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Universität Osnabrück

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Osnabrück
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) 1Wer an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule eine wirtschaftswissenschaftliche Master- oder Diplomprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, kann zum Promotionsverfahren zugelassen werden. 2Kandidaten und Kandidatinnen, die an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule eine gleichwertige wissenschaftliche Abschlussprüfung abgelegt haben, sowie Bewerber und Bewerberinnen, die eine gleichwertige Abschlussprüfung an einer ausländischen wissensch...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) 1Wer an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule eine wirtschaftswissenschaftliche Master- oder Diplomprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, kann zum Promotionsverfahren zugelassen werden. 2Kandidaten und Kandidatinnen, die an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule eine gleichwertige wissenschaftliche Abschlussprüfung abgelegt haben, sowie Bewerber und Bewerberinnen, die eine gleichwertige Abschlussprüfung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können – ggf. unter Auflagen – zugelassen werden.

      (2) 1Bewerber und Bewerberinnen, die im Ausland keine gleichwertige Abschlussprüfung abgelegt haben, können zugelassen werden, wenn sie ein ausreichendes wirtschaftswissenschaftliches Studium nachweisen. 2Liegt ein ausreichendes wirtschaftswissenschaftliches Studium nicht vor, können Studienzeiten und Studienleistungen bestimmt werden, die im Einzelfall noch zu erbringen sind.

      (3) 1Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer die wissenschaftliche Abschlussprüfung mindestens mit der Note „gut“ bestanden hat. 2In begründeten Ausnahmefällen können auf Antrag eines Professors oder einer Professorin, eines Juniorprofessors oder einer Juniorprofessorin oder eines Privatdozenten oder einer Privatdozentin Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden.

      (4) 1Notwendige Bedingung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist die Betreuungszusage eines Professors oder einer Professorin, eines Juniorprofessors oder einer Juniorprofessorin oder eines hauptamtlichen Privatdozenten oder einer hauptamtlichen Privatdozentin des Fachbereichs Wirt-schaftswissenschaften. 2Die Betreuung kann auch durch eine Professorin oder einen Professor der Universität übernommen werden, die oder der durch Beschluss des Fachbereichsrats am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften kooptiert wurde.

      (5) Der Promotionsausschuss kann die Zulassung zum Promotionsverfahren ablehnen, wenn das für die Dissertation gewählte Thema aus einem Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften stammt, das an dem Fachbereich nicht ordnungsgemäß vertreten ist.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung zum Promotionsverfahren
      ...
      (2) Dem Gesuch sind beizufügen:
      ...
      b) 1die in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Dissertation in vierfacher Ausfertigung. 2Bei kumulativen Dissertationen ist den Beiträgen eine einleitende Übersicht voranzustellen. 3Die eingereichten Dissertationsexemplare gehen in das Eigentum der Universität über;
      ...

      § 7 Annahme und Bewertung der Dissertation
      ...
      (2) 1Wählt der Kandidat oder die Kandidati...
      § 6 Zulassung zum Promotionsverfahren
      ...
      (2) Dem Gesuch sind beizufügen:
      ...
      b) 1die in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Dissertation in vierfacher Ausfertigung. 2Bei kumulativen Dissertationen ist den Beiträgen eine einleitende Übersicht voranzustellen. 3Die eingereichten Dissertationsexemplare gehen in das Eigentum der Universität über;
      ...

      § 7 Annahme und Bewertung der Dissertation
      ...
      (2) 1Wählt der Kandidat oder die Kandidatin die kumulative Dissertation, so sind mindestens drei Beiträge vorzulegen, die in einem begutachteten Publikationsorgan publikationsfähig sein müssen. 2Die Publikationsfähigkeit wird durch die Referenten und Referentinnen beurteilt. 3Die wissenschaftliche Qualität der Beiträge wird zur Benotung der Dissertation herangezogen. 4Die Beiträge können bereits veröffentlicht sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle AMBl. der Universität Osnabrück 03/2011, S. 141 ff.
    • zuletzt geändert am 25.06.2020
  • Hochschulporträt
    „Wir bieten ein vielfältiges Studienangebot und exzellentes Forschungsumfeld. Als junge dynamische Universität leben wir Vielfalt, fördern Potentiale und engagieren uns national, international und für die Region.”
    Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl
    Präsidentin der Universität Osnabrück
    Uni im Herzen der Stadt

    Lebendig, forschungsstark und qualitätsbewusst, so präsentiert sich die 1973 gegründete Universität Osnabrück. Sie ist harmonisch in die Friedensstadt mit Tradition und reichem Kulturleben eingebettet.

    Icon: uebersicht
    lebendig, forschungsstark und qualitätsbewusst
    Icon: uebersicht
    neun Fachbereiche mit rund 180 Studienprogrammen
    Gut betreut studieren

    Rund 180 moderne Studienprogramme bietet die Universität in neun Fachbereichen an. Das Fächerspektrum beinhaltet Bachelor- und Masterprogramme in den Studienfeldern

    • Geistes- und Sozialwissenschaften, Sport
    • Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften
    • Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
    • Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
    • Theologie, Kunst, Musik, Textil

    Ein Schwerpunkt ist die wissenschaftsnahe Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für nahezu alle Schulformen.

    Icon: studium
    bereitet die Studierenden hervorragend auf den nationalen und internationalen Arbeitsmarkt vor und bieten gute Karrierechance
    Icon: studium
    Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und Institutionen bieten den Studierenden die Chance, frühzeitig Praxiserfahrungen zu sammeln
    Forschen über Fächergrenzen hinaus

    Die Universität punktet mit außergewöhnlichen Forschungsleistungen, die nur durch fächerübergreifende Zusammenarbeit möglich sind:

    • Der KI-Campus ist das Ergebnis der langjährigen Profilbildung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI).
    • Das interdisziplinäre Forschungszentrum Center of Cellular Nanoanalytics Osnabrück (CellNanOs) erarbeitet neue Ansätze der modernen Zellbiologie.
    • Das Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) untersucht die Aspekte räumlicher Mobilität und interkultureller Begegnung.
    • Frühkindliche Bildung und Entwicklung wird im Forschungszentrum Center for Early Childhood Development and Education Research (CEDER) erforscht.
    • Ein interdisziplinärer Leuchtturm ist das Institut für Kognitionswissenschaft (IKW), das sich mit Fragen der höheren kognitiven Funktionen beschäftigt.
    • Im Institut für Umweltsystemforschung (USF) werden Veränderungen in Umweltsystemen erforscht.
    • Mit dem European Legal Studies Institute ist an der Universität eine der wichtigsten Forschungseinrichtungen Europas in der Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung verankert.


    Das Zukunftskonzept „UOS 2020“ mit sechs Profillinien bildet die Grundlage für die Entwicklung der Universität in den kommenden Jahren.

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