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Universität Hamburg

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für ein Promotionsvorhaben und für die Begründung eines Betreuungsverhältnisses

      (1) Voraussetzung für ein Promotionsvorhaben ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem Studiengang von mindestens acht Semestern Dauer. Es wird in der Regel nachgewiesen durch ein Diplom in Psychologie, ein Diplom oder äquivalenten Abschluss beim Anstreben des Dr. rer. nato eines natur- oder biowissenschaftlichen Faches oder ein Diplo...
      § 4 Voraussetzungen für ein Promotionsvorhaben und für die Begründung eines Betreuungsverhältnisses

      (1) Voraussetzung für ein Promotionsvorhaben ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem Studiengang von mindestens acht Semestern Dauer. Es wird in der Regel nachgewiesen durch ein Diplom in Psychologie, ein Diplom oder äquivalenten Abschluss beim Anstreben des Dr. rer. nato eines natur- oder biowissenschaftlichen Faches oder ein Diplom oder äquivalenten Abschluss beim Anstreben des Dr. phi!. eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Faches. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen. Hat eine Bewerberin bzw. ein Bewerber den Hochschulabschluss außer halb der Bundesrepublik Deutschland erworben, so ist die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer entsprechenden Diplomprüfung oder eines äquivalenten Abschlusses nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Dekanin bzw. der Dekan, gegebenenfalls nach Einholung einer Auskunft bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen.

      (2) In allen anderen Fällen kann der Prüfungsausschuss vor der Zulassung zur Anfertigung einer Dissertation zusätzliche Leistungen in Anlehnung an die Diplomprüfungsordnungen verlangen. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss.

      (3) Vorzulegen ist weiterhin eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg die Bewerberin bzw. der Bewerber sich bereits anderweitig um den Doktorgrad beworben hat.

      (4) Gleichzeitig teilt die vorgesehene Betreuerin bzw. der vorgesehene Betreuer gemeinsam mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber über den Fachbereich dem Prüfungsausschuss das geplante Thema mit.

      (5) Bei interdisziplinären Dissertationen, bei denen zu einem Teil der Fachbereich Psychologie zuständig ist, wird der Prüfungsausschuss versuchen, eine Einigung über die Zuständigkeit und Durchführung des Promotionsverfahrens mit den anderen betroffenen Fachbereichen herbeizuführen. Wird keine Einigung erzielt, teilt der Prüfungsausschuss dies der Bewerberin bzw. dem Bewerber, der Betreuerin bzw. dem Betreuer und dem Ausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs des Akademischen Senats mit und benennt zugleich das nach seiner Meinung angemessene Verfahren.

      (6) Der Prüfungsausschuss soll spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung des Promotionsvorhabens der Bewerberin bzw. dem Bewerber, der Betreuerin bzw. dem Betreuer eine Mitteilung über die Zuständigkeit des Fachbereichs machen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anmeldung des Promotionsvorhabens bestätigen und die Durchführung des Promotionsvorhabens durch den Fachbereich Psychologie gewährleisten.
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation soll die Befahigung der Doktorandin bzw. des Doktoranden zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit anzeigen. Sie entsteht in der Regel auf empirischer Grundlage und muss neue wissenschaftliche Ergebnisse in einem originären oder interdisziplinären Forschungsbereich des Faches Psychologie erweisen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel als Einzelschrift anzufertigen und vorzulegen. Werden bereits veröffe...
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation soll die Befahigung der Doktorandin bzw. des Doktoranden zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit anzeigen. Sie entsteht in der Regel auf empirischer Grundlage und muss neue wissenschaftliche Ergebnisse in einem originären oder interdisziplinären Forschungsbereich des Faches Psychologie erweisen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel als Einzelschrift anzufertigen und vorzulegen. Werden bereits veröffentlichte oder zum Druck angenommene Arbeiten als kumulative Dissertationsleistung eingereicht, so müssen diese insgesamt den Anforderungen nach § 8 Absatz 1 sowie Absatz 3 entsprechen und einem einzigen Forschungsbereich zuzurechnen sein. Bei gemeinsamen Publikationen ist der Eigenanteil nachzuweisen. Die inhaltliche Zusammengehörigkeit ist durch eine separat beizugebende Darstellung des Standes der Forschung und der eigenen Beiträge zu dokumentieren. Im Folgenden wird die kumulative Dissertationsleistung vereinfachend auch unter dem Begriff der Dissertation subsumiert.

      (3) Dissertationen oder ihr vergleichbare Leistungen nach Absatz 2 sind in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Über Ausnahmen und Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtlicher Anzeiger 2004, S. 269 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Hamburg ist eine Volluniversität mit einem breiten interdisziplinären Studienangebot, eng verbunden mit exzellenter Forschung und innovativem Wissenstransfer.”
    Prof. Dr. Hauke Heekeren
    Präsident der Universität Hamburg
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung an einer der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands

    An der Exzellenzuniversität Hamburg, kurz UHH, trifft ein umfangreiches, interdisziplinär ausgerichtetes Studienangebot auf eine von Wasser und Grün geprägte Hafenmetropole mit vielseitiger Freizeit- und Kulturszene. Mit fast 180 Studiengängen, etwa 43.000 Studierenden und etwa 12.000 Mitarbeitenden in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung ist die UHH eine der größten Bildungseinrichtungen Deutschlands. Sie bietet eine anspruchsvolle akademische Ausbildung, bei der die Studierenden sowohl von der Forschungsstärke der Lehrenden als auch von der internationalen Vernetzung der Universität profitieren.

