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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Fachdidaktik Geographie; Fachdidaktik Physik; Geographie; Geologie/Paläontologie; Geophysik; Geschichte der Naturwissenschaften (Physik, Meteorologie, Geowissenschaften); Meteorologie; Physik
    Fachdidaktik Geographie; Fachdidaktik Physik ...
  • Sachgebiet(e) Geowissenschaften, allgemeine; Physik
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Annahme als Doktorand

      (1) Als Doktorand kann zugelassen werden, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen erworben hat und
      2. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat

      (2) Zur Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses kann in Ergänzung zu Abs. 1 Ziffer 1 als Doktorand zugelassen werden, wer als Absolvent einer Universität einen Bache...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Annahme als Doktorand

      (1) Als Doktorand kann zugelassen werden, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen erworben hat und
      2. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat

      (2) Zur Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses kann in Ergänzung zu Abs. 1 Ziffer 1 als Doktorand zugelassen werden, wer als Absolvent einer Universität einen Bachelorgrad in einem dem Fach- bzw. Arbeitsgebiet nach § 2 Abs. 1 zuzuordnenden Studiengang mit einem sehr guten Abschluss erworben hat und im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nach § 7 Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen hat, die einen erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens wahrscheinlich erscheinen lassen. Dies gilt auch für Inhaber des Bachelorgrades einer Fachhochschule für die Zulassung im kooperativen Promotionsverfahren.

      (3) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworbene Master- oder Diplomabschlüsse werden grundsätzlich den entsprechenden deutschen Graden gleichgestellt. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder einzuholen. In Fällen, in denen deutschen oder ausländischen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      § 7 Eignungsfeststellungsprüfung

      (1) Verfügt ein Kandidat gemäß § 5 Abs. 2 über einen Bachelorgrad, aber nicht über einen Hochschulabschluss gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1, muss vor der Annahme als Doktorand eine Eignungsfeststellungsprüfung abgelegt werden. Diese ist schriftlich vom Kandidaten beim Dekan zu beantragenund über deren Durchführung, Inhalt und Umfang beschließt der Fakultätsrat auf Vorschlag des Promotionsausschusses.

      (2) Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst wesentliche Prüfungen aus einem Studiengang, der zu einem für das Promotionsgebiet nach Festlegung der Fakultät zugrunde zulegenden Hochschulabschlusses führt. Zu prüfen ist in höchstens drei Fächern des Studienganges. Früher erbrachte Teilleistungen können angerechnet werden.

      (3) Das Bestehen aller Teilprüfungen ist Voraussetzung für das Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung insgesamt. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann auf schriftlichen Antrag einmal wiederholt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung ist die Fähigkeit des Kandidaten auszuweisen, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftsgebietes und der darin enthaltenen Theorien und/oder Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder als kumulative Dissertationsschrift vorzulegen. Sie enthält in eingebundener Form neben dem fachlichen Teil sowie dem Inhalts- ...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung ist die Fähigkeit des Kandidaten auszuweisen, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftsgebietes und der darin enthaltenen Theorien und/oder Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder als kumulative Dissertationsschrift vorzulegen. Sie enthält in eingebundener Form neben dem fachlichen Teil sowie dem Inhalts- und Literaturverzeichnis
      - eine Titelseite (siehe Anlage 1),
      - dissertationsbezogene bibliografische Daten (siehe Anlage 3).
      Eine kumulative Dissertation besteht aus begutachteten, veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten oder nach Begutachtung zur Veröffentlichung angenommenen wissenschaftlichen Arbeiten, einem begleitenden, in die Thematik einführenden und die Veröffentlichungen in einen thematischen Zusammenhang stellenden Text.
      Der Promovend stellt den Antrag auf kumulative Promotion im Benehmen mit der Promotionskommission. Die Prüfung, ob eine kumulativ verfasste Schrift formal geeignet ist, erfolgt im Rahmen der Eröffnung des Promotionsverfahrens.

      (3) Für die fachlichen Bestandteile der Dissertation sind folgende Regeln zu beachten:
      - Alle Bestandteile der Dissertation müssen gemäß den Prinzipien der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Leipzig behandelt werden.
      - Für kumulative Dissertationen müssen darin verwendete Veröffentlichungen, die neben dem Kandidaten weitere Autoren haben, als solche kenntlich gemacht werden und der Eigenanteil in einem separaten Anhang ausgewiesen werden.
      - Werden bei monographischen Einzelschriften eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen einbezogen, so sind diese anzugeben und ein elektronisches Exemplar bei der Einreichung abzugeben. Bei Veröffentlichungen mit mehreren Autoren ist der eigene Anteil darzustellen.

      (4) Mit der Dissertationsschrift ist eine Zusammenfassung einzureichen (Kopfzeilen siehe Anlage 4), die in identischer oder erweiterter Form auch Teil der Schrift ist. Auf maximal zwei Seiten sollen:
      - eine Einführung in das bearbeitete Themengebiet,
      - die Motivation und Formulierung der wissenschaftlichen Zielsetzung,
      - und eine thesenartige Auflistung der wichtigsten Ergebnisse gegeben werden.
      Die Zusammenfassung muss weiterhin enthalten (ohne Anrechnung auf die Seitenzahl):
      - ein vollständiges Schriftenverzeichnis des Verfassers mit stichwortartiger Benennung des Eigenanteils,
      - eine Auflistung der in die Dissertation eingeflossenen Zusammenarbeiten und Fremdbeiträge und
      - die Angabe des Betreuers und der Orte/Institutionen, an denen die Teile der Arbeit durchgeführt wurden.

      (5) Die Dissertation und die Zusammenfassung sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Promotion im grenzüberschreitenden Verfahren

      In grenzüberschreitenden Verfahren können ganz oder teilweise statt der Regelungen dieser Ordnung auch die geltenden Bestimmungen der Partneruniversität durch entsprechende Vereinbarung mit dieser zugrunde gelegt werden. Zu beachten sind aber in jedem Fall die jeweils geltenden zwingenden Regelungen des SächsHSFG (derzeit § 40) sowie weiterer für die Durchführung von Promotionsverfahren anwendbarer höherrangiger Normen. Zudem finden di...
      § 3 Promotion im grenzüberschreitenden Verfahren

      In grenzüberschreitenden Verfahren können ganz oder teilweise statt der Regelungen dieser Ordnung auch die geltenden Bestimmungen der Partneruniversität durch entsprechende Vereinbarung mit dieser zugrunde gelegt werden. Zu beachten sind aber in jedem Fall die jeweils geltenden zwingenden Regelungen des SächsHSFG (derzeit § 40) sowie weiterer für die Durchführung von Promotionsverfahren anwendbarer höherrangiger Normen. Zudem finden die §§ 19, 20 und 23 entsprechende Anwendung. Die Vereinbarung wird vom Fakultätsrat beschlossen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 34/2016
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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