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Technische Universität Chemnitz

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Chemnitz
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Maschinenbau
  • Promotionsfach / fächer Maschinenbau
  • Sachgebiet(e) Maschinenbau, allgemein
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) An der Fakultät für Maschinenbau kann ein Bewerber zur Promotion zugelassen werden, wenn er in einem dem Dissertationsthema naheliegenden ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudium einen Diplom- oder Mastergrad mit einem in der Regel überdurchschnittlichen Abschluss (Prädikat "gut" oder besser) erworben hat und wenn sich ein Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion bereit erklär...
      § 6 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) An der Fakultät für Maschinenbau kann ein Bewerber zur Promotion zugelassen werden, wenn er in einem dem Dissertationsthema naheliegenden ingenieurwissenschaftlichen Hochschulstudium einen Diplom- oder Mastergrad mit einem in der Regel überdurchschnittlichen Abschluss (Prädikat "gut" oder besser) erworben hat und wenn sich ein Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion bereit erklärt hat. Der Promotionsausschuss kann von einem Bewerber verlangen, dass zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen in ingenieurwissenschaftlichen Fächern erbracht werden. Diese zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden in einem Sonderstudienplan zur Erlangung der Zulassung zur Promotion festgelegt.

      (2) Zur Förderung der interdisziplinären Arbeit kann ein Bewerber zur Promotion auch zugelassen werden, wenn er einen Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen aufgrund eines mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis (Prädikat "gut" oder besser) abgeschlossenen Studiums an einer Hochschule auf einem anderen als dem Gebiet nach Absatz 1 erworben hat, das Studium als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Dissertation geeignet ist und sich ein Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion bereit erklärt hat. Der Promotionsausschuss kann vom Bewerber verlangen, dass Ergänzungsprüfungen in ingenieurwissenschaftlichen Fächern, die nicht unmittelbar mit dem Dissertationsthema in Verbindung stehen sollen, abgelegt werden. Der Betreuer kann dazu Vorschläge unterbreiten.

      (3) Absolventen, die einen Diplom- oder Mastergrad in einem dem Dissertationsthema naheliegenden Studiengang an einer Fachhochschule erworben haben, können zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie die Abschlussprüfung mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis (Inhaber eines Diplomgrades: Gesamtnote 1,9 oder besser, Inhaber eines Mastergrades: Prädikat "gut" oder besser) bestanden haben. Für einen Bewerber nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend. Im kooperativen Promotionsverfahren zur Promotion von Fachhochschulabsolventen gemäß Absatz 1, 2 und 4 wirken Universität und Fachhochschule zusammen (§ 40 Abs. 4 SächsHSFG). Die Promotion soll in diesem Fall von einem Hochschullehrer der Technischen Universität Chemnitz und einem Hochschullehrer der Fachhochschule gemeinsam betreut und von beiden begutachtet werden.

      (4) Absolventen, die einen Bachelorgrad in einem dem Dissertationsthema naheliegenden ingenieurwissenschaftlichen Studiengang mit einem hervorragenden Ergebnis (Gesamtnote 1,5 oder besser) erworben haben, können zur Promotion zugelassen werden, wenn die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen wurde. Der Antrag auf Eröffnung eines Eignungsfeststellungsverfahrens nach Satz 1 ist beim Promotionsausschuss zu stellen. Dieser setzt im Einvernehmen mit dem betreuenden Hochschullehrer bzw. den betreuenden Hochschullehrern die zum Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung erforderlichen Studienleistungen im Umfang von ca. 90 Leistungspunkten fest. Das Eignungsfeststellungsverfahren soll höchstens drei Semester dauern. Es wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Ein Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes Eignungsfeststellungsverfahren wird nicht ausgestellt.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung geltender Äquivalenzvereinbarungen. Sofern die Gleichwertigkeit anerkannt wird, gelten Absatz 1 bis 4 entsprechend.

