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Universität Erfurt

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Erfurt
  • Fakultät / Fachbereich Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft; Amerikanische/Anglistische Literaturwissenschaft; Geographie; Geschichtswissenschaft; Kommunikationswissenschaft; Neuere Deutsche Literatur; Philosophie; Religionswissenschaften; Romanische Literaturwissenschaft; Slawische Literaturwissenschaft; Sprachwissenschaft; Vergleichende Literaturwissenschaft/Medien
    Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft; Amerikanische/Anglistische Literaturwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Voraussetzungen der Annahme als Doktorandin*Doktorand

      (1) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin*Doktorand ist in der Regel der Abschluss eines Masterstudiums oder ein gleichwertiger Abschluss und die Betreuungszusage einer*eines Prüfungsberechtigten gemäß § 3 Absatz 1. Dieses Studium muss sich auf ein an der Fakultät vertretenes Fach beziehen und mindestens mit der Note 'gut' (2,5 oder besser) abgeschlossen sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
      § 8 Voraussetzungen der Annahme als Doktorandin*Doktorand

      (1) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin*Doktorand ist in der Regel der Abschluss eines Masterstudiums oder ein gleichwertiger Abschluss und die Betreuungszusage einer*eines Prüfungsberechtigten gemäß § 3 Absatz 1. Dieses Studium muss sich auf ein an der Fakultät vertretenes Fach beziehen und mindestens mit der Note 'gut' (2,5 oder besser) abgeschlossen sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Bei einem Studium in einem Fach, das nicht an der Fakultät vertreten ist, kann die Annahme als Doktorandin*Doktorand ausgesprochen werden, wenn
      1. die Bewerberin*der Bewerber ein Zeugnis in ihrem*seinem Fachgebiet mindestens mit der Note 'gut' (2,5 oder besser) vorlegt und
      2. die Dissertation einen Grenzbereich zwischen ihrem*seinem Fachgebiet und einem an der Fakultät vertretenen Fach behandelt und
      3. zwei prüfungsberechtigte Lehrpersonen der Fakultät (§ 3 Absatz 1) die Promotion befürworten und eine von ihnen die Betreuung der Dissertation übernimmt.

      (3) Für Fachhochschulabsolventinnen*Fachhochschulabsolventen mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Diplomabschluss gelten die gleichen Annahmevoraussetzungen zur Promotion wie für Universitätsabsolventinnen*Universitätsabsolventen mit einem Masterabschluss (§ 61 Absatz 5 Satz 3 ThürHG).
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.

      (2) Die Dissertation ist in Maschinenschrift, gebunden oder geheftet sowie paginiert vorzulegen. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag zulassen, dass Teile der Dissertation eine andere Form haben. Die Dissertation muss ein Inhaltsverzeichnis, eine Zusammenfassung im...
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.

      (2) Die Dissertation ist in Maschinenschrift, gebunden oder geheftet sowie paginiert vorzulegen. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag zulassen, dass Teile der Dissertation eine andere Form haben. Die Dissertation muss ein Inhaltsverzeichnis, eine Zusammenfassung im Umfang von ein bis zwei Seiten, die die Problemstellung und die Ergebnisse darlegt, und die Ehrenwörtliche Erklärung am Ende der Arbeit enthalten.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind dem Promotionsausschuss in der Regel bereits mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin*Doktorand vorzulegen. Der Promotionsausschuss kann dem Antrag stattgeben, sofern die bestellte Betreuerin*der bestellte Betreuer dies akzeptiert. Die Möglichkeit der Ausnahme erstreckt sich nicht auf die gemäß Absatz 2 geforderte Zusammenfassung.

      (4) Die Dissertation kann in Auszügen bereits publiziert sein.

      (5) In den Fächern Kommunikationswissenschaft und Sprachwissenschaft ist eine kumulative, publikationsbasierte Dissertation möglich. Eine publikationsbasierte Dissertation muss in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Absatz 1 gleichwertige Leistung darstellen. Die eingereichten Publikationen sind um eine Einleitung, eine inhaltliche und theoretische Einordnung und eine Zusammenfassung und Diskussion von insgesamt ca. 50 Seiten (= Manteltext) zu ergänzen. Der Manteltext muss ausschließlich von der Dok- torandin*dem Doktoranden verfasst worden sein. Die eingebundenen Kernmanuskripte müssen überwiegend federführend von der Doktorandin*dem Doktoranden verfasst sein. Im Anschluss an den Manteltext sind pro eingebundenem Kernmanuskript die individuellen Leistungsbeiträge der Kandidatin*des Kandidaten auszuweisen, z. B. in Bezug auf die Formulierung der Fragestellung(en), die Konzeption der Untersuchung, die Durchführung und Auswertung sowie das Verfassen des Textes. Im Fall von Ko-Autor*innenschaften müssen die Ko-Autorinnen*die Ko-Autoren die angegebenen Eigenanteile schriftlich bestätigen. Die eingebundenen Kernmanuskripte sind der Dissertation als Appendix beizufügen. Weitere durch die Fächer Kommunikationswissenschaft und Sprachwissenschaft gemeinsam geregelte Anforderungen an eine kumulative Dissertation finden sich in Anlage 3 der Promotionsordnung.

