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Universität zu Köln

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Steckbrief

  • Hochschule Universität zu Köln
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Medizin; Zahnmedizin
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand und die Vergabe eines Promotionsthemas setzt voraus:
      (a) Das Zeugnis über den bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Ärztliche Basisprüfung bzw. die bestandene Zahnärztliche Vorprüfung.
      (b) Einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die Durchführung der Pflichtmodule zur Vorbereitung der Promotion gemäß § 4.
      Über Ausnahmen entscheide...
      § 5 Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand und die Vergabe eines Promotionsthemas setzt voraus:
      (a) Das Zeugnis über den bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Ärztliche Basisprüfung bzw. die bestandene Zahnärztliche Vorprüfung.
      (b) Einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die Durchführung der Pflichtmodule zur Vorbereitung der Promotion gemäß § 4.
      Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen begründeten Antrag. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Sollte einer solchen Ausnahme stattgegeben werden, bestimmt der Promotionsausschuss das weitere Vorgehen.

      (2) Der Antrag auf Zulassung als Doktorandin oder Doktorand ist schriftlich oder elektronisch beim Promotionsausschuss zu stellen.

      (3) Bei einer positiven Entscheidung über die Zulassung erhält die Bewerberin oder der Bewerber einen Bescheid über die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids muss sich die Doktorandin oder der Doktorand als Promotionsstudierende/r immatrikulieren.

      (4) Die Bewerberin oder der Bewerber sowie die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, bei den in der Universität zu Köln eingesetzten Geschäftsprozessen und Verfahren mitzuwirken. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie § 6 der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung wird hingewiesen. Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand und der Antrag auf Zulassung zur Promotion setzen die vollständige Registrierung und die Antragstellung in der Erfassungs- und Verwaltungssoftware für Doktorandinnen und Doktoranden der Universität zu Köln inklusive aller Angaben nach dem Hochschulstatistikgesetz voraus. Einmal jährlich müssen die im System hinterlegten Daten in der vom Promotionsbüro vorgesehenen Weise von allen Doktorandinnen und Doktoranden aktualisiert werden."
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine von der Doktorandin oder von dem Doktoranden verfasste wissenschaftliche Abhandlung aus dem Bereich der medizinischen bzw. zahnmedizinischen Wissenschaften oder in einem anderen, jedoch für den Bereich der Medizin oder Zahnmedizin relevanten Fach, sein. Sie muss die Befähigung der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und wissenschaftliche Erkenntnisse fördern.

      (2) Die ...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine von der Doktorandin oder von dem Doktoranden verfasste wissenschaftliche Abhandlung aus dem Bereich der medizinischen bzw. zahnmedizinischen Wissenschaften oder in einem anderen, jedoch für den Bereich der Medizin oder Zahnmedizin relevanten Fach, sein. Sie muss die Befähigung der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen und wissenschaftliche Erkenntnisse fördern.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein (im zweiten Fall ist ihr eine ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen).

      (3) Die Medizinische Fakultät stellt eine verbindliche, elektronische Formatvorlage auf der Homepage der Fakultät für das Erstellen der Dissertation zur Verfügung.

      (4) Vor Abschluss des Promotionsverfahrens sollen Ergebnisse der Dissertationsschrift nur im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer veröffentlicht werden. Publizierte Ergebnisse sind gemäß der Formatvorlage gemäß Absatz 3 anzugeben. Die Bestimmungen von Absatz 5 bleiben unberührt.

      (5) Promotionsformen:
      (a) Kumulative Promotion: Eine bzw. mehrere bereits publizierte, eigenständig verfasste wissenschaftliche Veröffentlichung bzw. Veröffentlichungen in einer international anerkannten, begutachteten und in der Regel in „PubMed“ oder „Web of Science“ gelisteten Fachzeitschrift, deren Allein- oder Erstautorin oder Erstautor (auch geteilte Erstautorenschaften) die Doktorandin oder der Doktorand ist, kann nach Prüfung durch den Promotionsausschuss als Dissertation eingereicht werden, wenn der oder den Publikation/-en eine Einleitung vorangestellt und eine abschließende Diskussion beigefügt wird (sog. Kumulative Promotion). Gesuche für die kumulative Promotion mit Publikationen in Fachzeitschriften, die nicht in „PubMed“ oder im „Web of Science“ gelistet sind, müssen dem Promotionsausschuss vor Eröffnung des Verfahrens zur Prüfung der Verwendung für die kumulative Promotion vorgelegt werden. Dieselbe Publikationsleistung kann nicht Gegenstand mehrerer Promotionsverfahren sein. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin oder des Betreuers als auch der Koautorinnen oder Koautoren vorgelegt werden, die den von der Doktorandin oder dem Doktoranden geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass die Doktorandin oder der Doktorand den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet hat.
      (b) Monografie: Promotion durch eine Monografie, welche die Anforderungen der Promotionsordnung an Dissertation erfüllt.

      (6) Gemeinschaftsdissertationen sind nicht zulässig.

      (7) Der Promotionsausschuss überprüft die Dissertation auf Plagiate. Dafür wird die Dissertation mit einem geeigneten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden elektronischen Verfahren, in der Regel vor dem Vorliegen der Gutachten der Gutachterinnen oder Gutachter durch das Dekanat oder von einer oder einem von diesem Beauftragten überprüft. Die Ergebnisse der elektronischen Überprüfung der Dissertation sind Teil der Promotionsakte.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 26/2021
  • Hochschulporträt
    „Die Universität zu Köln ist eine international vernetzte, forschungsstarke Spitzenuniversität mit einem äußerst vielfältigen Studienangebot und exzellentem Forschungsumfeld mitten in der weltoffenen Metropole Köln.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Rektor der Universität Köln
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Köln
    Wissen schaffen, bewahren und vermitteln

    Gegründet im Jahr 1388 gehört die Universität zu Köln zu den ältesten und größten Universitäten Europas und steht seither gleichermaßen für herausragende Wissenschaft und hervorragende Lehre. Ihre Attraktivität als Studienort belegen die derzeit fast 50.000 Studierenden, die hier ihre Ausbildung absolvieren.

    Ihr Status als international führender Standort für Spitzenforschung wird unter anderem durch ihre erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenzinitiative 2012 bestätigt. Die Universität zu Köln liegt im Herzen des Rheinlands, einer der größten und vielfältigsten Forschungs- und Industrieregionen Europas, und pflegt hervorragende Kontakte mit internationalen und regionalen Partnern aus der Wissenschaft, dem Bildungsbereich und der Industrie.

    Icon: uebersicht
    gehört zu den ältesten und größten Universitäten Europas
    Icon: uebersicht
    bietet an ihren sechs Fakultäten ein breites Spektrum an Disziplinen
    Vielfalt und Flexibilität

    An ihren sechs Fakultäten bietet die Universität zu Köln ein breites Spektrum an Disziplinen: von den Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften, über Geistes- und Naturwissenschaften, Medizin und Mathematik bis hin zu den Humanwissenschaften.

    Das vielfältige Studienangebot beinhaltet sowohl englischsprachige Studiengänge sowie Doppelabschlüsse mit renommierten internationalen Partneruniversitäten und weist speziell im Lehramtsstudium eine einzigartige Kombinierbarkeit auf.

    Icon: studium
    genießt ein ausgezeichnetes internationales Renommee
    Icon: studium
    bietet akademische Ausbildung auf hohem Niveau
    Forschungs- und Lehrschwerpunkte

    Die institutionelle Grundlage von Forschung und Lehre an der Universität zu Köln bilden ihre sechs Fakultäten mit 102 Studienfächern und ihre zehn fakultäts- übergreifenden Forschungs- und Lehrzentren.

    Große, international kompetitive Forschungsschwerpunkte sind derzeit: Mechanismen altersassoziierter Erkrankungen, Pflanzenzüchtungsforschung, Quantenmaterie und -materialien, soziales und ökonomisches Verhalten sowie der sozio-ökonomische, kulturelle und politische Wandel in Afrika, Lateinamerika und Südostasien.

    Die Universität zu Köln kooperiert eng mit dem Universitätsklinikum Köln sowie renommierten Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft in der Region Köln. Sie engagiert sich besonders für Wissenstransfer und Unternehmensgründungen: das Zentrum für Organische Elektronik1 COPT schlägt eine Brücke zwischen universitärer Spitzenforschung und Unternehmen; der Gateway-Gründungsservice unterstützt Angehörige der Universität bei der Umsetzung eigener Geschäftsideen. Die hohe Unternehmensdichte in der Region bietet dafür ein ideales Umfeld. Der wissenschaftliche Nachwuchs findet in den derzeit 45 Graduiertenschulen und -kollegs ideale Rahmenbedingungen.

    Icon: forschung
    16 fakultätsübergreifende Forschungs- und Lehrzentren
    Icon: forschung
    engagiert sich besonders für Wissenstransfer und Unternehmensgründungen
    Internationalität

    Die Universität zu Köln pflegt ein dynamisches internationales Netzwerk mit 85 Partneruniversitäten und über 500 Fakultätspartnerschaften, und unterhält Verbindungsbüros in Peking, Delhi und New York. Internationale Spitzenforscher und -forscherinnen kommen zudem über das International Faculty Program und das internationale Kolleg Morphomata direkt nach Köln. Studierenden bieten sich vielfältige Austauschmöglichkeiten sowie die Möglichkeit zu Doppelabschlüssen mit anderen international renommierten Universitäten.

    Icon: international
    pflegt ein dynamisches internationales Netzwerk
    Icon: international
    Studierenden bieten sich vielfältige Austauschmöglichkeiten
    Foto: Studierende der Universität Köln im Gespräch
    Foto: Studierender bei der Forschungsarbeit
    Foto: Blick auf die Albertus-Magnus-Statue vor der Universität Köln

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