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Universität der Künste Berlin

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Steckbrief

  • Hochschule Universität der Künste Berlin
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Gestaltung
  • Promotionsfach / fächer Architektur; Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation
  • Sachgebiet(e) Architektur, allgemeine; Medienwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 - Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich den Masterabschluss eines künstlerisch-wissenschaftlichen Studiums mit erkennbarem theoretischem Schwerpunkt oder eines wissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule voraus, das dem Profil der Fakultät und dem zu verleihenden Doktorgrad entspricht. Näheres zu den Zulassungsvoraussetzungen auch bei anderen Abschlüssen regelt § 3. Inhaber und Inhaberinnen eines Bachelorgrades können nach einem...
      § 2 - Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich den Masterabschluss eines künstlerisch-wissenschaftlichen Studiums mit erkennbarem theoretischem Schwerpunkt oder eines wissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule voraus, das dem Profil der Fakultät und dem zu verleihenden Doktorgrad entspricht. Näheres zu den Zulassungsvoraussetzungen auch bei anderen Abschlüssen regelt § 3. Inhaber und Inhaberinnen eines Bachelorgrades können nach einem Eignungsfeststellungsverfahren unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. Soweit einem Masterabschluss kein grundständiges Studium vorausgegangen ist, ist die Zulassung zur Promotion ebenfalls nur zulässig, wenn in einem solchen Verfahren die erforderliche Eignung nachgewiesen wurde. Das Eignungsfeststellungsverfahren wird durch den Promotionsausschuss vorgenommen.

      (2) Der Promotionsausschuss kann Nachweise über zusätzliche Studienleistungen und/oder fachliche Qualifikationen verlangen, wenn die Abschlussprüfung in einem Fach abgelegt worden ist, das nicht dem Profil der Fakultät bzw. dem zu verleihenden Doktorgrad entspricht, oder wenn im Falle eines Studiums im
      Ausland eine Gleichwertigkeit des Studienabschlusses herbeigeführt werden muss.

      § 3 - Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist der erfolgreiche Abschluss in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes durch die Ablegung
      - einer Masterprüfung im Umfang von 300 Leistungspunkten, inklusive des zuvor abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs, oder
      - einer Masterprüfung inklusive eines Eignungsfeststellungsverfahren, wenn zuvor kein Bachelorstudiengang abgeschlossen wurde, oder
      - einer Magisterprüfung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, oder
      - einer Diplomprüfung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, oder
      - einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt.

      (2) Nach Ablegung einer Bachelor-Prüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang kann eine Zulassung erfolgen, wenn der Abschluss mit der nach der Notenskala der jeweiligen Prüfungsordnung bestmöglichen Bewertung erfolgt ist und eine Feststellungsprüfung durch zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer in einem für die Promotion wesentlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde. Über die Form der Feststellungsprüfung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Besitzt die Antragstellerin oder der Antragsteller einen anderen als in Abs. 1 und 2 vorgesehenen Studienabschluss, kann sie oder er zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn ihre oder seine Qualifikation für das Promotionsfach gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann die Antragstellerin oder den Antragsteller mit der Auflage zum Promotionsverfahren zulassen, innerhalb einer bestimmten Frist Nachweise zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Abs. 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgewiesenen Kenntnisse für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

      (4) Als Studienabschluss gemäß Abs. 1 gilt auch ein gleichwertiges Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Äquivalenzbescheinigung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen. Für den Fall, dass keine Klassifizierung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgt, überprüft der Promotionsausschuss die Vergleichbarkeit dieser Hochschulabschlüsse. Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Promotionsausschuss, ob nach Erfüllung von Bedingungen im Sinne von Abs. 2 eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.

      (5) Ist der Studienabschluss mit Ausnahme der Abschlüsse Bachelor und Master an einer Fachhochschule erworben worden, ist die entsprechende Befähigung nachzuweisen. Dies geschieht durch eine Abschlussprüfung an einer Fachhochschule in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang. Der Promotionsausschuss entscheidet, ob im Einzelfall gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 zu verfahren ist.

      § 4 - Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Der Kandidat oder die Kandidatin beantragt seine bzw. ihre Zulassung als Doktorand bzw. Doktorandin schriftlich beim Promotionsausschuss der Fakultät unter Angabe des fachlichen Schwerpunkts und des angestrebten Doktorgrades.

      (2) Dem Antrag sind beizufügen:
      1. eine Beschreibung des Dissertationsvorhabens
      2. ein Arbeits- und Zeitplan
      3. die nach §§ 2 und 3 für die Zulassung erforderlichen Nachweise
      4. ein tabellarischer Lebenslauf (wissenschaftlicher Werdegang)
      5. eine eidesstattliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis sich der Bewerber bzw. die Bewerberin bereits einem Promotionsverfahren unterzogen oder ein solches beantragt hat
      6. ein begründeter Vorschlag für die Betreuung der Dissertation sowie eine zustimmende schriftliche Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrer oder der betreuenden Hochschullehrerin mit wissenschaftlichen Aufgabengebieten

      (3) Das Dissertationsvorhaben sollte so gewählt werden, dass ein Abschluss in der Regel innerhalb von zwei Jahren erwartet werden kann.

