Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : QUEST Leibniz Forschungsschule; QUEST Leibniz Forschungsschule

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Annahme und Zulassung zur Promotion

      (1) Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Diplom- oder Master-Abschluss in einem fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang an einer Universität oder in einem einschlägigen Studiengang an einer Hochschule nachweisen.

      (2) Abweichend von § 3 Abs.1 können auch Personen, die in einem Studiengang nach Absatz1 einen Bachelor-Abschluss mit hervorragendem Prädikat erworben haben, nach einer Eignungsfeststellung zur Promoti...
      § 3 Annahme und Zulassung zur Promotion

      (1) Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Diplom- oder Master-Abschluss in einem fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang an einer Universität oder in einem einschlägigen Studiengang an einer Hochschule nachweisen.

      (2) Abweichend von § 3 Abs.1 können auch Personen, die in einem Studiengang nach Absatz1 einen Bachelor-Abschluss mit hervorragendem Prädikat erworben haben, nach einer Eignungsfeststellung zur Promotion zugelassen werden.

      (3) Das Dekanat überprüft auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Der Antrag ist dem Dekanat vor Beginn der Arbeiten an der Dissertation einzureichen.
      Dem Antrag ist beizufügen:
      a) der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Absatz 1 bzw. Absatz 2,
      b) die Angabe des in Aussicht genommenen Themas der Dissertation sowie eine Zusage der Betreuung,
      c) Ein Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
      d) eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche.
      Die dem Fakultätsrat angehörigen Mitglieder der Hochschullehrergruppe entscheiden unter dem Vorsitz der Dekanin oder des Dekans, ob und in welcher Form der Nachweis genügender Kenntnisse für eine Promotion an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie erbracht werden muss. Dazu kann der Fakultätsrat Prüfungen zum Nachweis des Kenntnisstands der Bewerberin oder des Bewerbers auferlegen. Bei Auflagen zum Nachweis dieser Kenntnisse wird eine Zulassung mit Auflagen ausgesprochen. Die Auflagen sind spätestens bis zur Vorlage des Promotionsgesuchs zu erfüllen. Zur Festlegung der Nachweise sind die Empfehlungen der betreuenden Professorinnen oder der betreuenden Professoren angemessen zu berücksichtigen. Das Dekanat überprüft die Erfüllung dieser Auflagen, die der Bewerberin oder dem Bewerber bei erfolgreichem Abschluss bescheinigt wird. Eine Betreuungsvereinbarung (vgl. §5, (2), 5.) ist innerhalb eines Jahres nach Zulassung dem Dekanat vorzulegen.

      (4) Eignungsprüfungen für Bewerber mit Bachelor-Abschluss gemäß Abs. 2 bestehen aus ausgewählten Modulprüfungen, die den Anforderungen eines mindestens zweisemestrigen, zusätzlichen Studiums in der Fakultät entsprechen.

      (5) Ausländische Studienabschlüsse bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung setzt die Gleichwertigkeit des Studiums nach Art und Inhalt voraus. Bei der Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen gehört werden. Erforderlichenfalls werden Auflagen gemäß den Vorgaben von Abs. 3 erteilt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      Die im Promotionsverfahren zu erbringenden Promotionsleistungen sind:
      1. eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) im druckfertigen Zustand, die die Befähigung zu selbständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit sowie einen Fortschritt im Erkenntnisstand des gewählten Fachgebietes erkennen lässt. Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet innerhalb eines Studienganges der Fakultät od...
      § 2 Promotionsleistungen

      Die im Promotionsverfahren zu erbringenden Promotionsleistungen sind:
      1. eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) im druckfertigen Zustand, die die Befähigung zu selbständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit sowie einen Fortschritt im Erkenntnisstand des gewählten Fachgebietes erkennen lässt. Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet innerhalb eines Studienganges der Fakultät oder der QUESTLeibniz- Forschungsschule zugeordnet werden können. Die Dissertation darf mit Ausnahme der Veröffentlichung von Teilergebnissen weder veröffentlicht noch als Diplom- oder Master- oder andere Prüfungsarbeit verwendet worden sein. Die Vorlage einer Gemeinschaftsarbeit als Grundlage für die Promotion ist bei einer geeigneten Themenstellung, insbesondere bei interdisziplinären Arbeiten, zulässig; der einzelne Beitrag muss als individuelle wissenschaftliche Leistung im Sinne von Satz 1 bewertbar sein. Die Vorlage kumulativer Arbeiten ist zulässig, wenn insgesamt die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit im Sinne von Satz 1 nachgewiesen wird. Die kumulierten Arbeiten müssen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sein. Es ist eine ausführliche Darstellung voranzustellen, die eine kritische Einordnung der Forschungsthemen und wichtigsten Erkenntnisse aus den Publikationen in den Kontext der wissenschaftlichen Literatur zum Thema sowie die Würdigung des individuellen eigenen Beitrags sowie ggfs. des Beitrags der weiteren Autoren an den jeweiligen Publikationen vornimmt.

      2. ein öffentlicher halbstündiger Vortrag über das Thema der Dissertation.

      3. eine mindestens einstündige mündliche Prüfung, die sich an den Vortrag anschließt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggfs. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame ...
      § 18 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggfs. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den §§ 1 - 16 abweichen.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 10/2020
  • Hochschulporträt
    „Das Leitmotto „Mit Wissen Zukunft gestalten“ heißt: vorhandene Stärken in Forschung und Lehre auszubauen, interdisziplinäre Projekte zu fördern, ein breites Studienangebot anzubieten und Kooperationen zu leben.”
    Prof. Dr. Volker Epping
    Präsident der Leibniz Universität Hannover
    Foto: Namensteine der Universität vor dem Welfenschloss Hannover
    Leibniz Universität Hannover – Mit Wissen Zukunft gestalten

    Die Leibniz Universität Hannover ist mit knapp 30.000 Studierenden die zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen. Sie verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten. In der Forschung werden interdisziplinäre und internationale Schwerpunkte kontinuierlich ausgebaut. Unsere Kernthemen liegen hier im Maschinenbau, in der Quantenoptik und Gravitationsphysik sowie der Biomedizin. Zur Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wurde die frühere Technische Hochschule im Jahr 1978. Zentraler Standort ist das Welfenschloss im Welfengarten.

    Icon: uebersicht
    zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen
    Icon: uebersicht
    verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Lernen – Leben – Karriere

    Die LUH bietet ein besonders umfangreiches Spektrum an Studienmöglichkeiten von den Ingenieur- und Naturwissenschaften über die Architektur und Umweltplanung, die Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. Angeboten werden mehr als 180 Studien- und Teilstudiengänge. Die LUH versteht Lehre als lebendigen und partnerschaftlichen Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden. An besonders engagierte und kompetente Lehrende vergibt die LUH einmal jährlich ihren „Preis für exzellente Lehre“. Im Fokus der Universität steht ebenso die Entwicklung von neuen Schwerpunkten zur Stärkung des Profils, wie beispielsweise in der Lehrerbildung.

    Icon: studium
    mehr als 180 Studien- und Teilstudiengänge
    Icon: studium
    versteht Lehre als lebendigen und partnerschaftlichen Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden
    Interdisziplinäre Forschung auf höchstem Niveau

    In der Forschung werden interdisziplinäre und internationale Schwerpunkte im Maschinenbau, in der Physik und in der Biomedizin kontinuierlich ausgebaut. Auf eine besonders lange Tradition kann die LUH in sämtlichen technischen Fächern zurückblicken. Mit ihren Exzellenzclustern PhoenixD und QuantumFrontiers sowie dem mitbeantragten Exzellenzcluster Hearing4All ist die Leibniz Universität in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten. In einer engen Kooperation zwischen der LUH und der Medizinischen Hochschule Hannover verbindet sich technische und naturwissenschaftliche mit medizinischer Forschungsexzellenz.

    Icon: forschung
    ist in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten
    Icon: forschung
    Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern
    Foto: Studierende an Arbeitstischen bei gemeinsamer Studienarbeit
    Foto: Blick auf die Front des Welfenschlosses Hannover
    Foto: Studierende auf den Campus der Universität Hannover

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns