Treffer 2 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fachbereich 10 Veterinärmedizin; Fachbereich 10 Veterinärmedizin

Justus-Liebig-Universität Gießen

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 10 Veterinärmedizin
  • Promotionsfach / fächer Tierbiologie; Tiermedizin (Veterinärmedizin)
  • Sachgebiet(e) Tiermedizin
  • Doktorgrad(e) Dr. biol. anim.; Dr. med. vet.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen für Absolventinnen und Absolventen tiermedizinischer Ausbildungsstätten

      (1) Bewerberinnen und Bewerber, die das Studium der Tiermedizin in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können zur Promotion für den Erwerb des Doktorgrades "Veterinärmedizin" zugelassen werden, wenn sie
      1. die tierärztliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis "gut" (2,49) bestanden haben und
      2. das von ihnen in Aussicht genommene Thema der Disser...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen für Absolventinnen und Absolventen tiermedizinischer Ausbildungsstätten

      (1) Bewerberinnen und Bewerber, die das Studium der Tiermedizin in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können zur Promotion für den Erwerb des Doktorgrades "Veterinärmedizin" zugelassen werden, wenn sie
      1. die tierärztliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis "gut" (2,49) bestanden haben und
      2. das von ihnen in Aussicht genommene Thema der Dissertation in die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Veterinärmedizin fällt.

      (2) Kann ein Prädikatsexamen im Sinne von Absatz 1 Nummer 1 nicht nachgewiesen werden, kann eine Zulassung erst nach Ablauf einer Probezeit von drei Monaten erfolgen. In der Probezeit muss die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen und durch den Betreuer oder die vorgeschlagenen Betreuer bestätigt werden.

      (3) Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann der Promotionsausschuss eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte gleichwertige tierärztliche Prüfung anerkennen, sofern sie nach der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarung gleichwertig ist. Bestehen Zweifel an der Gleichwertigkeit der Prüfung, ist eine Auskunft der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen.

      § 5 Zulassungsvoraussetzungen für andere Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

      (1) Absolventinnen und Absolventen von biologisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen an wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland können zur Promotion für den Erwerb des Doktorgrades "Tierbiologie" zugelassen werden, wenn sie -zusätzlich zu den § 4 Absatz 1 Nummer 2 genannten Voraussetzungen -
      1. die Diplomprüfung oder die Masterprüfung an der wissenschaftlichen Hochschule mit dem Gesamtergebnis "sehr gut" abgeschlossen haben und
      2. die schriftliche Betreuungszusage eines Professors vorlegen können, der Mitglied des Fachbereichs Veterinärmedizin sein muss und sich zur Betreuung des Promotionsvorhabens bereit erklärt.
      § 4 Absatz 2 und 3 gelten sinngemäß.

      (2) Absolventinnen und Absolventen von einschlägigen Studiengängen an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland können zur Promotion für den Erwerb des Doktorgrades Tierbiologie zugelassen werden, wenn sie - neben der in § 4 Absatz 1 Nummer 2 genannten Voraussetzung -
      1. die Diplomprüfung an der Fachhochschule mit dem Gesamtergebnis "sehr gut" abgeschlossen haben und
      2. ein positives Gutachten eines fachlich einschlägigen Professors des zuständigen Fachbereichs der Fachhochschule über ihre Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und
      3. die schriftliche Zusage eines Professors vorlegen können, der Mitglied des Fachbereichs Veterinärmedizin sein muss und sich zur späteren Betreuung des Promotionsvorhabens bereit erklärt, sowie
      4. ein auf die Promotion vorbereitendes, mindestens zweisemestriges Studium im Studiengang Tiermedizin (Promotionsstudium) absolviert und
      5. die Eignungsprüfung gemäß Absatz 4 mit Erfolg abgelegt haben.

      (3) Im Promotionsstudium ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an mindestens drei vom Promotionsausschuss zu bestimmenden Fächern nachzuweisen. Auf das Promotionsstudium kann verzichtet werden, wenn die in dem Studium zu erbringenden Leistungen und die für die Promotion erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit auf andere Weise nachgewiesen werden können; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss. Nach seiner positiven Entscheidung ist die Eignungsprüfung gemäß Absatz 4 abzulegen.

      (4) Die Eignungsprüfung dauert eine Stunde; sie erstreckt sich auf höchstens drei Fächer. In der Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse in dem vorgesehenen Promotionsgebiet besitzt und zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist. Die Eignungsprüfung wird durch eine Prüfungskommission (Eignungsprüfungskommission) abgenommen, die vom Promotionsausschuss eingesetzt wird. Die Eignungsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern des Fachbereichs, nämlich zwei Professoren sowie einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter. Der Professor, der das Befähigungsgutachten gemäß Absatz 2 Nummer 2 erstellt hat, kann als beratendes Mitglied hinzugezogen werden.

      (5) Für Absolventinnen und Absolventen von einschlägigen Masterstudiengängen an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gilt Absatz 1 entsprechend.

      (6) Über Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 entscheidet der Promotionsausschuss.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Eröffnung des Prüfungsverfahrens, Einreichung der Dissertation

      (1) Die Doktorandin oder der Doktorand beantragt unter Einreichung von vier Exemplaren ihrer oder seiner Dissertation die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.

      (2) Die eingereichte Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Fachgebiet haben, das im Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen hinreichend vertreten ist. Im übrigen kann als Dissertation nur eine Arbeit eingereicht w...
      § 10 Eröffnung des Prüfungsverfahrens, Einreichung der Dissertation

      (1) Die Doktorandin oder der Doktorand beantragt unter Einreichung von vier Exemplaren ihrer oder seiner Dissertation die Eröffnung des Prüfungsverfahrens.

      (2) Die eingereichte Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Fachgebiet haben, das im Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen hinreichend vertreten ist. Im übrigen kann als Dissertation nur eine Arbeit eingereicht werden, die den folgenden Ansprüchen genügt:
      1. sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis auf Grund selbständiger Forschung erbringen;
      2. sie muss den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden;
      3. sie muss in einer Form den Anforderungen entsprechen, die an eine wissenschaftliche Veröffentlichung zu stellen sind;
      4. sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten.

      (3) Neben der Dissertation als Monografie kann auch eine kumulative Dissertation aus wenigstens zwei Publikationen eingereicht werden, wenn diese in wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit unabhängigem Gutachtersystem mindestens zur Publikation angenommen wurden und die Doktorandin / der Doktorand bei mindestens einer der Publikationen als Erstautor fungiert. In diesem Fall sind eine weiter gefasste Literaturübersicht über den Stand der Forschung und eine übergreifende Diskussion zu erstellen. Zusätzliche, nicht in den Publikationen enthaltene Daten und Ergänzungen zu der methodischen Vorgehensweise sollen in einem Anhang niedergeschrieben werden. Eine kumulative Dissertation kann nur angenommen werden, wenn der Eigenanteil der Doktorandin / des Doktoranden eindeutig bewertbar und abgrenzbar ist. Der Eigenanteil istvon der Doktorandin / dem Doktoranden für die Bereiche Studienplanung, Studiendurchführung und Manuskripterstellung darzulegen und von allen Co-Autoren zustimmend zu unterzeichnen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.“

      (4) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und mit einer deutschen sowie einer englischen Zusammenfassung zu versehen. Der Sprachwunsch ist bei der Zulassung anzugeben. Nachträgliche Änderungen des Sprachwunsches bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.

      (5) Die Dissertation ist von der Doktorandin oder dem Doktoranden in einer für druckreif erachteten maschinengeschriebenen und gebundenen Form in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

      (6) In die Dissertation ist eine Erklärung mit dem folgenden Wortlaut einzuheften:
      "Ich erkläre: Ich habe die vorgelegte Dissertation selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe und nur mit den Hilfen angefertigt, die ich in der Dissertation angegeben habe. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen sind, und alle Angaben, die auf mündlichen Auskünften beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Bei den von mir durchgeführten und in der Dissertation erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der "Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" niedergelegt sind, eingehalten."
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle StAnz. 17/2002, S. 1616 ff.
    • zuletzt geändert am 14.07.2015
  • Hochschulporträt
    „Die traditionsreiche Justus-Liebig-Universität Gießen bietet Studierenden ein breites Fächerspektrum und exzellente Lehre in einer jungen Universitätsstadt, die durch akademische Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)
    Foto: Studierende vor dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Anwendungsnah und International

    Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine moderne Hochschule mit über 400-jähriger Geschichte. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissenschaften – bietet sie ein einmaliges lebenswissenschaftliches Fächerspektrum: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie.
    Das Erbe ihres Namensgebers Justus Liebig prägt die Universität: in anwendungsnaher Forschung und Lehre ebenso wie in ihrer internationalen Ausrichtung. Mit rund 100 Hochschulen weltweit ist die JLU durch Abkommen verbunden. Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der Universität Gießen kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

    Icon: uebersicht
    anwendungsnahe Forschung und Lehre sowie internationale Ausrichtung
    Icon: uebersicht
    Studienangebote von Agrarökonomie bis Zahnmedizin sowie Lehrerbildung
    Über 90 Studiengänge

    Von Agrarökonomie über Kunstpädagogik bis Zahnmedizin: Die Studierenden können unter mehr als 90 zum Teil internationalen Studiengängen wählen, die mit Bachelor, Master oder Staatsexamen abschließen. Eine besondere Verantwortung übernimmt die JLU in der Lehrerbildung: Neun ihrer elf Fachbereiche sind beteiligt; über 20 Prozent der Studierenden sind Lehramtsstudierende.

    Icon: studium
    breites Fächerspektrum einer Volluniversität
    Icon: studium
    weltweit über 100 Partnerschafts-, Kooperations- und Austauschabkommen
    Forschung und Netzwerke

    Ob Insektenbiotechnologie, Klimafolgenforschung, Lungenforschung, Materialwissenschaften oder Wahrnehmungspsychologie: An der JLU gelingt es, international attraktive Forschungsschwerpunkte zu etablieren, in denen mit strategischen Partnern Lösungsvorschläge für drängende Zukunftsfragen erarbeitet werden. Die Forschungsstärke zeigt sich u.a. an zahlreichen Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunktprogrammen und -Graduiertenkollegs, LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten, der Federführung beim Deutschen Zentrum für Lungenforschung sowie der Beteiligung an zwei Gesundheitsforschungszentren. Die JLU bietet eine strukturierte Graduiertenausbildung an.

    Icon: forschung
    Zwölf DFG-Sonderforschungsbereiche, fünf DFG-Schwerpunktprogramme, sieben (klinische) Forschungsgruppen, sechs DFG-Graduiertenkollegs
    Icon: forschung
    erfolgreich in der Exzellenzinitiative I und II, erfolgreichste hessische Universität in der Exzellenzstrategie 2018
    Foto: Außenansicht des Neubaus des Instituts- und Hörsaalgebäudes Chemie auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften
    Foto: Studierende im Campusbereich Philosophikum
    Foto: Blick auf den Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns