Treffer 828 von ingesamt 862 Treffern

Ihre Suchkriterien Zulassung mit FH-Diplom möglich: Ja

Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      (a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird oder
      (b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende, angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promo...
      § 2 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      (a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird oder
      (b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende, angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      (c) einen Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des §61 Abs. 2 Satz 2 HG nachweist.

      (2) Einschlägige Abschlüsse im Sinne von Absatz l sind universitäre Abschlüsse in den Fächern Biologie, Chemie, Biochemie, Physik oder Psychologie sowie die pharmazeutische Staatsprüfung oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. für das Lehramt der Sekundarstufe II, wenn bei der Lehramtsprüfung die Hausarbeit in einer Fachrichtung gemäß Satz l geschrieben wurde. Als einschlägig im Sinne von Absatz 1 werden andere Studienabschlüsse an Universitäten der Bundesrepublik Deutschland in verwandten Fächern bzw. Fachrichtungen anerkannt, wenn eine angemessene Befassung mit dem Promotionsfach im Studium nachgewiesen wird.

      (3) Abschlüsse an Hochschulen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 HG entsprechend als einschlägig anerkannt.

      (4) Der Hochschulabschluss soll mindestens mit „gut" (besser als 2,5) bewertetet worden sein; im Falle eines Bachelorabschlusses soll mindestens die Abschlussnote „sehr gut" (besser als 1,5) Voraussetzung für die Zulassung sein. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (5) Zum Promotionsstudium kann auch zugelassen werden, wer ein Studium der Medizin, Zahnmedizin oder Veterinärmedizin abgeschlossen hat und darüber hinaus vertiefte Kenntnisse in den molekularen Biowissenschaften erworben hat. Diese Kenntnisse können in einer 6-monatigen Vorphase des Ph.D.-Programmes „Molekulare Grundlagen der personalisierten Gesundsheitsversorgung" erworben werden. Andere Vorleistungen, etwa die Anfertigung einer experimentellen Arbeit für die Promotion zum Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. med. vet., können ebenfalls anerkannt werden, wobei sich die Vorphase auf drei Monate verkürzt. Die Entscheidung über die Anrechnung von Vorleistungen trifft der Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss kann weitere Vorleistungen zur Bedingung für die Zulassung machen.

      (6) Mediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner, die am Ph.D.-Programm teilgenommen haben, können nur den Titel eines Ph.D. erlangen. Naturwissenschaftler mit Master-Abschluss können nach Durchlaufen des Ph.D.-Programms zwischen dem Dr. rer. nat. oder Ph.D. wählen.

      (7) Darüber hinaus muss der Promovend an der Universität Witten/Herdecke mindestens ein Semester immatrikuliert sein oder gewesen sein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in einer Dissertationsschrift.

      (2) Die Dissertationsschrift kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      (3) Die Dissertationsschrift kann auch aus mindestens drei Veröffentlichungen bestehen, an denen der Promovend wesentlichen Anteil hat und die in referierten, wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen oder zum Druck angenommen sind. Der Pr...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in einer Dissertationsschrift.

      (2) Die Dissertationsschrift kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      (3) Die Dissertationsschrift kann auch aus mindestens drei Veröffentlichungen bestehen, an denen der Promovend wesentlichen Anteil hat und die in referierten, wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen oder zum Druck angenommen sind. Der Promovend muss bei mindestens einer Veröffentlichung Erstautor sein. In diesem Fall ist den Kapiteln, die aus den Veröffentlichungen bestehen, neben einer Einleitung eine ausführliche zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse voranzustellen. Ein gesonderter Methodenteil kann angefügt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Praxisnahe Wissensvermittlung, Werteorientierung, freie Persönlichkeitsentwicklung – das ist unser Bildungsangebot für alle, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten.”
    Prof. Dr. Martin Butzlaff
    Präsident der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Luftaufnahme der zentralen Hochschulgebäude der Universität Witten/Herdecke
    Privatuniversität mit starkem Praxisbezug

    BEI UNS BIST DU MENSCH UND KEIN NUMERUS – Du kannst Dich irgendwo mit dem Abi einschreiben oder bei uns mit den besten Absichten. Ganz ohne NC.

    Die Universität Witten/Herdecke ist die älteste private Universität Deutschlands. Sie verfügt über drei Fakultäten – die Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft, die Fakultät für Gesundheit und das Witten.Lab Zukunftslabor Studium fundamentale – an denen sie verschiedene Studiengänge anbietet. Neben Bachelor- und Masterabschlüssen besteht auch die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation.

    Die Hochschule zeichnet sich durch kleine Seminargruppen und eine hohe Betreuungsintensität aus. Sie legt in allen Studiengängen vom ersten Semester an großen Wert auf einen starken Praxisbezug. Im Mittelpunkt stehen die Studierenden mit ihren individuellen Persönlichkeiten, ihren Neigungen und Potenzialen.

    Icon: uebersicht
    älteste private Universität Deutschlands mit drei Fakultäten
    Icon: uebersicht
    bietet kleine Seminargruppen und hohe Betreuungsintensität
    Studium fundamentale

    Getreu ihrem Motto „Zur Freiheit ermutigen – nach Wahrheit streben – soziale Verantwortung fördern“, gibt die Universität Witten/Herdecke ihren Studierenden den Raum, sich auszuprobieren, einen offenen Diskurs zu leben und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Mit ihrem Studium fundamentale unterstützt die Hochschule ihre Studierenden dabei, neben der fachlichen auch ihre reflexiven, kommunikativen und künstlerischen Kompetenzen zu erproben. Ziel ist es, durch Perspektivenvielfalt fachliche Eindimensionalität zu vermeiden und ein zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken zu fördern.

    Zulassung und Finanzierung:
    Alle Studiengänge an der Universität Witten/Herdecke sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.

    Mit einem Umgekehrten Generationenvertrag ermöglicht die Universität Witten/Herdecke ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich entscheiden, ihre Studienbeiträge erst nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen und dann auch nur, wenn sie über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen.

    Icon: studium
    ermöglicht ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund
    Icon: studium
    fördert durch Perspektivenvielfalt zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken
    Foto: Innenansicht der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende sitzen in der Cafeteria

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns