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Universität Kassel

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Kassel
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 05 Gesellschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Geographie; Geschichte; Politikwissenschaft; Soziologie; Sportwissenschaft
    Geographie; Geschichte ...
  • Sachgebiet(e) Geschichtswissenschaft; Politikwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus: Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB- PromO) vom 04.12.2024

      § 4 Annahmevoraussetzungen

      1) Maßgebend für die Annahme als Doktorand:in nach § 3 Abs. 1 AB-PromO ist der jeweilige einschlägige Hauptfachabschluss des wissenschaftlichen Studiums in den Fächern Geschichte, Politikwissenschaft, Soziologie, Sport oder in verwandten Fächern. Im Zweif...
      Aus: Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB- PromO) vom 04.12.2024

      § 4 Annahmevoraussetzungen

      1) Maßgebend für die Annahme als Doktorand:in nach § 3 Abs. 1 AB-PromO ist der jeweilige einschlägige Hauptfachabschluss des wissenschaftlichen Studiums in den Fächern Geschichte, Politikwissenschaft, Soziologie, Sport oder in verwandten Fächern. Im Zweifelsfall prüft der Promotionsausschuss auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme der Betreuungsperson, ob die vorliegenden Studienfächer als verwandte Fächer des Hauptfachstudiengangs gelten können, der die Voraussetzungen für die Promotion im betreffenden Promotionsfach schaffen soll.

      2) Für die Annahme als Doktorand:in wird die Note „Gut“ als Mindestnote des Hochschulabschlusses festgelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss hiervon abweichen.

      3) Bewerber:innen gemäß § 3 Abs. 2 AB-PromO werden erst nach erfolgreicher Eignungsfeststellungsprüfung als Doktorand:innen angenommen. Die Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt nach der jeweiligen Masterprüfungsordnung für das angestrebte Promotionsfach oder die Prüfungsordnung eines fachlich gleichwertigen Masterstudiengangs. Es sind benotete Studien- und Prüfungsleistungen mit Bezug zum Promotionsfach im Umfang von maximal 60 Credits zu erbringen. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. Die Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Für die Eignungsfeststellungsprüfung wird eine Erklärung (mit einer Länge von mindestens einer Seite) der betreuenden Person zur wissenschaftlichen Qualität und Durchführbarkeit des Vorhabens angefordert. Die Stellungnahme enthält Informationen zu Art und Umfang der ggf. zu erbringenden Studien und Prüfungsleistungen. Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind durch den Promotionsausschuss festzulegen und mitzuteilen.

      4) Für das Promotionsverfahren sind gemäß § 3 Abs. 5 AB-PromO je Promotionsschwerpunkt folgende Fremdsprachenkenntnisse gemäß Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER) nachzuweisen:
      a) im Fach Geschichte zwei Fremdsprachen, mindestens eine davon auf dem Niveau B2, eine
      auf dem Niveau A2. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 9/2025 vom 15.08.2025 875
      b) In der Alten und Mittelalterlichen Geschichte zusätzlich Lateinkenntnisse auf dem Niveau B2 (Latinum). Wenn die Bearbeitung des Promotionsthemas die Kenntnis des Lateinischen nicht erfordert (z.B. Themen der Wissenschafts- und Rezeptionsgeschichte) kann vom Nachweis der Lateinkenntnisse abgesehen werden. Der Promotionsausschuss entscheidet auf Grundlage einer eingereichten schriftlichen Stellungnahme der betreuenden Person.
      c) Im Fach Politikwissenschaft Englisch auf dem Niveau B2 und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2;
      d) Im Fach Soziologie Englisch auf dem Niveau B2. Der Promotionsausschuss kann die Annahme als Doktorand:in unter der Auflage aussprechen, dass Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens nachzuweisen sind.

      5) Bewerber:innen nach § 3 Abs. 6 AB-PromO, die eine mehrjährige Lehr- und / oder Forschungstätigkeit an Universitäten oder anerkannten Forschungseinrichtungen nachweisen oder über besondere wissenschaftlich relevante pädagogische Praxis verfügen, können als Promovierende angenommen werden. Die Lehr- und Forschungstätigkeit oder relevante pädagogische Praxis muss in einem engen Zusammenhang mit dem Promotionsfach stehen und zeitlich mindestens in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung erfolgt sein. In den vorgenannten Fällen wird über ein Fachgespräch zwischen dem/r Promotionsinteressierten, dem/r Betreuer:in und einem zweiten mindestens promovierten Mitglied des Fachs oder eines verwandten Fachs geklärt, ob und in welchem Umfang Leistungen nach der jeweiligen Prüfungsordnung zu erbringen sind.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus: Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB- PromO) vom 04.12.2024

      § 6 Kumulative Dissertation

      1) Eine kumulative Dissertation ist zur Erlangung des Doktorgrades Philosophie (Dr. phil.) in den Wissenschaftsfächern Soziologie und Sport möglich. Eine kumulative Dissertation ist zur Erlangung des Doktorgrades Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr...
      Aus: Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel zu den Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB- PromO) vom 04.12.2024

      § 6 Kumulative Dissertation

      1) Eine kumulative Dissertation ist zur Erlangung des Doktorgrades Philosophie (Dr. phil.) in den Wissenschaftsfächern Soziologie und Sport möglich. Eine kumulative Dissertation ist zur Erlangung des Doktorgrades Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.) im Wissenschaftsfach Soziologie möglich.

      2) Voraussetzung für eine kumulative Dissertation im Fach Soziologie sind:
      Obligatorische Kriterien
      a) Eine kumulative Dissertation umfasst mindestens drei Beiträge, die unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sind. Die Beiträge müssen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Promotionshauptverfahrens nachweislich zur Publikation angenommen oder bereits publiziert sein. Publikationsort müssen anerkannte, möglichst internationale Fachzeitschriften sein, die eine Begutachtung der Beiträge (peer-review) vorsehen. Für zwei der Beiträge reicht die nachgewiesene Annahme zur Publikation aus.
      b) Mindestens einer der Beiträge muss in Alleinautor:innenschaft verfasst sein.
      c) Die Gutachtenden dürfen bei den gemeinschaftlich verfassten Beiträgen Mitautor:innen sein, allerdings ist ihr Anteil auszuweisen. Mindestens einer der Gutachter:innen darf bei keiner der Publikationen Koautor:in sein. Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation müssen die Gutachter:innen darlegen, ob die Anteile der Doktorandin oder des Doktoranden in Art und Umfang einer monographischen Dissertation gleichwertig sind, und diese Einschätzung bei der Vergabe der Note berücksichtigen.
      d) Für die kumulative Dissertation ist der wissenschaftliche Zusammenhang der einzelnen Beiträge in einem zusätzlichen Text von ca. 60.000 Zeichen darzulegen und hinreichend zu begründen. Neben dem wissenschaftlichen Zusammenhang der eingereichten Fachbeiträge sollen in diesem zusätzlichen Text die übergeordnete Fragestellung, die Einbettung der Thematik in die aktuelle Forschungsdiskussion sowie die Bezüge der einzelnen Beiträge zu ersterer deutlich werden. Dem Kumulus ist ein gemeinsames Literaturverzeichnis als Anhang anzufügen.
      e) Der Anteil der Kandidatin oder des Kandidaten an den Beiträgen in gemeinschaftlicher Autorenschaft muss in der den Kumulus rahmenden Abhandlung ersichtlich sein.
      f) Ist eine gutachtende Person Ko-Autor:in in einem der eingereichten Beiträge, wird ein weiteres Gutachten eingeholt.
      g) Bei der Aufnahme von veröffentlichten oder zur Publikation angenommenen Artikeln, die von mehreren Personen verfasst sind, ist der Dissertation eine Erklärung über den Eigenanteil an den veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Schriften beizufügen (Anlage
      1). Diese ist von den Mitautor:innen zu bestätigen.

