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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien oder
      c) einen Abschluss eines ein...
      § 5 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien oder
      c) einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist. Einschlägig sind dabei in der Regel die Studiengänge der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sowie der Fakultät für Maschinenbau der Ruhr-Universität Bochum und äquivalente Studiengänge anderer Hochschulen.

      (2) Zur Promotion kann zugelassen werden, wer die Qualifikation nach Absatz 1 erfüllt und über einen überdurchschnittlichen Abschluss oder für das Promotionsvorhaben herausragende berufliche Qualifikationen verfügt. Bei der Zulassung zur Promotion nach Absatz 1 kann der Promotionsausschuss angemessene Auflagen festlegen. Dies sind in der Regel zwei zusätzliche Kenntnisprüfungen aus einem Masterstudiengang der Fakultät. Art und Umfang werden auf Vorschlag der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers vom Promotionsausschuss festgelegt. Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Bewerbungen von Personen mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wer einen qualifizierten Abschluss auf anderen Gebieten als unter Absatz 1 genannt erworben hat, als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät tätig ist oder war (mindestens zwei Jahre) und wessen Studienfach zu den ingenieurwissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern gehört, wird in der Regel ohne zusätzliche Auflagen zur Promotion zugelassen. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird durch eine Beurteilung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers in dieser Hinsicht ergänzt.

      (4) Eine Zulassung nach Abs. 1 Buchstabe b) kann mit einem sehr guten Abschluss in Regelstudienzeit sowie anschließenden angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien erfolgen. Dabei muss die Gesamtnote des Abschlusses mindestens „sehr gut“ betragen und die Abschlussarbeit mit mindestens 1,0 bewertet worden sein. Die auf die Promotion vorbereitenden Studien im Umfang von mindestens 60 LP aus dem Curriculum des zugehörigen Masterstudiengangs werden vom Promotionsausschuss im Benehmen mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber festgelegt. Die Leistungen des Vorbereitungsstudiums müssen innerhalb eines Studienjahres erbracht und im Durchschnitt mindestens mit der Note „sehr gut“ bestanden werden. Anschließend kann die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand beantragt werden.

      (5) Für Personen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (6) Für die Aufnahme einer Promotion an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache – entweder Deutsch oder Englisch – verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die bzw. der Promovierende die Befähigung zu selbständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und in ihrer Darstellung wissenschaftli-che Ansprüche erfüllen. Sie muss einem Fachgebiet zugeordnet werden können, das von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vertreten wird. Über Ausnah-men von dieser Regelung e...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die bzw. der Promovierende die Befähigung zu selbständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und in ihrer Darstellung wissenschaftli-che Ansprüche erfüllen. Sie muss einem Fachgebiet zugeordnet werden können, das von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vertreten wird. Über Ausnah-men von dieser Regelung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Die Dissertation oder ein Teil davon darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (4) Die Dissertation ist in druckreifer Form gebunden oder geheftet bei der bzw. dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses einzureichen.

      (5) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen wird zwischen der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer und der bzw. dem Promovierenden einvernehmlich abgestimmt. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (6) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der bzw. des Promovierenden entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (7) Als Dissertation können auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten anerkannt werden, wenn sie in einem thematischen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach § 11 Abs. 1 entsprechen (kumulative Dissertation). Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei Veröffentlichungen in internationalen Publikationsorganen mit Re-view-Verfahren. Diese werden ergänzt um eine Abhandlung, die in die Thematik einführt, den konzeptionellen Rahmen der Einzelarbeiten erläutert und die erzielten Ergebnisse zusammenfasst (Summarium). Näheres regelt eine Ausführungsbestimmung des Promotionsausschusses. Eine kumulative Dissertation bedarf der Zustimmung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers und muss spätestens mit der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren von der bzw. dem Promovierenden beim Promotionsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden.

      (8) Die Dissertation kann von der bzw. dem Promovierenden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die bzw. der Promovierende die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (9) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 1210/2017
    • zuletzt geändert am 22.05.2019
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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