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Technische Universität Dresden

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Dresden
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Architektur
  • Promotionsfach / fächer Architektur
  • Sachgebiet(e) Architektur, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. a) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mindestens mit der Gesamtnote "gut" erworben hat,
      b) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mit der Gesamtnote "befriedigend", oder einen der vorstehe...
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. a) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mindestens mit der Gesamtnote "gut" erworben hat,
      b) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang mit der Gesamtnote "befriedigend", oder einen der vorstehenden Abschlüsse in einem promotionsfremden Studiengang mindestens mit der Gesamtnote "gut" erworben und die Eignungsfeststellung nach § 7 bestanden hat;
      2. die persönlichen Voraussetzungen zu Führung des Doktorgrades erfüllt;
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      4. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen Bachelorgrad an einer Hochschule mit der Gesamtnote "sehr gut" erworben und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 bestanden hat.

      (3) Absolventen der Fachhochschule können im kooperativen Verfahren zugelassen werden.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder Absatzes 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt sowie Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (6) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 8.

      § 7 Eignungsfeststellung
      Bewerber, die nach den Vorschriften dieser Ordnung nur auf Grund einer positiven Eignungsfeststellung zur Promotion zugelassen werden können, müssen hierfür ein für die Promotion einschlägiges frei wählbares Vertiefungsmodul des Diplomstudienganges Architektur (8 LP) oder ein für die Promotion einschlägiges Vertiefungsprojekt des Masterstudienganges Landschaftsarchitektur (12 LP) mindestens mit der Note "gut" abschließen. Für die Absolvierung dieser Prüfungsleistungen gelten die einschlägigen Studiendokumente in der aktuellen Fassung.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem betreffenden Wissensgebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Für die Autorenschaft gilt § 6 Abs. 1 und 2 der "Richtlinie zur S...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem betreffenden Wissensgebiet erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Für die Autorenschaft gilt § 6 Abs. 1 und 2 der "Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen".

      (3) Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss, sofern der Doktorand dies im Zusammenhang mit der Annahme als Doktorand beantragt hat. Wird eine fremdsprachliche Dissertation genehmigt, ist der Dissertation eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers und des Promotionsausschusses.

      (4) Die Dissertation wird von zwei Gutachtern, in begründeten Fällen von drei Gutachtern bewertet, die für die wissenschaftlichen Fragestellungen der Dissertation ausgewiesen sind. Ein Gutachter muss ein nach § 60 oder § 62 SächsHSFG berufener Professor einer Universität sein. Weitere Gutachter können TUD Young Investigators, Fachhochschul- oder Juniorprofessoren sein oder sie müssen mindestens habilitationsadäquate Leistungen nachweisen. Im kooperativen Verfahren muss einer der Gutachter Hochschullehrer der zuständigen Fakultät der jeweiligen Fachhochschule sein. Zum Gutachter darf nicht bestellt werden, wer Vorsitzender der Promotionskommission ist.

      (5) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu bewerten:
      - summa cum laude = ausgezeichnet = eine außergewöhnlich gute Leistung
      - magna cum laude = sehr gut = eine besonders anzuerkennende Leistung
      - cum laude = gut = eine den Durchschnitt überragende Leistung
      - rite = befriedigend = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung

      Zur differenzierten Bewertung können die Zwischennoten 1,5 (noch sehr gut) und 2,5 (noch gut) vergeben werden. Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so ist diese mit
      - non sufficit = nicht genügend = eine nicht brauchbare Leistung zu bewerten. Das Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers soll auch Aussagen zur Einhaltung der "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen" und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten. Die Gutachten sollen innerhalb von drei Monaten beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen.

      (6) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umarbeitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hochschullehrer als Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Dissertation sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (7) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt und die Auslage angezeigt. Hochschullehrer und Habilitierte der Fakultät haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten ohne die Notenvorschläge einzusehen und innerhalb der Auslegefrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation an den Dekan oder den Vorsitzenden der Promotionskommission in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder des Fakultätsrates sind wie die Mitglieder der Promotionskommission und des Promotionsausschusses berechtigt, auch die Notenvorschläge einzusehen.

      (8) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Im Falle einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 5 genannten Prädikate. Die Bewertung "summa cum laude" darf dabei nur vergeben werden, wenn beide Gutachten die Dissertation jeweils mindestens mit "magna cum laude" bewertet haben. Wird die Dissertation abgelehnt und damit mit "nicht genügend (non sufficit)" bewertet, wird das Promotionsverfahren beendet; es gilt § 13 Abs. 1. Ein Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gutachten in der Promotionsakte.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden, 8/2014
    • zuletzt geändert am 03.09.2016
  • Hochschulporträt
    „International aufgestellt und regional verankert: Die TU Dresden trägt mit exzellenter Forschung und Lehre zur Lösung globaler Herausforderungen bei und befähigt junge Menschen sich kompetent einzubringen.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Wissen fürs Leben

    Die Technische Universität Dresden ist eine der Spitzenuniversitäten Deutschlands und Europas: stark in der Forschung, erstklassig in der Vielfalt und der Qualität der Studienangebote, eng vernetzt mit Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Als moderne Universität bietet sie mit ihren fünf Bereichen in 17 Fakultäten ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum wie nur wenige Hochschulen in Deutschland. Sie ist die größte Universität Sachsens. Die Campus-Familie der TU Dresden setzt sich zusammen aus über 30.000 Studierenden und zirka 8.700 Mitarbeiter:innen – davon 600 Professor:innen.

    Die TU Dresden ist seit 2012 eine der elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands. 2019 konnte sie diesen Titel erfolgreich verteidigen.

    Icon: uebersicht
    stark in Forschung, erstklassig in Vielfalt und Qualität der Studienangebote
    Icon: uebersicht
    TU Dresden zählt seit 2012 zu den elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands
    Wissen schafft Zukunft

    Die TUD bietet ein breites Fächerangebot: Natur-, Ingenieur- und Verkehrswissenschaften, Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, Wirtschafts-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften sowie Informatik und Medizin.

    Zu den Qualitätsmerkmalen des Studiums gehören interdisziplinäre Zusammenarbeit, internationale Ausrichtung und hoher Praxisbezug. Es kann mit einem Bachelor, Master, Diplom, einer Staatsprüfung oder in einigen Fällen mit einem internationalen Doppel-Abschluss beendet werden.

    Die TUD ist in ein weltweites Netzwerk von Kooperationen in Forschung und Lehre eingebunden, es gibt zahlreiche internationale Forschungsprojekte, Studienangebote und Gastdozenturen. Das zeigt sich auch bei den Studierenden: Menschen aus mehr als 120 Nationen lernen an der TUD. Nicht zuletzt heißt studieren in Dresden: günstige Lebenshaltungskosten, abwechslungsreiches Kulturangebot, tolle Elblandschaft, aufregendes Nachtleben und vielfältige Sportangebote.

    Icon: studium
    bietet ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum in 17 Fakultäten
    Icon: studium
    überzeugt mit Interdisziplinarität, Internationalität und hohem Praxisbezug
    Exzellente Forschung für die Zukunft

    Die TU Dresden gehört als Exzellenzuniversität zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands. Ihr einzigartiges Profil aus Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften sowie starken Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften spiegelt sich in fünf Profillinien mit hochgradig interdisziplinärer Spitzenforschung wider, darunter drei Exzellenzcluster:

    • Gesundheitswissenschaften, Biomedizin und Bioengineering
    • Informationstechnik und Mikroelektronik
    • Material- und Werkstoffwissenschaften
    • Energie, Mobilität und Umwelt
    • Kultur und Gesellschaftlicher Wandel

    Der fächer- und institutionenübergreifende Ansatz zeigt sich auch in der engen Zusammenarbeit der TU Dresden mit zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschenden Kulturinstitutionen im DRESDEN-concept. Von dieser deutschlandweit einzigartigen Forschungsallianz profitiert auch der wissenschaftliche Nachwuchs, der an der TU Dresden u.a. durch eine Graduiertenakademie und ein Postdoc Center gefördert wird.

    „An unserer Universität stellen wir uns mit exzellenter inter- und transdisziplinärer Forschung den Aufgaben und globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Prorektorin für Forschung der Technischen Universität Dresden
    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands
    Icon: forschung
    arbeitet eng mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen
    TU Dresden – Mit der Welt verbunden

    Die TU Dresden ist in Forschung und Lehre in ein weltweites Netzwerk eingebunden. Zum Profil zählen nicht nur Kooperationen mit Partneruniversitäten in aller Welt, sondern knapp 6.000 Studierende und Mitarbeiter:innen aus mehr als 120 Nationen.

    Kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen gehörten schon immer zu Dresdens Identität. Bereits zu Beginn des 19. Jh.s kam etwa ein Viertel der Studierenden der damaligen Kgl. Sächsischen Technischen Hochschule Dresden aus Russland, Österreich-Ungarn, Norwegen, Bulgarien und den USA. Heute kommen die meisten internationalen Studierenden aus Indien und China.

    Internationalität hat viele Facetten. Sie findet sich in Studiengängen, Doppelabschluss- und Mobilitätsprogrammen, in Forschungsprojekten zur Ökosystemresilienz und Wassersicherheit, aber auch in Angeboten zum Ausbau sprachlicher und interkultureller Kompetenz in Lehre und Verwaltung.

    International aufgestellt, global denkend und regional verankert – das ist der Dresden Spirit.

    „Wir wollen global denkende und handelnde Menschen ausbilden: Dresdner Weltbürger! ”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Icon: international
    steht für kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen
    Icon: international
    international aufgestellt, global denkend und regional verankert
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe
    Foto: Blick auf das Biologie-Gebäude der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende stehen vor dem Hörsaalzentrum der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende der Technischen Universität Dresden sitzen vor dem Informatikgebäude

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