Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fachbereich 2 Philologie/Kulturwissenschaften

Universität Koblenz

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Universität Koblenz
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 2 Philologie/Kulturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Anglistik/Amerikanistik; Ethnologie; Evangelische Theologie; Germanistik; Geschichtswissenschaft; Katholische Theologie; Kulturwissenschaft; Kunstwissenschaft; Medienwissenschaft; Musikwissenschaft/Musikpädagogik; Philosophie; Politikwissenschaft
    Anglistik/Amerikanistik; Ethnologie ...
  • Sachgebiet(e) Anglistik, allgemeine; Germanistik; Geschichtswissenschaft; Kunst; Medienwissenschaften; Musik; Philosophie, allgemeine; Sprach- und Literaturwissenschaften; Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zulassungsvoraussetzung zur Promotion ist
      1. ein Diplomabschluss im Promotionsfach an einer wissenschaftlichen Hochschule oder
      2. ein Magisterabschluss oder ein Staatsexamen im Promotionsfach an einer wissenschaftlichen Hochschule oder
      3. ein Masterabschluss im Promotionsfach an einer Hochschule oder
      4. ein Diplomabschluss im Promotionsfach oder in einem Studiengang, in dem das Promotionsfach als wesentliches Teilgebiet enthalten ...
      § 6 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zulassungsvoraussetzung zur Promotion ist
      1. ein Diplomabschluss im Promotionsfach an einer wissenschaftlichen Hochschule oder
      2. ein Magisterabschluss oder ein Staatsexamen im Promotionsfach an einer wissenschaftlichen Hochschule oder
      3. ein Masterabschluss im Promotionsfach an einer Hochschule oder
      4. ein Diplomabschluss im Promotionsfach oder in einem Studiengang, in dem das Promotionsfach als wesentliches Teilgebiet enthalten ist, an einer Fachhochschule oder ein Bachelorabschluss im Promotionsfach oder in einem Studiengang, in dem das Promotionsfach als wesentliches Teilgebiet enthalten, ist an einer Hochschule mit mindestens der Note gut (einschließlich 2,5) verbunden mit dem Nachweis der Eignung zur Promotion im Rahmen eines Qualifikationsstudiums gemäß § 7.

      (2) Bei der Anerkennung von im Ausland absolvierten Studiengängen und Abschlussprüfungen durch den Promotionsausschuss sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen zu berücksichtigen.

      (3) Die Vergabe eines vorläufigen Dissertationsthemas setzt zunächst die Vorlage einer Projektskizze (10 – 15 Seiten) einschließlich einer Dokumentation des bisherigen Studiums durch die Kandidatin oder den Kandidaten beim Promotionsausschuss des Fachbereichs 2 voraus. Die Vergabe des Dissertationsthemas obliegt der Betreuerin oder dem Betreuer. Der Promotionsausschuss berät sodann gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer (Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer oder Habilitierte des Fachbereichs 2) sowie mit eventuell hinzugezogenen weiteren, fachlich qualifizierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern über das Dissertationsprojekt sowie über eventuell zusätzlich nachzuweisende Sprachkenntnisse.

      § 7 Qualifikationsstudium

      (1) Das zweisemestrige Qualifikationsstudium hat für Bewerberinnen oder Bewerber einen Umfang von 20 SWS pro Semester. Davon sind jeweils mindestens 10 SWS in Lehrveranstaltungen im angestrebten Promotionsfach und jeweils bis zu weiteren 10 SWS in Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 2, je nach Themenschwerpunkt auch eines anderen Fachbereichs, aus dem Masterbereich zu belegen. Ergänzend wird von den Bewerberinnen oder den Bewerbern ein Selbststudium erwartet. In jedem Fach ist jedes Semester je ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die Hälfte der Lehrveranstaltungen und der Leistungsnachweise kann an anderen Universitäten besucht oder erworben werden, soweit hierfür schriftliche Nachweise vorgelegt werden. DiePrüfungsordnungen und Bewertungsmaßstäbe der jeweiligen Masterstudiengänge sind anzuwenden.

