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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geschichtswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Demographie; Geschichte, Alte; Geschichte, Mittelalterliche; Geschichte Nordamerika; Geschichte Südosteuropas; Historische Hilfswissenschaften; Klassische Archäologie; Kunstgeschichte; Musikwissenschaft; Neuere Geschichte; Osteuropäische Geschichte; Sozial- und Wirtschaftsgeschichte oder Wirtschafts- und Technikgeschichte; Theorie der Geschichtswissenschaft und Didaktik der Geschichte; Ur- und Frühgeschichte
    Demographie; Geschichte, Alte ...
  • Sachgebiet(e) Geschichtswissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des§ 61 Abs. 2 Satz 2 HG nachweist.
      d) Zur Promotion hat weiterhin Zugang, wer in einem von dem angestrebten Promotionsfach abweichenden wissenschaftlichen Fach, das in einem nachweisbaren, von der oder dem Antragsteller-in darzulegenden sachlichen und methodischen Zusammenhang mit dem Promotionsfach und dem geplanten Promotionsvorhaben steht, einen Abschluss gemäß Buchstabe a-c nachweist.

      (2) Die Studienabschlüsse nach a-d müssen mit einer Gesamtnote bewertet sein, die mindestens der Note „gut" entspricht.

      (3) Ferner sind die für das Promotionsprojekt erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen.
      Im Fach Klassische Archäologie sind Latein- und Altgriechischkenntnisse wie folgt nachzuweisen:
      a) Jeweils wahlweise durch den Beleg der erfolgreichen Teilnahme an einem Jahr Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule oder durch den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Moduls an der Universität.
      b) Je nach Ausrichtung des Dissertationsvorhabens kann der Nachweis beider Sprachen in Absprache mit der oder dem Erstbetreuer-in wahlweise durch den Nachweis von Lateinkenntnissen auf Latinumsniveau oder Altgriechischkenntnissen auf Graecumsniveau ersetzt werden. Eine diesbezügliche Bescheinigung der oder des Erstbetreuers-in ist spätestens mit der Zulassung zur Promotion vorzulegen.
      Für die Promotion mit dem Schwerpunkt in Alter Geschichte müssen vor Einreichung der Dissertation Lateinkenntnisse auf dem Niveau des Latinums und Altgriechischkenntnisse auf dem Niveau des Graecums nachgewiesen werden.

      (4) Der Promotionsausschuss spricht auf Antrag, der mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand-in nach § 6 zu stellen ist, die Anerkennung von Abschlüssen nach Abs. 1 und 2 aus.

      (5) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach Anhörung des Promotionsfaches und individueller Feststellung des Kenntnisstandes im Benehmen mit der sich bewerbenden Person und den Betreuer-innen festgelegt. Die Nachweise hierüber sind mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach§ 8 nachzuweisen.

      (6) Für Bewerber,innen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (7) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die sich bewerbende Person über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache - z.B. Deutsch oder Englisch- verfügt. Der Nachweis erfolgt im Fall von Personen, die nicht Deutsch oder Englisch als Muttersprache haben, durch die Vorlage von entsprechenden, auch international anerkannten Bescheinigungen.

    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen und die wissenschaftliche Erkenntnis erweitern. Sie ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf begründeten Antrag...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen und die wissenschaftliche Erkenntnis erweitern. Sie ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf begründeten Antrag der promovierenden Person, der mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand-in zu stellen ist.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfah-ren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden.

      (3) In der Regel soll die Dissertation als ganze oder in Teilen vor Abschluss des Promotionsverfahrens nicht veröffentlicht sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss; in diesem Fall sind vorab veröffentlichte Ergebnisse in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Gruppenarbeiten mit mehreren Autorinnen sind nicht zulässig.

      (5) Publikations basierte oder kumulative Dissertationen sind nicht zulässig.

      (6) Die promovierende Person kann bei der vorsitzenden Person der Promotionskommission ohne Nachteile vom Verfahren zurücktreten, solange noch keines der Gutachten eingegangen ist. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet.

      (7) Zieht sie oder er die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt zurück aus Gründen, die sie oder er selbst zu vertreten hat, so ist das Promotionsverfahren ohne Erfolg beendet. Der Promotionsausschuss stellt in diesem Falle das Ende des Verfahrens fest. Eine andere Arbeit kann frühestens nach einem Jahr eingereicht werden.

      (8) Das Zurückziehen der Dissertation und die Wiedereinreichung entsprechend § ro Abs. 6 Satz I ist nur einmal möglich. Bei Wiedereinreichung ist die Dissertation in der Regel denselben Gutachter-innen vorzulegen, die für die Begutachtung der zurückgezogenen Dissertation bestimmt worden waren.

      (9) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten" der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.

    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Ruhr-Universität Bochum 1729/2026
  • Hochschulporträt
    „Umdenken anregen, Veränderung ermöglichen, Fortschritt unterstützen - an der Ruhr-Universität ist es vor allem in diesen Feldern möglich, sich und andere zu bewegen.”
    Prof. Dr. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Built to change

    Die Ruhr-Universität weiß, wie Wandel geht: Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion. Ihr Reformgeist bietet akademischer Tradition die Stirn. Das Motiv: Bildung für alle!

    Die Ruhr-Uni wurde gebaut, damit sich etwas ändert: Sie ist angetreten, um Grenzen zu überwinden zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die denkmalgeschützte Campus-Architektur sorgt für kurze Wege, flache Hierarchien und vielfältige Begegnungen für fast 50.000 Menschen aus aller Welt, sodass hier immer wieder Neues entsteht. Keine Uni hat so viele Erstakademiker*innen hervorgebracht wie die Ruhr-Uni. Sie ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region, die heute die dichteste und spannendste Wissenschaftsregion Europas ist. Ein Reallabor für gesellschaftlichen Wandel. Ein Paradies für Pioniere und innovationsgetriebene Menschen aller Art.

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    Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion
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    Die Ruhr-Universität ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region
    Studieren, was und wie es Dir gefällt

    Ob Japanologie oder Jura, Physik oder Psychologie, Maschinenbau oder Medizin: Mit ihrer großen Vielfalt an Fächern und Fakultäten eröffnet die Ruhr-Universität Bochum als vielfältigste Campus-Universität Deutschlands fast grenzenlose Studienmöglichkeiten. Doch keine Sorge: Es gibt viele Angebote zur Beratung, Orientierung und Begleitung, insbesondere beim Studienstart. Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen dabei, ihren Weg zu finden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland und bekommen regelmäßig Bestnoten in den CHE-Rankings. Wer gern mal über die eigene Scholle hinausblickt, ist in Bochum genau richtig: Durch den Zusammenschluss mit benachbarten Universitäten lässt es sich hier sogar standortübergreifend studieren. Für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland bietet die Ruhr-Universität kompetente Unterstützung.

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    Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland
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    Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen ihren Weg zu finden
    Exzellente Forschung made in Bochum

    Die Forschungsschwerpunkte der Ruhr-Universität sind in interdisziplinären und international vernetzten Research Departments organisiert. Ausweis der Bochumer Forschungsstärke sind unter anderem 12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“ in der Lösungsmittelchemie und „CASA – Cybersicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer“ in der IT-Sicherheit.

    Um im internationalen Wettbewerb noch größer und erfolgreicher werden zu können, kooperiert die Ruhr-Universität Bochum mit ihren Nachbaruniversitäten, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern und einem geistes- und sozialwissenschaftlichen College. Diese gebündelte Exzellenz zieht wiederum Topwissenschaftler*innen aus aller Welt an, insgesamt entstehen hier 50 neue Professuren. Ein ideales Umfeld auch für außeruniversitäre Forschungsein

    „Die räumliche Nähe unserer Campus-Universität fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Basis für die wissenschaftlichen Erfolge unserer Forschenden ist.”
    Prof. Dr. Günther Meschke
    Prorektor für Forschung und Transfer
    Icon: forschung
    12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“
    Icon: forschung
    Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern
    Zuhause an der Ruhr - vernetzt mit der Welt

    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community und profitieren von vielfältigen Verbindungen. Aktuell stehen viele Regionen vor der Herausforderung, den postindustriellen Wandel zu bewältigen. Diesem Thema widmet sich der europäische Universitätsverbund UNIC (European University of Cities in Post-Industrial Transition). Als einzige deutsche Hochschule im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“, die junge Menschen europaweit vernetzt. Ihr Profil als Netzwerkuniversität stärkt sie zudem als Mitglied des international führenden Worldwide Universities Network (WUN), dessen Fokus auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen liegt.

    „Die Ruhr-Universität Bochum zählt mehr als 6.000 internationale Studierende, Forschende und Mitarbeitende. Sie bietet spezielle Angebote für Geflüchtete. BUILT TO CHANGE – gebaut, um Türen zu öffnen.”
    Prof. Dr. Kornelia Freitag
    Prorektorin für Lehre und Studium
    Icon: international
    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community
    Icon: international
    Im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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