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Technische Universität Chemnitz

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen

      (1) Das Dissertationsthema muss dem wissenschaftlichen Profil der Fakultät zuzuordnen sein. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass ein Hochschullehrer der Fakultät seine Bereitschaft erklärt, den Bewerber bei der Anfertigung der Dissertation zu betreuen (Betreuer). Mit Zustimmung des Promotionsausschusses können auch hervorragende promovierte Wissenschaftler, insbesondere Nachwuchsgruppenleiter von Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinscha...
      § 3 Voraussetzungen

      (1) Das Dissertationsthema muss dem wissenschaftlichen Profil der Fakultät zuzuordnen sein. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass ein Hochschullehrer der Fakultät seine Bereitschaft erklärt, den Bewerber bei der Anfertigung der Dissertation zu betreuen (Betreuer). Mit Zustimmung des Promotionsausschusses können auch hervorragende promovierte Wissenschaftler, insbesondere Nachwuchsgruppenleiter von Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder vergleichbarer öffentlich geförderter Programme der Fakultät, Bewerber im Rahmen dieses thematisch fokussierten Qualifizierungskonzeptes betreuen.

      (2) Die Zulassung zur Promotion setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem erworbenen Diplom- oder Masterabschluss voraus. Dabei sollte mindestens die Gesamtnote „gut“ erzielt worden sein.

      (3) Bei Inhabern eines Diplom- bzw. Mastergrades legt der Promotionsausschuss anhand des Dissertationsthemas und des Profils des Bewerbers fest, ob und welche zusätzlichen Leistungen erforderlich sind. Zusätzliche Leistungen nach Satz 1 sind vor Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7) nachzuweisen.

      (4) Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Der Promotionsausschuss legt anhand des Dissertationsthemas und des Profils des Bewerbers fest, welche zusätzlichen Leistungen erforderlich sind. Zusätzliche Leistungen nach Satz 2 sind vor Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7) nachzuweisen.

      (5) Kooperative Promotionsverfahren mit Fachhochschulen sind möglich, sofern ein Hochschullehrer der Fakultät die Betreuung mit übernimmt. Im kooperativen Promotionsverfahren wirken Fachhochschule und Universität zusammen. Die Bestimmungen dieser Promotionsordnung bezüglich Gutachter öffentlichen Verteidigung und Bewertung gelten unverändert. Die Promotionsurkunde wird von der Technischen Universität Chemnitz ausgestellt.

      (6) Die Absätze 2 bis 5 gelten entsprechend, falls der Studienabschluss nicht auf dem Gebiet der Elektrotechnik bzw. Informationstechnik erworben wurde bzw. nicht dem wissenschaftlichen Profil des Betreuers zuzuordnen ist. Der Promotionsausschuss entscheidet, ob und welche zusätzlichen Leistungen zu erbringen sind. Sie sind vor Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7) nachzuweisen.

      (7) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung geltender Äquivalenzvereinbarungen. Sofern die Gleichwertigkeit festgestellt wurde, gelten die Absätze 2 bis 6 entsprechend.

      (8) Binationale Promotionsverfahren (Cotutelle-de-Thèse-Verfahren) sind möglich, sofern ein Hochschullehrer der Fakultät die Betreuung mit übernimmt. Der Bewerber soll mindestens ein Drittel der zur Promotion führenden Forschungsleistung an der Technischen Universität Chemnitz erbringen. Mindestens ein Gutachter und mindestens zwei Mitglieder der Promotionskommission müssen Hochschullehrer der Fakultät sein. Die weitere Gestaltung wird in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Bestimmungen des § 6 bis § 13 sind anzuwenden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Promotionsleistungen

      (1) Der Doktorgrad wird auf der Grundlage einer selbständig erstellten, schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit, die das Wissenschaftsgebiet weiterentwickelt (Dissertation, § 9) und ihrer öffentlichen Verteidigung (§ 12) verliehen. Promotionsleistungen erfolgen in deutscher oder englischer Sprache.

      (2) Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind zulässig. Sie müssen in der Dissertation angegeben werden. Es ist gesondert herauszuste...
      § 4 Promotionsleistungen

      (1) Der Doktorgrad wird auf der Grundlage einer selbständig erstellten, schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit, die das Wissenschaftsgebiet weiterentwickelt (Dissertation, § 9) und ihrer öffentlichen Verteidigung (§ 12) verliehen. Promotionsleistungen erfolgen in deutscher oder englischer Sprache.

      (2) Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind zulässig. Sie müssen in der Dissertation angegeben werden. Es ist gesondert herauszustellen, worin der Beitrag des Bewerbers bei den Veröffentlichungen besteht.

      (3) Eine publikationsbasierte (kumulative) Dissertation ist nach schriftlicher Zustimmung des Betreuers möglich:
      1. Sie muss mindesten drei Schriften umfassen, die in einem thematischen Zusammenhang zueinander stehen. In einer zusätzlichen Abhandlung von mindestens 40 Seiten (Synopse) ist dieser Zusammenhang deutlich zu machen und darzulegen, wie diese Schriften das entsprechende Wissenschaftsgebiet weiterentwickeln (Absatz 1 Satz 1).
      2. Mindestens zwei der Schriften müssen als Allein- oder als Erstautor verfasst sein. Bei den in Koautorschaft eingereichten Schriften ist deutlich zu machen, worin der Beitrag des Bewerbers besteht.
      3. Mindestens drei der eingereichten Schriften müssen in einschlägigen, renommierten, internationalen Fachzeitschriften oder Konferenzen mit peer review Verfahren publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen sein.
      4. Die Gutachter bewerten bei einer kumulativen Dissertation, ob die Publikationsleistung die Anforderungen einer Dissertation erfüllen. In den Gutachten muss dazu explizit Stellung genommen werden.

      (4) Eine von einem wissenschaftlichen Gremium bereits abgelehnte oder für andere Prüfungszwecke verwandte Abhandlung kann nicht als Dissertation angenommen werden. Die Dissertation kann jedoch Ergebnisse eigener oder fremder Arbeiten dieser Art enthalten, die im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (5) Erfordernisse der Geheimhaltung sind mit einem Promotionsverfahren nicht vereinbar. Sachverhalte / Teilaspekte des Promotionsverfahrens, die der Geheimhaltung unterliegen, dürfen nicht Bestandteil der Dissertation sein.

    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen
      ...
      (8) Binationale Promotionsverfahren (Cotutelle-de-Thèse-Verfahren) sind möglich, sofern ein Hochschullehrer der Fakultät die Betreuung mit übernimmt. Der Bewerber soll mindestens ein Drittel der zur Promotion führenden Forschungsleistung an der Technischen Universität Chemnitz erbringen. Mindestens ein Gutachter und mindestens zwei Mitglieder der Promotionskommission müssen Hochschullehrer der Fakultät sein. Die weitere Gestaltung wird in einer gesonde...
      § 3 Voraussetzungen
      ...
      (8) Binationale Promotionsverfahren (Cotutelle-de-Thèse-Verfahren) sind möglich, sofern ein Hochschullehrer der Fakultät die Betreuung mit übernimmt. Der Bewerber soll mindestens ein Drittel der zur Promotion führenden Forschungsleistung an der Technischen Universität Chemnitz erbringen. Mindestens ein Gutachter und mindestens zwei Mitglieder der Promotionskommission müssen Hochschullehrer der Fakultät sein. Die weitere Gestaltung wird in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Bestimmungen des § 6 bis § 13 sind anzuwenden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der TU Chemnitz 2/2022, S. 3 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die TU Chemnitz kombiniert Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik mit Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. An den Schnittstellen entstehen einzigartige Studienangebote.”
    Prof. Dr. Gerd Strohmeier
    Rektor der Technischen Universität Chemnitz
    Foto: Blick auf das Portal des Hauptgebäudes der Technischen Universität Chemnitz
    Technische Universität mit Tradition

    In Forschung und Lehre steht die TU Chemnitz insbesondere für die drei Kernkompetenzen "Materialien und Intelligente Systeme", "Ressourceneffiziente Produktion und Leichtbau" sowie "Mensch und Technik". Diese Profilierung hat eine in Deutschland einmalige Konstellation von Kompetenzen über alle acht Fakultäten hinweg hervorgebracht: Chemnitz entwickelt sich zu einem international sichtbaren Forschungsstandort für künftige Wertschöpfungsprozesse und nachhaltige Zukunftssicherung, die eine Basis für attraktive Studienangebote darstellen.

    Icon: uebersicht
    Technische Universität mit acht Fakultäten
    Icon: uebersicht
    Profilierung in drei Kernkompetenzen
    Studium und Lehre

    Forschend zu lernen – das ist das Hauptmerkmal des universitären Studiums an der TU Chemnitz. Den veränderten Ansprüchen von Wissenschaft und Wirtschaft entgegenkommend, werden parallel zu Fachwissen auch berufsrelevante Sozial- und Methodenkompetenzen vermittelt. Besonderer Wert wird auf einen engen Praxisbezug durch Praktika oder ein Auslandsstudium an einer der zahlreichen Partnerhochschulen weltweit gelegt. Darüber hinaus werden nicht nur mehrere interdisziplinäre Studiengänge, sondern auch englischsprachige Masterprogramme angeboten.

    Icon: studium
    Hauptmerkmal des Studiums ist forschendes Lernen
    Icon: studium
    fördert Praxisbezug durch Praktika und Auslandsaufenthalte
    Forschung

    Die TU Chemnitz steht für exzellente Forschung. Die gesellschaftlichen Fragestellungen der Zukunft werden insbesondere in den genannten drei Kernkompetenzen durch Ergebnisse der Grundlagen- und angewandten Forschung zu aussichtsreichen Lösungen geführt.

    Markenzeichen des Chemnitzer Universitätsprofils in der Forschung ist der fächerübergreifende offene und konstruktive Dialog mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    Icon: forschung
    betreibt Grundlagen- und angewandten Forschung
    Icon: forschung
    fördert insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs
    Foto: Eine Studentin bearbeitet und prüft ein Stück Metall
    Foto: Blick auf das Portal des Hauptgebäudes der Technischen Universität Chemnitz
    Foto: Studierende sitzen in einem Hörsaal und hören eine Vorlesung
    Foto: Blick auf das Hörsaalgebäude der Technischen Universität Chemnitz

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