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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Steckbrief

  • Hochschule Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Fakultät / Fachbereich Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Agrarökonomie; Agrarwissenschaften; Ökotrophologie
    Agrarökonomie; Agrarwissenschaften ...
  • Sachgebiet(e) Agrar-, Forst-, Haushalts- und Ernährungswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. oec. troph.; Dr. sc. agr.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Voraussetzungen für die Annahme von Doktorandinnen und Doktoranden mit Universitätsabschluss

      (1) Absolventinnen oder Absolventen von deutschen oder anerkannten ausländischen Universitäten, die einen guten Diplom- oder Masterabschluss (Note 2,5 oder besser) nachweisen, können auf Antrag zur Promotion angenommen werden.

      (2) Die Annahme setzt voraus,
      1. dass die fachliche Beurteilung durch ein gemäß § 5 Absatz 1 und 2 zur Betreuung berechtigtes Mitglied der Fak...
      § 7 Voraussetzungen für die Annahme von Doktorandinnen und Doktoranden mit Universitätsabschluss

      (1) Absolventinnen oder Absolventen von deutschen oder anerkannten ausländischen Universitäten, die einen guten Diplom- oder Masterabschluss (Note 2,5 oder besser) nachweisen, können auf Antrag zur Promotion angenommen werden.

      (2) Die Annahme setzt voraus,
      1. dass die fachliche Beurteilung durch ein gemäß § 5 Absatz 1 und 2 zur Betreuung berechtigtes Mitglied der Fakultät oder eines Kooperationspartners möglich ist,
      2. dass die Betreuung durch eine dazu gemäß § 5 Absatz 1 und 2 berechtigte Person sichergestellt ist,
      3. dass eine Betreuungsvereinbarung (Anlage 2) zwischen der betreuenden Person und der Bewerberin oder dem Bewerber geschlossen worden ist,
      4. dass der Nachweis der Note „gut“ (Note 2,5 oder besser) in einem Diplom- oder Masterabschluss, für eine Promotion oder für eine Staatsprüfung in einem im Hinblick auf das Promotionsthema einschlägigen Studiengang einer deutschen oder anerkannten ausländischen Universität erbracht werden kann. Abweichend hiervon kann ein Nachweis erbracht werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber mit Abschluss ihres oder seines wissenschaftlichen Studiums zu den 25% der Besten ihres oder seines Jahrganges gehört.
      5. dass bei Master- oder Diplomabschlüssen, Promotionen oder Staatsprüfungen aus anderen Fachgebieten eine begründende Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers zur Eignung des Kandidaten vorliegt.

      § 8 Voraussetzungen für die Annahme von Doktorandinnen und Doktoranden mit Fachhochschulabschluss

      (1) Absolventinnen oder Absolventen von Fachhochschulen, die einen im Hinblick auf das Promotionsthema sehr guten (Note 1,5 oder besser) Diplom- oder Masterabschluss nachweisen, können zur Promotion angenommen werden, wenn zusätzlich die gleiche Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, wie sie für den Abschluss von Studiengängen an wissenschaftlichen Hochschulen verlangt wird, festgestellt werden kann.

      (2) Die Annahme setzt voraus,
      1. dass der Nachweis der Note „sehr gut (Note 1,5 oder besser) in einem einschlägigen Diplom- oder Masterstudium an einer deutschen oder anerkannten ausländischen Fachhochschule erbracht werden kann,
      2. dass die fachliche Beurteilung durch ein gemäß § 5 Absatz 1 und 2 zur Betreuung berechtigtes Mitglied der Fakultät oder eines Kooperationspartners möglich ist,
      3. dass die Betreuung durch eine dazu gemäß § 5 Absatz 1 und 2 berechtigte Person sichergestellt ist,
      4. dass eine Betreuungsvereinbarung (Formblatt Anlage 2) zwischen der betreuenden Person und der Bewerberin oder dem Bewerber geschlossen worden ist,
      5. dass bei Master- oder Diplomabschlüssen aus anderen Fachgebieten eine begründende Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers zur Eignung des Kandidaten vorliegt,
      6. dass die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wie bei Absolventinnen und Absolventen an einer Hochschule festgestellt wurde. Hierzu werden von der Dekanin oder dem Dekan mindestens zwei hauptamtliche Professorinnen oder Professoren bestellt, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber das mit der Bewerbung einzureichende schriftliche Konzept für das Promotionsvorhaben in einem Eignungsgespräch erörtern. Die teilnehmenden Professorinnen und Professoren berichten anschließend in einer Stellungnahme über die Empfehlung zur Zulassung zur Promotion an den Konvent. Der Erstbetreuer darf an dem Gespräch nicht teilnehmen.

      (3) Die Empfehlung für eine Zulassung zur Promotion kann mit Auflagen verbunden werden.

      (4) Die Empfehlung über die Zulassung und erfolgte Auflagen ist der Dekanin oder dem Dekan schriftlich mitzuteilen. Ein Negativbescheid ist ausführlich zu begründen.

      (5) Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. Bei positiver Bewertung kann die schriftliche Mitteilung gleichzeitig mit dem Annahmeschreiben der Fakultät gegebenenfalls unter Benennung der festgesetzten Auflagen erfolgen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 14 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftlich beachtliche Leistung sein; sie muss einen Fortschritt in der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellen und die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers bezeugen, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

      (2) Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet gemäß § 10 zum Gegenstand haben und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (3) Jede Dissertation hat eine Zusammenfassung in de...
      § 14 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftlich beachtliche Leistung sein; sie muss einen Fortschritt in der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellen und die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers bezeugen, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

      (2) Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet gemäß § 10 zum Gegenstand haben und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (3) Jede Dissertation hat eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache zu enthalten. Falls die Zusammenfassung nicht von der Kandidatin oder dem Kandidaten selbst in die jeweils andere Sprache übersetzt wurde, ist dies entsprechend anzugeben.

      (4) Die Dissertation kann als Monographie oder kumulativ verfasst werden.

      (5) Als kumulative Dissertation können mehrere bereits veröffentlichte, eingereichte oder zur Veröffentlichung akzeptierte oder hierfür vorbereitete Manuskripte abgegeben werden, die als eigenständige Gesamtleistung erkennbar sind und substanzielle Teile wie Einleitung, Überleitungen, Methodenteil, Einordnung der Forschungsfrage und Schlussfolgerung enthalten und die Dissertation zu einer ganzheitlichen Abhandlung zusammenfügen.

      (6) Bei Beteiligung mehrerer Autorinnen oder Autoren an den Veröffentlichungen ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten der eigene Anteil für jede dieser Publikationen durch eine Declaration of Co-Authorship (Anlage 3) zu dokumentieren und von den weiteren Autorinnen und Autoren sowie der Betreuerin oder dem Betreuer zu bestätigen (vergleiche § 11 Absatz 2 Nummer 2).
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle NBl. HS MBWK Schl.-H. 2020, S. 5
    • zuletzt geändert am 10.01.2024
  • Hochschulporträt
    „An der Kieler Universität bieten wir mehr: mehr Auswahl, mehr Förderung, mehr Meer. Hier profitieren ambitionierte junge Menschen von einer forschungsnahen Lehre – die Grundlage für ihren späteren Erfolg.”
    Prof. Dr. Simone Fulda
    Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    Foto: Studierende vor dem Auditorium Maximum
    Lehren und Lernen an der CAU

    Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist eine forschungsstarke Volluniversität mit mehr als 27.000 Studierenden und über 2.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Zwischen den Disziplinen ihrer acht Fakultäten entstehen permanent dynamische Schnittstellen, die sich in einem integrativen Forschungsprofil sowie auch der Lehre widerspiegeln.
    Durch Forschung, Lehre und Wissenstransfer trägt die CAU zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit bei.

    Icon: uebersicht
    offene Netzwerke, Service-Learning und ein attraktives Lebensumfeld am Meer
    Icon: uebersicht
    bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung des Studiums
    Studium und Lehre

    Die Kieler Universität bietet Studieninteressierten mit rund 190 Studiengängen viele Möglichkeiten, das Studium individuell zu gestalten. Typisch für Kiel sind frühe Einblicke in aktuelle Forschung und fachliche Grundlagen für eine Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. Dazu kommen offene Netzwerke, Service-Learning oder ein attraktives Lebensumfeld am Meer.

    Icon: studium
    bietet in 190 Studiengängen die Möglichkeit, viel zu lernen und sich mit vielen Menschen auszutauschen
    Icon: studium
    verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft, Expertisen und Erfahrungen
    Forschung

    Neben starker Einzelforschung hat die CAU vier Forschungsschwerpunkte gebildet: Lebenswissenschaften, Meereswissenschaften, Nanowissenschaften und Oberflächenforschung sowie Gesellschaft, Umwelt und Kultur im Wandel. Jeder Schwerpunkt bündelt die Expertisen verschiedener Fakultäten aus den Natur-, Sozial-, Ingenieur-, Rechts- und Geisteswissenschaften. Die Forschungsschwerpunkte sind fest in die Universitätsstrukturen eingebettet und bilden die universitäre Grundlage für die Exzellenzcluster zur Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen („Precision Medicine in Chronic Inflammation“, PMI) sowie „ROOTS – Konnektivität von Gesellschaft, Umwelt und Kultur in vergangenen Welten“.

    Icon: forschung
    Universität mit langer Tradition
    Icon: forschung
    bietet ein fachübergreifendes akademisches Umfeld
    Foto: Studierende vor dem Auditorium Maximum auf dem Weg zur Vorlesung
    Foto: Studierende vor dem Computer bei der Auswertung von Forschungsergebnissen
    Foto: Studierende verlassen das Hauptgebäude der Universität Kiel

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