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Philipps-Universität Marburg

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Steckbrief

  • Hochschule Philipps-Universität Marburg
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Fremdsprachliche Philologien (FB 10)
  • Promotionsfach / fächer
    ... Ägyptologie; Allgemeine Sprachwissenschaft; Altorientalistik; Amerikanistik; Anglistik; Arabistik; Indologie; Iranistik; Islamwissenschaft; Keltologie; Klassische Philologie: Gräzistik; Klassische Philologie: Latinistik; Latainische Philologie des Mittelalters u. der Neuzeit; Romanische Philologie; Semitistik; Slawische Philologie; Vergleichende Sprachwissenschaft
    Ägyptologie; Allgemeine Sprachwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums,
      b) der Arbeitstitel der geplanten Dissertation und eine knappe Beschreibung des Arbeitsvorhabens,
      c) die Betreuungszusage(n) für die geplante Dissertation oder ...
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums,
      b) der Arbeitstitel der geplanten Dissertation und eine knappe Beschreibung des Arbeitsvorhabens,
      c) die Betreuungszusage(n) für die geplante Dissertation oder eine Erklärung, auf Betreuung der Dissertation zu verzichten. Die Betreuungszusage kann von spezifischen Sprachkenntnissen, z.B. von Lateinkenntnissen auf dem Niveau eines Latinums, abhängig gemacht werden. Die Kenntnisse müssen innerhalb von 15 Monaten nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand nachgewiesen werden.

      D) die Angabe des Promotionsfaches gem. § 7 Abs. 1,

      (2) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist in der Regel:

      a) der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (Diplom, Magister, Staatsexamen, achtsemestriger Bachelor-Abschluss) in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung oder
      b) ein mindestens zweisemestriger Master-Abschluss (mindestens 60 Leistungspunkte) in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung oder
      c) ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung für Bewerberinnen und Bewerber,
      - die ein Universitätsstudium in einer anderen Fachrichtung als derjenigen der Dissertation
      - oder ein Bachelor-Studium mit weniger als acht Fachsemestern
      - oder ein Diplom an einer Fachhochschule
      - oder ein Studium an einer Hochschule außerhalb des mit der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna vereinbarten Europäischen Bildungsraums abgeschlossen haben.

      Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Personenkreis unter a) und b) ist eine Gesamtnote 2,3 oder besser des betreffenden Hochschulabschlusses notwendig. Aus dem Personenkreis unter c) können Bewerberinnen oder Bewerber als Doktorandin oder als Doktorand angenommen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch ein Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen ist. Das Verfahren besteht in der Überprüfung auf die für die Dissertation erforderlichen Fachkenntnisse der Abschlussarbeit (B.A.-Thesis, M.A.-Thesis oder eine gleichwertige Leistung) durch die vorgeschlagene Betreuerin oder den vorgeschlagenen Betreuer und eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter. In Zweifelsfällen kann die Betreuerin oder der Betreuer zusätzlich eine einstündige Eignungsfeststellungsprüfung bei Anwesenheit der weiteren Gutachterin oder des weiteren Gutachters fordern.

      (3) Der Promotionsausschuss gewährleistet durch die Annahme Betreuung und spätere Begutachtung der Arbeit und fördert den erfolgreichen Abschluss. Insbesondere bemüht er sich bei Weggang der betreuenden Hochschullehrerin oder des betreuenden Hochschullehrers in Kooperation mit der zuständigen Einrichtung um eine Weiterbetreuung der Dissertation.

      (4) Der Promotionsausschuss entscheidet über etwaige Auflagen, die bis zur Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) erfüllt werden müssen. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.

      (5) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist, wenn nicht eine Erklärung, auf Betreuung der Dissertation zu verzichten, gem. Abs. (1) Abschnitt d) abgegeben wurde, darüber hinaus die Zusage mindestens einer Betreuerin oder eines Betreuers aus dem Fachbereich und ggf. weitere Ausbildungs- und Betreuungszusagen, die vom Promotionsausschuss bestätigt werden. Die Betreuerinnen oder Betreuer sollen den an Gutachterinnen oder Gutachter gem. § 4 Abs. 4 zu stellenden Anforderungen entsprechen. Soll die Dissertation an einer Einrichtung außerhalb des Fachbereichs angefertigt werden, muss die vorgeschlagene Betreuerin oder der vorgeschlagene Betreuer und die Leiterin oder der Leiter der Einrichtung, an der die Dissertation angefertigt werden soll, schriftlich bestätigen, dass das entsprechende Vorhaben realisiert werden kann.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Die Dissertation

      (1) Promotionsfächer des Fachbereichs sind:
      – Anglistik
      – Amerikanistik
      – Romanistik
      – Klassische Philologie (Gräzistik)
      – Klassische Philologie (Latinistik)
      – Mittel- und Neulatein
      – Keltologie
      – Slawistik
      – Indologie
      – Tibetologie
      – Altorientalistik
      – Ägyptologie
      – Semitistik
      – Arabistik
      – Iranistik
      – Islamwissenschaft
      – Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft

      § 7 Die Dissertation

      (1) Promotionsfächer des Fachbereichs sind:
      – Anglistik
      – Amerikanistik
      – Romanistik
      – Klassische Philologie (Gräzistik)
      – Klassische Philologie (Latinistik)
      – Mittel- und Neulatein
      – Keltologie
      – Slawistik
      – Indologie
      – Tibetologie
      – Altorientalistik
      – Ägyptologie
      – Semitistik
      – Arabistik
      – Iranistik
      – Islamwissenschaft
      – Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft

      Die Dissertation soll inhaltlich einer der obengenannten Fachrichtungen zugeordnet sein und muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag in einer anderen fachüblichen Fremdsprache eingereicht werden. Die Muttersprache einer Bewerberin oder eines Bewerbers gilt nicht als ausreichende Begründung. Einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben und die verwendeten Textpassagen auszuweisen sind.


      § 8 Kumulative Dissertation

      Eine kumulative Dissertation ist ausgeschlossen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotion und Doktorgrad
      ...
      (3) Eine gleichzeitige Promotion an einer deutschen und ausländischen Universität (binationale Promotion) ist möglich. Näheres hierzu ist in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Universitäten mit Zustimmung des Fachbereichs zu regeln.
      § 2 Promotion und Doktorgrad
      ...
      (3) Eine gleichzeitige Promotion an einer deutschen und ausländischen Universität (binationale Promotion) ist möglich. Näheres hierzu ist in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Universitäten mit Zustimmung des Fachbereichs zu regeln.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Die Uni Marburg bietet sehr gute Voraussetzungen für vielseitigen Austausch, auch zwischen den Disziplinen. Denn nur gemeinsam können wir Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit finden.”
    Prof. Dr. Thomas Nauss
    Präsident der Philipps-Universität Marburg
    Foto: Blick auf Marburg und die Neue Universitätsbibliothek
    Universität mit Tradition

    Die Philipps-Universität Marburg ist die traditionsreichste Hochschule Hessens. 1527 gegründet, bietet sie heute rund 22.000 Studierenden exzellente Lehre in einem vielfältigen und breiten Fächerspektrum.

    Studentisches Leben bestimmt die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und dem Landgrafenschloss und zieht auch viele ausländische Studierende an.

    International vernetztes Denken und Handeln prägen daher Stadt und Universität. Dieser weite Horizont im Denken verbindet sich in Marburg mit kurzen Wegen. Wer nach Marburg kommt merkt schnell: „Marburg hat keine Uni, Marburg ist eine Uni“.

    Icon: uebersicht
    exzellente Lehre in vielfältigem und breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    geprägt durch international vernetztes Denken und Handeln
    Studieren, was das Herz begehrt

    Die Uni Marburg bietet rund 200 Studiengänge und -fächer in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen an: Angefangen bei Wirtschaft und Recht über Naturwissenschaften und Mathematik, Kunst, Philosophie und Geschichte, Sprachen und Kulturen, Leben, Gesundheit, Medizin und Sport sowie Gesellschaft und Bildung – in Marburg ist fast alles möglich.

    Studieninteressierte können im Mono-Bachelor eine Fachrichtung intensiv studieren oder im Kombi-Bachelor verschiedene Studienfächer nach ihren Interessen kombinieren. Zu den breit angelegten Bachelor-Angeboten und den großen Staatsexamensfächern wie Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft kommen im Master besondere Studienprogramme hinzu, darunter zum Beispiel Friedens- und Konfliktforschung, Literaturvermittlung in den Medien, Biodiversität und Naturschutz und interdisziplinäre Neurowissenschaften. Künftige Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer können aus 22 Fächern wählen.

    Icon: studium
    bietet Studiengänge in fast allen wissenschaftlichen Disziplinen
    Icon: studium
    verfügt im Masterbereich über besondere Studienprogramme
    Forschung

    Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis, beides ist an der Uni Marburg möglich. Zu den Forschungsschwerpunkten in Marburg gehören z.B. die Forschung an hochpathogenen Viren, an Mikroorganismen, zu neurodegenerativen Erkrankungen, zum Klimawandel, zu internationalen Kriegsverbrecherprozessen oder Fragen zu gesellschaftlichen und politischen Konflikten sowie zur Sicherheit.

    Schon während des Studiums können Studierende Einblicke in verschiedene Forschungsgebiete bekommen. Nach dem Master eröffnen sich zudem zahlreiche Promotionsperspektiven. Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt es vielfältige Angebote und Hilfestellungen z.B. in der Akademie für den wissenschaftlichen Nachwuchs (MArburg University Research Academy (MARA)).

    Icon: forschung
    überzeugt mit Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis
    Icon: forschung
    gewährt Forschungseinblicke schon während des Studiums
    Foto: Blick auf die Neue Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Foto: Studierende gehen über den Campus vor dem Hörsaalgebäude der Universität Marburg
    Foto: Blick auf den Eingangsbereich der Neuen Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Blick auf die Alte Universität Marburg

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