      3) Voraussetzung für eine kumulative Dissertation im Fach Sportwissenschaft sind:
      Obligatorische Kriterien
      a) Eine kumulative Dissertation umfasst mindestens drei Beiträge, die unter einer gemeinsamen
      wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sind. Die Beiträge müssen zum Zeitpunkt der
      Eröffnung des Promotionshauptverfahrens nachweislich zur Publikation angenommen oder
      bereits publiziert sein. Publikationsort müssen anerkannte, möglichst internationale
      Fachzeitschriften sein, die eine Begutachtung der Beiträge (peer-review) vorsehen. Für zwei
      der Beiträge reicht die nachgewiesene Annahme zur Publikation aus.
      b) Mindestens zwei der drei Beiträge müssen in Erstautorenschaft verfasst sein.
      c) Die Gutachtenden dürfen bei gemeinschaftlich verfassten Beiträgen Mitautor:innen sein, allerdings ist ihr Anteil auszuweisen. Mindestens einer der Gutachter:innen darf bei keiner der Publikationen Koautor:in sein. Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation müssen die Gutachter:innen darlegen, ob die Anteile der Doktorandin oder des Doktoranden in Art und Umfang einer monographischen Dissertation gleichwertig sind, und diese Einschätzung bei der Vergabe der Note berücksichtigen.
      d) Für die kumulative Dissertation ist der wissenschaftliche Zusammenhang der einzelnen Beiträge in einem zusätzlichen Text von ca. 60.000 Zeichen darzulegen und hinreichend zu begründen. Neben dem wissenschaftlichen Zusammenhang der eingereichten Fachbeiträge sollen in diesem zusätzlichen Text die übergeordnete Fragestellung, die Einbettung der Thematik in die aktuelle Forschungsdiskussion sowie die Bezüge der einzelnen Beiträge zu ersterer deutlich werden. Dem Kumulus ist ein gemeinsames Literaturverzeichnis als Anhang anzufügen.
      e) Der Anteil der Kandidatin oder des Kandidaten an den Beiträgen in gemeinschaftlicher Autorenschaft muss in der den Kumulus rahmenden Abhandlung ersichtlich sein.
      f) Ist eine gutachtende Person Ko-Autor:in in einem der eingereichten Beiträge, wird ein weiteres Gutachten eingeholt.
      g) Bei der Aufnahme von veröffentlichten oder zur Publikation angenommenen Artikeln, die von mehreren Personen verfasst sind, ist der Dissertation eine Erklärung über den Eigenanteil an den veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen Schriften beizufügen (Anlage 1). Diese ist von den Mitautor:innen zu bestätigen.

      Aus: Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) vom 14.07.2021, zuletzt geändert am 10.07.2024

      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit sein. Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, müssen die individuellen Leistungen der Doktorand*innen deutlich abgrenzbar und bewertbar sein.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Sie kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses und im Einvernehmen mit Betreuer*in*nen auch in einer anderen Sprache gefertigt werden. Bei der Abfassung in einer anderen als der deutschen Sprache ist der Dissertation durch die/den Doktorand*in eine ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die Ergebnisse bereits vorher erbrachter eigener Prüfungsarbeiten können für die Dissertation verwendet werden. Teile der Dissertation dürfen vorab veröffentlicht sein. Über beides ist in der Dissertation ein Nachweis zu führen.

      (4) Die Dissertation muss eine den maßgeblichen wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien und den fachlichen Standards entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material enthalten. Sie kann als Anhang beigefügt werden. Quellen und Hilfsmittel, die für die Arbeit herangezogen wurden, sind in der Dissertation gemäß den fachspezifischen Zitierregeln anzugeben.

      (5) Die Besonderen Bestimmungen der Fachbereiche können Regelungen treffen, dass auf Verlangen der Betreuerin/des Betreuers dieser/diesem die Primärdaten in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.

      § 7 Kumulative Dissertation

      (1) Die besonderen Bestimmungen der Promotionsordnungen der Fachbereiche können eine kumulative Dissertation vorsehen. Mit Zustimmung des Promotionsausschusses kann in diesem Fall eine kumulative Dissertation unter Einbeziehung mehrerer wissenschaftlicher Beiträge zugelassen werden. § 5 gilt entsprechend.