      Anlage 3 Anforderungen an publikationsbasierte kumulative Dissertationen der
      Kommunikationswissenschaft und Sprachwissenschaft
      1. Es sind mindestens vier Publikationen (Aufsätze bzw. Beiträge) einzureichen, die sich auf ein gemeinsames Thema beziehen.
      2. Mindestens drei der vier Publikationen müssen in Publikationsorganen mit Qualitätssicherung eingereicht oder angenommen sein.
      3. Mindestens zwei der vier Publikationen müssen bereits veröffentlicht oder nachweislich zur Veröffentlichung angenommen sein.
      4. Von mindestens drei der eingereichten Publikationen muss die Doktorandin*der Doktorand Erst- oder Alleinautorin*Alleinautor sein.
      5. Ist eine Gutachterin*ein Gutachter als Ko-Autorin*Ko-Autor an einer der Publikationen beteiligt, wird eine dritte Gutachterin*ein dritter Gutachter hinzugezogen, die*der an den Publikationen nicht beteiligt war.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Binationale Promotionen

      (1) Im Rahmen eines Vertrages für binationale Promotionsverfahren (Cotutelle) kann die mündliche Prüfungsleistung gemäß § 16 durch eine mündliche Prüfungsleistung an der Partneruniversität ersetzt werden.

      (2) Die Prüfungskommission nach § 6 kann durch eine binationale Prüfungskommission ersetzt werden, die einvernehmlich durch den Promotionsausschuss und ein entsprechendes Organ der Partneruniversität bestimmt wird. In diesem Falle sollten beide ...
      § 20 Binationale Promotionen

      (1) Im Rahmen eines Vertrages für binationale Promotionsverfahren (Cotutelle) kann die mündliche Prüfungsleistung gemäß § 16 durch eine mündliche Prüfungsleistung an der Partneruniversität ersetzt werden.

      (2) Die Prüfungskommission nach § 6 kann durch eine binationale Prüfungskommission ersetzt werden, die einvernehmlich durch den Promotionsausschuss und ein entsprechendes Organ der Partneruniversität bestimmt wird. In diesem Falle sollten beide Institutionen gleichermaßen vertreten sein.

      Aus: Allgemeine Bestimmungen für Promotionen der Universität Erfurt vom 5. Februar 2020

      § 4 Zulassung zur Promotion
      ...
      (2) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Die Promotionsordnungen regeln, welche Hochschulabschlüsse zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand qualifizieren. Die Promotionsordnungen regeln darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Hochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom- oder einem Bachelorabschluss im Anschluss an das Studium zur Promotion zugelassen werden. Vorgesehen werden können darüber hinaus besondere Zulassungsvoraussetzungen sowie Regelungen zu gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Universitäten (sog. Cotutelle de thèse) oder zu kooperativen Promotionen mit Fachhochschulen im Sinne von § 61 Abs. 5 Satz 4 ThürHG.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Veröffentlichung der Universität Erfurt 2022
  • Hochschulporträt
    Gemeinsam die Welt bewegen

    Seit ihrer Neugründung 1994 hat sich die Universität Erfurt mit einem expliziten kultur- und gesellschaftswissenschaftlichem Profil in der nationalen und internationalen Hochschullandschaft fest etabliert. Mit ihren Schwerpunkten in den Bereichen Religion, Geistes- und Kulturwissenschaften, Gesellschaft und Lehrerbildung ist sie eine zentral gelegene Bildungs- und Forschungsstätte mit rund 6.000 Studierenden.

    Im Mittelpunkt der Campus-Universität steht eine moderne Bibliothek mit mehr als einer Million Büchern und Medien. Darüber hinaus schätzen die Studierenden die überschaubaren Wege zu Lehrgebäuden, Wohnheimen, Sportanlagen und Cafés, aber vor allem die guten Bedingungen für ihr Studium, die sich nicht nur in kurzen Studienzeiten manifestieren.