      (2) Das Qualifikationsstudium endet mit einer Abschlussprüfung, welche sich aus jeweils einer mündlichen Prüfung in jedem der studierten Fächer zusammensetzt. Die Inhalte der erbrachten Leistungsnachweise sowie das beabsichtigte Dissertationsthema dürfen nicht Gegenstand der Prüfung sein. Die von der Bewerberin oder dem Bewerber mit der Prüferin oder dem Prüfer abgesprochenen Prüfungsschwerpunkte sollen angemessen berücksichtigt werden. Durch die Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Qualifikation zu wissenschaftlichem Arbeiten grundsätzlich im selben Maße wie Bewerberinnen oder Bewerber mit der Vorbildung gemäß § 6 Abs. 2 durch das Qualifikationsstudium erworben hat.

      (3) Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
      - das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder an Grund- und Hauptschulen oder das Zeugnis über die Bachelorprüfung oder das Fachhochschuldiplom,
      - die gemäß Absatz 1 erforderlichen Leistungs- und Teilnahmenachweise,
      - ein Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber die letzten zwei Semester
      an der Universität Koblenz-Landau zum Qualifikationsstudium eingeschrieben war,
      - eine Erklärung darüber, dass kein Antrag auf Zulassung zu einer Prüfung gemäß
      Absatz 2 oder einer vergleichbaren Prüfung an einer anderen Hochschule gestellt ist.

      (4) Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses prüft den Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Ist der Antrag auf Zulassung unvollständig oder bestehen sonstige Zweifel, gibt die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses der Bewerberin oder dem Bewerber Gelegenheit zur Abhilfe oder Stellungnahme. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so lässt sie oder er die Bewerberin oder den Bewerber zu. Hält sie oder er die Voraussetzungen für nicht erfüllt oder hat sie oder er Zweifel, entscheidet der Promotionsausschuss über die Zulassung.

      (5) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
      1. bereits eine der Prüfungen gemäß Absatz 2 oder eine vergleichbare Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder
      2. die Unterlagen gemäß Absatz 3 nicht vollständig vorgelegt wurden.
      Die Entscheidung des Promotionsausschusses über den Zulassungsantrag wird der
      Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich von der oder dem Vorsitzenden mitgeteilt.

      (6) Die mündliche Prüfung dauert in jedem Fach 45 Minuten. Die Prüfungen sollen am Ende des zweiten Semesters innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen durchgeführt werden. Die Prüfung wird von einer Prüferin oder einem Prüfer und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer abgenommen. Prüferin oder Prüfer und Beisitzerin oder Beisitzer sind die in den Fächern hauptamtlich tätigen, prüfungsberechtigten Lehrpersonen. Der Promotionsausschuss bestellt die Prüferin oder den Prüfer und die Beisitzerin oder den Beisitzer und bestimmt in Absprache mit diesen die Prüfungstermine. Die Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an der mündlichen Prüfung ist auf Antrag des Prüflings zu ermöglichen. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung sind in einem Protokoll festzuhalten. Die Bewertung erfolgt unmittelbar nach der Beendigung der mündlichen Prüfung, unter Ausschluss derÖffentlichkeit, durch die Prüferin oder den Prüfer. Für die Bewertung der Prüfung sind folgende Noten zu verwenden:
      1,0; 1,3 sehr gut = eine hervorragende Leistung,
      1,7; 2,0; 2,3 gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnitt-
      lichen Anforderungen liegt,
      2,7; 3,0; 3,3 befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen
      entspricht,
      3,7; 4,0 ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den
      Anforderungen genügt,
      5,0 nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel
      den Anforderungen nicht mehr genügt.
      Das Ergebnis ist der Bewerberin oder dem Bewerber im Anschluss an die Bewertung bekannt zu geben. Studierende, die sich zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als Zuhörer zugelassen werden, es sei denn, die Bewerberin oder der Bewerber widerspricht bei der Meldung zur Prüfung. Die §§ 15 bis 17 gelten entsprechend.

      (7) Das Qualifikationsstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Leistungsnachweise und mündlichen Prüfungen mindestens mit der Note 2,5 bestanden sind. Über das bestandene Qualifikationsstudium wird eine Bescheinigung ausgestellt, in der die einzelnen Prüfungsergebnisse und der Tag des Bestehens der Prüfungen sowie die erworbenen Leistungsnachweise aufgeführt sind. Die Bescheinigung ist von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu unterzeichnen.

      (8) Die §§ 22 bis 24 gelten entsprechend.

      § 9 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand wird für die Zulassung zum Promotionsverfahren vorausgesetzt.

      (2) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist von der Doktorandin oder von dem
      Doktoranden bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich
      zu beantragen. Im Antrag sind die Betreuerin oder der Betreuer, der Titel der Dissertation sowie das gewählte Fach oder die gewählten Fächer anzugeben.

