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Universität Hamburg

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Hamburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. oec.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens ist beim Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren zu beantragen. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss in einem für eine wirtschaftswissenschaftliche Promotion wesentlichen Studiengang an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes durch die Ablegung
      a) einer Masterprüfung im Umfang von insgesamt – inklusive des...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens ist beim Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren zu beantragen. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss in einem für eine wirtschaftswissenschaftliche Promotion wesentlichen Studiengang an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes durch die Ablegung
      a) einer Masterprüfung im Umfang von insgesamt – inklusive des zuvor abgeschlossenen Studiengangs – mindestens 300 Leistungspunkten,
      b) einer Magisterprüfung in einem Studiengang an einer Universität,
      c) einer Diplomprüfung in einem Studiengang an einer Universität oder
      d) einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemein oder berufs bildenden Schulen, jeweils mit mindestens der Gesamtnote „gut (2,50 oder besser)“.

      (2) Besitzt die antragstellende Person einen anderen als in Absatz 1 vorgesehenen Studienabschluss, kann sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn der Promotionsausschuss feststellt, dass die fachliche Qualifikation im Wesentlichen gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann diesen Antragstellenden auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungspunkte zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Absatz 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von den Antragstellenden nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

      (3) Das Dissertationsvorhaben muss von mindestens einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät für Betriebswirtschaft befürwortet werden.

      (4) Die antragstellende Person, die keinen Studienabschluss in einem deutsch oder englischsprachigen Programm erworben hat, weist nach, dass sie über aus reichende Sprachkenntnisse für die Durchführung des Promotionsverfahrens verfügt:
      a) Antragstellende mit einem Abschluss aus einem nichtdeutschsprachigen Studien programm, die die Promotionsleistungen in deutscher Sprache erbringen wollen, durch das Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Promotionsausschuss.
      b) Antragstellende mit einem Abschluss aus einem nichtenglischsprachigen Studien programm, die die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbringen wollen, durch Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertiger Kenntnisse. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Promotionsausschuss.
      c) Wird das Promotionsverfahren gemäß § 6 Absatz 3 in einer anderen Wissenschaftssprache durchgeführt, legt der Promotionsausschuss hierfür geeignete Anforderungen und Nachweise fest.

      (5) Abweichend von Absatz 1, Satz 2 kann eine Zulassung auch nach Abschluss des Bachelorstudiums erfolgen („fast track“), wenn das Studium insgesamt mit der Note „sehr gut“ (bis einschließlich 1,50) bewertet wurde und eine Feststellungsprüfung durch zwei hauptberufliche Hochschullehrende der Fakultät oder habilitierte Mitglieder der Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für die Promotion einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde. Die Zulassung gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes ist mit der Auflage verbunden, dass die antragstellende Person im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwirbt. Die Zulassung kann mit weiteren Auflagen verbunden werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Mit der schriftlichen Promotionsleistung ist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachzuweisen.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden
      a) eine Monographie, d. h. eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse. Teile der Arbeit dürfen vorab publiziert worden sein. Eine Liste der aus der Arbeit hervorgegangenen Publikationen muss in der Disse...
      § 6 Dissertation

      (1) Mit der schriftlichen Promotionsleistung ist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachzuweisen.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden
      a) eine Monographie, d. h. eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse. Teile der Arbeit dürfen vorab publiziert worden sein. Eine Liste der aus der Arbeit hervorgegangenen Publikationen muss in der Dissertation enthalten sein.
      oder
      b) eine kumulative Dissertation, die in der Regel aus drei veröffentlichten und/oder unveröffentlichten Einzelarbeiten besteht und die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Buchstabe a) gleichwertige Leistung darstellt.
      Die kumulative Dissertation muss einen Gesamttitel erhalten sowie eine Einleitung bzw. ein verbindendes Kapitel, das die in die Sammlung einge fügten Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert.
      Des Weiteren muss eine Liste der Titel und Koautorinnen bzw. Koautoren der Einzelarbeiten vorgelegt werden.

      (3) Die Dissertation kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die Dissertation bzw. Teile davon können in einer anderen Sprache verfasst werden, wenn der Promotionsausschuss dies genehmigt.

      (4) Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind, ist die promovierende Person verpflichtet, ihren Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.

      (5) Die promovierende Person muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und an Eidesstatt versichern, die Dissertation gemäß der Darlegung nach Absatz 4 selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Sie muss eine Erklärung abgeben, dass keine kommerzielle Promotionsberatung in Anspruch genommen worden ist. Die Arbeit darf nicht schon einmal in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder als ungenügend beurteilt worden sein. In Zweifelsfällen sind Arbeiten aus früheren Promotionsverfahren zum Vergleich vorzulegen.

