienangebote
    Praxisnahes Studium

    Die HSRM legt großen Wert auf ein praxisnahes Studium. Labore vor Ort, praxiserfahrene Wissenschaftler:innen, Praxisprojekte und Praxisaufenthalte im In- und Ausland sowie berufsbegleitende Studiengänge unterstützen dieses Ziel. Seit Dezember 2022 ist die HSRM institutionell akkreditiert und kann damit zertifiziert ihre eigene Qualitätssicherung in Studium und Lehre durchführen.

    Die HSRM ist Partnerhochschule des Spitzensports und ermöglicht studierenden Spitzensportler:innen, ihre Sportkarriere mit einem Studium zu vereinbaren. Als familiengerechte Hochschule fördert sie die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

    Icon: studium
    legt großen Wert auf ein praxisnahes Studium
    Icon: studium
    Partnerhochschule des Spitzensports
    Forschung und Transfer

    Die HSRM ist nicht nur anerkannt für ihre berufsqualifizierende Lehre, sondern auch für ihre anwendungsbezogene, interdisziplinäre Forschung. Diese zeigt sich besonders in den vier Forschungszentren AZARE (Anwendungszentrum für alle regenerativen Energieformen zur Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie), FoRM (Forschungszentrum RheinMain für Professionalität Sozialer Arbeit), RITMO (Rhein-Main Institute for Transformative Sciences in Mobility and Logistics) und SSMT (Smarte Systeme für Mensch und Technik). Mit ihrer Mitgliedschaft in der Hochschulallianz für den Mittelstand (HAfM) unterstreicht die HSRM ihre enge Verzahnung mit mittelständischen Unternehmen. Die HSRM sieht sich in der Rolle einer Moderatorin in der Region, die Unternehmen vernetzt, Kooperationen initiiert und dadurch Transfer möglich macht.
    Die HSRM besitzt das Promotionsrecht für die besonders forschungsstarken Bereiche, wie Angewandte Informatik, Mobilität und Logistik, Soziale Arbeit sowie Systemintegrierte Ingenieurwissenschaft.

    Icon: forschung
    anwendungsbezogene, interdisziplinäre Forschung
    Icon: forschung
    Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche
    Gelebte Internationalität

    Als weltoffene, durch viele internationale Kontakte gekennzeichnete Hochschule verfügt die HSRM über Partnerhochschulen auf allen Kontinenten, darunter 80 europäische Partnerhochschulen. Dreh- und Angelpunkt der internationalen Beziehungen der HSRM ist das Büro für Internationales mit zahlreichen Programmen für Wissenschaftler:innen und Studierende. Außerdem werden Studiengänge mit Doppelabschlüssen angeboten, zum Beispiel mit Hochschulen in Thailand, Chile und der Schweiz. Die HSRM heißt internationale Studierende und Gastwissenschaftler:innen herzlich willkommen und ermöglicht so den interkulturellen Austausch vor Ort.

    Icon: international
    hat Partnerhochschulen auf allen Kontinenten
    Icon: international
    zahlreichen Programmen für Wissenschaftler:innen und Studierende
    Foto: Innenräume des RheinMain Campus.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studentin der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns