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Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Fakultät / Fachbereich HfMTM Hannover
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kommunikationswissenschaft; Musikpädagogik; Musikwissenschaft
    Kommunikationswissenschaft; Musikpädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Musik
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassung zum Promotionsstudiengang und Immatrikulation
      (1) 1Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsstudiengang ist ein Masterabschluss oder ein dem Master vergleichbarer Abschluss in einem wissenschaftlichen oder künstlerisch- wissenschaftlichen Studiengang an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Maßgabe der Anlage 1 mit einem im Regelfall mindestens guten Gesamtprädikat. 2Der Antrag enthält...
      § 5 Zulassung zum Promotionsstudiengang und Immatrikulation
      (1) 1Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsstudiengang ist ein Masterabschluss oder ein dem Master vergleichbarer Abschluss in einem wissenschaftlichen oder künstlerisch- wissenschaftlichen Studiengang an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Maßgabe der Anlage 1 mit einem im Regelfall mindestens guten Gesamtprädikat. 2Der Antrag enthält Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung, die bisherigen Studienabschlüsse, einen tabellarischen Lebenslauf, Angaben zum Promotionshauptfach, ein Exposee zum Promotionsvorhaben, eine mit dem*der Erstreferent*in abgeschlossene Betreuungsvereinbarung (siehe Anlage 5), sowie je nach gewähltem Hauptfach den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß Anlage 1.

      (2) 1In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auch Bewerber*innen mit einem Abschluss in einem anderen als den in Anlage 1 aufgeführten Studiengängen zulassen sowie Bewerber*innen, die einen fachlich einschlägigen Fachhochschulmaster oder einen Bachelor Honours mit gehobenem Prädikat oder einen künstlerischen Masterstudiengang abgeschlossen haben. 2Diese Studierenden können zur Promotion unter Auflagen zugelassen werden, wenn sie die Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. 3Dies geschieht in der Regel durch qualifizierte Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen eines zweisemestrigen Studiums (Qualifizierungsphase) der für das wissenschaftliche Fachgebiet der Dissertation erforderlichen Fächer sowie durch eine nachfolgende, qualifizierte Abschlussprüfung. 4Näheres regelt § 2. 5 Die Abschlussprüfung wird durch zwei Hochschullehrer*innen abgenommen, die die in § 1 Absatz 1 genannten Promotionshauptfächer an der HMTMH vertreten und vom Promotionsausschuss bestellt wurden. 6 Prüfungsgegenstand ist der Inhalt des zweisemestrigen Studiums. 7Die Prüfung ist mündlich und dauert ca. eine Stunde. 8Über die Prüfung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. 9Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. 10 Die Prüfung ist bestanden, wenn sich beide Prüfenden dafür aussprechen.

      (3) Erforderliche Studienleistungen nach Anlage 1, die an anderen wissenschaftlichen und künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden sind, werden nach Maßgabe der Lissaboner Konvention angerechnet.

      (4) 1Ausländische Studienabschlüsse müssen den deutschen Abschlüssen gleichwertig sein. 2Werden ausländische Studienabschlüsse nachgewiesen oder eingereicht, so prüft der Promotionsausschuss, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt. 3Dabei sind rechtsverbindliche zwischenstaatliche Abkommen sowie die Anerkennungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und der Hochschulrektorenkonferenz zugrunde zu legen. 4Die Anerkennung kann von bestimmten Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden, wie z. B. die Ablegung von bestimmten Kenntnisprüfungen oder das Nachholen bestimmter Zulassungsvoraussetzungen nach Anlage 1. 5 Es gelten die Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (ANABIN, s. http://www.anabin.de).

      (5) 1Ausländische Bewerber*innen, die keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, haben deutsche bzw. englische Sprachkenntnisse, wie sie für die Zulassung zum Studium erforderlich sind, nachzuweisen. 2Dies geschieht durch ein Zertifikat gemäß TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN 4) bzw. B2.2-Niveau oder englische Sprachkenntnisse entsprechend TO- EFL 550 Punkte PBT bzw. 80 Punkte iBT.

      (6) Die Promotionsstudierenden müssen sich nach der Zulassung im Promotionsstudiengang an der HMTMH immatrikulieren.

      Anlage 1: Promotionshauptfach; Zulassungsvoraussetzungen und Sonderbestimmungen für einzelne Fächer

      Kommunikationswissenschaft
      a) Master im Studiengang Medienmanagement bzw. Kommunikations- und Medienforschung oder Medien und Musik der HMTMH oder ein vergleichbarer wissenschaftlicher Abschluss. Über besondere Auflagen für Absolvent*innen anderer Fachrichtungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem zuständigen Promotionskomitee.
      b) Nachweis guter Englischkenntnisse (siehe § 5 Absatz 5).

      Musikwissenschaft oder Musikpädagogik
      a) Master Musikwissenschaft und Musikvermittlung, Master of Education oder ein gleichwertiger Abschluss mit Unterrichtsfach Musik (Lehramt an Gymnasien oder Grund-, Haupt- und Realschulen) an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule oder an einer wissenschaftlichen Hochschule, Master im Studiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung (Studienrichtung Instrumentalpädagogik/Profil Wissenschaft) der HMTMH, Master Medien und Musik der HMTMH, Master Musiktheorie, oder ein fachwissenschaftlicher Master (z. B. in Musikpädagogik/Musikwissenschaft). Über besondere Auflagen für Absolvent*innen anderer Fachrichtungen entscheidet der Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem zuständigen Promotionskomitee.
      b) Nachweis guter Englisch-, bzw. Deutschkenntnisse (siehe § 5 Absatz 5).
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der verfassenden Person zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem der in § 1 Absatz 1 genannten Gebiete darstellen.

      (2) 1 Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 2
      Für die Abfassung in einer anderen Sprache, z. B. im Falle eines Cotutelle-Verfahrens, ist auf schriftlichen Antrag die Geneh...
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der verfassenden Person zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem der in § 1 Absatz 1 genannten Gebiete darstellen.

      (2) 1 Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 2
      Für die Abfassung in einer anderen Sprache, z. B. im Falle eines Cotutelle-Verfahrens, ist auf schriftlichen Antrag die Genehmigung durch den Promotionsausschuss einzuholen. 3
      In jedem Fall muss die Dissertation eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover 2023
  • Hochschulporträt
    „Die exzellente Qualität ihrer Mitglieder macht die HMTMH zu einer starken Akteurin: Engagiert, vorausschauend und verantwortungsvoll ist sie eine führende Stimme bei der Gestaltung von Kultur heute und morgen.”
    Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann
    Präsidentin der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
    Luftaufnahme der HMTMH (Foto: Peter Sondermann/Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover)
    Exzellent in Kunst und Wissenschaft

    Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) zählt zu den renommiertesten künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland. Rund 360 Lehrende – darunter zahlreiche international bekannte Persönlichkeiten aus Kunst, Pädagogik und Wissenschaft – engagieren sich in der Ausbildung von rund 1.500 Studierenden. Die Balance zwischen Musik, Schauspiel, Pädagogik und Wissenschaft sowie das Bekenntnis zur Exzellenz in der Spitzen- wie in der Breitenausbildung bilden den Kern ihres Selbstverständnisses.

    Icon: uebersicht
    zählt zu den renommiertesten künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen Deutschlands
    Icon: uebersicht
    fächerübergreifendes Arbeiten durch verbindende künstlerisch-wissenschaftliche Projekte
    Exzellent in Kunst, Pädagogik und Wissenschaft

    Die HMTMH hält ein differenziertes Angebot von insgesamt 29 Bachelor- und Masterstudiengängen sowie einen Diplomstudiengang Schauspiel, den Aufbaustudiengang Soloklasse, einen Promotionsstudiengang und das Frühstudium Musik bereit.

    Mit den Instituten für Alte Musik, Neue Musik, Jazz|Rock|Pop und Kammermusik und zur Früh-Förderung musikalisch Hochbegabter vereint die Hochschule außergewöhnliche Einrichtungen unter ihrem Dach. In nahezu allen Bereichen wird durch verbindende künstlerisch-wissenschaftliche Projekte fächerübergreifend gearbeitet.

    Studieren an der HMTMH bedeutet gleichermaßen Austausch mit Gleichgesinnten und wichtige Netzwerkbildung im eigenen Fachgebiet, weit über die Grenzen der Hochschule hinaus.

    Icon: studium
    bietet ein differenziertes Angebot verschiedener Studiengänge und Abschlüsse
    Icon: studium
    steht für den Austausch mit Gleichgesinnten und wichtige Netzwerkbildung
    Anerkannte Spitzenforschung

    1978 erhielt die HMTMH als erste Musikhochschule Deutschlands Promotions- und Habilitationsrecht und bildete ein starkes künstlerisch-wissenschaftliches Profil heraus, von dem heute alle Studiengänge profitieren.

    Forschungsstark präsentieren sich die Institute für Journalistik und Kommunikationsforschung, für Musik und Gender, für Musikphysiologie und Musikermedizin, für Musikwissenschaft sowie für Musikpädagogische Forschung und das Europäische Zentrum für Jüdische Musik.

    Hoch spezialisierte Institute, teils einzigartig in Deutschland, und beeindruckende Sammlungen und Publikationen, die der Disziplin neue Wege weisen, prägen das wissenschaftliche Profil der HMTMH.

    Icon: forschung
    Studiengänge profitieren vom starken künstlerisch-wissenschaftlichen Profil
    Icon: forschung
    bündelt hoch spezialisierte und teils einzigartige Institute unter einem Dach
    Foto: Das Orchester der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover in Aktion
    Foto: Studierende in einer Vorlesung
    Foto: Studierende des Studienbereichs Schauspiel bei Theaterprobe

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