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Bergische Universität Wuppertal

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Steckbrief

  • Hochschule Bergische Universität Wuppertal
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Pädagogik; Psychologie; Soziologie; Sportwissenschaft
    Pädagogik; Psychologie ...
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine; Sozialwissenschaften, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. paed.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.; Dr. rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      1. einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird, oder
      2. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende S...
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      1. einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird, oder
      2. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      3. einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG nachweist.

      (2) Im Fall von § 6 Abs. 1 Nr. 2 ist die Zulassung zusätzlich an den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an promotionsvorbereitenden Studien (§ 8) gebunden. Über die Anerkennung des ergänzenden Nachweises entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) In besonderen Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin oder einen Bewerber zur Promotion zulassen, wenn kein dem Promotionsfach entsprechendes Examen vorliegt, sofern
      1. die Bewerberin oder der Bewerber ein Examen abgelegt hat, das sie oder ihn zur Promotion in ihrem oder seinem Fach berechtigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2) und
      2. die Dissertation einen Grenzbereich zwischen ihrem oder seinem Fachgebiet und dem Wissenschaftsgebiet ihres oder seines Promotionsfaches behandelt und
      3. zwei Prüfungsberechtigte die Promotion befürworten und eine oder einer von ihnen die Betreuung der Dissertation übernimmt.

      § 8 Promotionsvorbereitende Studien

      (1) Bewerberinnen und Bewerber gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 müssen nach der Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand (§ 7 Abs. 1) den erfolgreichen Abschluss promotionsvorbereitender Studien an der Bergischen Universität Wuppertal im Umfang von vier Semestern nachweisen. Sie müssen mit acht Seminaren auf MA bzw. M.Sc.-Niveau erfolgreich abschließen, davon
      1. vier zu theoretischen und methodischen Grundfragen fachspezifischer Forschung,
      2. vier in dem Promotionsfach sowie
      3. ein 30-minütiges Kolloquium mit Bezug zur Thematik der angestrebten Dissertation erfolgreich absolvieren.

      (2) Umfang und Inhalt der promotionsvorbereitenden Studien für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss werden vom Promotionsausschuss festgelegt. Der Umfang der promotionsvorbereitenden Studien beträgt höchstens vier Semester.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema aus den Gebieten der „Erziehungswissenschaft", der „Psychologie", der „Soziologie“, der „Geographie“, der „Sportwissenschaft" oder der „Politikwissenschaft“ behandeln, wenn ein Dr. phil. angestrebt wird. Für den akademischen Grad des Dr. paed. muss ein fachdidaktisches Thema, für den akademischen Grad des Dr. rer. soc. ein Thema aus dem Gebiet der „Soziologie“ oder der „Politikwissenschaft“ und für den Dr. rer.pol. muss ein Thema ...
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema aus den Gebieten der „Erziehungswissenschaft", der „Psychologie", der „Soziologie“, der „Geographie“, der „Sportwissenschaft" oder der „Politikwissenschaft“ behandeln, wenn ein Dr. phil. angestrebt wird. Für den akademischen Grad des Dr. paed. muss ein fachdidaktisches Thema, für den akademischen Grad des Dr. rer. soc. ein Thema aus dem Gebiet der „Soziologie“ oder der „Politikwissenschaft“ und für den Dr. rer.pol. muss ein Thema der „Politikwissenschaft“ bearbeitet werden. Für das Thema der Dissertation muss im Fachbereich G – Human- und Sozialwissenschaften mindestens eine fachkompetente Gutachterin oder ein fachkompetenter Gutachter zur Verfügung stehen. Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur Forschung darstellen.

      (2) Der akademische Grad Dr. rer. nat. kann vergeben werden, wenn die zur Promotion führenden Forschungsarbeiten zu einem naturwissenschaftlichen Thema in einem naturwissenschaftlich arbeitenden Teilgebiet der „Psychologie“, „Sportwissenschaft“ oder „Geographie“ realisiertwerden. Dabei müssen mit Hilfe experimenteller oder quasi-experimenteller Untersuchungs-methoden empirische Daten erhoben und/oder quantitativ, d.h. durch statistische Analyse oder mathematische Simulation analysiert werden.

      (3) Die Dissertation kann entweder aus einer zusammenhängenden wissenschaftlichen Abhandlung oder aus separaten, jedoch inhaltlich zusammenhängenden Abhandlungen bestehen (kumulative Dissertation).

      (4) Im Fall der kumulativen Dissertation muss die vorgelegte Arbeit eine übergreifende Einführung der Arbeit mit Erläuterungen der Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Abhandlungen sowie eine allgemeine Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse enthalten. Sind die wissenschaftlichen Abhandlungen von zwei oder mehr Autorinnen/Autoren verfasst worden, so muss der Eigenanteil im Rahmen der kumulativen Dissertation durch eine entsprechende Erklärung in geeigneter Weise nachgewiesen werden. Alle separaten wissenschaftlichen Abhandlungen bilden zusammen mit dem Einleitungs- und Diskussionsteil die Dissertation.

      (5) Die Anforderungen an Zahl und Qualität der Abhandlungen im Rahmen einer kumulativen Dissertation orientieren sich an den Empfehlungen der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Näheres regelt der Promotionsausschuss.

      (6) Im Fall einer kumulativen naturwissenschaftlichen Dissertation muss die Arbeit aus wenigstens drei separaten Abhandlungen bestehen, die für die Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften mit peer-review-System geeignet sind. Es müssen davon mindestens zwei Abhandlungen unter der ungeteilten Erstautorenschaft der Doktorandin oder des Doktoranden von einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit peer-review-System bereits publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein.

      (7) Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen als deutsch oder englisch entscheidet der Promotionsausschuss.

      (8) Die Dissertation kann auch aus einem wesentlichen Teil einer wissenschaftlichen Gruppenarbeit bestehen, wenn dieser im theoretischen und methodischen Gehalt sowie hinsichtlich des Arbeitsaufwandes einer Einzelarbeit entspricht.

      (9) Besteht die Dissertation zu einem wesentlichen Teil aus einer wissenschaftlichen Gruppenarbeit, so muss dieser Teil hinsichtlich der Urheberschaft klar erkennbar und für sich bewertbar sein.

      (10) Die Übernahme von Teilen eigener unveröffentlichter Qualifikationsarbeiten (wörtlich oder dem Sinne nach) in der Dissertation ist kenntlich zu machen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Besondere Bestimmungen für Promotionsverfahren, die gemeinsam mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, und über die daraus resultierende Verleihung eines Doktorgrades

      (1) Für die Durchführung grenzüberschreitender, gemeinsam betreuter Promotionsverfahren gelten die Vorschriften dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Der Fachbereich G – Human- und Sozialwissenschaften kann Promotionsverfahren – unter gemeinsamer Betreuung der Arbeit...
      Besondere Bestimmungen für Promotionsverfahren, die gemeinsam mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, und über die daraus resultierende Verleihung eines Doktorgrades

      (1) Für die Durchführung grenzüberschreitender, gemeinsam betreuter Promotionsverfahren gelten die Vorschriften dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Der Fachbereich G – Human- und Sozialwissenschaften kann Promotionsverfahren – unter gemeinsamer Betreuung der Arbeit durch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer des Fachbereichs und einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule (im Folgenden: Universität) – mit der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Organisationseinheit einer solchen Universität gemeinsam durchführen, wenn
      1. für die Promotion nach ausländischem Recht mindestens die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Prüfungsleistung erforderlich sind;
      2. zwischen der Bergischen Universität Wuppertal und der ausländischen Universität eine Vereinbarung getroffen wurde, welcher der Fachbereichsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll Regelungen insbesondere darüber enthalten, welche der beiden Universitäten im jeweiligen Einzelfall oder in einer Mehrzahl vergleichbarer Fälle für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist (Federführung), sowie Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung und der Anmeldung als Doktorandin oder Doktorand regeln;
      3. die Bewerberin oder der Bewerber ein einschlägiges Fachstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einem Grad oder einer Prüfung abgeschlossen hat, wonach er oder sie an der Bergischen Universität Wuppertal und an der ausländischen Universität, die an der Betreuung beteiligt ist, zur Promotion berechtigt ist.
      Das gemeinsam durchgeführte Promotionsverfahren wird mit der Verleihung eines Doktorgrades abgeschlossen.

      (2) Die Doktorandin oder der Doktorand wird bei der Arbeit an seiner Dissertation von je einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Fachbereiches G – Human- und Sozialwissenschaften und der zuständigen Organisationseinheit der beteiligten ausländischen Universität betreut. Die Begutachtung der Dissertation erfolgt durch diese Hochschullehrerin oder Hochschullehrer.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache mit einer Zusammenfassung in der jeweiligen Landessprache der beteiligten Universitäten abzufassen.

      (4) Die mündliche Prüfung findet an der federführenden Universität statt. Sie wird in der Regel in der Landessprache abgehalten; hiervon abweichende Regelungen werden in der Vereinbarung gemäß Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 festgelegt.

      (5) Liegt die Federführung beim Fachbereich G – Human- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal, wird § 4 dieser Promotionsordnung entsprechend eine Prüfungskommission bestellt, der die beiden Betreuerinnen oder Betreuer sowie in der Regel je eine weitere Fachvertreterin oder ein weiterer Fachvertreter der beteiligten Universitäten als Mitglieder angehören.

