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Philipps-Universität Marburg

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss in der Regel nach mündlicher Anhörung der Bewerberin oder des Bewerbers aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums,
      b) der Arbeitstitel sowie eine kurze schriftliche Darstellung des Dissertationsprojektes mit Zeitplan...
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss in der Regel nach mündlicher Anhörung der Bewerberin oder des Bewerbers aufgrund eines an den Vorsitz zu richtenden schriftlichen Antrags, dem die erforderlichen Nachweise beizufügen sind. Regelhaft sind dies:
      a) das Abschlusszeugnis des Studiums,
      b) der Arbeitstitel sowie eine kurze schriftliche Darstellung des Dissertationsprojektes mit Zeitplan,
      c) die Betreuungszusage(n) für die geplante Dissertation mit Begutachtung des Themas durch die Betreuerin oder den Betreuer.

      (2) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss eines Theologiestudiums an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (z.B. Diplom / Erste Theologische Prüfung, Magister, achtsemestriger Bachelor-Abschluss) oder ein theologischer Master-Abschluss (120 Leistungspunkte / ECTS).

      (3) Bewerberinnen oder Bewerber, die ein 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien im Teilstudiengang Evangelische Religion oder ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem anderen Fach nachweisen können, können als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen methodischen Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen und weitere theologische Studien erbringen.

      (4) Der Promotionsausschuss entscheidet über etwaige Auflagen, die bis zur Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) erfüllt werden müssen. Die Auflagen sollen die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit in allen theologischen Fachgebieten sicherstellen. Sie können sich insbesondere auf fehlende Sprachkenntnisse, Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Modulen verschiedener Fachgebiete oder Lehrveranstaltungen und das Ablegen einzelner Prüfungen erstrecken.

      (5) Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist die Zusage einer Betreuerin oder eines Betreuers des Fachbereichs und ggf. weitere Ausbildungs- und Betreuungszusagen, die vom Promotionsausschuss bestätigt werden. Die Betreuerinnen oder Betreuer sollen den an Gutachterinnen oder Gutachter gemäß § 4 Absatz 4 zu stellenden Anforderungen entsprechen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation soll inhaltlich einem der Fachgebiete Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Sozialethik, Praktische Theologie oder Religionsgeschichte zuzuordnen sein. Sie muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie kann mit Zust...
      § 7 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation soll inhaltlich einem der Fachgebiete Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Sozialethik, Praktische Theologie oder Religionsgeschichte zuzuordnen sein. Sie muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag in einer Fremdsprache eingereicht werden. Die Muttersprache eines Bewerbers oder einer Bewerberin gilt nicht als ausreichende Begründung. Einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. Der Umfang der Dissertation soll 250 Seiten nicht überschreiten.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben und die verwendeten Textpassagen auszuweisen sind.

      § 8 Kumulative Dissertation

      (1) Publikationen oder Manuskripte, die zur Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften oder Sammelbänden angenommen sind, können anstelle einer Dissertation als Dissertationsleistung anerkannt werden. § 7 gilt entsprechend.

      (2) Bei kumulativen Dissertationen wird verlangt, dass
      - die Themenstellung der Publikationen/Manuskripte mit dem benannten Promotionsthema übereinstimmt,
      - die Promovendin oder der Promovend einen wesentlichen Beitrag zu diesen Publikationen/Manuskripten geleistet hat, und
      - sie oder er eine Zusammenfassung der Publikationen/Manuskripte erstellt, in der der Eigenanteil an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten exakt benannt wird.

      (3) Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation soll auf den Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden an den vorgelegten Publikationen/Manuskripten eingegangen werden. Die Gutachterinnen oder Gutachter müssen ein Votum dazu abgeben, ob die vorgelegten Publikationen/Manuskripte bei Berücksichtigung des Anteils der Koautorinnen oder der Koautoren in Art und Umfang einer Dissertation gleichwertig sind und unter Berücksichtigung dieses Aspektes eine Note vorschlagen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der Universität Marburg 06/2008
  • Hochschulporträt
    „Die Uni Marburg bietet sehr gute Voraussetzungen für vielseitigen Austausch, auch zwischen den Disziplinen. Denn nur gemeinsam können wir Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit finden.”
    Prof. Dr. Thomas Nauss
    Präsident der Philipps-Universität Marburg
    Foto: Blick auf Marburg und die Neue Universitätsbibliothek
    Universität mit Tradition

    Die Philipps-Universität Marburg ist die traditionsreichste Hochschule Hessens. 1527 gegründet, bietet sie heute rund 22.000 Studierenden exzellente Lehre in einem vielfältigen und breiten Fächerspektrum.

    Studentisches Leben bestimmt die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und dem Landgrafenschloss und zieht auch viele ausländische Studierende an.

    International vernetztes Denken und Handeln prägen daher Stadt und Universität. Dieser weite Horizont im Denken verbindet sich in Marburg mit kurzen Wegen. Wer nach Marburg kommt merkt schnell: „Marburg hat keine Uni, Marburg ist eine Uni“.

    Icon: uebersicht
    exzellente Lehre in vielfältigem und breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    geprägt durch international vernetztes Denken und Handeln
    Studieren, was das Herz begehrt

    Die Uni Marburg bietet rund 200 Studiengänge und -fächer in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen an: Angefangen bei Wirtschaft und Recht über Naturwissenschaften und Mathematik, Kunst, Philosophie und Geschichte, Sprachen und Kulturen, Leben, Gesundheit, Medizin und Sport sowie Gesellschaft und Bildung – in Marburg ist fast alles möglich.

    Studieninteressierte können im Mono-Bachelor eine Fachrichtung intensiv studieren oder im Kombi-Bachelor verschiedene Studienfächer nach ihren Interessen kombinieren. Zu den breit angelegten Bachelor-Angeboten und den großen Staatsexamensfächern wie Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft kommen im Master besondere Studienprogramme hinzu, darunter zum Beispiel Friedens- und Konfliktforschung, Literaturvermittlung in den Medien, Biodiversität und Naturschutz und interdisziplinäre Neurowissenschaften. Künftige Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer können aus 22 Fächern wählen.

    Icon: studium
    bietet Studiengänge in fast allen wissenschaftlichen Disziplinen
    Icon: studium
    verfügt im Masterbereich über besondere Studienprogramme
    Forschung

    Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis, beides ist an der Uni Marburg möglich. Zu den Forschungsschwerpunkten in Marburg gehören z.B. die Forschung an hochpathogenen Viren, an Mikroorganismen, zu neurodegenerativen Erkrankungen, zum Klimawandel, zu internationalen Kriegsverbrecherprozessen oder Fragen zu gesellschaftlichen und politischen Konflikten sowie zur Sicherheit.

    Schon während des Studiums können Studierende Einblicke in verschiedene Forschungsgebiete bekommen. Nach dem Master eröffnen sich zudem zahlreiche Promotionsperspektiven. Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt es vielfältige Angebote und Hilfestellungen z.B. in der Akademie für den wissenschaftlichen Nachwuchs (MArburg University Research Academy (MARA)).

    Icon: forschung
    überzeugt mit Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis
    Icon: forschung
    gewährt Forschungseinblicke schon während des Studiums
    Foto: Blick auf die Neue Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Foto: Studierende gehen über den Campus vor dem Hörsaalgebäude der Universität Marburg
    Foto: Blick auf den Eingangsbereich der Neuen Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Blick auf die Alte Universität Marburg

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