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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Steckbrief

  • Hochschule Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Medizin; Zahnmedizin
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer nach abgeschlossenem Studium die nach der Approbationsordnung für Ärzte oder der Approbationsordnung für Zahnärzte erforderliche ärztliche oder zahnärztliche Prüfung erfolgreich bestanden sowie ein mindestens zweisemestriges Studium in Kiel absolviert hat und die in § 5 Absatz 2 genannten Unterlagen vorlegt.

      (2) Abweichend von Absatz 1 kann bereits vor dem erfolgreic...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer nach abgeschlossenem Studium die nach der Approbationsordnung für Ärzte oder der Approbationsordnung für Zahnärzte erforderliche ärztliche oder zahnärztliche Prüfung erfolgreich bestanden sowie ein mindestens zweisemestriges Studium in Kiel absolviert hat und die in § 5 Absatz 2 genannten Unterlagen vorlegt.

      (2) Abweichend von Absatz 1 kann bereits vor dem erfolgreichem Abschluss des Studiums der Medizin oder Zahnmedizin der Antrag auf vorläufige Zulassung, in Form der von der zuständigen Behörde bescheinigten Zulassung zum Praktischen Jahr, zum Promotionsverfahren erfolgen. Eine vorläufige Zulassungwird unwirksam, wenn die ärztliche oder zahnärztliche Abschlussprüfung nach der Approbationsordnung endgültig nicht bestanden wird.

      (3) Bewerber und Bewerberinnen, die ihr Examen im Ausland abgeschlossen haben, können zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie eine ausländische ärztliche oder zahnärztliche Prüfung bestanden haben, die nach Anforderungen an Vorbildung und Studiengang als der deutschen gleichwertig anzusehen ist. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung oder der ausländischen Prüfungen entscheidet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz in Bonn oder einer anderen entsprechenden Prüfstelle, die die Gleichwertigkeit feststellen kann.

      (4) Der Dekan oder die Dekanin kann auf Empfehlung des Promotionsausschusses bei fehlender Äquivalenz Auflagen (zum Beispiel Eignungsprüfungen in bestimmten medizinischen oder zahnmedizinischen Fachgebieten) für die Zulassung zum Promotionsverfahren festlegen und den Bewerber oder die Bewerberin nach bestandener Eignungsprüfung zum Promotionsverfahren zulassen. Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

      Zweiter Teil: Abweichende Vorschriften für die Promotion zum Doctor of Philosophy
      § 19 Doctor of Philosophy (Ph.D.), Abweichende Vorschriften, Voraussetzungen für die Verleihung

      (1) Für die Promotion zum Doctor of Philosophy (Ph.D.) gelten die Vorschriften des Ersten Teils entsprechend, soweit in diesem Teil keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.

      (2) Ein Anspruch auf Durchführung eines Promotionsverfahrens zur Erlangung des Doctor of Philosophy (Ph.D.) besteht nicht.

      (3) Voraussetzung für die Verleihung des Doctor of Philosophy (Ph.D.) ist das erfolgreiche Absolvieren des strukturierten, dreijährigen, die Promotion begleitenden Promotionsprogramms des Graduiertenkollegs Materials for Brain (M4B) sowie die Erbringung der Promotionsleistungen nach § 2.

      § 20 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Erwerb des Doctor of Philosophy (Ph.D.)

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Erwerb desDoctor of Philosophy (Ph.D.) ist, abweichend von § 4 Absatz 1, ein in Deutschland erlangter Abschluss eines Studiums der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Veterinärmedizin oder ein in Deutschland erlangter medizinischer oder der Medizin naher Masterabschluss, wie beispielsweise ein Master der Molekularen Medizin, der Medizintechnik, der Veterinärmedizin, der Neuro- und Verhaltenswissenschaften oder der Zellulären und Molekularen Neurowissenschaften. Ob in anderen als den genannten Fällen ein medizinnaher Abschluss vorliegt oder nicht, entscheidet der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät auf Antrag im Einzelfall.

      (2) Bewerberinnen und Bewerber für den Ph.D., die ihr Examen im Ausland abgeschlossen haben, können zugelassen werden, wenn sie eine ausländische ärztliche oder zahnärztliche Prüfung oder die Prüfung eines anderen medizinischen oder medizinnahen Studiengangs im Sinne des Absatz 1 bestanden haben, sofern im Hinblick auf die Anforderungen, Vorbildung und den Studiengang keine wesentlichen Unterschiede nachgewiesen werden. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung oder der ausländischen Prüfungen entscheidet der Promotionsausschuss. Bei der Beurteilung im Ausland erfolgter Abschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen, andere zwischenstaatliche Vereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und Hochschulkooperationsvereinbarungen maßgebend.

      (3) Ein bereits erworbener medizinischer, zahnmedizinischer oder anderer Doktorgrad eines der in Absatz 1 genannten Fächer steht der Zulassung nicht entgegen, es sei denn es handelt sich dabei um einen Ph.D. in einem medizinischen oder medizinnahen Bereich im Sinne des Absatz 1 oder 2.

      (4) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Erwerb des Ph.D. ist zudem die Vorlage der Bescheinigung über die Annahme der Bewerberin oder des Bewerbers in dem strukturierten Promotionsprogramm des M4B.

      (5) Abweichend von § 4 Absatz 2 ist eine vorläufige Zulassung zum Promotionsverfahren nicht bereits vor dem erfolgreichen Abschluss des Studiums möglich.

      (6) Abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 2 setzt die Zulassung kein Studium in Kiel voraus.

  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (3) Die Dissertation kann bereits ganz oder zu Teilen veröffentlicht sein.

      (4) Gemeinschaftsdissertationen sind nicht zulässig.

      (5) Die Vorgaben im Doktorandenmerkbl...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (3) Die Dissertation kann bereits ganz oder zu Teilen veröffentlicht sein.

      (4) Gemeinschaftsdissertationen sind nicht zulässig.

      (5) Die Vorgaben im Doktorandenmerkblatt für die Anfertigung der Dissertation sind einzuhalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle NBl. HS MSGWG. Schl.-H., S. 2 ff.
    • zuletzt geändert am 25.02.2021
  • Hochschulporträt
    „An der Kieler Universität bieten wir mehr: mehr Auswahl, mehr Förderung, mehr Meer. Hier profitieren ambitionierte junge Menschen von einer forschungsnahen Lehre – die Grundlage für ihren späteren Erfolg.”
    Prof. Dr. Simone Fulda
    Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    Foto: Studierende vor dem Auditorium Maximum
    Lehren und Lernen an der CAU

    Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist eine forschungsstarke Volluniversität mit mehr als 27.000 Studierenden und über 2.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Zwischen den Disziplinen ihrer acht Fakultäten entstehen permanent dynamische Schnittstellen, die sich in einem integrativen Forschungsprofil sowie auch der Lehre widerspiegeln.
    Durch Forschung, Lehre und Wissenstransfer trägt die CAU zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit bei.

    Icon: uebersicht
    offene Netzwerke, Service-Learning und ein attraktives Lebensumfeld am Meer
    Icon: uebersicht
    bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung des Studiums
    Studium und Lehre

    Die Kieler Universität bietet Studieninteressierten mit rund 190 Studiengängen viele Möglichkeiten, das Studium individuell zu gestalten. Typisch für Kiel sind frühe Einblicke in aktuelle Forschung und fachliche Grundlagen für eine Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. Dazu kommen offene Netzwerke, Service-Learning oder ein attraktives Lebensumfeld am Meer.

    Icon: studium
    bietet in 190 Studiengängen die Möglichkeit, viel zu lernen und sich mit vielen Menschen auszutauschen
    Icon: studium
    verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft, Expertisen und Erfahrungen
    Forschung

    Neben starker Einzelforschung hat die CAU vier Forschungsschwerpunkte gebildet: Lebenswissenschaften, Meereswissenschaften, Nanowissenschaften und Oberflächenforschung sowie Gesellschaft, Umwelt und Kultur im Wandel. Jeder Schwerpunkt bündelt die Expertisen verschiedener Fakultäten aus den Natur-, Sozial-, Ingenieur-, Rechts- und Geisteswissenschaften. Die Forschungsschwerpunkte sind fest in die Universitätsstrukturen eingebettet und bilden die universitäre Grundlage für die Exzellenzcluster zur Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen („Precision Medicine in Chronic Inflammation“, PMI) sowie „ROOTS – Konnektivität von Gesellschaft, Umwelt und Kultur in vergangenen Welten“.

    Icon: forschung
    Universität mit langer Tradition
    Icon: forschung
    bietet ein fachübergreifendes akademisches Umfeld
    Foto: Studierende vor dem Auditorium Maximum auf dem Weg zur Vorlesung
    Foto: Studierende vor dem Computer bei der Auswertung von Forschungsergebnissen
    Foto: Studierende verlassen das Hauptgebäude der Universität Kiel

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