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Freie Universität Berlin

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Steckbrief

  • Hochschule Freie Universität Berlin
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer Wirtschaftswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist der erfolgreiche Studienabschluss in einem für die Promotion im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin wesentlichen Studiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland durch die Ablegung einer Masterprüfung imUmfang von insgesamt - einschließlich des zuvor abgeschlossenen grundständigen Studiengangs - in der Regel 300 Leistungspunkten oder einer gleic...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist der erfolgreiche Studienabschluss in einem für die Promotion im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin wesentlichen Studiengang an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland durch die Ablegung einer Masterprüfung imUmfang von insgesamt - einschließlich des zuvor abgeschlossenen grundständigen Studiengangs - in der Regel 300 Leistungspunkten oder einer gleichwertigen Prüfung mit mindestens der Gesamtnote 2,5.

      (2) Nach Ablegung einer Bachelorprüfung oder einer Masterprüfung, der kein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Studium in einem für die Promotion im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin wesentlichen Studiengang vorausgegangen ist, kann eine Zulassung erfolgen, wenn der Abschluss mit der nach der Notenskala der jeweiligen Prüfungsordnung bestmöglichen Bewertung erfolgt und eine Eignungsfeststellungsprüfung erfolgreich durchgeführt worden ist. Diese erfolgt durch innerhalb einer vom Promotionsausschuss bestimmten Frist zu erbringende Leistungsnachweise, deren Erwerb in dem nach Abs. 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgewiesenen Kenntnisse für die angestrebte Promotion erforderlich ist. Über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall. 4 Die Eignungsfeststellung ist in der Regel erfolgreich abgelegt, wenn die erbrachten Leistungen jeweils mit mindestens mit der Note 2,3 bewerten worden sind; Abweichungen im Einzelfall sind durch Beschluss des Promotionsausschusses möglich.

      (3) Besitzt die Antragstellerin oder der Antragsteller einen anderen als in Abs. 1 und 2 vorgesehenen Studienabschluss oder entspricht ihr oder sein Examen nicht der in § 3 Abs. 1 genannten Note, kann sie oder er zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn ihre oder seine Qualifikation für das Promotionsfach gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann zur Feststellung der Qualifikation ein Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Abs. 2 durchführen.

      (4) Ist der Studienabschluss an einer Fachhochschule in einem Diplomstudiengang erworben worden, ist gemäß § 35 Abs. 3 BerlHG die entsprechende Befähigung nachzuweisen. Dies geschieht durch eine Abschlussprüfung an einer Fachhochschule in einem für die Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin wesentlichen Studiengang, mit einer nach der Notenskala der jeweiligen Prüfungsordnung bestmöglichen Gesamtnote und durch ein erfolgreiches Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Abs. 2.

      (5) Als Studienabschluss gemäß Abs. 1 gilt auch ein gleichwertiger Studienabschluss oder gleichwertiges Examen an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Gehört der Abschluss nicht zu den generell von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geregelten Äquivalenzen, ist von dort eine Äquivalenzbestätigung einzuholen. Für den Fall, dass keine Klassifizierung der Benotung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgt, überprüft der Promotionsausschuss die Vergleichbarkeit dieser Hochschulabschlussbenotung mit einer Gesamtnote von mindestens "gut". Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Promotionsausschuss, ob nach Erfüllung von Bedingungen im Sinne von Abs. 3 eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertationsvorhaben

      (1) Die Wahl des Dissertationsvorhabens ist frei; sie sollte jedoch im Einvernehmen mit der als Betreuerin oder dem als Betreuer vorgesehenen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer erfolgen. In der Regel soll ein Dissertationsvorhaben innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein (Regelbearbeitungszeit). Überschreitet eine Doktorandin oder ein Doktorand die Regelbearbeitungszeit, so hat sie oder er bei der Studierendenverwaltung eine Bescheinigung des Promoti...
      § 8 Dissertationsvorhaben

      (1) Die Wahl des Dissertationsvorhabens ist frei; sie sollte jedoch im Einvernehmen mit der als Betreuerin oder dem als Betreuer vorgesehenen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer erfolgen. In der Regel soll ein Dissertationsvorhaben innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein (Regelbearbeitungszeit). Überschreitet eine Doktorandin oder ein Doktorand die Regelbearbeitungszeit, so hat sie oder er bei der Studierendenverwaltung eine Bescheinigung des Promotionsausschusses vorzulegen, aus der der Bearbeitungsstand der Dissertation und die voraussichtlich noch erforderliche Bearbeitungszeit hervorzugehen haben. Wird die Bescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung zur Beibringung aus von der Doktorandin oder dem Doktoran- den zu vertretenden Gründen nicht vorgelegt, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren.

      (2) Falls die Dissertation in einer anderen Sprache als der deutschen oder englischen abgefasst werden soll, muss der Arbeitsplan einen begründeten Antrag dafür enthalten. Andere Fremdsprachen sind zuzulassen, wenn sie in der internationalen Literatur des Fachgebiets üblich sind und fachliche sowie sprachliche Betreuung und Begutachtung im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft gesichert werden können. Der Promotionsaus- schuss entscheidet auf Antrag.

      § 10 Dissertation

      (1) Die schriftliche Promotionsleistung ist eine in deutscher oder englischer Sprache (§ 8 Abs. 2) verfasste wirtschaftswissenschaftliche Abhandlung (Dissertation), in der die Befähigung zu selbständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis anzustreben.

      (2) Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern sich die einzelnen Beiträge abgrenzen und getrennt bewerten lassen.

      (3) Die Doktorandin oder der Doktorand muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und versichern, auf dieser Grundlage die Arbeit selbständig verfasst zu haben. Die Arbeit darf nicht schon einmal in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder als ungenügend beurteilt worden sein. In Zweifelsfällen sind Arbeiten aus früheren Promotionsverfahren zum Vergleich vorzulegen.

      (4) Die Dissertation muss auf dem Titelblatt den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, unter Nen- nung des Fachbereichs die Bezeichnung als an der Freien Universität Berlin eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten sowie ein Vorblatt für die Namen der Gutachterinnen oder Gutachter vorse- hen. Als Anhang muss sie Kurzfassungen ihrer Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache sowie eine Liste der aus dieser Dissertation hervorgegangenen Vorveröffentlichungen enthalten.

      (5) Die Dissertation ist in jeweils drei gedruckten Exemplaren zuzüglich eines elektronischen einzureichen, wovon jede Gutachterin oder jeder Gutachter ein Exemplar erhält, ein Exemplar verbleibt beim Fachbereich und wird archiviert. Zusätzlich erhält jedes weitere Mitglied der Promotionskommission ein Exemplar durch die Doktorandin oder den Doktoranden. Vorveröffentlichungen von Teilen der Arbeit sind als Sonderdrucke in dreifacher Ausfertigung mit einzureichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Einrichtungen

      (1) Promotionsverfahren können gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn:
      a) die Antragstellerinnen oder der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin erfüllen und
      b) die ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungseinrichtungen nach ihren ...
      § 6 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Einrichtungen

      (1) Promotionsverfahren können gemeinsam mit ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden, wenn:
      a) die Antragstellerinnen oder der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin erfüllen und
      b) die ausländischen Hochschulen oder gleichgestellten Bildungseinrichtungen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der jeweils zu verleihende Grad im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes als Doktorgrad anzuer- kennen wäre.

      (2) Die Durchführung von gemeinsamen Promotions- verfahren müssen für den Einzelfall oder generell zwischen den beteiligten Fachbereichen, Fakultäten oder gleichgestellten Einrichtungen vereinbart werden. Diese Vereinbarungen gelten neben den Bestimmungen dieser Ordnung. Dabei ist für Anforderungen und Verfahren die Gleichwertigkeit mit den jeweils entsprechenden Regelungen dieser Ordnung zu gewährleisten.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle FU-Mitteilungen 14/2013
    • zuletzt geändert am 11.09.2023
  • Hochschulporträt
    Jung und international

    Die Freie Universität Berlin ist eine junge, internationale Universität mit einzigartiger Geschichte und Sitz im grünen Berliner Stadtteil Dahlem. Sie wird als Teil der Berlin University Alliance im Rahmen des Exzellenzwettbewerbs des Bundes und der Länder dauerhaft gefördert.

    Das wissenschaftliche Ethos der Freien Universität wird seit ihrer Gründung 1948 von drei Werten bestimmt: Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit.

    Als Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium dient das Studierenden-Service-Center. Zudem werden Studierende mit einem Mentoring-Angebot beim Start ihres Studiums unterstützt.

    Icon: uebersicht
    umfasst elf Fachbereiche und die medizinischen Fakultät Charité Berlin
    Icon: uebersicht
    unterstützt Studierende mit Mentoring-Angebot zum Studiumbeginn
    Vielseitiges Studienangebot

    Als Volluniversität mit elf Fachbereichen und der Charité Berlin, der gemeinsamen medizinischen Fakultät von Freier Universität und Humboldt Universität, sowie vier Zentralinstituten bietet die Freie Universität mehr als 150 Studiengänge in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie den Natur- und Lebenswissenschaften an. Es stehen Abschlüsse für jede akademische Qualifizierungsstufe – vom Bachelor- und Masterabschluss über das Staatsexamen bis zur Promotion und Habilitation – zur Wahl.

    Das breit gefächerte Studienangebot erlaubt ein auf individuelle Interessen zugeschnittenes Studium. Den Studierenden stehen mit zahlreichen Austauschprogrammen, internationalen Doppelabschlüssen und individuellen sowie strukturierten Promotionsmöglichkeiten viele Wege offen für die persönliche Studiengestaltung.

    Icon: studium
    bietet Abschlüsse für jede akademische Qualifizierungsstufe
    Icon: studium
    erlaubt ein auf individuelle Interessen zugeschnittenes Studium
    Internationale Ausrichtung

    Als internationale Netzwerkuniversität lebt die Freie Universität von ihren vielfältigen Kontakten zu Hochschulen und Organisationen im In- und Ausland, die der Forschung und Lehre entscheidende Impulse geben.

    Sie ist weltweit mit rund 100 universitätsweiten Partnerschaften sowie mit rund 330 Universitätspartnerschaften im Mobilitätsnetzwerk Erasmus und ca. 45 Institutspartnerschaften bestens vernetzt.

    Icon: international
    internationale Netzwerkuniversität mit vielfältigen Kontakten weltweit
    Icon: international
    unterhält vielfältige Partnerschaften mit Universitäten und Instituten
    Foto: Studierende sitzen in der Campusbibliothek der Freien Universität Berlin.
    Foto: Ein Student sitzt in der Erziehungswissenschaftliche Bibliothek der Freien Universität Berlin.
    Foto: Studierende der Physik an der Freien Universität Berlin bereiten einen physikalischen Versuch vor.

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