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Vinzenz Pallotti University - kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule in freier Trägerschaft

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Steckbrief

  • Hochschule Vinzenz Pallotti University - kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule in freier Trägerschaft
  • Fakultät / Fachbereich Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Katholische Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand mit dem Ziel der Promotion zum Doctor of Philosophy (Ph.D.) kann zugelassen werden, wer den Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit und mindestens der Gesamtnote „gut“ (2,5) vorweisen kann.

      (2) Für Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Universität bzw. Fachhochschule oder einer universitären Einrichtung im Geltungsbereich der Lissabon-Kon...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand mit dem Ziel der Promotion zum Doctor of Philosophy (Ph.D.) kann zugelassen werden, wer den Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Studiums mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit und mindestens der Gesamtnote „gut“ (2,5) vorweisen kann.

      (2) Für Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Universität bzw. Fachhochschule oder einer universitären Einrichtung im Geltungsbereich der Lissabon-Konvention gilt das Diplom, ein Master oder das Staatsexamen als Zugangsvoraussetzung.

      (3) Zugangsvoraussetzungen sind Kenntnisse in klassischen Sprachen. Lateinkenntnisse sind für Promotionen in allen philosophischen und theologischen Fächern Voraussetzung, Griechisch für Promotionen in den biblischen Fächern, Alter Kirchengeschichte, Dogmatik und Moraltheologie, Hebräisch für Promotionen in den biblischen Fächern. Die Dekanin oder der Dekan kann im Einzelfall nach Rücksprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer im Blick auf das zu bearbeitende Thema eine andere Regelung erlassen oder dispensieren.

      (4) Über die Äquivalenz eines außerhalb des Geltungsbereichs der Lissabon-Konvention erworbenen universitären Abschlusses entscheidet der Promotionsausschuss.

      (5) Über die Zulassung besonders qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber, die nicht die Voraussetzungen nach Abs. 1 und 2 erfüllen, insbesondere solcher, die einen Bachelor-, aber keinen zusätzlichen Masterabschluss an einer Universität oder Fachhochschule erworben haben, entscheidet der Promotionsausschuss nach einem Eignungsfeststellungsverfahren. DiesesVerfahren umfasst schriftliche oder mündliche Ergänzungsprüfungen in den philosophischen und theologischen Fächern, die in den Vorstudien nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die erbrachten sowie ergänzenden Studien- und Prüfungsleistungen sind für jeden Einzelfall von der Dekanin oder dem Dekan schriftlich festzulegen. Bei den Ergänzungsprüfungen muss mindestens die Durchschnittsnote „gut“ (2,5) erreicht werden. Die Leistungen und ihre Bewertung sind schriftlich im Einzelnen zu dokumentieren. Diese Vorbereitungsphase soll innerhalb eines Jahres nach dem Einreichen der Bewerbung gemäß § 4 abgeschlossen sein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine eigenständige Forschungsarbeit sein, die in ihren Ergebnissen die Fähigkeit der Verfasserin oder des Verfassers zeigt, wissenschaftliche Fragen selbstständig zu bearbeiten, und die den wissenschaftlichen Anforderungen des Fachs genügt.

      (2) Die Dissertation soll einen Umfang von ca. 250 Seiten (entsprechend etwa 750.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) haben und in wissenschaftlicher Methode erstellt sein. Das entspricht einem Wor...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine eigenständige Forschungsarbeit sein, die in ihren Ergebnissen die Fähigkeit der Verfasserin oder des Verfassers zeigt, wissenschaftliche Fragen selbstständig zu bearbeiten, und die den wissenschaftlichen Anforderungen des Fachs genügt.

      (2) Die Dissertation soll einen Umfang von ca. 250 Seiten (entsprechend etwa 750.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) haben und in wissenschaftlicher Methode erstellt sein. Das entspricht einem Workload von 150 ECTS-Punkten.

      (3) Die fertig gestellte Dissertation reicht die Doktorandin oder der Doktorand in vier gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form bei der Rektorin oder dem Rektor ein. Sie oder er versichert in einer eidesstattlichen Erklärung, die wissenschaftliche Arbeit eigenständig angefertigt und sich nur der in ihr angegebenen Hilfsmittel bedient zu haben.

      (4) Die beiden vom Promotionsausschuss bestimmten Betreuerinnen oder Betreuer fertigen unabhängig voneinander schriftliche Gutachten über die Arbeit an, die innerhalb einer Frist von fünf Monaten abzugeben sind.

