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Pädagogische Hochschule Weingarten

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Steckbrief

  • Hochschule Pädagogische Hochschule Weingarten
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät I
  • Promotionsfach / fächer
    ... Erziehungswissenchaft; Evangelische Theologie; Gemeinschaftskunde/Politikwissenschaft; Geographie; Geschichte; Haushalt/Textil; Katholische Theologie; Pädagogische Psychologie; Philosophie/Ethik; Sachunterricht; Sport; Wirtschaftslehre
    Erziehungswissenchaft; Evangelische Theologie ...
  • Sachgebiet(e) Geschichtswissenschaft; Pädagogik und Bildung, allgemeine; Philosophie, allgemeine; Politikwissenschaften; Sozialwissenschaften, allgemeine; Sport, allgemeiner; Theologie, allgemeine; Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. paed.; Dr. phil.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand

      Voraussetzung für die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand ist in der Regel ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenes Studium in
      1. einem Masterstudiengang oder
      2. einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens 4-jährigen Regelstudienzeit oder
      3. einem postgradualen Studiengang an einer Universität, einer Pädagogischen Hoc...
      § 5 Voraussetzungen der Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand

      Voraussetzung für die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand ist in der Regel ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenes Studium in
      1. einem Masterstudiengang oder
      2. einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens 4-jährigen Regelstudienzeit oder
      3. einem postgradualen Studiengang an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht.

      (2) Als überdurchschnittliches Ergebnis gelten die Abschlussnoten "hervorragend", "sehr gut" und "gut".

      (3) Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen und Studiengängen mit Staatsprüfung, die nicht unter § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 fallen und ihr Studium mit einem überdurchschnittlichen Prüfungsergebnis abgeschlossen haben, können unter der Voraussetzung
      zugelassen werden, dass sie
      1. ein Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben. Dabei sind innerhalb von in der Regel zwei Jahren Leistungen im Umfang von insgesamt bis zu 60 Credit-Points zu erbringen. Die zu erreichenden Credit-Points sind so anzusetzen, dass die Äquivalenz mit einem achtsemestrigen Studium erreicht wird. Die Leistungen sind in den von der vorgesehenen Betreuerin oder dem vorgesehenen Betreuer festzulegenden Bereichen, die zur wissenschaftlichen Qualifikation im angestrebten Fachgebiet erforderlich sind, zu erbringen. Die geplanten Studien sind mit einer Credit-Point-Berechnung zu versehen und der Promotionszulassungskommission vorzulegen. Diese entscheidet über die im Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Leistungen in dem Eignungsfeststellungsverfahren ist eine Einschreibung unter Vorbehalt möglich.
      2. oder in Bezug auf das geplante Promotionsvorhaben fachlich einschlägige hervorragende Leistungen sowie fachlich einschlägige zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erbracht haben und die vorgesehene Betreuerin oder der vorgesehene Betreuer die wissenschaftliche Qualifikation in dem angestrebten Fachgebiet in einem Gutachten bestätigt.

      (4) Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudiengängen von Fachhochschulen oder einer Berufsakademie und Absolventinnen und Absol-venten der Notarakademie Baden-Württemberg, die ihre Ausbildung dort spätestens am 31. Dezember 2017 abgeschlossen haben, können als Doktorandin oder Doktorand zugelassen werden, sofern ihre Ausbildung in einem direkten Bezug zum beabsichtigten Dissertationsvorhaben steht. Der zuständige Fakultätsrat entscheidet, ggf. ergänzt durch die vorgesehene Betreuerin oder den vorgesehenen Betreuer in beratender Funktion, ob die Absolventin oder der Absolvent besonders qualifiziert ist und der direkte Bezug zum beabsichtigten Dissertationsvorhaben gegeben ist. Im Übrigen gilt Abs. 3 Nr. 1 entsprechend.

      (5) Ausländische Studienabschlüsse werden gemäß § 35 Abs. 1 LHG anerkannt, wenn im Sinne der vorstehenden Bestimmungen kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen zu dem Abschluss besteht, der ersetzt werden soll. Es obliegt der Bewerberin oder dem Bewerber, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein Abschluss nicht die geforderten Voraussetzungen erfüllt, liegt auf Seiten der Pädagogischen Hochschule Weingarten. Die Ablehnung des Antrages auf Anerkennung ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Promotionszulassungskommission.

      (6) Auf schriftlichen und zu begründenden Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann der zuständige Fakultätsrat einen Studienabschluss in einem anderen wissenschaftlichen Fach als dem Promotionsfach als Zulassungsvoraussetzung anerkennen, wenn die oder der in Aussicht genommene Betreuerin oder Betreuer dies befürwortet.

      (7) Die Zulassung ist ausgeschlossen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine gleichartige Promotionsprüfung endgültig nicht bestanden hat oder den angestrebten Doktorgrad bereits führt.