      (3) Dem Antrag sind beizufügen:
      1. ein ausführlicher Lebenslauf mit genauer Darstellung des Bildungsgangs;
      2. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis;
      3. Zeugnisse über abgelegte Hochschul- und Staatsprüfungen sowie gegebenenfalls über das erfolgreich abgeschlossene Qualifikationsstudium sowie eine Erklärung über versuchte Prüfungen;
      4. Nachweise über eventuell erforderliche Sprachkenntnisse;
      5. ein Nachweis, dass die Doktorandin oder der Doktorand mindestens zwei Semester an der Universität Koblenz-Landau immatrikuliert war;
      6. die Annahme durch den Promotionsausschuss;
      7. fünf Exemplare der Dissertation als Computerausdruck; die Exemplare müssen
      gebunden und mit einem Titelblatt gemäß Anhang 1 versehen sein sowie einen tabellarischen Lebenslauf der Verfasserin oder des Verfassers enthalten; mindestens ein Exemplar der Dissertation ist in elektronischer Fassung einzureichen zwecks Prüfung von Plagiatsfällen;
      8. eine Versicherung darüber, dass die Doktorandin oder der Doktorand die als Dissertation vorgelegte Abhandlung in keinem anderen Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades oder als Prüfungsarbeit für eine akademische oder staatliche Prüfung eingereicht hat, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen alsdie von ihr oder ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen kenntlich gemacht hat;
      9. ein polizeiliches Führungszeugnis; dieses ist nicht erforderlich, wenn die Doktorandin oder der Doktorand nachweist, dass sie oder er sich im öffentlichen Dienst befindet oder zum Zeitpunkt der AntragssteIlung nicht länger als drei Monate exmatrikuliert ist;
      10. ein Nachweis über die Einzahlung der Promotionsgebühr; deren Höhe, Ermäßigung oder Erlass richten sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung erbringen. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über die Abfassung in einer anderen Sprache entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine wissenschaftliche Abhandlung. Über die Zulassung anderer schriftlich kontextualisierter Leistungen (z.B. Film mit theoretischmethodologischer Reflexion) en...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung erbringen. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über die Abfassung in einer anderen Sprache entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine wissenschaftliche Abhandlung. Über die Zulassung anderer schriftlich kontextualisierter Leistungen (z.B. Film mit theoretischmethodologischer Reflexion) entscheidet auf Antrag der Promotionsausschuss.

      (3) Die Dissertation wird als Monographie abgefasst, kann aber bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene oder eingereichte Beiträge enthalten, die entsprechend gekennzeichnet und den Gutachterinnen und Gutachtern zur Kenntnis gebracht werden müssen.

      (4) Eine Dissertation, die an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule abgelehnt worden ist, kann nicht als Dissertation eingereicht werden.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 26 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Bildungseinrichtungen

      Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Universitäten
      oder gleichgestellten Hochschulen kann, soweit die gesetzlichen Grundlagen dafür
      bestehen, ein gemeinsamer binationaler Doktorgrad verliehen werden.
      § 26 Gemeinsame Promotion mit ausländischen Bildungseinrichtungen

      Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Universitäten
      oder gleichgestellten Hochschulen kann, soweit die gesetzlichen Grundlagen dafür
      bestehen, ein gemeinsamer binationaler Doktorgrad verliehen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau, Amtliche Bekanntmachungen 6/2014
    • zuletzt geändert am 19.09.2018
  • Hochschulporträt
    Campusuniversität mit kurzen Wegen, einem breiten Studienangebot und gelebter Intersdisziplinarität

    Kurze Wege und gelebte Interdisziplinarität prägen Forschung, Lehre und den Universitätsalltag auf dem Campus in Koblenz-Metternich.

    Ihren mehr als 9.400 Studierenden bietet die Universität Koblenz ein qualitativ hochwertiges und breites Studienangebot. Darin nimmt die Lehrkräftebildung eine zentrale Rolle ein. Die enge Verknüpfung von Lehre, Forschung und interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie nationale und internationale Kooperationen machen die Universität Koblenz zu einem Studienort mit Perspektive.

    Der Claim, den sich die Universität gegeben hat, lautet „weiter:denken“. Darin spiegeln sich der Ansporn und der Anspruch aller Mitglieder der Universität, Gewohntes und Bekanntes immer wieder zu hinterfragen, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

    Die Universität versteht sich als Impulsgeberin in der Entwicklung einer lebendigen Wirtschafts- und Wissenschaftsregion und ist zugleich international sichtbar und vernetzt.

    Icon: uebersicht
    Impulsgeberin für Wirtschaft und Wissenschaft in der Region
    Icon: uebersicht
    bietet ein qualitativ hochwertiges und breites Studienangebot
    Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in einem breiten Fächerspektrum

    Die Universität Koblenz bietet grundständige wie auch weiterbildende Studiengänge in den Bereichen der Bildungs-, Geistes-, Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik und Informatik an. Integraler Teil ist das Studienangebot in der Lehrkräftebildung mit nahezu voller Fächerbreite und für alle Schulstufen.

    Studierende profitieren von der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fächer. Auf dieser Basis können kontinuierlich neue innovative fachliche Kombinationen entwickelt werden, die den Studierenden die Möglichkeit individueller Profilierung bieten.

    Um in Zeiten von gesellschaftlichen Transformationen handlungsfähig zu sein, entwickelt die Universität Koblenz ihre Studiengangs-und Lehrstrukturen ständig weiter. Der Fokus liegt dabei auf einer Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. So können sich Studierende auf Anforderungen der Berufswelt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestmöglich vorbereiten.

    Icon: studium
    innovative Fachkombinationen bieten die Möglichkeit individueller Profilierung
    Icon: studium
    bietet Lehramtstudium in nahezu voller Fächerbreite und für alle Schulstufen
    weiter:denken – Wissen, Transformation und Innovation an der interdisziplinären Universität Koblenz

    Die Forschung der Universität ist stark interdisziplinär ausgerichtet und durch die vier Profilbereiche „Bildung“, „Informatik“, „Kultur und Vermittlung“ sowie „Material und Umwelt“ geprägt.

    Die Bildungswissenschaften untersuchen u.a. Formen des Lernens, der Entwicklung, Perpetuierung, reflexiven Gestaltung und Vernetzung bildungsspezifischer gesellschaftlicher Strukturen. Die Lehrkräftebildung nimmt eine zentrale Rolle ein. Die Forschung im Bereich Kultur und Vermittlung fokussiert sich auf Perspektiven der Bildungs-, Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften. Im Schwerpunkt Material und Umwelt werden Effekte menschlichen Handelns auf Ökosysteme untersucht.

    Weitere Themen sind Materialwissenschaften (Keramik und Kunststoff) sowie mathematische Modellierung und Simulation. Forschungsthemen der Informatik sind z.B. Big Data, Internet of Things, Cloud Computing, Virtual Reality oder Künstliche Intelligenz. Zum Thema Gesundheit wird an mehreren Einrichtungen der Universität geforscht.

    Icon: forschung
    interdisziplinär ausgerichtet und geprägt durch vier Profilbereiche
    Icon: forschung
    Forschungstätigkeit ist national und international vernetzt
    Zahlreiche internationale Kooperationen und intensive Betreuungsprogramme ermöglichen internationale Ausrichtung der Universität Koblenz

    Studierende der Universität Koblenz profitieren von den über 100 Partneruniversitäten und den diversen Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten (wie z.B. ERASMUS+ oder PROMOS).

    Zeitgleich begrüßt die Universität jedes Semester zahlreiche neue internationale Studierende – überwiegend in den insgesamt fünf internationalen, englischsprachigen Masterstudiengängen. So studieren rund 1.000 internationale Studierende aus aller Welt an der Universität Koblenz und bereichern so den Alltag mit ihren verschiedenen kulturellen Hintergründen.

    Eine enge Betreuung der Incoming- sowie Outgoing-Studierenden gewährleistet dabei das International Relations Office, das bei Fragen der Bewerbung, finanziellen Förderung, Visa-Beantragung, Wohnungssuche, Versicherungen etc. beratend und unterstützend zur Seite steht.

    Icon: international
    arbeitet weltweit eng mit vielen Partneruniversitäten zusammen
    Icon: international
    Studierende profitieren von diversen Austauschprogrammen
    Foto: Eine Gruppe Studierender geht über den Campus der Universität Koblenz und unterhält sich.
    Foto: Studierende der Universität Koblenz stehen auf einer Treppe und unterhalten sich.
    Foto: Studierende der Universität Koblenz stehen im Hörsaal und unterhalten sich.
    Foto: Fernblick auf den Campus Metternich der Universität Koblenz.

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns