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Universität Bremen

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Bremen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 06 Rechtswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Annahme als Doktorandin/Doktorand

      (1) Auf Antrag kann als Doktorandin/Doktorand angenommen werden,
      1. wer ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Bremen mit der Ersten juristischen Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ oder das zweite Staatsexamen mit mindestens dieser Note bestanden hat oder wer einen gleichwertigen Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Einstufigen Juristenausbildung mit einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossen hat; in diese...
      § 4 Annahme als Doktorandin/Doktorand

      (1) Auf Antrag kann als Doktorandin/Doktorand angenommen werden,
      1. wer ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Bremen mit der Ersten juristischen Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ oder das zweite Staatsexamen mit mindestens dieser Note bestanden hat oder wer einen gleichwertigen Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Einstufigen Juristenausbildung mit einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossen hat; in diesem Fall ist die Überdurchschnittlichkeit der Leistung durch Vorlage des Gutachtens einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers nachzuweisen;
      2. wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer anderen deutschen Universität mit der Ersten juristischen Staatsprüfung oder das zweite Staatsexamen oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Einstufigen Juristenausbildung mit einer gleichwertigen Prüfung und mindestens mit der Note „vollbefriedigend" abgeschlossen hat;
      3. wer ein gleichwertiges Universitätsstudium im Ausland mit einer gleichwertigen Prüfung und einem Ergebnis abgeschlossen hat, das dem in Nr. 1 genannten entspricht;
      4. wer einen Aufbau- oder Master-/Magisterstudiengang im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen oder vergleichbare Abschlüsse einer juristischen Fakultät an einer anderen deutschen Universität mit einem Ergebnis abgeschlossen hat, das dem in Nr. 1 genannten entspricht;
      5. wer ein Universitätsstudium an einem nicht-juristischen Fachbereich mit einem Ergebnis abgeschlossen hat, das dem in Nr. 1 genannten entspricht, die dortigen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand erfüllt, zwei Semester Rechtswissenschaft an der Universität Bremen in zeitlichem Umfang vergleichbar einem Schwerpunktstudium studiert hat und eine mit mindestens „gut" bewertete schriftliche Seminararbeit im Fach Rechtswissenschaft der Universität Bremen vorlegt;
      6. wer ein Fachhochschulstudium mit juristischem Studienschwerpunkt mit einem Ergebnis abgeschlossen hat, das dem in Nr. 1 genannten entspricht, zwei Semester Rechtswissenschaft an der Universität Bremen in zeitlichem Umfang vergleichbar einem Schwerpunktstudium studiert hat und eine mit mindestens „gut“ bewertete schriftliche Seminararbeit im Fach Rechtwissenschaft vorlegt;
      7. wer bis auf die geforderte Note die Voraussetzungen für eine Annahme nach Nummer 1 bis 6 erfüllt, wenn die bisherigen Leistungen erwarten lassen, dass die besondere wissenschaftliche Qualifikation erreicht wird. Dies ist nachzuweisen durch:
      a) Vorlage einer mindestens mit „gut" bewerteten schriftlichen Arbeit, die im Rahmen eines Seminars, eines Doktorandenkolloquiums oder einer mit „A“ bewerteten Seminararbeit im Rahmen eines Aufbaustudiums des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen erstellt wurde oder das Bestehen einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder der staatlichen Pflichtfachprüfung mit mindestens der Note „gut“. Die Arbeit darf nicht mit der in Nr. 5 bzw. 6 genannten Arbeit identisch sein,
      b) Vorlage eines ausgearbeiteten Dissertationskonzeptes und
      c) Voten zweier Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer des Fachbereichs Rechtswissenschaft, in denen unter Darlegung und Würdigung der bisherigen Leistungen der Bewerberin/des Bewerbers die begründete Prognose abgegeben wird, dass sie/er die besondere wissenschaftliche Qualifikation erreichen wird;
      8. wer als wissenschaftliche Mitarbeiterin/ wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen beschäftigt ist, in einem Graduiertenkolleg am Fachbereich Rechtswissenschaft oder in eine Graduiertenschule der Universität Bremen betreut von Professorinnen/Professor des Fachbereichs Rechtswissenschaft aufgenommen ist;
      9. wer ein Jahr in einem der Universität Bremen verbundenen rechtswissenschaftlichen Institut selbständig wissenschaftlich tätig gewesen ist oder als Juristin/Jurist in einem anderen Institut der Universität Bremen oder in einem von Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer des Fachbereichs Rechtswissenschaft geleiteten Drittmittelprojekt an der Universität Bremen. Gleichgestellt ist die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer rechtswissenschaftlichen Professur oder einem rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Oldenburg.

      (2) Voraussetzung der Annahme soll die Erklärung einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrer sein, die Arbeit an der Dissertation wissenschaftlich zu betreuen. Findet die Kandidatin/der Kandidat keine Betreuerin/keinen Betreuer, kann sie/er sich an den Promotionsausschuss wenden. Dieser bemüht sich, eine Betreuerin/einen Betreuer zu finden.

      (3) Als Doktorandin/Doktorand ist abzulehnen, wer sich einem Promotionsverfahren mehr als einmal erfolglos gestellt hat, wem der Doktortitel wegen Täuschungsversuchs aberkannt worden ist oder wer wegen Täuschungsversuches ein Promotionsverfahren abbrechen musste.

      (4) Liegen die in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand vor, darf ein Antrag nur abgelehnt werden, wenn im Fachbereich keine Sachkompetenz für das Arbeitsthema vorhanden ist.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die besondere wissenschaftliche Qualifikation ist durch eine rechtswissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) und eine öffentliche Verteidigung der Dissertation vor dem Prüfungsausschuss (Dissertationskolloquium) nachzuweisen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbstständige Leistung sein, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (3) Mehrere Einzelarbeiten könn...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die besondere wissenschaftliche Qualifikation ist durch eine rechtswissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) und eine öffentliche Verteidigung der Dissertation vor dem Prüfungsausschuss (Dissertationskolloquium) nachzuweisen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbstständige Leistung sein, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (3) Mehrere Einzelarbeiten können bei wissenschaftlich fundierter Darlegung des Forschungszusammenhangs zu einer Dissertation verbunden werden.

      (4) Die Dissertation kann ganz oder teilweise vorher veröffentlicht sein.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität

      (1) Promotionsverfahren können auch in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Universität eine Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung des Promotionsvorhabens getroffen worden ist, der der Promotionsausschuss Dr. iur. zugestimmt hat. Die Vereinbarung regelt,
      - wer an den beiden Universitäten jeweils die Dissertation betreut,
      - wechs...
      § 20 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität

      (1) Promotionsverfahren können auch in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Universität eine Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung des Promotionsvorhabens getroffen worden ist, der der Promotionsausschuss Dr. iur. zugestimmt hat. Die Vereinbarung regelt,
      - wer an den beiden Universitäten jeweils die Dissertation betreut,
      - wechselseitige Studienaufenthalte der Doktorandin/des Doktoranden,
      - an welcher Universität die mündliche Promotionsleistung zu erbringen ist,
      - die Zusammensetzung der Prüfungskommission, der die betreuenden/gutachtenden Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler aus jede der Universitäten als Prüferin/Prüfer angehören,
      - in welcher Sprache die Dissertation und die Zusammenfassung vorzulegen sind,
      -welchen Doktorgrad bei einem erfolgreichen Abschluss die beiden Universitäten verleihen.

      (2) Die Promotionsordnung Dr. iur. gilt für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität entsprechend, soweit keine besonderen Bestimmungen ge-troffen sind.

      (3) Die Zulassung an der Universität Bremen zum Promotionsverfahren in gemeinsamer Betreuung setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber die Voraussetzungen für die Zulassung der Promotion an beiden Universitäten erfüllt.

      (4) Der zu bestellenden Prüfungskommission gehören mindestens an:
      1. die beiden Betreuerinnen/Betreuer
      2. je eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer der ausländischen und der Universität Bremen; dies können auch die Gutachterinnen/Gutachter sein.
      Die Mitglieder der Prüfungskommission aus der Universität Bremen werden von dem Promotionsausschuss Dr. iur. bestellt. Die Mitglieder dieser Prüfungskommission müssen die Sprache, in der die Dissertation verfasst ist und die Sprache, in der das Kolloquium durchgeführt wird, in einem für die Mitwirkung am Kolloquium und der Beratung der Prüfungskommission erforderlichen Umfang beherrschen.

