Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät Raumplanung

Technische Universität Dortmund

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Dortmund
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Raumplanung
  • Promotionsfach / fächer Raumplanung
  • Sachgebiet(e) Raumplanung
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss mit einer Note von mindestens 2,5 nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss mit einer Note von mindestens 1,5 nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semester...
      § 4 Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss mit einer Note von mindestens 2,5 nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss mit einer Note von mindestens 1,5 nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende promotionsvorbereitende Studien in einem Umfang von 60 Credits oder
      c) einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudienganges im Sinne des § 61 Abs. 2 S. 2 HG NRW mit einer Note von mindestens 2,5 nachweist.

      Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerber*innen zulassen, die nicht die in Satz 1 lit. a) bis c) geforderte Mindestnote erreicht haben, sofern die*der Betreuer*in eine schriftliche Begründung vorlegt, aus
      der hervorgeht, dass der nachgewiesene Studienabschluss in Verbindung mit zusätzlich erworbenen einschlägigen wissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten als hinreichende fachliche Qualifikation für das geplante Promotionsvorhaben angesehen werden kann.

      (2) Kandidat*innen mit einem Bachelor-Abschluss gem. Abs. 1 lit. b) müssen zusätzlich ihre Eignung zur Promotion nachweisen.

      (3) Einschlägig im Sinne des Absatzes 1 ist insbesondere ein planungswissenschaftliches Studium. Als einschlägig angesehen wird auch ein ingenieur-, natur-, rechts-, wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium, sofern der Hochschulabschluss in einem Studienfach erworben wurde, das dem Gebiet der geplanten Dissertation schwerpunktmäßig entspricht und die*der Betreuer*in eine schriftliche Begründung vorlegt, aus der hervorgeht, dass der nachgewiesene Studienabschluss in Verbindung mit zusätzlich erworbenen einschlägigen wissenschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten als hinreichende fachliche Qualifikation für das geplante Promotionsvorhaben angesehen werden kann. Hierbei kann insbesondere auf die Berufserfahrung, durchgeführte Forschungsprojekte und/oder Fachpublikationen verwiesen werden. Es entscheidet der Promotionsausschuss. Die Zulassung kann vom Nachweis der Teilnahme an einem promotionsvorbereitenden Studium in einem
      Umfang von bis zu 30 Credits abhängig gemacht werden.

      (4) Der genaue Inhalt und Umfang der promotionsvorbereitenden Studien wird vom Promotionsausschuss in Absprache mit der*dem Betreuer*in festgelegt.

      (5) Wer seinen Studienabschluss nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben hat, kann zugelassen werden, wenn der Abschluss anerkannt wurde. Der Abschluss wird anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher
      Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die Anerkennung erfolgt durch den Promotionsausschuss auf Antrag durch die*den Bewerber*in. In Zweifelsfällen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzubeziehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Der*Die Doktorand*in muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Raumplanung vorlegen, die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt. Das Promotionsvorhaben soll so gewählt sein, dass in der Regel zur Bearbeitung der Dissertation nicht mehr als drei Jahre erforderlich sind.

      (2) Die Dissertation darf noch nicht in dieser oder ähnlicher Form oder in Teilen Gegenstand eines staatlichen oder akade...
      § 11 Dissertation

      (1) Der*Die Doktorand*in muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Raumplanung vorlegen, die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt. Das Promotionsvorhaben soll so gewählt sein, dass in der Regel zur Bearbeitung der Dissertation nicht mehr als drei Jahre erforderlich sind.

      (2) Die Dissertation darf noch nicht in dieser oder ähnlicher Form oder in Teilen Gegenstand eines staatlichen oder akademischen Prüfungsverfahrens, insbesondere eines Promotionsverfahrens, sein oder gewesen sein. Die Vorlage von Studienabschlussarbeiten als Dissertation oder als Teil davon ist nach S. 1 unzulässig.

