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Universität Rostock

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Rostock
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Medizin; Zahnmedizin
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      1. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Bewerberin / der Bewerber das ärztliche
      oder zahnärztliche Studium absolviert hat, davon mindestens jedoch zwei Semester an der
      Universität Rostock. Über die Zulassung bei von diesen Regeln abweichenden Voraussetzungen
      entscheidet der Fakultätsrat auf Vorschlag der Promotionskommission.
      2. Die Bewerberin / der Bewerber darf nicht durch rechtskräftiges Urte...
      § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      1. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Bewerberin / der Bewerber das ärztliche
      oder zahnärztliche Studium absolviert hat, davon mindestens jedoch zwei Semester an der
      Universität Rostock. Über die Zulassung bei von diesen Regeln abweichenden Voraussetzungen
      entscheidet der Fakultätsrat auf Vorschlag der Promotionskommission.
      2. Die Bewerberin / der Bewerber darf nicht durch rechtskräftiges Urteil unter Berufsverbot stehen.
      3. Im Ausland abgelegte ärztliche Prüfungen (beziehungsweise Staatsexamen bei
      Zahnmedizinern) kann der Fakultätsrat nach Absatz 1 anerkennen, wenn sie der ärztlichen
      Prüfung beziehungsweise dem Staatsexamen bei Zahnmedizinern im Geltungsbereich des
      Hochschulrahmengesetzes gleichwertig sind. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit
      ausländischer Hochschulabschlüsse werden entsprechende Vereinbarungen, Empfehlungen
      und Gesetze berücksichtigt.
      4. Eine Bewerberin / ein Bewerber, die / der den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
      bestanden hat oder die Zulassung zur letzten Zahnärztlichen Prüfung besitzt, kann vorläufig zur
      Promotion zugelassen werden, wenn sie / er die Zulassungsvoraussetzungen im Übrigen erfüllt.
      Aufgrund dieser vorläufigen Zulassung wird das Verfahren zur Prüfung der Dissertation
      eingeleitet.
      Die vorläufige Zulassung erlischt, wenn die Bewerberin / der Bewerber innerhalb von zwei
      Jahren die oben genannte Prüfung nicht erfolgreich ablegt. In diesem Fall wird das
      Promotionsverfahren eingestellt. Die diesem Promotionsverfahren zugrundeliegende
      Dissertation darf nicht erneut als Dissertation eingereicht werden. Eine Fristüberschreitung ist
      nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Die Entscheidung darüber trifft der Fakultätsrat auf
      Vorschlag der Promotionskommission.
      5. Es können Dissertationen auch außerhalb der Fakultät angefertigt werden, wenn eine
      fachgerechte Betreuung gewährleistet ist und eine Betreuungsvereinbarung zwischen der
      Bewerberin / dem Bewerber und der themenvergebenden Betreuungsperson getroffen wurde.
      In dieser Vereinbarung wird die Bereitschaft erklärt, die Dissertation zu betreuen, gegenüber der
      Fakultät zu vertreten und ein Gutachten anzufertigen. Der Abschluss einer schriftlichen
      Vereinbarung zur Betreuung wird empfohlen. Als Betreuungsperson kommen
      Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Universitätsmedizin Rostock wie auch
      Privatdozentinnen und Privatdozenten der Universitätsmedizin Rostock in Betracht.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation
      1. Mit der Dissertation weist die Kandidatin / Kandidat ihre / seine Fähigkeiten nach, durch
      selbstständige wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des
      Wissenschaftszweiges, ihrer / seiner Theorien und Methoden darstellen. Die Dissertation darf
      nur auf der Grundlage einer Einzelleistung verfasst werden.
      2. Die Dissertationsschrift soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
      3. Die Dissertation soll nicht m...
      § 6 Dissertation
      1. Mit der Dissertation weist die Kandidatin / Kandidat ihre / seine Fähigkeiten nach, durch
      selbstständige wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des
      Wissenschaftszweiges, ihrer / seiner Theorien und Methoden darstellen. Die Dissertation darf
      nur auf der Grundlage einer Einzelleistung verfasst werden.
      2. Die Dissertationsschrift soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
      3. Die Dissertation soll nicht mehr als 100 Seiten (ohne Anlagen) umfassen. In begründeten Fällen
      kann auf Vorschlag der Promotionskommission nach Zustimmung durch den Fakultätsrat die
      Seitenzahl von 100 überschritten werden.
      4. Auf Antrag kann eine kumulative Promotionsschrift genehmigt werden, wenn die Bewerberin /
      der Bewerber innerhalb des wissenschaftlichen Fachgebietes mindestens drei Originalarbeiten
      in einer Zeitschrift mit Impact-Faktor publiziert hat, davon mindestens eine als Erstautorin /
      Erstautor. Die Originalarbeiten müssen zusammenfassend in einem Umfang von in der Regel
      20 Seiten (Synopsis) dargestellt und wenn möglich separat und aufeinander aufbauend
      dargelegt werden. In der kumulativen Promotion soll die Bewerberin / der Bewerber zeigen, dass
      sie / er die Originalarbeiten in einen übergeordneten Forschungszusammenhang einordnen
      kann. Die Synopsis ist wie eine wissenschaftliche Originalarbeit zu gliedern in Einleitung,
      Fragestellung, Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Zusammenfassung und Literaturverzeichnis.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotion
      ...
      3. Binationale Promotionen
      Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Einzelheiten des Verfahrens sind von der Universität Rostock und der beteiligten ausländischen Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung festzulegen, die insbesondere Angaben zur Betreuung, Prüfung, Benotung und Promotionsurkunde sowie zum Auslandsaufenthalt enthalten m...
      § 1 Promotion
      ...
      3. Binationale Promotionen
      Ein Promotionsverfahren kann auch als binationale Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden. Die Einzelheiten des Verfahrens sind von der Universität Rostock und der beteiligten ausländischen Hochschule in einer Kooperationsvereinbarung festzulegen, die insbesondere Angaben zur Betreuung, Prüfung, Benotung und Promotionsurkunde sowie zum Auslandsaufenthalt enthalten muss. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Fakultätsrates.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 4/2024
  • Hochschulporträt
    „Nach dem Motto Traditio et Innovatio hat sich unsere Universität in ihren 600 Jahren stetig weiterentwickelt. Heute sind hier neun Fakultäten und die Interdisziplinäre Fakultät mit vier Departments zu finden.”
    Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck
    Rektor der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Rostock
    Traditio et Innovatio