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    Exzellenzuniversität mit umfangreichen, interdisziplinär ausgerichteten Studienangeboten
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    von Wasser und Grün geprägte Hafenmetropole mit vielseitiger Freizeit- und Kulturszene
    Interdisziplinär und mit individuellen Schwerpunkten: Studieren an der Universität Hamburg

    Das Studienangebot der Universität Hamburg (UHH) umfasst 180 Studiengänge und bietet für jedes Interesse das richtige Fach – von Anglistik und BWL über Jura und Lehramt bis zu Zahnmedizin. Zudem gibt es an der UHH besondere Studiengänge wie „Politics, Economics and Philosophy“ oder „Gebärdensprachen“.

    Bei der Gestaltung der Studiengänge gilt ein forschungsorientierter, interdisziplinärer Ansatz. Studierende können durch den Hub for Crossdisciplinary Learning fächerübergreifend Schwerpunkte belegen oder durch spezielle Förderprogramme in studentischen Forschungsgruppen eigene Projekte umsetzen. Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind fächer- und fakultätsübergreifende Schwerpunktthemen.

    Während des gesamten Studiums werden die Studierenden durch zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet – von der Studienfachwahl über die Bewerbung bis hin zu Fragen während des Studiums, etwa zum Auslandssemester.

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    bietet für jedes Interesse das richtige Fach – von Anglistik und BWL über Jura und Lehramt bis zu Zahnmedizin
    Icon: studium
    die Studierenden werden durch zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet
    Exzellente Forschung an der Universität Hamburg

    Das Forschungsprofil der Exzellenzuniversität Hamburg ist geprägt von herausragenden Einzelprojekten und fächerübergreifenden Schwerpunkten mit internationaler Strahlkraft, insbesondere in den Bereichen Photonen- und Nanowissenschaften, der Klima- und der Manuskriptforschung sowie der Teilchen-, Astro- und Mathematische Physik.

    Im Jahr 2025 wurden die vier Exzellenzcluster „CUI: Advanced Imaging of Matter“, „Climate, Climatic Change, and Society“, „Understanding Written Artefacts“ sowie „Quantum Universe“ für eine weitere Förderperiode verlängert.

    Infektionsforschung sowie Neurowissenschaften und Kognitive Systemen sind weitere Schwerpunktbereiche, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der UHH wegweisende Projekte initiieren und koordinieren.

    Für ihr Konzept „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ wurde die UHH im Rahmen der Exzellenzstrategie als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

    „Wir setzen uns mit unserer Forschungsarbeit für die nachhaltige und digitale Transformation der Gesellschaft ein und arbeiten dafür eng mit nationalen und internationalen Partnereinrichtungen zusammen.”
    Prof. Dr. Hauke Heekeren
    Präsident der Universität Hamburg
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    das Forschungsprofil umfasst Grundlagenforschung sowie anwendungsnahe Forschungs- und Transferprojekte
    Icon: forschung
    im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder werden seit 2019 vier Exzellenzcluster gefördert
    Global vernetzt und international studieren

    Weltoffenheit und Internationalität haben an der Universität Hamburg Tradition. Etwa 7.000 internationale Studierende aus rund 140 Ländern sind an der Hochschule eingeschrieben. Ein wichtiger Faktor dafür ist das umfangreiche, ständig weiterentwickelte internationale Studienangebot der UHH, das aktuell 45 englischsprachige sowie deutsch-englischsprachige Studiengänge umfasst, darunter „Business Administration“, „Data Science and Artificial Intelligence“, „Geophysics“ sowie „Human Rights and Democratization“. Zahlreiche internationale Angebote, etwa die Kurse des Sprachenzentrums oder das Programm „PIASTA – Interkulturelles Leben und Studieren“, bereichern das Studienleben in Hamburg.

    Zudem ermöglicht das internationale Netzwerk der UHH Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit – etwa an einer der mehr als 20 Partnerhochschulen. Zu den verschiedenen Förderprogrammen und Möglichkeiten werden die Studierenden umfassend beraten und beim Antragsprozess begleitet.

    Icon: international
    Weltoffenheit und Internationalität haben an der Universität Hamburg Tradition
    Icon: international
    zu den Förderprogrammen und Möglichkeiten werden die Studierenden umfassend beraten
    Foto: Schriftzug der Universität Hamburg auf dem Campus.
    Foto: Seminarraum Universität Hamburg mit Studenten in einer Arbeitsgruppe am Tisch sitzend.
    Foto: Studenten sitzen auf dem Campus in Gruppen zusammen.
    Foto: Eine Studentin geht durch die Bibliothek der Universität Hamburg.
    Foto: Zwei Studentinnen im Labor der Universität Hamburg bei einem Versuch.

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