      (3) Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher und/oder englischer Sprache vorzulegen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag der*des Doktorandin*Doktoranden im Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in.

      (4) In der Dissertation sind alle Stellen kenntlich zu machen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind. Literatur und Quellenverweise sind in einem ausführlichen Schriftenverzeichnis zusammenzufassen.

      (5) Die Dissertation kann in Form eines zusammenhängenden Textes („Buchdissertation“) erfolgen oder durch Veröffentlichung von mindestens drei Einzelarbeiten („kumulative Dissertation“), wenn diese in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertation entsprechen. Der inhaltliche Zusammenhang einer kumulativen Dissertation muss in einem Gesamttitel sowie einem aus Einleitungs- und Schlussteil bestehenden verbindenden Text (Manteltext) zum Ausdruck kommen, der die Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert.

      (6) Die Veröffentlichung von Teilergebnissen einer Buchdissertation vor Einreichung der Arbeit ist erlaubt, wenn die Teilergebnisse zum Zwecke der Erstellung der Dissertation erarbeitet wurden und der*die Doktorand*in bereits zum Promotionsverfahren zugelassen ist. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (7) Die Einzelarbeiten einer kumulativen Dissertation müssen folgende Merkmale
      aufweisen:
      a) Artikel in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer Review oder Buchbeitrag mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung,
      b) alleinige Autorenschaft oder Erstautorenschaft (corresponding author) der*des Doktorandin*Doktoranden,
      c) Umfang der Einzelarbeit von jeweils mindestens 15.000 Zeichen,
      d) zum Zeitpunkt des Antrags auf Annahme der Dissertation gemäß § 12 muss mindestens ein Zeitschriftenartikel zur Veröffentlichung angenommen sein, zwei weitere Einzelarbeiten in mindestens einem Fall zur Veröffentlichung angenommen und in einem Fall mindestens zur Veröffentlichung eingereicht sein,
      e) die Veröffentlichung von Einzelarbeiten soll zum Zeitpunkt des Antrags auf Annahme der Dissertation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen,
      f) die Artikel müssen in einem thematischen Zusammenhang stehen, der gem. Abs. 5, Satz 2 zu dokumentieren ist, dürfen jedoch keine substanziellen inhaltlichen Überschneidungen aufweisen.
      Die Punkte a), d) und f) sind mit dem*der Betreuer*in abzustimmen. Soweit der*die Doktorand*in nach b) nicht alleinige*r Autor*in eines Artikels ist, muss ihr*sein Anteil eindeutig gekennzeichnet, abgrenzbar und bewertbar sein. In die Bewertung der kumulativen Dissertation dürfen nur die von der*dem Doktorandin*Doktoranden erstellten Anteile einfließen. Ein Artikel darf nicht bereits Bestandteil einer anderen Dissertation gewesen sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 21 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer anderen Hochschule

      (1) Der Doktorgrad kann auch im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen aus dem In- oder Ausland vergeben werden. Sofern das Promotionsverfahren in Kooperation mit einer Hochschule ohne Promotionsrecht durchgeführt wurde, kann hierauf in der Promotionsurkunde hingewiesen werden.

      (2) Die Durchführung eines Promotionsverfahrens mit anderen Hochschulen setzt den Abschluss einer schriftlichen ...
      § 21 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer anderen Hochschule

      (1) Der Doktorgrad kann auch im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen aus dem In- oder Ausland vergeben werden. Sofern das Promotionsverfahren in Kooperation mit einer Hochschule ohne Promotionsrecht durchgeführt wurde, kann hierauf in der Promotionsurkunde hingewiesen werden.

      (2) Die Durchführung eines Promotionsverfahrens mit anderen Hochschulen setzt den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung voraus, in der die Fakultäten sich verpflichten, eine gemeinsame Promotion zu ermöglichen und Einzelheiten des Zusammenwirkens regeln. In der Vereinbarung kann in Einzelpunkten im Sinne dieser Regelungen von der Promotionsordnung abgewichen werden. Die Vereinbarung ist vor ihrer Unterzeichnung durch den Fakultätsrat zu beschließen.

      (3) Sehen die jeweils gültigen Promotionsordnungen der beteiligten Fakultäten ein strukturiertes Promotionsprogramm gemäß § 10 vor, so einigen sich die Fakultäten der Hochschulen darüber, wo der*die Doktorand*in dieses Programm zu absolvieren hat, bzw. welche Teile des Programms der jeweils anderen Hochschule anerkannt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der TU Dortmund 7/2024
  • Hochschulporträt
    „Auf Basis exzellenter Forschung und regionaler wie internationaler Partnerschaften vermittelt das Studienangebot der TU Dortmund Kernkompetenzen für wissenschafts- wie gesellschaftsrelevante Spitzenleistungen.”
    Prof. Dr. Manfred Bayer
    Rektor der Technischen Universität Dortmund
    Foto: Blick von außen auf die Technische Universität Dortmund
    Dynamisch, Forschungsorientiert, Einzigartig

    Die TU Dortmund ist eine dynamische forschungsorientierte Universität mit 17 Fakultäten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Gesellschafts- und Kulturwissenschaften. Das Studierendenleben findet auf zwei grünen Campus statt, die durch einen kleinen Wald getrennt und mit einer Hängebahn – der H-Bahn – verbunden sind.

    Icon: uebersicht
    Ein Ort, wo Zukunft gedacht und erarbeitet wird
    Icon: uebersicht
    Innovative und interdisziplinäre Studiengänge
    Studium und Lehre

    Das Lehrangebot umfasst rund 80 klassische wie innovative Studiengänge: So ist der Studiengang Bioingenieurwesen deutschlandweit ebenso einzigartig wie die Programme der Raumplanung, der Statistik und der Journalistik. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Lehrerbildung.

    Die TU Dortmund kooperiert mit 365 Hochschulen in der ganzen Welt. Der Länderschwerpunkt USA mit zahlreichen Abkommen zum Studierendenaustausch ist einzigartig in Nordrhein-Westfalen. Auf regionaler Ebene arbeitet die TU Dortmund mit der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Duisburg-Essen eng zusammen.

    Schon seit mehr als 40 Jahren ist die TU Dortmund Vorreiter beim Konzept „Eine Hochschule für alle“ und arbeitet daran, chancengleiche Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende zu schaffen.

    Icon: studium
    das Lehrangebot umfasst rund 80 klassische wie innovative Studiengänge
    Icon: studium
    arbeitet mit dem Konzept „Eine Hochschule für alle“ daran, chancengleiche Studienbedingungen zu schaffen
    Forschung

    Die TU Dortmund ist innovativ und forschungsstark in allen Disziplinen. Zahlreiche wissenschaftliche Auszeichnungen und Preise, über 1.000 Drittmittelprojekte, internationale Kooperationen und große Verbundprojekte wie ein Exzellenzcluster und acht Sonderforschungsbereiche belegen den Erfolg. Die Forschung an der TU Dortmund ist in vier Profilbereichen besonders sichtbar: (1) Material, Produktionstechnologie und Logistik, (2) Chemische Biologie, Wirkstoffe und Verfahrenstechnik, (3) Datenanalyse, Modellbildung und Simulation und (4) Bildung, Schule und Inklusion.

    Ein Kernanliegen der TU Dortmund ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern – etwa durch ein Graduiertenzentrum, ein Tenure-Track-Programm und im Verbund der Research Academy Ruhr.

    Icon: forschung
    zahlreiche wissenschaftliche Auszeichnungen und Preise, internationale Kooperationen und ein Exzellenzcluster
    Icon: forschung
    Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    Foto: Studierende auf dem Campus der Technischen Universität Dortmund
    Foto: Blick auf die Bibliothek der Technischen Universität Dortmund
    Foto: Die H-Bahn befördert Fahrgäste im Bereich der Technischen Universität Dortmund

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns