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Universität Erfurt

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Erfurt
  • Fakultät / Fachbereich Erziehungswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine Erziehungswissenschaft; Berufspädagogik; Empirische Bildungsforschung; Erwachsenenbildung; Evangelische Theologie; Grundschulpädagogik/Kindheitsforschung; Kunst; Musik; Psychologie; Schulpädagogik; Sonder- und Sozialpädagogik; Sport- und Bewegungswissenschaften; Technische Wissenschaften und betriebliche Entwicklung
    Allgemeine Erziehungswissenschaft; Berufspädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium setzt voraus:
      1. den Nachweis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder eine andere von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung; eine gleichwertige im Ausland erworbene Hochschulreife);
      2. den Nachweis eines auf das Promotionsfach bezogenen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule.
      Das Studium sollte ...
      § 6 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium setzt voraus:
      1. den Nachweis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder eine andere von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung; eine gleichwertige im Ausland erworbene Hochschulreife);
      2. den Nachweis eines auf das Promotionsfach bezogenen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule.
      Das Studium sollte in der Regel durch eine Master-, Diplom- oder Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Sonder- bzw. Förderschulen oder berufsbildenden Schulen oder eine vergleichbare Prüfung mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen worden sein. Über das Erfordernis eines Prüfungsabschlusses entscheidet die Promotionskommission. Bei ausländischen Examina und Prüfungsnoten soll sie bei ihrer Entscheidung die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen berücksichtigen. Darüber hinaus kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. In Zweifelsfällen sind zwei Gutachterinnen/Gutachter zur Bewertung heranzuziehen;
      3. für die Zulassung von externen Antragstellerinnen/Antragstellern – also solchen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Universität Erfurt oder anderer ihr akademisch verbundenen Einheiten sowie Stipendiaten der vorgenannten Einrichtungen sind, – eine schriftliche Befürwortung durch eine/einen für das Promotionsfach zuständige Professorin/zuständigen Professors;
      4. eine Erklärung der Antragstellerein/des Antragstellers, dass die Dissertation nicht bereits bei einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades eingereicht wurde;
      5. eine Erklärung der Antragstellerein/des Antragstellers, dass sie/er nicht eine gleichartige Doktorprüfung an einer Hochschule endgültig nicht bestanden hat.

      (2) Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 1 und zu den besonderen Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 7 und 8 sind durch beglaubigte Kopien entsprechender Urkunden oder Zeugnisse von der Antragstellerin dem Antragsteller zu erbringen.

      § 7 Besondere Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Für eine Promotion im Bereich der Evangelischen Theologie hat die Antragstellerin/der Antragsteller in der Regel das Latinum nachzuweisen.

      (2) Für eine Promotion in den Bereichen der Kunstgeschichte und der Kunsttheorie hat die Antragstellerin/der Antragsteller in der Regel das Latinum nachzuweisen.

      (3) Über Ausnahmen von Abs. 1 und 2 entscheidet die Vorsitzende/der Vorsitzende der Promotionskommission im Einvernehmen mit einer zuständigen Fachvertreterin/einem zuständigen Fachvertreter. (4) In besonderen Ausnahmefällen kann die Promotionskommission eine Antragstellerin/einen Antragsteller als Doktorandin/als Doktorand annehmen, wenn kein dem Promotionsfach entsprechendes Examen vorliegt, sofern
      1. diese/dieser ein Examen abgelegt hat, das sie/ihn zur Promotion in ihrem/seinem Fach berechtigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und
      2. zwei Prüfungsberechtigte die Promotion befürworten und eine/einer von ihnen die Betreuung der Dissertation übernimmt.

      § 8 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung bei Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- oder Regelschulen und bei Fachhochschulabschluss

      (1) Ein Studienfach des mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- oder Regelschulen abgeschlossenen Studiums muss in direktem Zusammenhang mit dem Fachgebiet der angestrebten Promotion (Promotionsfach) stehen. Die Erste Staatsprüfung und in ihr das Promotionsfach müssen mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen worden sein.

      (2) Für Fachhochschulabsolventen mit einem Masterabschluss gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion wie für Universitätsabsolventen mit einem Masterabschluss (§ 61 Abs. 5 S. 3 ThürHG). Für Absolventen von Fachhochschulen mit Bachelor-, oder Diplomabschluss gelten die in Abs. 3 genannten Auflagen.
      Der an einer Fachhochschule absolvierte Studiengang muss in direktem fachlichem Zusammenhang mit dem Fachgebiet der angestrebten Promotion (Promotionsfach) stehen. Das Studium muss mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossen worden sein.

      (3) Zur Vertiefung ihrer/seiner Kenntnisse und Fähigkeiten zu wissenschaftlicher Arbeit in dem vorgesehenen Promotionsfach absolviert die Antragstellerin/der Antragsteller nach Abs. 1 oder Abs. 2 S. 2 Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 LVS, darunter zwei Seminare (Hauptseminare), in denen jeweils durch eine schriftliche Prüfung ein Leistungsnachweis zu erwerben ist; mindestens einer der Leistungsnachweise muss mit der Note „sehr gut“ und der andere Leistungsnachweis mit mindestens der Note „gut“ bewertet worden sein. Die zu besuchenden Lehrveranstaltungen legt die/der Vorsitzende der Promotionskommission im Einvernehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer der Promotion nach § 5 Abs. 2 und der Antragstellerin/dem Antragsteller schriftlich fest.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbstständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen. Die Dissertation muss eine Zusammenfassung enthalten, in der die zentrale Problemstellung und wesentliche Ergebnisse darlegt werden.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende der Promotionsko...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbstständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen. Die Dissertation muss eine Zusammenfassung enthalten, in der die zentrale Problemstellung und wesentliche Ergebnisse darlegt werden.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende der Promotionskommission auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden gestatten, sie in einer anderen Sprache vorzulegen, sofern sich mindestens zwei Prüfungsberechtigte nach § 3 zur Berichterstattung über die Dissertation in der beantragten Sprache bereit und für fachlich zuständig erklären. Für die Disputation ist in diesem Fall § 15 Abs. 1 Satz 3 zu beachten. Wird die Dissertation in einer anderen als der deutschen Sprache vorgelegt, so ist zusätzlich zur Zusammenfassung nach Abs. 1 eine äquivalente Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die Dissertation kann in Auszügen bereits publiziert sein.

      (4) Eine publikationsbasierte Dissertation muss in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Abs. 1 gleichwertige Leistung darstellen. Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind in einem Manteltext, der den aus den Einzelmanuskripten bestehenden Kern (Kernmanuskripte) umschließt, in knapper Fassung das wissenschaftliche Problem, die verwendeten theoretischen und methodischen Ansätze inkl. der in Bezug stehenden Literatur sowie die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen darzustellen. Zudem muss der Manteltext eine integrierende Diskussion der Einzelmanuskripte beinhalten. Der Manteltext muss ausschließlich von der Doktorandin/dem Doktoranden verfasst worden sein. Die eingebundenen Kernmanuskripte müssen federführend von der Doktorandin/dem Doktoranden verfasst sein. Geteilte Erstautorenschaften, bei denen zwei oder mehr Autorinnen/Autoren mit Erstautorenschaft ausgewiesen sind, sollen nicht als Kernmanuskripte in publikationsbasierte Dissertationen eingebunden werden. Im Anschluss an den Manteltext sind pro eingebundenem Kernmanuskript, die individuellen Leistungsbeiträge der Kandidatin/des Kandidaten auszuweisen, z.B. in Bezug auf die Formulierung der Fragestellung(en), die Konzeption der Untersuchung, die Durchführung und Auswertung sowie das Verfassen des Textes. Im Fall von Koautorenschaften müssen die Koautorinnen/ Koautoren die angegebenen Eigenanteile schriftlich bestätigen. Die eingebundenen Kernmanuskripte sind der Dissertation als Appendix beizufügen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus: Allgemeine Bestimmungen für Promotionen der Universität Erfurt vom 5. Februar 2020

      § 4 Zulassung zur Promotion
      ...
      (2) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Die Promotionsordnungen regeln, welche Hochschulabschlüsse zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand qualifizieren. Die Promotionsordnungen regeln darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Hochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom- ode...
      Aus: Allgemeine Bestimmungen für Promotionen der Universität Erfurt vom 5. Februar 2020

      § 4 Zulassung zur Promotion
      ...
      (2) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Die Promotionsordnungen regeln, welche Hochschulabschlüsse zur Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand qualifizieren. Die Promotionsordnungen regeln darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Hochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom- oder einem Bachelorabschluss im Anschluss an das Studium zur Promotion zugelassen werden. Vorgesehen werden können darüber hinaus besondere Zulassungsvoraussetzungen sowie Regelungen zu gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Universitäten (sog. Cotutelle de thèse) oder zu kooperativen Promotionen mit Fachhochschulen im Sinne von § 61 Abs. 5 Satz 4 ThürHG.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Universität Erfurt 2019
  • Hochschulporträt
    Gemeinsam die Welt bewegen

    Seit ihrer Neugründung 1994 hat sich die Universität Erfurt mit einem expliziten kultur- und gesellschaftswissenschaftlichem Profil in der nationalen und internationalen Hochschullandschaft fest etabliert. Mit ihren Schwerpunkten in den Bereichen Religion, Geistes- und Kulturwissenschaften, Gesellschaft und Lehrerbildung ist sie eine zentral gelegene Bildungs- und Forschungsstätte mit rund 6.000 Studierenden.