      (5) Die Beurteilung des Kolloquiums und die Bewertung der Dissertation müssen mindestens den Anforderungen dieser Promotionsordnung entsprechen.

      (6) Nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird eine gemeinsam von beiden Universitäten ausgestellte und unterzeichnete Urkunde erstellt. Hiervon abweichend kann von beiden Universitäten jeweils eine Urkunde ausgestellt werden, in denen der ausdrückliche Hinweis enthalten sein muss, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung der beteiligten Universität handelt. Die Urkunde wird übergeben, wenn nachgewiesen ist, dass die Veröffentlichung der Dissertation erfolgt.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Neufassung; Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Gesellschaft und Zukunft nachhaltig mitgestalten, sowohl in der Forschung als auch in der Lehre; dafür steht die Uni Bremen. Unsere Lehre und Forschung sind interdisziplinär, praxisbezogen und innovativ.”
    Prof. Dr. Jutta Günther
    Rektorin der Universität Bremen
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Bremen mit Campus
    Ambitioniert und agil

    Rund 23.000 Menschen lernen, lehren, forschen und arbeiten an der Universität Bremen. Für engagierte und talentierte Studierende bietet sie ein breites Fächerangebot aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie den sowie Sozial- und Geisteswissenschaften.

    Die Universität Bremen ist Teil des Europäischen Universitätsnetzwerks YUFE – Young Universities for the Future of Europe – und entwickelt zusammen mit neun anderen Universitäten ein neues Modell der europäischen Hochschulbildung.

    Icon: uebersicht
    mittelgroße Universität mit breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    entwickelt ein neues Modell europäischer Hochschulbildung
    Engagiert in der Lehre

    Die Universität Bremen steht seit ihrer Gründung für den Anspruch auf eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre. Daher machen die Studierenden zum Teil schon im Bachelorstudium erste Schritte in die Welt der Wissenschaft. „Forschendes Lernen“ wird an der Universität Bremen in allen Fachdisziplinen gelebt.

    Die persönliche Weiterentwicklung der Studierenden wird unter anderem durch „General Studies“ gefördert, die wichtige Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen vermitteln. Das Angebot umfasst beispielsweise Veranstaltungen anderer Fachbereiche, Sprachkurse und Veranstaltungen zur Berufsorientierung und -vorbereitung.

    Mit ihrem Beratungs- und Serviceangebot unterstützt die Universität Bremen ihre Studierenden auf allen Ebenen. Dazu gehören Themen wie Studienfinanzierung und -organisation ebenso wie Angebote für Studierende in besonderen Lebenssituationen.

    Icon: studium
    Forschendes Lernen gilt in allen Fachdisziplinen
    Icon: studium
    bietet ein breites Beratungs- und Serviceangebot
    Stark in der Forschung

    Die Forschung an der Uni Bremen ist interdisziplinär aufgestellt - mit Kooperationen, die über die Grenzen von Fachbereichen hinausgehen. Um sich stärker zu profilieren und zur Umsetzung größerer Verbundvorhaben hat die Universität sechs Wissenschaftsschwerpunkte eingerichtet:

    •   Meeres-, Polar- und Klimaforschung
    •   Materialwissenschaften und ihre Technologien
    •   Informations-, Kognitions- und Kommunikationswissenschaften
    •   Sozialwissenschaften: Sozialer Wandel, Sozialpolitik und Staat
    •   Epidemiologie und Gesundheitswissenschaften
    •   Logistik

    Promovierende, Post-Doktoranden sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden durch BYRD, das Nachwuchszentrum der Universität Bremen, gezielt unterstützt und auf ihren Karrierewegen begleitet.

    Icon: forschung
    sechs Wissenschaftsschwerpunkte bilden ein starkes Profil
    Icon: forschung
    unterstützt und begleitet Menschen auf ihrem Karriereweg
    Foto: Studierende sitzen auf einer Treppe auf dem Campus der Universität Bemen und unterhalten sich
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Bremen mit Campus
    Foto: Luftaufnahme der Universität Bremen mit Gebäuden und Campus

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