    Die UR ist die älteste und traditionsreichste Universität im Ostseeraum. Sie besteht aus neun Fakultäten. Zusätzlich verbindet die Interdisziplinäre Fakultät als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung Forschende und Studierende aller Fachrichtungen in derzeit vier Profillinien: „Leben, Licht und Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen - Kultur - Transformation“. Sie stellen die Forschungsschwerpunkte dar, die aus der Tradition der Universität gewachsen sind und der Schärfung des Profils der UR durch eine interdisziplinäre Verbindung von Stärken in fächerübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit dienen.

    Icon: uebersicht
    älteste, traditionsreichste Universität im Ostseeraum mit neun Fakultäten
    Icon: uebersicht
    über 100 Studiengänge mit einem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
    Studium und Lehre

    Mit über 100 Studiengängen gehört die UR zu den Hochschulen Deutschlands mit dem breitesten Fächerspektrum. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung widmet sich der Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung und der Stärkung der Bildungsforschung.

    Icon: studium
    verfügt über neun Fakultäten, die sich in zahlreiche Institute und Kliniken untergliedern
    Icon: studium
    Studierende können aus einem breiten Fächerspektrum in verschiedensten Studienfeldern auswählen
    Die Interdisziplinäre Fakultät der Universität Rostock

    Im Jahr 2007 hat sich die UR drei Profillinien gegeben. 2010 ist eine vierte Profillinie hinzugekommen. Organisiert werden Forschung und Lehre zu verschiedenen Feldern in der gegründeten Interdisziplinären Fakultät. Mit dieser Institutionalisierung der thematischen Konzentration und der fachübergreifenden Kooperation beschreitet die UR nicht nur wissenschaftspolitisches Neuland. Sie will zu diesen ausgewählten Themen ihre umfassenden Expertisen bündeln und ausbauen. Die Grundlage der intensiven Zusammenarbeit bilden die vier zukunftsrelevanten Themen „Leben, Licht & Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums & der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“. Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser komplexen Problemfelder ermöglicht die Entwicklung neuer Perspektiven, Inhalte und Technologien. Auf diesem Weg will sie innerhalb der nächsten Jahre in die Gruppe der Spitzenuniversitäten Deutschlands aufrücken. 2019 ist die Zielmarke, die das 600-jährige Universitätsjubiläum vorgibt.

    Icon: forschung
    bündelt Kompetenzen und Forschungsaktivitäten in fakultätsübergreifenden Departments der Interdisziplinären Fakultät (INF)
    Icon: forschung
    kooperiert mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bundes-und Landesforschungsanstalten und der Wirtschaft
    Foto: Studierende vor der Bibliothek der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Gebäude des Fachbereichs Physik
    Foto: Blick auf das Audimax der Universität Rostock

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