    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellen. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fakultätsrat.

      (2) Anstelle einer Einzelarbeit kann auch der einzelne Anteil an einer Gemeinschaftsarbeit eingereicht werden. In diesem Fall muss die ganze Arbeit mit eingereicht werden und der Anteil, der alsDissertatio...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellen. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fakultätsrat.

      (2) Anstelle einer Einzelarbeit kann auch der einzelne Anteil an einer Gemeinschaftsarbeit eingereicht werden. In diesem Fall muss die ganze Arbeit mit eingereicht werden und der Anteil, der alsDissertation gelten soll, eindeutig gekennzeichnet sein. Für diesen Teil muss die Doktorandin oder der Doktorand die alleinige Urheberschaft haben.

      (3) Die Dissertation kann auch mehrere wissenschaftliche Publikationen der Doktoran-din oder des Doktoranden beinhalten, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Die Zulassung einer publikationsbasierten Dissertation als Dissertationsleis-tung kann auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden und im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer vom zuständigen Fakultätsrat genehmigt werden.

      (4) Die publikationsbasierte Dissertation besteht aus:
      1. mehreren einzelnen Forschungsarbeiten sowie aus
      2. einem Mantelteil mit nicht weniger Umfang als 10% der Gesamtwortzahl der kumulierten Teilbeiträge, der die Forschungsarbeiten in einen thematischen und methodischen Zusammenhang einordnet. In diesem Text sind die übergeordnete Fragestellung, die Einbettung der Thematik in die aktuelle Forschungsdiskussion und die Bezüge der einzelnen Beiträge zur übergeordneten Fragestellung darzustellen.

      (5) Die publikationsbasierte Dissertation muss folgende Kriterien erfüllen:
      1.Es müssen mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen oder zur Veröffentlichung angenommene Publikationen vorgelegt werden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Über die Anzahl und den Umfang der Fachpublikationen für eine publikationsbasierte Dissertation sowie über die zulässigen Fachorgane, die über ein Peer-Review-Verfahren verfügen müssen, entscheidet der Fakultätsrat unter Berücksichtigung der jeweiligen fach- und fakultätsspezifischen Qualitätsstandards.
      2. Veröffentlichungen, die sich aus Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Examen) ergeben, sind als Teil der publikationsbasierten Dissertation nicht zulässig.
      3. Die älteste Publikation soll in der Regel nicht länger als fünf Jahre vor Antragsstellung nach § 7 veröffentlicht worden sein.
      4. Sofern Teile der Dissertation in Ko-Autorenschaft mit anderen Wissenschaftlerinnenund
      Wissenschaftlern verfasst werden, muss die individuelle Leistung der Doktorandin oder
      des Doktoranden in allen Aufsätzen deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Die Doktorandin oder der Doktorand muss eine von ihr oder ihm verfasste Erklärung über ihren oder seinen Beitrag bei der Dissertation beifügen, die von der Betreuerin oder vom Betreuer der Arbeit schriftlich zu bestätigen ist.
      5. Gutachterinnen oder Gutachter im Promotionsverfahren müssen die Gesamtheit der eingereichten Publikationen sowie den einleitenden Text den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen entsprechend bewerten.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichung der Pädagogischen Hochschule Weingarten
    • zuletzt geändert am 13.07.2021
  • Hochschulporträt
    „Die PH Weingarten steht für innovative Lehre, exzellente Forschung und maßgeschneiderte Beratung. Die barocke Klosteranlage auf dem Martinsberg bietet eine einmalige Atmosphäre, kurze Wege und direkten Kontakt.”
    Prof. Dr. Karin Schweizer
    Rektorin der Pädagogischen Hochschule Weingarten
    Pädagogische Hochschule mit universitärem Profil zwischen Allgäu und Bodensee

    Die Pädagogische Hochschule Weingarten (PHW) im oberschwäbischen Weingarten (Landkreis Ravensburg) forscht und lehrt als bildungswissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht zu Bildungsprozessen auf unterschiedlichen Ebenen. Somit trägt sie zum nationalen und internationalen Bildungsdiskurs bei und regt zum Wissenstransfer an. Lehren und Lernen steht für die rund 300 in der Wissenschaft Tätige und die rund 3.500 Studierende im Mittelpunkt. Das Studienangebot weist ein großes Spektrum auf: von Lehramtsstudiengängen (Primarstufe, Sekundarstufe 1) und weiteren Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die aktuelle gesellschaftliche Themen aufgreifen.

    Die PHW liegt in einer der schönsten Regionen Deutschlands – zwischen Bodensee, Allgäu und Alpen. Dazu bietet die barocke Klosteranlage auf dem Martinsberg eine einmalige Atmosphäre zum Lernen und Forschen, kurze Wege und direkten Kontakt.