      (5) Den Mitgliedern des Promotionsausschusses wird Gelegenheit gegeben, die Dissertation und die Gutachten einzusehen. Zu diesem Zweck werden die Unterlagen zwei Wochen lang im Dekanat ausgelegt. Die Rektorin oder der Rektor setzt die Mitglieder des Promotionsausschusses vom Beginn der Auslegefrist in Kenntnis. Diese können innerhalb dieser Zeit schriftlich Stellung nehmen und auch eine von den Vorschlägen der Gutachterinnen oder der Gutachter abweichende Note vorschlagen. In diesem Fall kann die Rektorin oder der Rektor nach Rücksprache mit dem Promotionsausschuss eine dritte Gutachterin oder einen dritten Gutachter bestellen.

      (6) Entspricht die eingereichte Dissertation nicht voll den in Abs. 1 genannten Kriterien, wird sie auf Vorschlag der Moderatorin oder des Moderators der Kandidatin oder dem Kandidaten zur Überarbeitung zurückgegeben.

      (7) Ist die eingereichte Dissertation mit erheblichen Mängeln behaftet, so wird sie abgelehnt und das Promotionsverfahren eingestellt. Die Entscheidung hierüber trifft der Promotionsausschuss.

      (8) Nach Abschluss des Promotionsverfahrens sind der Bewerberin oder dem Bewerber die Gutachten auf Antrag zur Verfügung zu stellen.


      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand und Betreuungsvereinbarung
      ...
      (5) Die Anfertigung der Dissertation kann in einer anderen Sprache als der deutschen erfolgen, wenn die Betreuung in dieser Sprache gesichert ist.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar, 1/2016
  • Hochschulporträt
    „An der Vinzenz Pallotti University steht der Mensch im Mittelpunkt. In kleinen Gruppen setzen sich Studierende der Theologie und Humanwissenschaften mit aktuellen Forschungsfragen auseinander.”
    Prof. Dr. Julia Sander
    Geschäftsführerin der Vinzenz Pallotti University
    Der Mensch im Mittelpunkt

    Die Vinzenz Pallotti University ist eine katholische Hochschule in freier Trägerschaft im Rang einer Universität. An zwei Fakultäten, Theologie und Humanwissenschaften, studieren Frauen und Männer aus der ganzen Welt. Sie werden in ihrer wissenschaftlichen, spirituellen und persönlichen Entwicklung individuell begleitet durch ausgewiesene Wissenschaftler.

    Die Atmosphäre unseres Hauses ermöglicht eine zwanglose Begegnung zwischen Studierenden und Dozierenden. Dazu bieten wir ein vielgestaltiges und aktives Hochschulleben. Wir schaffen Raum für innovatives Forschen, Lehren und Studieren. Wir greifen gesellschaftliche und ethische Herausforderungen auf und befähigen unsere Absolventen, sich wissenschaftlich kompetent Glaubensfragen und dem Dienst am Menschen zu stellen.

    Icon: uebersicht
    katholische Hochschule in freier Trägerschaft im Rang einer Universität
    Icon: uebersicht
    bietet Studierenden ein vielgestaltiges und aktives Hochschulleben
    Studium und Lehre

    Theologische Fakultät
    Magister Theologiae (Mag. Theol.)
    Lizentiat in Theologie (Lic. Theol.)
    Doktorat in Theologie (Dr. theol.)
    Doktorat (Ph.D.)
    Habilitation Theologie (Dr. theol. habil.)

    Humanwissenschaftliche Fakultät
    Bachelor of Science Psychologie (B.Sc.)
    Master of Science Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
    Master of Arts Coaching (M.A.)
    Master of Arts Leadership (M.A.)
    Doktorat (Dr. phil.)
    Habilitation (Dr. phil. Habil.)

    Icon: studium
    Studienangebot ist in zwei Fakultäten gebündelt
    Icon: studium
    bietet maximale Flexibilität für Lernzeit und Lernort
    Forschung

    Theologische Fakultät
    Doktorat in Theologie (Dr. theol.)
    Doktorat (Ph.D.)

    Humanwissenschaftliche Fakultät
    Doktorat (Dr. phil.)

    Icon: forschung
    bietet Wissenschaft und Forschung auf universitärem Niveau
    Icon: forschung
    steht für nachhaltiges Handeln im Dienst am Menschen und der Umwelt
    Foto: Studierende lesen in der Bibliothek der Vinzenz Pallotti University
    Foto: Studierende hören eine Vorlesung an der Vinzenz Pallotti University
    Foto: Studierende der Vinzenz Pallotti University verbringen ihre Pause zusammen
    Foto: Lehrender überreicht Studierender das Abschlusszeugnis.

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