    Der stadtnahe Campus macht die als familiengerechte Hochschule zertifizierte Universität zu einem lebendigen Teil der Landeshauptstadt mit ihren vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten und ihrem umfassenden Kultur- und Freizeitangebot.

    Icon: uebersicht
    als familiengerechte Hochschule zertifizierte Universität
    Icon: uebersicht
    bietet ein kultur- und gesellschaftswissenschaftliches Profil
    Mit dem Zwei-Fach-Bachelor zum Erfolg

    Das Studienangebot der Universität Erfurt umfasst Bachelor- und Master-Studiengänge. Im BA werden ein Haupt- und ein Nebenfach studiert. Dabei sind fast alle angebotenen Fächer frei kombinierbar. Eine besondere Komponente des Hauptfachs ist das Studium Fundamentale, in dem in interdisziplinären Lehrveranstaltungen zusätzlich Methodenkenntnisse und Schlüsselkompetenzen erworben und berufsorientierende Praxiserfahrungen ermöglicht werden.

    Ein Mentoren-System garantiert zudem vom ersten Semester an die persönliche Betreuung unserer Studierenden durch eine Professorin bzw. einen Professor.

    Ein studienbegleitendes Prüfungssystem ersetzt das traditionelle Abschlussexamen. Nach drei Jahren erreichen die Studierenden mit dem Bachelor ihren ersten akademischen Abschluss. Dieser kann als Einstieg in die berufliche Praxis dienen.

    Master- und Promotionsstudiengänge ermöglichen aber auch die wissenschaftliche Vertiefung eines Fachs oder eine anwendungsorientierte berufliche Spezialisierung.

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    ermöglicht freie Kombinationen fast aller Fächer
    Icon: studium
    integriert ein Studium Fundamentale ins Hauptfach
    Forschung an der Universität Erfurt - interdisziplinär, international und kooperativ

    Das einzigartige kultur- und gesellschaftswissenschaftliche Profil der Uni Erfurt spiegelt sich auch in ihren Forschungsaktivitäten wider. Als Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die weitere Profilierung als Forschungsuniversität ihr Ziel- und Leitprojekt für die kommenden Jahre.

    Sie setzt Maßstäbe in der Grundlagenforschung und sorgt für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft. Dabei bringen die vier Fakultäten sowie das Max-Weber-Kolleg und die Gothaer Forschungseinrichtungen ihre strukturelle und aufgabenbezogene Vielfalt in das Gesamtkonzept ein und ermöglichen so eine interdisziplinäre, internationale und kooperative Forschung.
    Die Uni Erfurt legt dabei besonderen Wert auf akademische Freiheit und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Etablierung des Christoph-Martin-Wieland-Graduiertenforums hat sie dafür eine Servicestruktur zur Qualitätssteigerung aller Promotions- und Habilitationsformate geschaffen.

    Icon: forschung
    überzeugt mit interdisziplinärer, internationaler und kooperativer Forschung
    Icon: forschung
    legt Wert auf akademische Freiheit und fördert wissenschaftlichen Nachwuchs
    Internationalität, Weltoffenheit und Diversität

    Wissenschaft endet nicht auf dem eigenen Campus. Dies zeigt sich an der Universität Erfurt nicht zuletzt in zahlreichen internationalen Kooperationen mit Partnern in aller Welt. Studierende können für ein Auslandsstudium aus einer Vielzahl an internationalen Hochschulen wählen, zu denen die Uni langjährige Partnerschaften unterhält. In Mobilitätsprogrammen für Studierende sowie in Forschungsprojekten tauschen sie sich regelmäßig rund um den Globus aus und arbeiten an gemeinsamen Fragestellungen. Und auch die internationalen Summer Schools schaffen Verbindungen in alle Welt.

    Die Universität Erfurt bietet englischsprachige Master-Studiengänge wie Public Policy, Global Communication und Religious Studies an. Und auch in Bachelor-Studiengängen werden Lehrveranstaltungen auf Englisch unterrichtet.

    Das Betreuungsangebot für internationale Studierende (z. B. Vorbereitungskurse, Tutorenprogramme) vermittelt den internationalen Studierenden schnell soziale Kontakte und findet großen Zuspruch.

    Icon: international
    unterhält viele internationale Kooperationen mit Partnern weltweit
    Icon: international
    bietet internationale Mobilitätsprogramme und Summer Schools
    Foto: Studierende nehmen an einem Seminar der Universität Erfurt teil
    Foto: Studierende der Universität Erfurt sitzen in einem Park und unterhalten sich
    Foto: Studierende der Universität Erfurt hören eine Vorlseung im Hörsaal

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