      (6) Die Dissertation muss auf dem Titelblatt den Namen der verfassenden Person, unter Nennung der Fakultät die Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation und das Datum der Einreichung enthalten sowie ein Vorblatt für die Namen der Gutachtenden vorsehen. Als Anhang muss sie Kurzfassungen ihrer Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache sowie eine Liste der aus dieser Dissertation hervorgegangenen Veröffentlichungen enthalten.

      (7) Die Dissertation ist in elektronischer Form beim Promotionsausschuss einzureichen, die auch für die Veröffentlichung im Internet geeignet ist und auch im Sinne von § 12 Absatz 3 verwendet werden darf; dazu ist ein gebundenes schriftliches Exemplar abzugeben. Die Kandidatin bzw. der Kandidat versichert, dass beide Formen übereinstimmen. Jede gutachtende Person und jedes Mitglied der Prüfungskommission erhält das Exemplar in elektronischer Form zur Bewertung der Dissertation, das gebundene schriftliche Exemplar verbleibt bei der Fakultät und wird archiviert. Die Doktorandin bzw. der Doktorand stellt auf Wunsch den Prüfungskommissionsmitgliedern und den Gutachtenden jeweils ein weiteres gebundenes schriftliches Exemplar der Dissertation zur Verfügung. In diesem gedruckten Exemplar muss eine durch die promovierende Person verfasste und unterschriebene Erklärung enthalten sein, in der die promovierende Person versichert, dass das Exemplar und die beim Promotionsausschuss eingereichten elektronischen und ausgedruckten Exemplare identisch sind.

      (8) Gemeinsam mit der Dissertation ist der Nachweis über die Erbringung der zusätzlichen Auflagen gemäß § 3 Absatz 2 und der 12 Leistungspunkte gemäß § 1 Absatz 3 sowie die mit der ersten Betreuerin bzw. dem ersten Betreuer abgestimmten Maßnahmen zur Archivierung der in der Dissertation verwendeten Forschungsdaten einzureichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 15 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Einrichtungen

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungs oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn
      a) die antragstellende Person die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg erfüllt und
      b) die ausländische Einrichtung nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht bes...
      § 15 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Einrichtungen

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungs oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn
      a) die antragstellende Person die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg erfüllt und
      b) die ausländische Einrichtung nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von dieser Einrichtung zu verleihende Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre.

      (2) Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens muss vertraglich geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei ihrer Vereinbarung sind hinsichtlich der Anforderungen und des Verfahrens zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit die Regelungen dieser Promotionsordnung zu berücksichtigen. Es muss einvernehmlich festgelegt werden, welche Promotionsordnung anzuwenden ist. Die
      auswärtige Promotionsordnung muss gegebenenfalls in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden, damit festgestellt werden kann, ob diese in Anforderungen und Verfahren der Promotionsordnung der Fakultät gleichwertig ist. Ist die ausländische Promotionsordnung maßgeblich, muss sichergestellt wer den, dass die essentiellen Regelungen der Promotionsordnung der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg ebenfalls gewährleistet werden.

      (3) Die Doktorandin oder der Doktorand muss an den beteiligten Einrichtungen zugelassen sein.

      (4) Die Sprachen, in der die Dissertation verfasst werden kann, müssen vertraglich geregelt werden.

      (5) Die Prüfungskommission wird paritätisch mit jeweils zwei Hochschullehrenden der beteiligten Fakultäten aus jeder beteiligten Hochschule oder gleichwertigen Forschungs oder Bildungseinrichtung besetzt. Es muss sichergestellt sein, dass die Mitglieder der Prüfungskommission die Prüfungssprache beherrschen.

      (6) Bei divergierenden Notensystemen in beiden Ländern muss eine Einigung erfolgen, wie die gemeinsam festgestellten Prüfungsnoten benannt und einheitlich dokumentiert werden.

      (7) Es wird von beiden Universitäten gemeinsam eine zweisprachige Promotionsurkunde nach dem von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) entwickelten Muster ausgestellt. Damit erwirbt die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, den Doktorgrad entweder in der deutschen oder in der ausländischen Form zu führen. Es wird jedoch nur ein Doktorgrad verliehen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Universität Hamburg 47/2024
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Hamburg ist eine Volluniversität mit einem breiten interdisziplinären Studienangebot, eng verbunden mit exzellenter Forschung und innovativem Wissenstransfer.”
    Prof. Dr. Hauke Heekeren
    Präsident der Universität Hamburg
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung an einer der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands

    An der Exzellenzuniversität Hamburg, kurz UHH, trifft ein umfangreiches, interdisziplinär ausgerichtetes Studienangebot auf eine von Wasser und Grün geprägte Hafenmetropole mit vielseitiger Freizeit- und Kulturszene. Mit fast 180 Studiengängen, etwa 43.000 Studierenden und etwa 12.000 Mitarbeitenden in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung ist die UHH eine der größten Bildungseinrichtungen Deutschlands. Sie bietet eine anspruchsvolle akademische Ausbildung, bei der die Studierenden sowohl von der Forschungsstärke der Lehrenden als auch von der internationalen Vernetzung der Universität profitieren.

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    Exzellenzuniversität mit umfangreichen, interdisziplinär ausgerichteten Studienangeboten
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    von Wasser und Grün geprägte Hafenmetropole mit vielseitiger Freizeit- und Kulturszene
    Interdisziplinär und mit individuellen Schwerpunkten: Studieren an der Universität Hamburg

    Das Studienangebot der Universität Hamburg (UHH) umfasst 180 Studiengänge und bietet für jedes Interesse das richtige Fach – von Anglistik und BWL über Jura und Lehramt bis zu Zahnmedizin. Zudem gibt es an der UHH besondere Studiengänge wie „Politics, Economics and Philosophy“ oder „Gebärdensprachen“.

    Bei der Gestaltung der Studiengänge gilt ein forschungsorientierter, interdisziplinärer Ansatz. Studierende können durch den Hub for Crossdisciplinary Learning fächerübergreifend Schwerpunkte belegen oder durch spezielle Förderprogramme in studentischen Forschungsgruppen eigene Projekte umsetzen. Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind fächer- und fakultätsübergreifende Schwerpunktthemen.

    Während des gesamten Studiums werden die Studierenden durch zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet – von der Studienfachwahl über die Bewerbung bis hin zu Fragen während des Studiums, etwa zum Auslandssemester.

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    bietet für jedes Interesse das richtige Fach – von Anglistik und BWL über Jura und Lehramt bis zu Zahnmedizin
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    die Studierenden werden durch zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet
    Exzellente Forschung an der Universität Hamburg

    Das Forschungsprofil der Exzellenzuniversität Hamburg ist geprägt von herausragenden Einzelprojekten und fächerübergreifenden Schwerpunkten mit internationaler Strahlkraft, insbesondere in den Bereichen Photonen- und Nanowissenschaften, der Klima- und der Manuskriptforschung sowie der Teilchen-, Astro- und Mathematische Physik.

    Im Jahr 2025 wurden die vier Exzellenzcluster „CUI: Advanced Imaging of Matter“, „Climate, Climatic Change, and Society“, „Understanding Written Artefacts“ sowie „Quantum Universe“ für eine weitere Förderperiode verlängert.

    Infektionsforschung sowie Neurowissenschaften und Kognitive Systemen sind weitere Schwerpunktbereiche, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der UHH wegweisende Projekte initiieren und koordinieren.

    Für ihr Konzept „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ wurde die UHH im Rahmen der Exzellenzstrategie als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

    „Wir setzen uns mit unserer Forschungsarbeit für die nachhaltige und digitale Transformation der Gesellschaft ein und arbeiten dafür eng mit nationalen und internationalen Partnereinrichtungen zusammen.”
    Prof. Dr. Hauke Heekeren
    Präsident der Universität Hamburg
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    das Forschungsprofil umfasst Grundlagenforschung sowie anwendungsnahe Forschungs- und Transferprojekte
    Icon: forschung
    im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder werden seit 2019 vier Exzellenzcluster gefördert
    Global vernetzt und international studieren

    Weltoffenheit und Internationalität haben an der Universität Hamburg Tradition. Etwa 7.000 internationale Studierende aus rund 140 Ländern sind an der Hochschule eingeschrieben. Ein wichtiger Faktor dafür ist das umfangreiche, ständig weiterentwickelte internationale Studienangebot der UHH, das aktuell 45 englischsprachige sowie deutsch-englischsprachige Studiengänge umfasst, darunter „Business Administration“, „Data Science and Artificial Intelligence“, „Geophysics“ sowie „Human Rights and Democratization“. Zahlreiche internationale Angebote, etwa die Kurse des Sprachenzentrums oder das Programm „PIASTA – Interkulturelles Leben und Studieren“, bereichern das Studienleben in Hamburg.

    Zudem ermöglicht das internationale Netzwerk der UHH Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit – etwa an einer der mehr als 20 Partnerhochschulen. Zu den verschiedenen Förderprogrammen und Möglichkeiten werden die Studierenden umfassend beraten und beim Antragsprozess begleitet.

    Icon: international
    Weltoffenheit und Internationalität haben an der Universität Hamburg Tradition
    Icon: international
    zu den Förderprogrammen und Möglichkeiten werden die Studierenden umfassend beraten
    Foto: Schriftzug der Universität Hamburg auf dem Campus.
    Foto: Seminarraum Universität Hamburg mit Studenten in einer Arbeitsgruppe am Tisch sitzend.
    Foto: Studenten sitzen auf dem Campus in Gruppen zusammen.
    Foto: Eine Studentin geht durch die Bibliothek der Universität Hamburg.
    Foto: Zwei Studentinnen im Labor der Universität Hamburg bei einem Versuch.

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