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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Anglistische Literaturwissenschaft; Anglistische Sprachwissenschaft; Baugeschichte; Deutsche Philologie; Evangelische Theologie; Geographie; Geschichte, Alte; Geschichte, Mittlere u. Neuere; Katholische Theologie; Kommunikationswissenschaft; Kunstgeschichte; Pädagogik; Philosophie; Politische Wissenschaft; Psychologie; Romanische Literaturwissenschaft; Romanische Sprachwissenschaft; Soziologie; Wirtschaftsgeographie
    Anglistische Literaturwissenschaft; Anglistische Sprachwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Geschichte; Kunstgeschichte; Philosophie; Psychologie; Sprach- und Literaturwissenschaften; Sprachwissenschaft, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promoti...
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern, oder
      c) den Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des § 61 Abs. 2 S. 2 HG nachweist.
      Die nachgewiesenen Studienleistungen sowie sonstige Leistungen müssen die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen.

      (2) Die für angemessen erachteten Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien nach Absatz 1 lit. b) sowie Zahl und Art der Nachweise dieser Studien legt der Promotionsausschuss für den Einzelfall nach Anhörung der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Hinzuziehung der Betreuerin bzw. des Betreuers fest.

      (3) Kenntnisse der lateinischen Sprache im Umfang des Latinums sind im Fach Geschichte erforderlich. Über die Anerkennung einer anderen geeigneten Sprache an Stelle des Lateinischen entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Beteiligung der oder des Lateinbeauftragten.

      (4) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auch auf Antrag von drei Personen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 der Philosophischen Fakultät mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 11 HG zum Promotionsverfahren zulassen.

      § 9 Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses

      (1) Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion gilt auch ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, erworben an einer Hochschule außerhalb Deutschlands, wenn der betreffende Abschluss
      1. aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      2. aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist, 3. aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH Aachen als gleichwertig mit einem entsprechenden an der RWTH Aachen zu erwerbenden Abschluss zu bewerten ist.

      (2) Der Promotionsausschuss kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses von der Bewerberin bzw. dem Bewerber ergänzende Studien verlangen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll.


      § 10 RWTH Doctoral Academy

      (1) Jede bzw. jeder Promovierende soll zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion eine fachspezifische, forschungsorientierte Qualifikation im Rahmen der RWTH Doctoral Academy erwerben. Dies soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Promovierenden fördern und ihr bzw. ihm den Erwerb von zusätzlichen akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.

      (2) Sollten im Einzelfall diese Schlüsselqualifikationen schon gegeben sein, so kann der Promotionsausschuss Ausnahmen von der Teilnahme an Veranstaltungen der RWTH Doctoral Academy gestatten.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die bzw. der Promovierende hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste selbständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) in Form eines eingebundenen Ausdrucks vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. Der Antrag ist zu begründen und vor der Anfertigung der Dissertation zu stellen. Der Promotionsausschuss entscheidet hierüber auf der nächsten auf den...
      § 5 Dissertation

      (1) Die bzw. der Promovierende hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste selbständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) in Form eines eingebundenen Ausdrucks vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. Der Antrag ist zu begründen und vor der Anfertigung der Dissertation zu stellen. Der Promotionsausschuss entscheidet hierüber auf der nächsten auf den Antrag folgenden Sitzung. Wird dem Antrag entsprochen, ist von der bzw. dem Promovierenden mit der Dissertation eine Zusammenfassung in deutscher Sprache im Umfang von 1500 bis 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen vorzulegen.

      (2) Die Dissertation muss zu einem wesentlichen Teil dem Fächerspektrum der Philosophischen Fakultät zuzuordnen sein.

      (3) Arbeiten aus früheren Prüfungen dürfen nicht vollständig als Dissertation verwendet werden. Teile von Arbeiten aus früheren Prüfungen können für die Dissertation verwendet werden. In diesem Fall müssen diese Teile explizit kenntlich gemacht werden und die Dissertation muss insgesamt einen substanziellen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt gegenüber diesen Teilen darstellen.

      (4) Auszugsweise Vorveröffentlichungen sind im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer zulässig und in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (5) Die Dissertation muss im fachlichen Kontakt mit der oder dem Betreuenden im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 entstanden sein. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsverfahrens sicherzustellen. Hierzu wird eine Betreuungsvereinbarung entsprechend dem Muster der Philosophischen Fakultät der RWTH Aachen in der jeweils gültigen Fassung geschlossen.

      (6) An die Stelle einer Dissertation als Monografie können mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers mehrere bereits veröffentlichte, zur Begutachtung oder zur Veröffentlichung eingereichte wissenschaftliche Forschungsarbeiten (kumulative Dissertation) treten, wenn die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. Den eingereichten Aufsätzen ist eine Einleitung zur übergeordneten Fragestellung, zum Stand der einschlägigen Forschung, zu den einzelnen untersuchten Fragestellungen, zu deren wesentlichen Ergebnissen und zur Diskussion des Forschungsbeitrags voranzustellen. Sofern die Forschungsarbeiten nicht in Alleinautorschaft erstellt wurden, muss der individuelle Beitrag der bzw. des Promovierenden in einem separat einzureichenden Dokument ausgewiesen werden, um die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten beurteilen zu können.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 23 Cotutelle-Verfahren

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Das Promotionsverfahren im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens umfasst mindestens die Begutachtung der eingereichten Dissertation entsprechend § 5 und...
      § 23 Cotutelle-Verfahren

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Das Promotionsverfahren im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens umfasst mindestens die Begutachtung der eingereichten Dissertation entsprechend § 5 und eine Mündliche Prüfung. Insbesondere von den Regelungen des Abschnittes III zum Promotionsverfahren sowie den Regelungen zur Besetzung der Promotionskommission kann im Einzelfall abgewichen werden. Die Veröffentlichung der Dissertation gemäß § 18 ist Bedingung für die Aushändigung der Doktorurkunde und das Recht zum Führen des Doktortitels mit dem jeweils beantragten Fachzusatz.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Philosophische Fakultät einen akademischen Grad nach § 1 Abs. 3 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach den dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 077/2026
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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