      (2) Entsprechende Regelungen, die fachbezogen vorzusehen sind, müssen darauf abzielen,
      a) den Ansprüchen an die Qualitätssicherung hinsichtlich der Gleichwertigkeit der kumulativen Dissertation mit einer monographischen Dissertation zu genügen,
      b) fachspezifische Regelungen zu ermöglichen, dabei aber standortübergreifende Standards des jeweiligen Faches zu berücksichtigen;
      c) für alle Beteiligten Verfahrenssicherheit zu schaffen;
      d) Interessenkonflikte zu vermeiden.

      (3) Fachbezogene Bestimmungen müssen folgende Vorgaben berücksichtigen:
      a) Soweit vorhanden, sind Empfehlungen und Standards der jeweils zuständigen Fachgesellschaft bzw. des jeweils zuständigen Fachverbandes zu beachten. Dies kann auch zu nachträglichen Änderungen der fachbezogenen Bestimmungen führen. In diesem Falle sind Übergangsbestimmungen zu definieren.
      b) Die Beiträge müssen thematisch-inhaltlich in einem Zusammenhang stehen und zum Gebiet der Promotion zugehörig sein. Sie sind in einer Dissertation zusammenzuführen. Neben einem gemeinsamen Titel sind eine Einbettung in eine übergreifende Darstellung (Einleitung, Überleitungen und Einordnung der Arbeit in die Forschungsentwicklung unter Berücksichtigung des Forschungsstandes) und ein zusammenhängendes Literaturverzeichnis erforderlich.
      c) Die fachbezogenen Regelungen müssen eine Aussage darüber treffen, ob und inwieweit eine Person, die Koautor*in einbezogener Beiträge ist, als Gutachter*in im Promotionsverfahren in Betracht kommt.
      d) Die fachbezogenen Regelungen müssen eine Aussage über die Zahl der herangezogenen Beiträge und - soweit vorgesehen - über ein Gewichtungsschema unterschiedlicher Arten von Beiträgen enthalten. Sie müssen zudem eine Aussage enthalten, ob und in welchem Umfang bereits publizierte bzw. zur Publikation definitiv angenommene Beiträge zur Erfüllung dieses Kriteriums heranzuziehen sind. Zudem muss fachbezogen geklärt werden, welche Begutachtungsverfahren bzw. welche Publikationsorgane berücksichtigt werden sollen.

      (4) Bei der schriftlichen Begutachtung einer kumulativen Dissertation ist auf den Anteil der/des Doktorand*in an den vorgelegten Beiträgen einzugehen. Die Gutachter*innen müssen ein Votum dazu abgeben, ob die vorgelegten Veröffentlichungen bei Berücksichtigung des Anteils der Koautor*innen in Art und Umfang einer monographischen Dissertation gleichwertig sind und unter Berücksichtigung dieses Aspektes eine Note vorschlagen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Aus: Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) vom 14.07.2021, zuletzt geändert am 10.07.2024

      § 19 Kooperationspromotionen und binationale Promotionen

      (1) Kooperationspromotionen können durchgeführt werden unter Beteiligung von mindestens zwei Fachbereichen oder unter Beteiligung einer weiteren Hochschule. Im Falle der Beteiligung einer weiteren Hochschule mit Promotionsrecht muss sichergestellt sein, dass die Annahme- und Z...
      Aus: Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (AB-PromO) vom 14.07.2021, zuletzt geändert am 10.07.2024

      § 19 Kooperationspromotionen und binationale Promotionen

      (1) Kooperationspromotionen können durchgeführt werden unter Beteiligung von mindestens zwei Fachbereichen oder unter Beteiligung einer weiteren Hochschule. Im Falle der Beteiligung einer weiteren Hochschule mit Promotionsrecht muss sichergestellt sein, dass die Annahme- und Zulassungsvoraussetzungen der beteiligten Hochschulen äquivalent sind.