    Im Mittelpunkt der Campus-Universität steht eine moderne Bibliothek mit mehr als einer Million Büchern und Medien. Darüber hinaus schätzen die Studierenden die überschaubaren Wege zu Lehrgebäuden, Wohnheimen, Sportanlagen und Cafés, aber vor allem die guten Bedingungen für ihr Studium, die sich nicht nur in kurzen Studienzeiten manifestieren.

    Der stadtnahe Campus macht die als familiengerechte Hochschule zertifizierte Universität zu einem lebendigen Teil der Landeshauptstadt mit ihren vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten und ihrem umfassenden Kultur- und Freizeitangebot.

    Icon: uebersicht
    als familiengerechte Hochschule zertifizierte Universität
    Icon: uebersicht
    bietet ein kultur- und gesellschaftswissenschaftliches Profil
    Mit dem Zwei-Fach-Bachelor zum Erfolg

    Das Studienangebot der Universität Erfurt umfasst Bachelor- und Master-Studiengänge. Im BA werden ein Haupt- und ein Nebenfach studiert. Dabei sind fast alle angebotenen Fächer frei kombinierbar. Eine besondere Komponente des Hauptfachs ist das Studium Fundamentale, in dem in interdisziplinären Lehrveranstaltungen zusätzlich Methodenkenntnisse und Schlüsselkompetenzen erworben und berufsorientierende Praxiserfahrungen ermöglicht werden.

    Ein Mentoren-System garantiert zudem vom ersten Semester an die persönliche Betreuung unserer Studierenden durch eine Professorin bzw. einen Professor.

    Ein studienbegleitendes Prüfungssystem ersetzt das traditionelle Abschlussexamen. Nach drei Jahren erreichen die Studierenden mit dem Bachelor ihren ersten akademischen Abschluss. Dieser kann als Einstieg in die berufliche Praxis dienen.

    Master- und Promotionsstudiengänge ermöglichen aber auch die wissenschaftliche Vertiefung eines Fachs oder eine anwendungsorientierte berufliche Spezialisierung.

    Icon: studium
    ermöglicht freie Kombinationen fast aller Fächer
    Icon: studium
    integriert ein Studium Fundamentale ins Hauptfach
    Forschung an der Universität Erfurt - interdisziplinär, international und kooperativ

    Das einzigartige kultur- und gesellschaftswissenschaftliche Profil der Uni Erfurt spiegelt sich auch in ihren Forschungsaktivitäten wider. Als Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die weitere Profilierung als Forschungsuniversität ihr Ziel- und Leitprojekt für die kommenden Jahre.

    Sie setzt Maßstäbe in der Grundlagenforschung und sorgt für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft. Dabei bringen die vier Fakultäten sowie das Max-Weber-Kolleg und die Gothaer Forschungseinrichtungen ihre strukturelle und aufgabenbezogene Vielfalt in das Gesamtkonzept ein und ermöglichen so eine interdisziplinäre, internationale und kooperative Forschung.
    Die Uni Erfurt legt dabei besonderen Wert auf akademische Freiheit und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Etablierung des Christoph-Martin-Wieland-Graduiertenforums hat sie dafür eine Servicestruktur zur Qualitätssteigerung aller Promotions- und Habilitationsformate geschaffen.

    Icon: forschung
    überzeugt mit interdisziplinärer, internationaler und kooperativer Forschung
    Icon: forschung
    legt Wert auf akademische Freiheit und fördert wissenschaftlichen Nachwuchs
    Internationalität, Weltoffenheit und Diversität

    Wissenschaft endet nicht auf dem eigenen Campus. Dies zeigt sich an der Universität Erfurt nicht zuletzt in zahlreichen internationalen Kooperationen mit Partnern in aller Welt. Studierende können für ein Auslandsstudium aus einer Vielzahl an internationalen Hochschulen wählen, zu denen die Uni langjährige Partnerschaften unterhält. In Mobilitätsprogrammen für Studierende sowie in Forschungsprojekten tauschen sie sich regelmäßig rund um den Globus aus und arbeiten an gemeinsamen Fragestellungen. Und auch die internationalen Summer Schools schaffen Verbindungen in alle Welt.

    Die Universität Erfurt bietet englischsprachige Master-Studiengänge wie Public Policy, Global Communication und Religious Studies an. Und auch in Bachelor-Studiengängen werden Lehrveranstaltungen auf Englisch unterrichtet.

    Das Betreuungsangebot für internationale Studierende (z. B. Vorbereitungskurse, Tutorenprogramme) vermittelt den internationalen Studierenden schnell soziale Kontakte und findet großen Zuspruch.

    Icon: international
    unterhält viele internationale Kooperationen mit Partnern weltweit
    Icon: international
    bietet internationale Mobilitätsprogramme und Summer Schools
    Foto: Studierende nehmen an einem Seminar der Universität Erfurt teil
    Foto: Studierende der Universität Erfurt sitzen in einem Park und unterhalten sich
    Foto: Studierende der Universität Erfurt hören eine Vorlseung im Hörsaal

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