Auszug aus der Promotionsordnung
§ 7 Dissertation
(1) Die*Der Doktorand*in muss eine Dissertation vorlegen, die auf selbstständiger Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Veterinärmedizin oder ihrer Grenzgebiete beruht und die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt.
(2) Als Dissertation kann vorgelegt werden
1. eine Monographie
oder
2. eine kumulative Arbeit, bestehend aus mindestens zwei, thematisch in engem Zusammenhang stehenden Einzelarbeiten, die in referierten Fa...
§ 7 Dissertation
(1) Die*Der Doktorand*in muss eine Dissertation vorlegen, die auf selbstständiger Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Veterinärmedizin oder ihrer Grenzgebiete beruht und die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt.
(2) Als Dissertation kann vorgelegt werden
1. eine Monographie
oder
2. eine kumulative Arbeit, bestehend aus mindestens zwei, thematisch in engem Zusammenhang stehenden Einzelarbeiten, die in referierten Fachzeitschriften mit Begutachtungssystem veröffentlicht oder akzeptiert sind. Dabei soll es sich bei beiden Publikationen in der Regel um ungeteilte Erstautorenschaften handeln. Diese beiden Publikationen müssen in ihrer Gesamtheit einer Dissertation als Monographie hinsichtlich der wissenschaftlichen Leistung gleichwertig sein. Es ist eine übergreifende Einleitung, Literaturübersicht und Diskussion zu erstellen und einzureichen.
3. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen,
a) wenn lediglich eine einzelne Publikation in ungeteilter Erstautorenschaft in einer international füh-
renden „peer-reviewed“ Fachzeitschrift als schriftliche Promotionsleistung eingereicht werden soll.
Die Einreichung einer einzelnen Publikation in ungeteilter Erstautorenschaft ist schriftlich zu beantragen. Im Zweifelsfall kann der Promotionsausschuss eine*n Gutachter*in hinzuziehen.
b) wenn eine der beiden Publikationen eine geteilte Erstautorenschaft ist. Die Einreichung einer
Publikation in geteilter Erstautorenschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss den
wissenschaftlichen Vorteil der geteilten Erstautorenschaft ausführlich begründen. Im Zweifelsfall kann der Promotionsausschuss eine*n Gutachter*in hinzuziehen. Dem Antrag muss eine Erklä-
rung der weiteren Erstautoren beigefügt werden, dass sie mit der Verwendung der Publikation für eine Promotion einverstanden sind.
(3) Bei schriftlichen Promotionsleistungen die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen
oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der*des Doktorand*in eindeutig abgrenz- bar und bewertbar sein. Die*Der Doktorand*in ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen ausführlich darzulegen. Die Erklärung ist der Dissertation beizufügen und mit ihr zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt ohne die Nennung der Namen und Anschriften der Mitautoren oder Mitautorinnen. Diese sind in der Promotionsakte zu vermerken.
(4) Die*Der Doktorand*in muss alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und versichern, auf dieser Grundlage die Arbeit selbstständig verfasst zu haben.
(5) Die Dissertation kann in deutscher und/oder englischer Sprache vorgelegt werden. Jede Dissertation
muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache unter Angabe des Titels enthalten.
(6) Auf dem Titelblatt der Dissertation sind anzugeben:
1. die Einrichtung, in der die Arbeit angefertigt wurde, bei außerhalb des Fachbereichs Veterinärmedizin
angefertigten Dissertationen ist das Institut, die Klinik oder sonstige Einrichtung des Fachbereichs
Veterinärmedizin zu nennen, dem oder der die Dissertation fachlich zuzuordnen ist,
2. das Dissertationsthema,
3. der Name der Verfasserin oder des Verfassers und ihr oder sein Geburtsort,
4. das Jahr der Promotion und
5. die Journalnummer (fortlaufende Nr. Promotionsjournal).
Aus der Titelseite muss weiter ersichtlich sein, dass es sich um eine zur Erlangung des Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.) oder eines Doctor of Philosophy (PhD.) beim Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin eingereichte Dissertation handelt. Auf der zweiten S. sind die Namen de*des Dekan*in und der Gutachter*innen aufzuführen. Auf der letzten S. ist die Selbstständigkeitserklärung abzugeben. Ergänzend müssen alle Umstände aufge- führt werden, die mögliche Interessenskonflikte anzeigen. Hierzu zählen alle, insbesondere von privatwirtschaftlicher Seite, gewährten finanziellen Zuwendungen einschließlich Kostenübernahmen für Teilnahmen an
Tagungen und Informationsveranstaltungen sowie Publikationen oder die Gewährung anderer Vorteile (etwa
des Zugangs zu Forschungsdaten, der Nutzung technischer Infrastruktur oder von Instrumentarium, von pharmakologischen Erzeugnissen und/oder Medizinprodukten eines bestimmten Herstellers oder der Nutzung von Räumlichkeiten), die die Ergebnisse der Arbeit im Sinne Dritter beeinflusst haben könnten.
(7) Die Dissertation ist zur Begutachtung zusammen mit dem Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis, Literaturrecherche und Statistik gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 beim Promotionsbüro in einer elektronischen Version (PDF) einzureichen. Die Dissertation darf einer elektronischen Plagiatsprüfung sowie einer Prüfung auf unerlaubte automatisierte Texterstellung unterzogen werden; der Datenschutz ist hierbei zu gewährleisten.