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Universität Rostock

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Rostock
  • Fakultät / Fachbereich Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. rel.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Abgabe der Dissertationsschrift und für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist, dass die Bewerberin / der Bewerber

      - ein ordnungsgemäßes Studium an einer deutschen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und

      - dieses Studium durch ein Diplom, Staatsexamen oder einen Master-Abschluss in eine...
      § 3 Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Abgabe der Dissertationsschrift und für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist, dass die Bewerberin / der Bewerber

      - ein ordnungsgemäßes Studium an einer deutschen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in einem gleichwertigen wissenschaftlichen Studiengang nachweisen kann und

      - dieses Studium durch ein Diplom, Staatsexamen oder einen Master-Abschluss in einem für die Promotion wesentlichen Fach abgeschlossen hat. Dies sind in der Regel Fächer wie Judaistik, Islamwissenschaft, Orientalistik, Indologie, Religionssoziologie, Religionspsychologie, Diakonik, etc. In Zweifelsfällen hört die Promotionskommission die Bewerberin / den Bewerber an und gibt dem Rat der Theologischen Fakultät eine Empfehlung.

      (2) Ein Studium im Ausland und ein ausländischer Hochschulabschluss werden auf Antrag anerkannt, sofern sie einem deutschen Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 gleichwertig sind. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Fakultätsrat. Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. Soweit der Fakultätsrat nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, wird eine gutachterliche Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz eingeholt. Die Zulassung von Bewerberinnen / Bewerbern, die ein Hochschulstudium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, setzt zusätzlich den Nachweis ausreichender deutscher oder englischer Sprachkenntnisse voraus.

      (3) Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen eines theologieaffinen Fachhochschulstudiums ist möglich, wenn sie ihr Studium mit überdurchschnittlichen Leistungen abgeschlossen haben und ihre wissenschaftliche Befähigung zur Promotion in einem Kolloquium vor einer Kommission nachweisen. Die Kommissionsmitglieder werden durch den Fakultätsrat benannt. Das Kolloquium wird von der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden der Promotionskommission geleitet. Im Ergebnis wird eine Empfehlung an den Fakultätsrat über die Zulassung oder Nichtzulassung gegeben bzw. es werden Auflagen erteilt. Danach entscheidet der Fakultätsrat über die Zulassung zur Promotion. Über den Beschluss ist der Antragsteller schriftlich zu informieren.

      (4) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion sind Kenntnisse in einer nicht-deutschen europäischen Sprache sowie Kenntnisse in einer der Sprachen Latein, Griechisch oder Hebräisch. Der Nachweis hierüber ist durch Zeugnisse über bestandene Sprachprüfungen zu erbringen.

      (5) Über Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in begründeten Fällen der Fakultätsrat. Hierzu hat die Bewerberin / der Bewerber einen schriftlichen Antrag bei der Dekanin / beim Dekan zu stellen und das Vorliegen eines wichtigen Grundes darzulegen. Die Gewährung von Ausnahmen kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht und mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden.

      (6) Die Promotionsbewerberin / der Promotionsbewerber soll von einer Professorin / einem Professor, einer Juniorprofessorin / einem Juniorprofessor, einer Privatdozentin / einem Privatdozenten oder einer habilitierten Wissenschaftlerin / einem habilitierten Wissenschaftler der Theologischen Fakultät der Universität Rostock wissenschaftlich betreut werden. Eine interdisziplinäre Mitbetreuung durch eine habilitierte Wissenschaftlerin / einen habilitierten Wissenschaftler einer anderen Fakultät ist möglich. Im Regelfall wird die Dekanin / der Dekan der Fakultät der Universität Rostock, die der entspricht, bei der die Bewerberin / der Bewerber ihr / sein Studium absolviert hat, angefragt, ob eine geeignete Betreuerin / ein geeigneter Betreuer für die geplante Dissertation vorhanden ist.

      (7) In besonders begründeten Ausnahmen können auch Dissertationen zugelassen werden, die nicht von einer / einem dazu berechtigten Hochschullehrerin / Hochschullehrer in der Theologischen Fakultät betreut wurden. In diesem Fall muss eine fachgerechte Betreuung gewährleistet sein und eine Vereinbarung mit einer Professorin / einem Professor der Theologischen Fakultät der Universität Rostock getroffen werden. In dieser Vereinbarung erklärt die Professorin / der Professor seine Bereitschaft, die Dissertation gegenüber der Fakultät zu betreuen und ein Gutachten anzufertigen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein für die Religionsforschung relevantes Thema zum Gegenstand haben und die Befähigung der Doktorandin / des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erweisen. Die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Fachgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs ausweisen und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in d...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein für die Religionsforschung relevantes Thema zum Gegenstand haben und die Befähigung der Doktorandin / des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erweisen. Die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen dem aktuellen Stand des Fachgebietes entsprechen, einen Erkenntniszuwachs ausweisen und die wesentliche internationale Literatur berücksichtigen.

      (2) Die Dissertation wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. In Ausnahmefällen kann sie mit Zustimmung des Fakultätsrates in einer anderen Sprache abgefasst werden, sofern die Begutachtung durch die Theologische Fakultät möglich ist. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die Dissertation muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie anderer benutzter Quellen enthalten. Ihre Ergebnisse sind in Thesen zusammenzufassen, die Bestandteil der Dissertation sind und in die Bewertung einbezogen werden. Der Dissertation ist ein kurzer Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsganges anzufügen.

      (4) Die Dissertation ist in druckreifer Form und fest gebunden einzureichen.

      (5) Die Einreichung einer von mehreren Doktorandinnen / Doktoranden gemeinsam verfassten Dissertation kann in Ausnahmefällen vom Fakultätsrat genehmigt werden, wenn Gegenstand und Methoden der Arbeit dies rechtfertigen. Doch muss in diesem Fall der individuelle Beitrag jeder Doktorandin / jedes Doktoranden deutlich ausgewiesen sein, um die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen.

      (6) Eine bereits veröffentlichte Abhandlung kann vom Fakultätsrat als Dissertation anerkannt werden, sofern sie dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten der Doktorandin / des Doktoranden, die bereits Prüfungszwecken gedient haben. Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.

      (7) In Ausnahmefällen können mehrere Einzelarbeiten als kumulative Dissertation eingereicht werden, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. In diesem Fall hat eine systematische Einordnung in den jeweiligen Forschungskontext und eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu erfolgen, um den theoretischen Zusammenhang der Einzelarbeiten deutlich zu machen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mittl.bl. BM M-V 2009 S. 893
  • Hochschulporträt
    „Nach dem Motto Traditio et Innovatio hat sich unsere Universität in ihren 600 Jahren stetig weiterentwickelt. Heute sind hier neun Fakultäten und die Interdisziplinäre Fakultät mit vier Departments zu finden.”
    Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck
    Rektor der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Rostock
    Traditio et Innovatio

    Die UR ist die älteste und traditionsreichste Universität im Ostseeraum. Sie besteht aus neun Fakultäten. Zusätzlich verbindet die Interdisziplinäre Fakultät als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung Forschende und Studierende aller Fachrichtungen in derzeit vier Profillinien: „Leben, Licht und Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen - Kultur - Transformation“. Sie stellen die Forschungsschwerpunkte dar, die aus der Tradition der Universität gewachsen sind und der Schärfung des Profils der UR durch eine interdisziplinäre Verbindung von Stärken in fächerübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit dienen.

    Icon: uebersicht
    älteste, traditionsreichste Universität im Ostseeraum mit neun Fakultäten
    Icon: uebersicht
    über 100 Studiengänge mit einem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
    Studium und Lehre

    Mit über 100 Studiengängen gehört die UR zu den Hochschulen Deutschlands mit dem breitesten Fächerspektrum. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung widmet sich der Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung und der Stärkung der Bildungsforschung.

    Icon: studium
    verfügt über neun Fakultäten, die sich in zahlreiche Institute und Kliniken untergliedern
    Icon: studium
    Studierende können aus einem breiten Fächerspektrum in verschiedensten Studienfeldern auswählen
    Die Interdisziplinäre Fakultät der Universität Rostock

    Im Jahr 2007 hat sich die UR drei Profillinien gegeben. 2010 ist eine vierte Profillinie hinzugekommen. Organisiert werden Forschung und Lehre zu verschiedenen Feldern in der gegründeten Interdisziplinären Fakultät. Mit dieser Institutionalisierung der thematischen Konzentration und der fachübergreifenden Kooperation beschreitet die UR nicht nur wissenschaftspolitisches Neuland. Sie will zu diesen ausgewählten Themen ihre umfassenden Expertisen bündeln und ausbauen. Die Grundlage der intensiven Zusammenarbeit bilden die vier zukunftsrelevanten Themen „Leben, Licht & Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums & der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“. Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser komplexen Problemfelder ermöglicht die Entwicklung neuer Perspektiven, Inhalte und Technologien. Auf diesem Weg will sie innerhalb der nächsten Jahre in die Gruppe der Spitzenuniversitäten Deutschlands aufrücken. 2019 ist die Zielmarke, die das 600-jährige Universitätsjubiläum vorgibt.

    Icon: forschung
    bündelt Kompetenzen und Forschungsaktivitäten in fakultätsübergreifenden Departments der Interdisziplinären Fakultät (INF)
    Icon: forschung
    kooperiert mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bundes-und Landesforschungsanstalten und der Wirtschaft
    Foto: Studierende vor der Bibliothek der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Gebäude des Fachbereichs Physik
    Foto: Blick auf das Audimax der Universität Rostock

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