      (6) Sowohl die Dissertation als auch die mündliche Prüfungsleistung werden von der Prüfungskommission durch ausdrücklichen Beschluss angenommen. In diesen Voten muss die Zustimmung der Vertreterinnen oder der Vertreter der jeweils anderen Universität enthalten sein. Stimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter einer beteiligten Universität nicht zu, ist das zur Verleihung eines Doktorgrades führende Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird von dem Fachbereich / der Organisationseinheit derjenigen Universität fortgesetzt, deren Vertreter inder Prüfungskommission die Promotionsleistungen als erfolgreich erbracht bewertet haben.

      (7) Die Promotionsurkunde ist mit dem Siegel der beiden beteiligten Fachbereiche/ Organisationseinheiten bzw. Universitäten zu versehen. Die Durchführung eines grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens sowie der Name des federführenden Fachbereichs oder der federführenden Universität müssen sich aus der Urkunde ergeben. Soweit nach den nationalen Bestimmungen der ausländischen Universität die Promotionsurkunde vom Staat ausgestellt wird, kann daneben eine Promotionsurkunde der Bergischen Universität Wuppertal ausgestellt werden. In diesem Fall müssen die staatliche ausländische und die deutsche Urkunde den Hinweis enthalten, dass jede der beiden Urkunden nur in Verbindung mit der anderen gilt und der Doktorgrad auf Grund eines grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahrens verliehen worden ist.

      (8) Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, den Doktortitel in der deutschen Form (Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. paed., Dr. rer. soc. oder Dr. rer.pol.) oder in dem Staat, dem die beteiligte ausländische Universität angehört, in der dort gültigen Form zu führen. Dieses Recht wird in der bzw. den in Abs. 7 genannten Urkunde/n dokumentiert. Die Doktorandin oder der Doktorand sind nicht berechtigt, beide Doktorgrade gleichzeitig, auch mit einem Schrägstrich versehen, zu führen.

      (9) Über den Entzug des in einem grenzüberschreitenden, gemeinsam betreuten Promotionsverfahren erworbenen Doktorgrads entscheidet die federführende Universität nach Anhörung der beteiligten ausländischen Universität.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 64/2015, Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal
    • zuletzt geändert am 13.03.2019
  • Hochschulporträt
    „Als Bergische Universität wollen wir konkrete Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten und die Umsetzung begleiten. Wer hier studiert, lehrt oder forscht kann helfen, Zuversicht zu begründen!”
    Univ.-Prof. Dr. Birgitta Wolff
    Präsidentin der Bergischen Universität Wuppertal
    Jung und dynamisch

    Die Bergische Universität ist eine junge, dynamische Universität der kurzen Wege im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals – Deutschlands grünster Großstadt mit reichem Kultur- und Freizeitangebot. Über 22.000 Studierende finden hier ein umfangreiches Studienangebot vor, das sich an den aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Gesellschaft und der Forschung orientiert. 

    Icon: uebersicht
    junge und dynamische Universität im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals
    Icon: uebersicht
    Studienangebot orientiert sich an aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Zeit
    Universität mit umfangreichen Studienangebot

    Das umfassende Angebot der BUW umfasst neben klassischen, disziplinär ausgerichteten Studiengängen auch die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren, z. B. mit der Perspektive Lehramt. Duale und englischsprachige Programme runden das Profil ab.

    Zahlreiche Unternehmenskooperationen machen es den Studierenden leicht, bereits im Studium ihr künftiges Berufsfeld kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen. Ein weltweites Netzwerk mit mehr als 220 Partneruniversitäten bietet individuelle Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln.

    Icon: studium
    verfügt über Unternehmenskooperationen und internationale Partneruniversitäten
    Icon: studium
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten auch mit der Perspektive Lehramt
    Forschung am Puls der Zeit

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der BUW arbeiten am Puls der Zeit: Sie erforschen den Klimawandel in der Arktis und untersuchen Elementarteilchen am CERN in Genf. Sie beschäftigen sich mit der Gesellschaft und ihrer Entwicklung in einer globalisierten, sich medial rasant verändernden Welt. Sie forschen zu regenerativen Energien, zur Entwicklung und Anwendung von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz, optimieren Produkte und Produktionsverfahren und sind auch mit wirtschaftspolitischen Analysen häufig ihrer Zeit voraus. Sie ergründen Arten und Funktionen der Kommunikation ebenso wie die Möglichkeiten der Textarchivierung und Edition der digitalen Zukunft.

    Verschiedene Servicestrukturen unterstützen Promovierende und Post-Docs bei der Karriereentwicklung. So eröffnet die BUW hervorragende Perspektiven für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang.

    Icon: forschung
    beste Perspektiven für erfolgreichen beruflichen Werdegang
    Icon: forschung
    Wissenschaftler:innen arbeiten und forschen am Puls der Zeit
    Foto: Außenansicht eines Hochschulgebäudes der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Luftaufnahme der Hochschulgeländes und des Campus der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Außenansicht der Bergischen Universität Wuppertal mit großer Glasfront.

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