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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Maschinenwesen
  • Promotionsfach / fächer Maschinenbau
  • Sachgebiet(e) Maschinenbau, allgemein
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für Absolventen deutscher Hochschulen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) den Abschlu...
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für Absolventen deutscher Hochschulen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) den Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG sowie Studienleistungen und Leistungen nachweist, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen.

      (2) Die als angemessen erachteten Studien nach Absatz 1 b) haben in der Regel eine Dauer von vier Semestern und schließen die Anfertigung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit ein. Inhalt der Studien, Zahl und Art der Nachweise legt der Promotionsausschuss für den Einzelfall im Benehmen mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und seiner Betreuerin bzw. seinem Betreuer fest. Dabei sind die Grundlagenfächer des Bachelorstudiengangs Maschinenbau mit zu berücksichtigen.

      (3) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr.-Ing. ist der Grad einer Diplom-Ingenieurin bzw. eines Diplom-Ingenieurs, oder der Nachweis eines abgeschlossenen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften oder ein Abschluss gemäß Absatz 1 Buchstabe b) in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang. Inhaberinnen bzw. Inhaber eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Abschlusses gemäß Absatz 1 Buchstaben a) bis c) können zur Promotion zur bzw. zum Dr.-Ing. zugelassen werden, wenn vor der Eröffnung des Verfahrens festgestellt wird, dass die Dissertation von ingenieurwissenschaftlichem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Dasselbe gilt in begründeten Ausnahmefällen für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule in einem anderen Fach.

      (4) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr.rer.nat. ist ein Abschluss gemäß Absatz 1 Buchstaben a) bis c) in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang. Besitzerinnen bzw. Besitzer eines ingenieurwissenschaftlichen Abschlusses gemäß Absatz 1 Buchstabe a) bis c) können zur Promotion zur bzw. zum Dr.rer.nat. zugelassen werden, wenn vor der Eröffnung des Verfahrens festgestellt wird, dass die Dissertation von mathematischem oder naturwissenschaftlichem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende mathematische oder naturwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Dasselbe gilt in begründeten Ausnahmefällen für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule in einem anderen Fach.

      (5) Die Dekanin oder der Dekan entscheidet in Zweifelsfällen, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, ob das vorab absolvierte Studium der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften (Abs.3) oder der Fachrichtung Mathematik/Naturwissenschaften (Abs.4) zuzuordnen ist. Ist keine Zuordnung zu einer der genannten Fachrichtungen möglich, schlägt die Dekanin oder der Dekan dem Promotionsausschuss vor, den Antrag auf Zulassung zur Promotion abzulehnen.

      (6) Abschlüsse in folgenden Studiengängen können beispielsweise der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften zugeordnet werden:
      • Maschinenbau
      • Verfahrenstechnik
      • Elektrotechnik
      • Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau
      • Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Elektrotechnik
      • Lehramtsstudiengänge Maschinenbautechnik und Textiltechnik
      • Bauingenieurwesen
      • Computational Engineering Science
      • Simulation Sciences
      • Automatisierungstechnik

      (7) Zur Fachrichtung Mathematik/Naturwissenschaften können beispielsweise Abschlüsse in folgenden Studiengängen zugeordnet werden:
      • Physik
      • Informatik
      • Mathematik
      • Chemie
      • Materialwissenschaften

      (8) Zur Feststellung des ingenieurwissenschaftlichen bzw. mathematisch naturwissenschaftlichen Bezugs nach Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 ist mit dem Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein Sondergutachten von der Betreuerin bzw. dem Betreuer anzufertigen, das folgende Fragestellungen beantwortet:
      • Wie lautet das voraussichtliche Thema der Dissertation?
      • Welche fachlichen Voraussetzungen weist die Kandidatin bzw. der Kandidat mit Blick auf das Dissertationsthema vor, die eine Promotion zum Dr.-Ing./Dr. rer. nat. rechtfertigen?
      • Welche mathematisch-naturwissenschaftliche bzw. ingenieurwissenschaftliche Methodik wendet die Kandidatin bzw. der Kandidat an?
      • In welchem „Forschungsbereich“ der Fakultät für Maschinenwesen ist die Arbeit angesiedelt? Warum ist die Promotion an der Fakultät für Maschinenwesen sinnvoll (bzw. sinnvoller als an einer anderen Fakultät)?
      • Welche Auflagen gemäß § 11 Abs.3 Satz 2 sollten ggf. erbracht werden?

      (9) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auch auf Antrag von drei Professorinnen bzw. Professoren der Fakultät für Maschinenwesen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 11 HG zum Promotionsverfahren zulassen.

      § 9 Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses

      (1) Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion gilt auch ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, wenn der betreffende Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben worden ist und
      a) aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      b) aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist,
      c) aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH Aachen als gleichwertig mit einem entsprechenden an der RWTH Aachen zu erwerbenden Abschluss zu bewerten ist.Der Promotionsausschuss kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ergänzende Bil-
      dungsauflagen machen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll.

      (2) Erfüllt der Abschluss die allgemeine Zulassungsvoraussetzung im Sinne Absatz 1 nicht, ist eine Zulassung zur Promotion möglich, wenn der Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien nach § 8 Abs. 1 Buchstabe b) nachgewiesen werden.

      § 10 Center for Doctoral Studies (CDS)

      Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ein Promotionsprogramm im Rahmen des Centers for Doctoral Studies absolvieren. Es soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers fördern und ihnen den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste selbständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) in elektronischer Version vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Falle kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die ...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste selbständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) in elektronischer Version vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Falle kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer in anderer Sprache abgefassten Dissertation trifft der Promotionsausschuss, sobald ein entsprechender Antrag vorliegt.

      (2) Die Dissertation muss zu einem wesentlichen Teil den Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Maschinenwesen zuzuordnen sein.

      (3) Eine kumulative Dissertation ist nicht möglich. Arbeiten aus früheren Prüfungen dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Bereits vorab veröffentlichte Arbeiten können jedoch in der Dissertationsschrift verwendet werden, sind aber in der Arbeit kenntlich zu machen. Dabei muss auch die Art der Beteiligung an der Autorenschaft dargestellt werden. Die Veröffentlichung muss in einem von der jeweiligen Wissenschaftsgemeinde anerkannten Publikationsorgan erschienen sein. Auszugsweise Vorveröffentlichungen sind zulässig; sie sind mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzustimmen und dem Promotionsausschuss anzuzeigen.

      (4) Veröffentlichungen, die im Rahmen der Promotion entstanden sind, müssen grundsätzlich unter Angabe der Affiliation “RWTH Aachen University” publiziert werden.

      (5) Die Dissertation muss im fachlichen Kontakt mit einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer nach § 35 HG, einer bzw. einem entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professorin bzw. Professor, einer außerplanmäßigen Professorin bzw. einem außerplanmäßigen Professor, einer Honorarprofessorin bzw. einem Honorarprofessor oder einer Privatdozentin bzw. einem Privatdozenten oder einer Juniorprofessorin bzw. einem Juniorprofessor nach positiv beschiedener Zwischenevaluation der Fakultät für Maschinenwesen entstanden sein. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsverfahrens sicherzustellen. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verpflichtung wird im Regelfall durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung entsprechend dem Muster der RWTH Aachen in der jeweils gültigen Fassung zum Ausdruck gebracht.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von...
      § 17 a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von den beteiligten Universitäten zu besetzen ist.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät für Maschinenwesen einen akademischen Grad nach § 1 Abs.3 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.

      (4) Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind eigenständig zur Überprüfung der Einhaltung von Fristen aufgefordert.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 78/2008, S. 938 ff.
    • zuletzt geändert am 02.09.2022
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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