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Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

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Steckbrief

  • Hochschule Private Universität Witten/Herdecke gGmbH
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Gesundheit
  • Promotionsfach / fächer Pflegewissenschaft
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Promotionsverfahren

      2.2 Zulassung als Promovendin/ Promovend
      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zur Erlangung des Ph.D.
      Voraussetzung für die Promotion sind einschlägige Abschlüsse, die § 67 Abs. 4 HG entsprechen und an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland in einem pfle georientierten Studiengang oder über einen sozialwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen sowie gesundheitswissenschaftl ichen Studienab­schluss erworben...
      § 3 Promotionsverfahren

      2.2 Zulassung als Promovendin/ Promovend
      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zur Erlangung des Ph.D.
      Voraussetzung für die Promotion sind einschlägige Abschlüsse, die § 67 Abs. 4 HG entsprechen und an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland in einem pfle georientierten Studiengang oder über einen sozialwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen sowie gesundheitswissenschaftl ichen Studienab­schluss erworben wurden.

      Zum Promotionsverfahren wird gemäß § 67 Abs. 4 HG zugelassen, wer
      (a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" ver­liehen wurde oder
      (b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      (c) einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des§ 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.

      Der Zugang ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig (Prädikatsexamen-Note: gut oder besser). Der Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, Jie Jie Eignung für eine Promotion erkennen lassen, kann verlangt werden. Abschlüsse an Hochschulen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden nach Maßgaben des §63 Abs. 2 HG entsprechend aner­kannt.

      2.1.2 Die Bewerberin/der Bewerber stellt bei dem Promotionsausschuss einen Antrag auf Zulassung als Promovendin/Promovend. Beigefügt sein müssen beglaubigte Kopien von bisher abgelegten Hochschulprüfungen, ein Lebenslauf, ein vorläufiges Expose des Promotionsvorhabens sowie eine Verbindlichkeitserklärung das Promotionspro­gramm zur Erlangung des Ph.D. zu absolvieren. Im Falle von Prüfungen an ausländischen Hochschulen muss eine Äquivalenzbeschei­nigung vorgelegt werden. Die Gleichwertigkeit der an der ausländischen Hochschule abgelegten Prüfung wird als gegeben angesehen, wenn die Prüfungsleistungen den ge­billigten Äquivalenzvereinbarungen der Kultusministerkonferenz und der Hochschul­rektorenkonferenz entsprechen. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, ist durch die Bewerberin/den Bewerber eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländi­sches Bildungswesen (ZAB) einzuholen und dem Promotionsausschuss vorzulegen. Im Falle früherer Promotionsanträge müssen die Themen, die Zeitpunkte der Einrei­chung sowie die Fakultäten bzw. die Abteilungen der entsprechenden Hochschulen angegeben werden.

      2.1.3 Der Promotionsausschuss entscheidet auf Grundlage einer schriftlichen Bewerbung und eines persönlichen Gespräches über die Zulassung der Bewerberin/des Bewerbers zum Promotionsprogramm. Die schriftliche Bewerbung enthält alle Nachweise der Eignung der Bewerberin/des Bewerbers. Der Promotionsausschuss lädt die Bewerbe­rin/den Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein und prüft die fachliche und per­sönliche Eignung für das Promotionsprogramm. Der Promotionsausschuss verleiht den Status als Promovendin/Promovend.

      2.1.4 Die Promovendin/der Promovend hat das Thema der Promotion und die beiden Betreuerinnen/die Betreuer in den ersten 6 Monaten nach der Zulassung zum Promoti­onsprogramm und nach Absprache mit den Betreuerinnen/den Betreuern scluiftlich bekannt zu geben. Ein ca. 5 Seiten langer dezidierter Studienplan zur geplanten Pro­motion, der eine Spezifikation der Forschungsskizze (als Teil des Auswahlverfahrens) darstellt, ist dem Antrag beizufügen. Dies ist in einer Promotionsvereinbarung zu do kumentieren. Die Promotionsvereinbarung muss von beiden Betreuerinnen/ Betreuern und von der Promovendin/dem Promovenden unterschrieben werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Promotionsverfahren

      2.2 Erstellung der Dissertation
      Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie muss einen relevanten Beitrag zur pflegewissenschaftlichen Disziplin leisten und den Nachweis erbrin­gen, dass die Promovendin/der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Be­rücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen....
      § 3 Promotionsverfahren

      2.2 Erstellung der Dissertation
      Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie muss einen relevanten Beitrag zur pflegewissenschaftlichen Disziplin leisten und den Nachweis erbrin­gen, dass die Promovendin/der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Be­rücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie muss den methodischen Grundsätzen der Disziplin (gemäß §2) gerecht werden.

      Untersuchungen am und in Kooperation mit Menschen müssen der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes entsprechen und von einer Ethikkommission schriftlich genehmigt wer­den.

      Die Dissertation muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. teile der Dissertation dürfen bereits publiziert sein.

      Handelt es sich um eine Monographie zur Erlangung des Ph.D. müssen zusätzlich mindestens zwei Veröffentlichungen in Zeitschriften publiziet werden, wobei mindestens eine in engli­scher Sprache verfasst sein muss. Die Manuskripte müssen nachweislich zur Publikation an­genommen sein. Diese Veröffentlichungen müssen ein formales externes Begutachtungsver­fahren durchlaufen haben. Der Nachweis ist von der Promovendin/ dem Promovenden in ent­sprechender Form zu erbringen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheit
  • Hochschulporträt
    „Praxisnahe Wissensvermittlung, Werteorientierung, freie Persönlichkeitsentwicklung – das ist unser Bildungsangebot für alle, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten.”
    Prof. Dr. Martin Butzlaff
    Präsident der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Luftaufnahme der zentralen Hochschulgebäude der Universität Witten/Herdecke
    Privatuniversität mit starkem Praxisbezug

    BEI UNS BIST DU MENSCH UND KEIN NUMERUS – Du kannst Dich irgendwo mit dem Abi einschreiben oder bei uns mit den besten Absichten. Ganz ohne NC.

    Die Universität Witten/Herdecke ist die älteste private Universität Deutschlands. Sie verfügt über drei Fakultäten – die Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft, die Fakultät für Gesundheit und das Witten.Lab Zukunftslabor Studium fundamentale – an denen sie verschiedene Studiengänge anbietet. Neben Bachelor- und Masterabschlüssen besteht auch die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation.

    Die Hochschule zeichnet sich durch kleine Seminargruppen und eine hohe Betreuungsintensität aus. Sie legt in allen Studiengängen vom ersten Semester an großen Wert auf einen starken Praxisbezug. Im Mittelpunkt stehen die Studierenden mit ihren individuellen Persönlichkeiten, ihren Neigungen und Potenzialen.

    Icon: uebersicht
    älteste private Universität Deutschlands mit drei Fakultäten
    Icon: uebersicht
    bietet kleine Seminargruppen und hohe Betreuungsintensität
    Studium fundamentale

    Getreu ihrem Motto „Zur Freiheit ermutigen – nach Wahrheit streben – soziale Verantwortung fördern“, gibt die Universität Witten/Herdecke ihren Studierenden den Raum, sich auszuprobieren, einen offenen Diskurs zu leben und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Mit ihrem Studium fundamentale unterstützt die Hochschule ihre Studierenden dabei, neben der fachlichen auch ihre reflexiven, kommunikativen und künstlerischen Kompetenzen zu erproben. Ziel ist es, durch Perspektivenvielfalt fachliche Eindimensionalität zu vermeiden und ein zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken zu fördern.

    Zulassung und Finanzierung:
    Alle Studiengänge an der Universität Witten/Herdecke sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.

    Mit einem Umgekehrten Generationenvertrag ermöglicht die Universität Witten/Herdecke ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich entscheiden, ihre Studienbeiträge erst nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen und dann auch nur, wenn sie über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen.

    Icon: studium
    ermöglicht ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund
    Icon: studium
    fördert durch Perspektivenvielfalt zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken
    Foto: Innenansicht der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende sitzen in der Cafeteria

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