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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Philologie
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft; Amerikastudien; Anglistik; Computerlinguistik; Gender Studies; Germanistische Linguistik; Germanistische Mediävistik; Griechische Philologie; Islamwissenschaft; Lateinische Philologie; Linguistik; Medienwissenschaften; Neuere Deutsche Literaturwissenschaft; Orientalische Philologie; Religionswissenschaft/Study of Religion; Romanische Philologie; Russische Kultur; Slawische Philologie; Theaterwissenschaft
    Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft; Amerikastudien ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfäche...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Dieser kann erworben sein
      a) in einem dem gewählten Promotionsfach entsprechenden wissenschaftlichen Studien-gang gemäß Abs. 1 Buchstabe a, oder
      b) in einem Studium gemäß Abs. 1 Buchstabe a eines anderen wissenschaftlichen Fachs, das in einem nachweisbaren, von dem:der Antragsteller:in darzulegenden sachlichen und methodischen Zusammenhang mit dem Promotionsfach und dem geplanten Promotionsvorhaben steht, oder c) in einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengang gemäß Abs. 1 Buchstabe b an einer Fach- oder Kunsthochschule, der dem Promotionsfach zugeordnet werden kann und der durch ordnungsgemäße postgraduale Studien im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG NW (§ 67 Abs. 4 Buchstabe c HG NW) oder durch nachgewiesene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach im Umfang von bis zu drei Semestern an der Ruhr-Universität Bochum so ergänzt worden ist, dass der erreichte Ausbildungsstand dem eines M.A. im Promotionsfach entspricht, oder
      d) in einem Masterstudiengang gemäß Abs. 1 Buchstabe c in einem dem Promotionsfach entsprechenden wissenschaftlichen Studiengang.

      (3) Die Studienabschlüsse nach Abs 1 sollen mit einer Gesamtnote bewertet sein, die mindestens der Note „gut“ entspricht. Bewerber:innen mit Fach- bzw. Kunsthochschulabschluss und Bewerber:innen mit Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (4) Der Promotionsausschuss spricht auf Antrag, der mit dem Antrag auf Anerkennung als Doktorand:in zu stellen ist, die Anerkennung von Abschlüssen nach Abs. 2 Buchstabe b und c aus. Er kann in diesen Fällen nach Anhörung der Vertreterinnen und Vertreter des Promotionsfachs ergänzende Studienleistungen festlegen, die mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 9 Abs. 1 nachzuweisen sind.

      (5) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese durch den Promotionsausschuss verbindlich formuliert, dem:der Bewerber:in schriftlich mitgeteilt und müssen mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 9 Abs. 1 nachgewiesen werden.

      (6) Im Fach Religionswissenschaft/Study of Religion sind im Falle eines sozialwissenschaftlich ausgerichteten Dissertationsthemas Studiennachweise über hinreichende Kenntnisse in Methoden der quantitativen oder qualitativen Sozialforschung zu erbringen.

      (7) Für Bewerber:innen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (8) Für die Aufnahme der Promotion an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass der:die Bewerber:in über Deutsch- oder Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B21 oder einer vergleichbaren Einstufung verfügt.

      (9) Für die Zulassung zur Promotion müssen in den unten aufgeführten Fächern folgende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden:
      a) Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft: Englisch (mindestens B2), Französisch (mindestens Niveaustufe Lesekompetenz B1) oder Latinum bzw. Sprachkenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums sowie eine dritte moderne romanische, slavische oder germanische Fremdsprache (mindestens Niveaustufe Lesekompetenz B1); im Falle von Doktorandinnen und Doktoranden aus nichteuropäischen Ländern kann die dritte Sprache ersetzt werden. Als Ersatz kann dabei eine klassische Sprache des entsprechenden Kulturkreises oder Deutsch als Zweitsprache auf dem Niveau C1 dienen;
      b) Anglistik und Amerikastudien: Latinum oder eine zweite moderne Fremdsprache auf der Niveaustufe B1 (als Gegenstandssprache und/oder Berufssprache);
      c) Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Deutschdidaktik sowie Sprachbildung/Deutsch als Zweitsprache: der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter jeweils Englisch; in den Fächern Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft kann nach Maßgabe des Promotionsthemas zusätzlich Latein oder eine andere Fremdsprache gefordert werden; die erste Fremdsprache ist mindestens auf der Niveaustufe B 2, die zweite und ggf. die dritte Fremdsprache auf der Niveaustufe B 1 mit Anteilen von B 2 (Schwerpunkt: fachorientiertes Leseverstehen) zu beherrschen;
      d) Griechische Philologie: Latinum;
      e) Lateinische Philologie: Graecum;
      f) Linguistik, Computerlinguistik und Psycholinguistik: Englisch als Wissenschaftssprache mindestens auf Niveaustufe B2; weitere Fremdsprachen abhängig vom Dissertationsthema in Absprache mit dem:der Erstbetreuer:in der Dissertation (die weiteren Fremdsprachen müssen in der Betreuungsvereinbarung verbindlich aufgeführt werden);
      g) Medienwissenschaft: Englisch und eine weitere moderne Fremdsprache auf der Niveaustufe B2 oder alternativ Englisch auf der Niveaustufe B2 und Latinum;
      h) Orientalische Philologie und Islamwissenschaft: Englisch als Wissenschaftssprache mindestens auf Niveaustufe B2; weitere Fremdsprachen abhängig vom Dissertationsthema in Absprache mit dem:der Erstbetreuer:in der Dissertation (die weiteren Fremdsprachen müssen in der Betreuungsvereinbarung verbindlich aufgeführt werden);
      i) Romanische Philologie: Latinum oder äquivalente nachgewiesene Lateinkenntnisse und Sprachkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache mindestens auf der Niveaustufe B1;
      j) Russische Kultur: Englischkenntnisse auf Niveau B2 und eine weitere Fremdsprache auf Niveau B1, die nicht Russisch sein darf. Alternativ wird der Nachweis des Latinums oder Graecums anerkannt. Bei Studierenden, die ihren Hochschulzugang nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, wird Deutsch als 2. Fremdsprache anerkannt
      k) Slavische Philologie: Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, zwei slavische Sprachen, davon eine auf dem Niveau C1 und eine weitere mindestens auf dem Niveau B1;
      l) Theaterwissenschaft: mindestens zwei moderne Fremdsprachen auf der Niveaustufe B2 (als Gegenstandssprache); eine dieser Fremdsprachen kann durch das Latinum oder Graecum ersetzt werden.

      (10) Sprachkenntnisse werden in der Regel durch ein Abschlusszeugnis über einen Sprachunterricht in der Schule mit mindestens ausreichendem Erfolg nachgewiesen bzw. durch Zertifikate oder Prüfungsergebnisse, in denen gleichwertige Kenntnisse bescheinigt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss der:die Doktorand:in die Befähigung zu selbständiger Forschungsarbeit in seinem:ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation kann nach Absprache mit dem:der Betreuer:in auf Deutsch oder Englisch abgefasst werden. Auf begründeten Antrag der Doktorandin bzw. des Doktoranden und ...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss der:die Doktorand:in die Befähigung zu selbständiger Forschungsarbeit in seinem:ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation kann nach Absprache mit dem:der Betreuer:in auf Deutsch oder Englisch abgefasst werden. Auf begründeten Antrag der Doktorandin bzw. des Doktoranden und der Betreuerin bzw. des Betreuers kann der Promotionsausschuss andere Sprachen zulassen, sofern die Möglichkeit zur Begutachtung dadurch nicht in unvertretbarer Weise eingeschränkt wird.

      (3) Die Dissertation ist in druckfertiger Form einzureichen. Sie muss geheftet oder gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein. Sie muss ferner eine Inhaltsübersicht und ein Literaturverzeichnis enthalten. Die Stellen der Dissertation, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind, müssen in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht werden.

      (4) Die Dissertation oder Teile der Dissertation darf bzw. dürfen in keinem anderen Promotions-verfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden.

      (5) Eine Vorabveröffentlichung einzelner Dissertationsergebnisse ist möglich. Vorab veröffent-lichte Teile sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (6) In der Regel hat die Dissertation an der Fakultät für Philologie monographische Form. In Promotionsfächern, in denen es üblich ist, ist auf gemeinsamen Antrag der Betreuerin bzw. des Betreuers und der Doktorandin bzw. des Doktoranden an den Promotionsausschuss eine kumulative Dissertation möglich. Dazu müssen mindestens drei Manuskripte vorliegen, die in einem Publikationsorgan mit Fachgutachtersystem eingereicht wurden und von denen in der Regel zwei, mindestens jedoch eines zur Veröffentlichung angenommen worden ist. Es gelten nur Arbeiten, die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden in Erstautorenschaft verfasst wurden. Bei Arbeiten mit mehreren Autoren muss der Eigenanteil der Doktorandin bzw. des Doktoranden dargelegt und von dem:der Betreuer:in bestätigt werden. Die Dissertation muss einen Rahmentext enthalten, der die Publikationen kontextualisiert und miteinander verknüpft.

      (7) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (8) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum von der Fakultät für Philologie für 5 Jahre verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Philologie zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Philologie zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Ruhr-Universität Bochum 1427/2021
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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