      (4) Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 3 nicht gegeben sind, die Unterlagen gemäߧ 4 Abs. 2 fehlen oder die Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 5 wahrheitswidrig abgegeben wurde.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 - Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung zu selbständiger, vertiefender wissenschaftlicher Arbeit zeigen und einen wichtigen Beitrag zur Forschung in dem entsprechenden Fachgebiet darstellen. Die Wahl des Gegenstandes der Dissertation ist dem Bewerber bzw. der Bewerberin freigestellt. Sie muss jedoch im Einvernehmen mit den Betreuern und Betreuerinnen erfolgen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss k...
      § 7 - Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung zu selbständiger, vertiefender wissenschaftlicher Arbeit zeigen und einen wichtigen Beitrag zur Forschung in dem entsprechenden Fachgebiet darstellen. Die Wahl des Gegenstandes der Dissertation ist dem Bewerber bzw. der Bewerberin freigestellt. Sie muss jedoch im Einvernehmen mit den Betreuern und Betreuerinnen erfolgen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann dem Bewerber bzw. der Bewerberin gestatten, eine in einer anderen Sprache geschriebene Dissertation vorzulegen, wenn Betreuung und Begutachtung gesichert werden können. In diesem Falle ist eine Zusammenfassung der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Soll die Dissertation nichttextliche Teile enthalten, so ist dies im Einzelfall festzulegen.

      (3) Als Dissertation kann die Arbeit eines Einzelnen bzw. einer Einzelnen oder der selbstständig ausgearbeitete individualisierte Teil der Arbeit einer Gruppe gewertet werden. Der individuelle Beitrag muss in Umfang und Art den an Dissertationen im Allgemeinen gestellten Anforderungen genügen und deutlich als eigene Leistung gekennzeichnet sein.

      (4) Die Dissertation kann bereits teilweise veröffentlicht worden sein. Diese Teile der Dissertation müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

      (5) Der Doktorand oder die Doktorandin beantragt die Eröffnung des Verfahrens schriftlich beim Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Promotionsausschusses.

      (6) Die Dissertation ist in sechs gebundenen Exemplaren und einer ungebundenen oder digitalen Version vorzulegen.

      (7) Der Dissertation ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen,
      dass
      1. der Bewerber bzw. die Bewerberin die Arbeit ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt hat
      2. er bzw. sie keine anderen als die von ihm bzw. ihr angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat
      3. und er bzw. sie die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Anzeiger der Universität der Künste Berlin 6/2011, S. 2 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die UdK Berlin ist eine Institution des 21. Jahrhunderts. Künstlerische Ausbildung und Forschung gilt es auf höchstem Niveau weiterzuentwickeln – im Bewusstsein tiefgreifender kommender Veränderungsprozesse. ”
    Prof. Dr. Norbert Palz
    Präsident der Universität der Künste Berlin
    Foto: Blick in den leeren Konzertsaal der Universität der Künste Berlin mit einem Flügel auf der Bühne
    Exzellenz in den Künsten und Forschung, relevante inter-und transdisziplinäre Praxis mit internationaler Ausrichtung am Wissenschaftsstandort Berlin.

    Die UdK Berlin ist eine der wenigen künstlerischen Universitäten weltweit, die alle künstlerischen Disziplinen und die auf sie bezogenen Wissenschaften vereint. Sie ist internationaler Orientierungspunkt für Lehre und Forschung in den Künsten und Wissenschaften. Die UdK Berlin hat das Ziel, den Anteil von 30% internationalen Studierenden zu erhöhen und die Diversität zu steigern.

    Seit 2001 hat die UdK Berlin den Universitätsstatus und besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht. An den Fakultäten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst, den hochschulübergreifenden Zentren Tanz (HZT) und Jazz (JIB Berlin) und dem Zentralinstitut für Weiterbildung/Berlin Career College wird in über 70 Studiengängen gelehrt und geforscht.

    Eine enge Vernetzung mit den weiteren Hochschulen und Kulturinstitutionen Berlins und internationalen Partnern befördert Forschungskooperationen, Austausch und gemeinsame Studiengänge.

    Icon: uebersicht
    vereint als künstlerische Universität alle künstlerischen Disziplinen und ihre Wissenschaften
    Icon: uebersicht
    ist eng mit Hochschulen und Kulturinstitutionen Berlins sowie internationalen Partnern vernetzt
    Künstlerische Exzellenz

    Das Herzstück der UdK Berlin ist die künstlerische Ausbildung. Hervorragend besetzte Professuren in allen Fakultäten und den hochschulübergreifenden Zentren sowie die stete Weiterentwicklung von Lehrkonzepten tragen dazu bei, das hohe Niveau der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Ausbildung an der UdK Berlin zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt auch für die Lehramtsstudiengänge in Musik, Bildender Kunst und Theater.

    Ohne in ihren künstlerischen und gestalterischen Disziplinen Kompromisse einzugehen, ermöglichen die Fakultäten durch interdisziplinäre Projekte, gemeinsame theoretische Ansätze und die Stärkung der wissenschaftlichen Bereiche eine Gesamtsicht auf die Künste.

    Die UdK Berlin gibt ihren Studierenden so schon frühzeitig die Möglichkeit, sich mit anderen Kunstformen auseinander zu setzen und zu experimentieren, um so die Grenzen der eigenen Disziplin zu erkennen und zu erweitern.

    Icon: studium
    künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau
    Icon: studium
    interdisziplinäre Projekte ermöglichen Studierenden eine Gesamtsicht auf die Künste
    Forschen im Reflexionsraum zwischen Künsten und Wissenschaften

    Die UdK Berlin ist eine forschungsstarke Kunstuniversität: Die einzigartige Kombination an künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern führt zu einem spezifischen Forschungs- und Qualifikationsumfeld von künstlerischer Praxis und Forschung, Grundlagenforschung und Anwendungsorientierung.

    Für die vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen besitzt die UdK Berlin das Promotions- und Habilitationsrecht. Einrichtungen wie das Berlin Open Lab und die Hybrid Plattform unterstützen inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte zwischen Kunst, Wissenschaft und Technik. Das Berlin Centre for Advanced Studies in Arts and Sciences verbindet die postgradualen Qualifikationen und Forschungsvorhaben innerhalb der Universität.

    Die UdK Berlin ist zudem eine wichtige Partnerin in Forschungsverbünden der Region Berlin-Brandenburg zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Insbesondere mit den Berliner Universitäten besteht eine enge Zusammenarbeit in Spitzenforschung und Nachwuchsförderung.

    „Die Forschung an der UdK Berlin entwickelt durch die Interaktion zwischen Kunst und Wissenschaft auf engstem Raum innovative und in ihrer Radikalität Maßstäbe setzende interdisziplinäre Paradigmen und Methoden.”
    Prof. Dr. Ariane Jeßulat
    Erste Vizepräsidentin der Universität der Künste Berlin
    Icon: forschung
    verfügt über eine einzigartige Kombination an künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern
    Icon: forschung
    unterstützt mit ihren Einrichtungen inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte
    Die internationale Verankerung der UdK Berlin in Europa und weltweit

    Die UdK Berlin besitzt aufgrund des breiten Spektrums ihrer Studienangebote eine weltweit herausgehobene Position als „Universität für alle Künste“. Dies spiegelt sich in den vielfältigen internationalen Beziehungen in Europa und weltweit zu Kunstakademien, Musikkonservatorien, Tanz- oder Schauspielschulen sowie auch zu künstlerisch-gestalterischen oder wissenschaftlichen Fakultäten großer Volluniversitäten.

    Unter den 164 aktiven internationalen Partnerhochschulen der UdK Berlin befinden sich zwei Drittel in Europa. Die Austauschaktivitäten im EU-Raum werden über das ERASMUS+ Programm finanziert, die globalen Austausche z.B. über das Schweizer Swiss-European Mobility Programm, das US-Fulbright-Stipendium, das Deutsch-Französische Jugendwerk, verschiedene DAAD-Stipendien oder aus Universitätsmitteln.

    Die UdK Berlin engagiert sich für geflüchtete Studierende und arbeitet als aktives Mitglied in mehreren internationalen Netzwerken an der Zukunft künstlerischer Hochschulbildung.

    „Ein Semester im Ausland, internationale Studienreisen oder Praktika prägen nachhaltig fachlich und persönlich. Sie stärken ein transnationales und interkulturelles Bewusstsein und den globalen Zusammenhalt.”
    Prof. Dr. Norbert Palz
    Präsident der Universität der Künste Berlin
    Icon: international
    breites Spektrum an Studiengängen unterstreicht den Status „Universität für alle Künste“
    Icon: international
    engagiert sich in vielen internationalen Netzwerken für die künstlerische Hochschulbildung
    Foto: Blick in den leeren Konzertsaal der Universität der Künste Berlin mit einem Flügel auf der Bühne
    Foto: Eine Künstlerin zeigt eine Performance an der Universität der Künste Berlin
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude der Universität der Künste Berlin, das bei Nacht bunt illuminiert ist.
    Foto: Besucher in einer Ausstellung der Universität der Künste Berlin

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