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Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main

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Steckbrief

  • Hochschule Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 16 Medizin
  • Promotionsfach / fächer
    ... Grenzgebiete der Medizin; Medizin; Zahnmedizin
    Grenzgebiete der Medizin; Medizin ...
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. med.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Voraussetzung zur Promotion zum/zur Doktor/in der Medizin (Dr. med.) ist ein durch die Ärztliche Prüfung abgeschlossenes Studium der Medizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

      (2) Voraussetzung zur Promotion zum/zur Doktor/in der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) ist ein durch die Zahnärztliche Prüfung abgeschlos...
      § 3 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Voraussetzung zur Promotion zum/zur Doktor/in der Medizin (Dr. med.) ist ein durch die Ärztliche Prüfung abgeschlossenes Studium der Medizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

      (2) Voraussetzung zur Promotion zum/zur Doktor/in der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) ist ein durch die Zahnärztliche Prüfung abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

      (3) Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Examens gilt als erbracht, wenn aufgrund dieser Examensleistung die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes gemäß Approbationsordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte in ihrer jeweils geltenden Fassung erteilt worden ist.

      (4) Voraussetzungen zur Promotion zum/r Doktor/in der theoretischen Medizin (Dr. rer. med.) sind:
      a) Ein durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erlangter Abschluss (Magister, Diplom, Staatsexamen oder Master) an einer wissenschaftlichen deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Hiervon ausgenommen sind Abschlüsse in Medizin und Zahnmedizin.
      b) Der Abschluss muss in dem Fachbereich/der Fakultät, in dem/r der Abschluss erworben wurde, zur Zulassung zur Promotion berechtigen.
      c) Der/die Bewerber/in darf keine zwei gescheiterten Promotionsversuche im gleichen Fach unternommen haben.
      d) Sofern der/die Bewerber/in bereits einen Doktorgrad erworben hat, muss das Thema der Dissertation aus einem anderen Fachgebiet stammen als das Thema der erfolgreichen Promotion.
      e) Eine mindestens zweijährige, ganztägige, wissenschaftliche Tätigkeit im Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder einer dem Fachbereich Medizin zugeordneten Akademischen Lehr- und/oder Forschungseinrichtung.
      Diese Tätigkeit ist in der Regel bereits bei Annahme als Doktorand/in nachzuweisen. Als Nachweis wird die Vorlage eines Arbeitsvertrages zwischen Dienststelle und Antragsteller/in oder eines Privatdienstvertrages zwischen Betreuer/in und Antragsteller/in verlangt. Aus dem Vertrag haben hervorzugehen:
      1. die Art des Rechtsverhältnisses (zum Beispiel wissenschaftliche Hilfskraft, wissenschaftliche/r Mitarbeiter/ in, Volontär/in),
      2. der zeitliche Umfang der Tätigkeit und
      3. die wissenschaftliche Themenstellung.
      Von der Voraussetzung des Nachweises der wissenschaftlichen Tätigkeit gemäß Abs. 4 e) kann der Promotionsausschuss in besonderen Fällen abweichen. Eine wissenschaftliche Tätigkeit muss auch im Fall der Abweichung nachgewiesen werden. Befreit der Promotionsausschuss von dem Nachweis einer ganztägigen, wissenschaftlichen Tätigkeit, so muss die Gesamtdauer der geleisteten wissenschaftlichen Tätigkeit der einer ganztägigen zweijährigen entsprechen.
      f) Gründliche, über das spezielle Forschungsgebiet hinausreichende Kenntnisse des im Rahmen der Dissertation überwiegend angesprochenen medizinischen bzw. zahnmedizinischen Fachgebietes und seiner Grenzgebiete.

      (5) Erwerb der geforderten gründlichen Fachkenntnisse
      a) Zum Erwerb der nach Abs. 4 f) geforderten gründlichen Fachkenntnisse wird ein viersemestriges Ergänzungsstudium in drei Fächern im Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität gefordert. Die Fächer werden vom Promotionsausschuss festgelegt. Sie müssen das Fach, aus dem das Thema der Doktorarbeit stammt, sowie zwei weitere Fächer umfassen. Mindestens zwei der drei Fächer sollen aus dem Bereich der theoretischen Medizin stammen. In der Regel wird für jedes Fach die Teilnahme an der Grundvorlesung und zwei weiterführenden Spezialveranstaltungen gefordert. Die Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen ist durch Vorlage von Testaten zu bestätigen.
      b) Für das Ergänzungsstudium sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich; diese gelten mit dem Zertifikat der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Stufe DSH 2, oder einem anderen, gleichwertigen Nachweis als erbracht. Der Nachweis des Erwerbs der Deutschkenntnisse ist für Bewerber/innen mit Bildungsabschlüssen aus Studiengängen, deren Hauptunterrichtssprache nicht Deutsch ist, mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in vorzulegen.
      c) Die nach Abs. 4 f) geforderten Fachkenntnisse werden durch das erfolgreiche Ablegen der jeweiligen Prüfungen in den nach Abs. 5 a) bestimmten drei Fächern nachgewiesen. Ihre Dauer beträgt mindestens 30, höchstens 40 Minuten. Prüfer/in und Prüfungsvorsitzende/r müssen habilitiert sein. Ihre Benennung erfolgt durch den Promotionsausschuss.
      Die Prüfungen können einmal wiederholt werden.
      d) Die nach Abs. 4 f) zu erwerbende Fachkenntnisse können auch
      1. im Rahmen einer in der Regel mindestens viersemestrigen Mitgliedschaft in einem Graduiertenkolleg, an dem der Fachbereich Medizin beteiligt ist,
      2. im Rahmen des Masterstudiengangs „Molekulare Medizin“ am Fachbereich Medizin oder im Rahmen vergleichbarer Studiengänge an anderen deutschen Universitäten

      (6) Besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen (mit Diplom- oder Masterabschluss) mit Abschlussnote "sehr gut" können auf Antrag zur Promotion zum Dr. rer. med. zugelassen werden.
      Der Antrag auf Annahme als Doktorand/in ist von einem/einer Professor/in der zuständigen Fachhochschule und von einem professoralen Mitglied des Fachbereichs Medizin schriftlich zu befürworten. Die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit muss sichergestellt werden, indem der/die Bewerber/in an einem, der eigentlichen Promotionsphase vorausgehenden, Qualifizierungsjahr erfolgreich teilgenommen hat. Das Qualifizierungsjahr soll nach Möglichkeit in einem der Graduiertenkollegs absolviert werden, an denen der Fachbereich Medizin beteiligt ist. Die Einzelheiten des Qualifizierungsjahres werden vom Promotionsausschuss in Abstimmung mit dem/der Betreuer/in festgelegt. Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag des/der Fachhochschulabsolventen/in. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Absätze 4 und 5.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin liefern. Sie muss eine selbständige Leistung des/der Doktorand/in sein und nachweisen, dass diese/dieser befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin liefern. Sie muss eine selbständige Leistung des/der Doktorand/in sein und nachweisen, dass diese/dieser befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie hat den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht zu werden, die durch die Anforderungen internationaler Fachzeitschriften gegeben sind. Neben einer fachlich klaren und formal korrekten Darstellung hat die Dissertation eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und über die herangezogene Fachliteratur zu enthalten. Untersuchungen am Menschen müssen der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes entsprechen.

      (2) Die Fragestellung soll aus dem Bereich der Medizin oder Zahnmedizin entnommen sein; es können jedoch Fragestellungen angrenzender Fachgebiete behandelt werden, wenn der Inhalt der Abhandlung in Beziehung zur Medizin oder Zahnmedizin stehen.

      (3) Die Dissertation kann als Dissertationsschrift oder in publikationsbasierter Form vorgelegt werden. Die Einzelheiten zur publikationsbasierten Dissertation regelt der Promotionsausschuss in Anlage 2.
      a) Die publikationsbasierte Dissertationsschrift muss mindestens ein zur Veröffentlichung akzeptiertes Manuskript bzw. eine Publikation umfassen.
      b) Zumindest ein Gutachter/in der Dissertationsschrift darf nicht zugleich Koautor/in der/des Manuskripte/s bzw. der Publikation/en sein.c) Für den Aufbau der Dissertation als Dissertationsschrift oder in publikationsbasierter Form gilt Anlage 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität.

      (4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann die Abfassung der Dissertation in einer anderen Sprache gestatten.

      (5) Neben der Papierform ist die Dissertation zu Überprüfungszwecken in geeigneter, elektronisch durchsuchbarer Form einzureichen. Die elektronische Fassung der Dissertation kann nach Plagiaten überprüft werden.

      (6) Die Dissertation kann vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teilweise veröffentlicht sein.

      Anlage 2 zur Promotionsordnung des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main vom TT.MM.JJJJ

      Verfassen und Veröffentlichen der Dissertationsschrift
      1. Vorgaben bei der Erstellung der Dissertationsschrift
      a) Die Dissertation soll in Maschinenschrift geschrieben sein und im Format DIN A4 vorgelegt werden. Die Beschriftung hat einseitig zu erfolgen mit Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5-fach, Seitenrand 3 cm (rechts und links) bzw. 2,5 cm (oben und unten).
      b) Die Dissertation muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten, die außer der üblichen Inhaltsangabe die Zielrichtung der Arbeit sowie die Bedeutung der erzielten Resultate verständlich darstellt. Die Zusammenfassung sollte in der Regel einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Beide Zusammenfassungen sind Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit und sind mit zu bewerten. Abweichungen von dieser Vorschrift müssen zuvor vom Promotionsausschuss genehmigt sein.
      c) Das Titelblatt ist entsprechend Anlage 3 anzufertigen. Nur der Titel wird fett gedruckt. Die Verwendung des Universitätssiegels oder Universitätslogos ist nicht gestattet. Aufzunehmen sind die Institution, in welcher die Doktorarbeit angefertigt wurde entsprechend Struktur laut Anlage 6, sowie der Name der/des Direktor/ in bzw. Leiter/in dieser Institution. Der Titel der Dissertation darf vier Zeilen nicht überschreiten.
      d) Auf Seite 2 sind entsprechend Anlage 4 der Dekan, der Referent, der Korreferent und ggf. der zweite Korreferent mit Titel, Vorname und Nachname sowie der Tag der mündlichen Prüfung aufzuführen, soweit bekannt.
      e) Das Literaturverzeichnis ist nach den Zitationsregeln des Journal of the American Medical Association anzulegen.
      f) Am Ende der Dissertation sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Schriftliche Erklärung gemäß Anlage 5 einzufügen.
      g) Die Dissertationsschrift ist in 4-facher Ausfertigung einzureichen und im Format DIN A4, ohne Lochung, in Klemmhefter bzw. Klemmbinder einzufügen.

      2. Publikationsbasierte Dissertation
      a) Die publikationsbasierte Dissertationsschrift muss mindestens ein zur Veröffentlichung angenommenes Manuskript bzw. eine Publikation umfassen, das/die in einem anonymisierten Peer Review-Verfahren begutachtet wurde. Der/Die Doktorand/in muss bei diesem/r Manuskript/Publikation der/die alleinige Erstautor/in sein.
      b) Zumindest ein Gutachter/in der Dissertationsschrift darf nicht zugleich Koautor/in der Publikation/en sein.
      c) eine publikationsbasierte Dissertationsschrift besteht aus folgenden Teilen:
      - Titelblatt,
      - Seite 2,
      - Inhaltsverzeichnis,
      - Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, die außer der üblichen Inhaltsangabe die Zielrichtung der Arbeit sowie die Bedeutung der erzielten Resultate verständlich darstellt. Die Zusammenfassung sollte in der Regel einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Beide Zusammenfassungen sind Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit und werden bewertet.
      Abweichungen von dieser Vorschrift müssen zuvor vom Promotionsausschuss genehmigt sein,
      - gegebenenfalls Abkürzungsverzeichnis,
      - übergreifende Zusammenfassung in Deutsch oder Englisch (i. d. R. 5 – 10 Seiten) bestehend aus Einleitung (bezogen auf die übergreifende Fragestellung), Darstellung des/r Manuskripts/e bzw. Publikation/en und Diskussion der Gesamtheit der Ergebnisse und deren Beitrag/Bedeutung für die Beantwortung der Fragestellung,
      - Übersicht der zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripte bzw. Publikationen,
      - das/die Manuskript(e)/Publikation(en),
      - Darstellung des eigenen Anteils an den einzelnen Manuskripten/Publikationen,
      - Literaturverzeichnis (entweder nach den Zitationsregeln des Journal of the American Medical Association oder nach dem Vancouver Citation Style) zu den Zitaten der Einleitung und der Diskussion,
      - als Anhang evtl. weitere, in den Manuskripten/Publikationen nicht dokumentierte Originaldaten oder Methoden,
      - Lebenslauf mit Datum und Unterschrift sowie
      - schriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle UniReport 2014 vom 3.12.2014

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