    Icon: uebersicht
    bildungswissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht zu Bildungsprozessen auf unterschiedlichen Ebenen
    Icon: uebersicht
    sieht ihre Ziele in einer innovativen und nachhaltigen Bildung der Studierenden
    Wissenschaftlicher Studiengänge für Bildungsberufe

    In der Lehrer:innenbildung blickt die PHW, seit ihrer Gründung 1962, auf eine lange Tradition zurück. Sie bietet wissenschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge für die Grundschule und die Sekundarstufe I an, wobei die erzielten Forschungsergebnisse in die Gestaltung innovativer Lehre einfließen. Seit 2006 kooperiert die PHW mit der RWU, um auch Lehrkräfte für berufliche Schulen auszubilden. Weitere moderne Bachelor- und Master-Studiengänge greifen aktuelle gesellschaftliche Themen auf oder bieten ein breites Feld an Spezialisierungsmöglichkeiten im Bildungssektor an. Dazu zählen Elementarbildung, Alphabetisierung und Grundbildung, Logopädie, Umweltbildung, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung, Ernährung & Bewegung oder Medien- und Bildungsmanagement. Als familiengerechte Hochschule hat die angemessene Betreuung der Studierenden und die Pflege der Beziehungen zu ihren Absolvent:innen auch über das Studium hinaus einen wichtigen Stellenwert für die PHW. 

    Icon: studium
    versteht ihren Auftrag im Angebot wissenschaftlicher Studiengänge für Bildungsberufe
    Icon: studium
    pflegt eine Kultur von gegenseitiger Achtung, Chancengleichheit, Kooperation, Leistungsbereitschaft und Transparenz
    Bildungswissenschaftliche Forschung mit regionalem und internationalem Bezug

    An der PHW arbeiten Wissenschaftler:innen verschiedener Fachrichtungen in Forschungszentren zusammen und stellen ihre Forschungsaktivitäten somit auf eine interdisziplinäre Basis. Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Digitale Medien und Umgang mit Heterogenität. 

    Neben Forschung ist die Entwicklung und Beratung für die Region ein wichtiges Anliegen der PHW. Mit dem 2018 im Rahmen der Initiative „Innovative Hochschule“ gegründeten Institut für Bildungsconsulting (IfB) unterstützt sie den Wissenstransfer in die Zivilgesellschaft. So werden Studium, Forschung und Third Mission miteinander verknüpft, um im Dialog mit gesellschaftlichen Akteuren Lösungen für relevante Aufgaben in der Region zu entwickeln. 

    Die PHW pflegt internationale Partnerschaften mit Universitäten innerhalb und außerhalb Europas und ermöglicht den Studierenden, Auslandserfahrungen zu sammeln, sowie den Lehrenden einen internationalen Austausch in Forschung und Lehre. 

    Icon: forschung
    Lehren und Lernen steht im Mittelpunkt der Forschung
    Icon: forschung
    pflegt internationale Partnerschaften mit Universitäten innerhalb und außerhalb Europas
    Internationalen Bodenseehochschule mit vielfältigen Partnerschaften in Europa und Übersee

    Die PHW vernetzt sich regional, national und international. Sie fördert den weltweiten Austausch von Studierenden sowie Dozierenden. Besonders enge Partnerschaften pflegt sie im Rahmen der Internationalen Bodenseehochschule, in der sie sich auch für einen kontinuierlichen Wissenstransfer einsetzt, sowie in der Region, der sie sich in besonderer Weise verbunden weiß. Das International Office der PHW unterstützt bei der Organisation und Finanzierung von Auslandsaufenthalten, um es Studierenden und Dozierenden zu ermöglichen andere Menschen, Lebensumstände und kulturelle Kontexte hautnah erleben zu können. Auch Praktika in Europa und Übersee ermöglicht die PHW. Im Rahmen des Projekts Lehramt. International können Studierende aller Lehramtstudiengänge sich um ein Auslandssemester an Partnerhochschulen in Brasilien, Indien, Chile und den USA bewerben. Ziel des vom DAAD geförderten Projekts ist die Mobilität von Lehramtsstudierenden zu erhöhen und die strukturellen Bedingungen zu optimieren.

    Icon: international
    ist regional, national und international vernetzt
    Icon: international
    ermöglicht es Studierenden und Dozierenden, andere Menschen, Lebensumstände und kulturelle Kontexte hautnah zu erleben
    Foto: Blick auf den Schlossbau der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH) auf dem Martinsberg
    Foto: Vorlesung in der Aula der Pädagogischen Hochschule Weingarten
    Foto: Studierende im Schlossbau der Pädagogischen Hochschule Weingarten
    Foto: Studierende der Pädagogischen Hochschule Weingarten in der Diskussion

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