      (6) Abzulegende Prüfungen nach Absatz 1, 2, 3 und 4 sind vor dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens (§ 8) nachzuweisen. Sie gelten als nachgewiesen, wenn sie mindestens mit dem Notendurchschnitt „gut“ abgelegt wurden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      IV Dissertation

      § 11 Allgemeines

      (1) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewerbers. Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen, sie soll einen Beitrag zur Forschungsarbeit auf einem Gebiet der Ingenieurwissenschaften erbringen. Sie hat neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen.

      (2) Das Th...
      IV Dissertation

      § 11 Allgemeines

      (1) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Bewerbers. Mit der Dissertation ist die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen, sie soll einen Beitrag zur Forschungsarbeit auf einem Gebiet der Ingenieurwissenschaften erbringen. Sie hat neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu enthalten und in den angewandten Methoden sowie der Darstellung wissenschaftliche Ansprüche zu erfüllen.

      (2) Das Thema der Dissertation muss dem wissenschaftlichen Profil der Fakultät für Maschinenbau zuzuordnen sein. Der Titel der Dissertation soll kurz und präzise formuliert sein.

      (3) Eine von einem wissenschaftlichen Gremium bereits abgelehnte oder für andere Prüfungen oder Graduierungen verwendete Abhandlung darf nicht als Dissertation eingereicht werden.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der TU Chemnitz 11/2017, S. 347 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die TU Chemnitz kombiniert Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik mit Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. An den Schnittstellen entstehen einzigartige Studienangebote.”
    Prof. Dr. Gerd Strohmeier
    Rektor der Technischen Universität Chemnitz
    Foto: Blick auf das Portal des Hauptgebäudes der Technischen Universität Chemnitz
    Technische Universität mit Tradition

    In Forschung und Lehre steht die TU Chemnitz insbesondere für die drei Kernkompetenzen "Materialien und Intelligente Systeme", "Ressourceneffiziente Produktion und Leichtbau" sowie "Mensch und Technik". Diese Profilierung hat eine in Deutschland einmalige Konstellation von Kompetenzen über alle acht Fakultäten hinweg hervorgebracht: Chemnitz entwickelt sich zu einem international sichtbaren Forschungsstandort für künftige Wertschöpfungsprozesse und nachhaltige Zukunftssicherung, die eine Basis für attraktive Studienangebote darstellen.

    Icon: uebersicht
    Technische Universität mit acht Fakultäten
    Icon: uebersicht
    Profilierung in drei Kernkompetenzen
    Studium und Lehre

    Forschend zu lernen – das ist das Hauptmerkmal des universitären Studiums an der TU Chemnitz. Den veränderten Ansprüchen von Wissenschaft und Wirtschaft entgegenkommend, werden parallel zu Fachwissen auch berufsrelevante Sozial- und Methodenkompetenzen vermittelt. Besonderer Wert wird auf einen engen Praxisbezug durch Praktika oder ein Auslandsstudium an einer der zahlreichen Partnerhochschulen weltweit gelegt. Darüber hinaus werden nicht nur mehrere interdisziplinäre Studiengänge, sondern auch englischsprachige Masterprogramme angeboten.

    Icon: studium
    Hauptmerkmal des Studiums ist forschendes Lernen
    Icon: studium
    fördert Praxisbezug durch Praktika und Auslandsaufenthalte
    Forschung

    Die TU Chemnitz steht für exzellente Forschung. Die gesellschaftlichen Fragestellungen der Zukunft werden insbesondere in den genannten drei Kernkompetenzen durch Ergebnisse der Grundlagen- und angewandten Forschung zu aussichtsreichen Lösungen geführt.

    Markenzeichen des Chemnitzer Universitätsprofils in der Forschung ist der fächerübergreifende offene und konstruktive Dialog mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    Icon: forschung
    betreibt Grundlagen- und angewandten Forschung
    Icon: forschung
    fördert insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs
    Foto: Eine Studentin bearbeitet und prüft ein Stück Metall
    Foto: Blick auf das Portal des Hauptgebäudes der Technischen Universität Chemnitz
    Foto: Studierende sitzen in einem Hörsaal und hören eine Vorlesung
    Foto: Blick auf das Hörsaalgebäude der Technischen Universität Chemnitz

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