      (2) Ein gemeinsames Promotionsverfahren mit einer ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht setzt voraus, dass eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Co-Betreuung besteht oder mit einer ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht ein individueller Kooperationsvertrag zur Durchführung einer binationalen Promotion geschlossen wurde. Das jeweilige Landesrecht ist zu beachten.

      (3) Bewerber*innen für eine binationale Promotion mit einer im Ausland gelegenen Hochschule mit Promotionsrecht müssen sowohl die Annahmevoraussetzungen an der Universität Kassel als auch die Annahmevoraussetzungen der beteiligten Hochschule erfüllen.

      (4) Die Dissertation kann nach Vereinbarung entweder an der Universität Kassel oder bei der beteiligten Hochschule eingereicht werden. Bei einer Abgabe an der beteiligten Hochschule, sind mindestens zwei weitere Exemplare bei der Universität Kassel einzureichen.

      (5) Die Betreuung der Dissertation erfolgt durch einen / eine Professor*in der Universität Kassel und durch einen / eine Professor*in der beteiligten Hochschule.

      (6) Abweichend von § 12 Abs. 1 bestellt der gemeinsame Promotionsausschuss nach § 2 Abs. 3 mindestens je einen / eine Professor*in der beteiligten Fachbereiche/Fakultäten als Gutachter*innen in diesem Verfahren.

      (7) Im Falle von Kooperationspromotionen oder binationalen Promotionen wird der zuständige Promotionsausschuss des Fachbereichs um die gleiche Anzahl der Mitglieder des beteiligten Fachbereichs oder der beteiligten Universität ergänzt. Getrennte Beratungen und Beschlussfassungen sind zulässig.

      (8) Die Promotionskommission besteht in diesem Fall aus den Gutachter*innen sowie je einem weiteren Mitglied der beteiligten Fachbereiche/Fakultäten. Soweit in einer Promotionsordnung der beteiligten Hochschulen ein / eine Opponent*in der Promotionskommission angehören muss, erhöht sich die Anzahl der Promotionskommissionsmitglieder um je einen / eine Opponent*in der beteiligten Hochschulen. Diese dürfen nicht Mitglieder der beteiligten Hochschulen sein.

      (9) Wird die Dissertation von einer der beteiligten Hochschulen nicht angenommen, endet das gemeinsame Promotionsverfahren.

      (10) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht wird eine von beiden Hochschulen unterzeichnete verbundene Promotionsurkunde gemäß Anlagen 3 oder 4 ausgestellt. Die Promotionsurkunde wird von den Leitungen der beteiligten Universitäten bzw. der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Universität Kassel sowie von der Dekanin bzw. dem Dekan der beteiligten Fachbereiche/Fakultäten unterzeichnet und mit den Siegeln beider Hochschulen bzw. mit dem Siegel der Universität Kassel versehen. Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens sowie der Name des federführenden Fachbereichs oder federführenden Hochschule müssen sich aus der Urkunde ergeben. Soweit nach nationalen Bestimmungen der ausländischen Hochschule die Promotionsurkunde vom Staat ausgestellt wird, kann daneben eine Promotionsurkunde der Universität Kassel ausgestellt werden. In diesem Fall müssen die staatliche ausländische und die deutsche Urkunde den Hinweis enthalten, dass jede der beiden Urkunden nur in Verbindung mit der anderen gilt und der Doktorgrad aufgrund eines binationalen Promotionsverfahrens verliehen worden ist.

      (11) Bei Vereinbarungen mit beteiligten Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren kann in begründeten Ausnahmefällen von den Regelungen der §§ 4 bis 13 abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt der Universität Kassel 9/2025
  • Hochschulporträt
    „Wir arbeiten fächerübergreifend, international und auf gesellschaftlich relevanten Feldern. Das heißt: Ein Studium bei uns befähigt Sie dazu, Zukunft aktiv mitzugestalten.”
    Prof. Dr. Ute Clement
    Präsidentin der Universität Kassel
    Heu­te für die Welt von morgen

    Die Universität Kassel ist eine junge Universität mit einem breiten Angebot in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, den Gesellschafts- und Geisteswissenschaften sowie der Kunst. Sie versteht sich als eine Hochschule an der Offenheit, Initiative, fächerübergreifendes und unkonventionelles Denken gewünscht und gefördert werden. Das gilt in Studium, Forschung und Lehre ebenso wie bei Existenzgründungen, die die Universität Kassel in besonderem Maße unterstützt.

    Ihr Motto „Heute für morgen“ ist so aktuell wie nie. Die Universität Kassel steht seit ihrer Gründung für Nachhaltigkeit in Forschung, Lehre und Transfer und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Sie übernimmt Verantwortung für Gesellschaft, Region und Zukunft. Die Universität ist außergewöhnlich eng vernetzt in der Region Nordhessen und der Stadt Kassel, die zu den wirtschaftlich und kulturell dynamischsten Städten Deutschlands zählt.

    Icon: uebersicht
    eine junge Universität mit einem breiten Angebot
    Icon: uebersicht
    steht seit ihrer Gründung für Nachhaltigkeit in Forschung, Lehre und Transfer
    Breites Angebot, Bezug zur Praxis, Fokus auf Nachhaltigkeit

    In der Lehre legt die Universität Kassel besonderen Wert auf die Nähe zur Praxis. Wissenschaftliche Qualifikation soll sich mit Problemlösungsfähigkeit, mit Offenheit für fachliche Entwicklungen und mit sozialen Kompetenzen verbinden. Das Studienangebot ist breit gefächert in den Kompetenzfeldern Natur, Technik, Kultur und Gesellschaft. Traditionell stark ist auch die Lehramtsausbildung.

    Eine Vielzahl neuer sowie etablierter Studiengänge mit Fokus auf Nachhaltigkeit verschafft Studierenden eine umfassende 360°-Perspektive, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel miteinander verbindet. Studierende lernen, Zusammenhänge zu erkennen und interdisziplinär zu denken. So werden sie befähigt, den gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten und eine nachhaltige Entwicklung in verschiedensten Bereichen zu fördern.

    Icon: studium
    breit gefächert in den Kompetenzfeldern Natur, Technik, Kultur und Gesellschaft
    Icon: studium
    Vielzahl neuer sowie etablierter Studiengänge mit Fokus auf Nachhaltigkeit
    Die Ideen-Universität

    An der Universität Kassel setzen sich Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende mit den großen Zukunftsfragen auseinander, von den Auswirkungen der Globalisierung über die Bewältigung des Klimawandels und nachhaltiges Wirtschaften bis hin zur Weiterentwicklung von Werkstoffen und technischen Systemen. Ideen zu entwickeln, zu überprüfen und umzusetzen ist hier der Anspruch – auch wenn sich diese noch nicht im Mainstream befinden. Das erfordert oft eine innovative Verbindung von grundlagenorientierter und anwendungsnaher Forschung sowie inter- und transdisziplinäre Ansätze. Die zwei profilbildenden Forschungsschwerpunkte der Universität "Multifunktionale Materie und Multiskalensysteme" und "Nachhaltige Transformationen" tragen dazu bei, vielschichtige Lösungen für drängende Zukunftsthemen zu finden.

    Icon: forschung
    Wissenschaftler und Studierende setzen sich mit den großen Zukunftsfragen auseinander
    Icon: forschung
    zwei profilbildenden Forschungsschwerpunkte der Universität "Multifunktionale Materie und Multiskalensysteme" und "Nachhaltige Transformationen"
    Internationaler Austausch

    Die Universität Kassel zeichnet sich durch eine starke internationale Ausrichtung aus, mit zahlreichen Austauschprogrammen, englischsprachigen Master-Studiengängen und Kooperationen mit Hochschulen weltweit. Internationale Studierende profitieren von einem vielfältigen Unterstützungsangebot, das ihnen den Einstieg und das Studium erleichtert. Gleichzeitig fördert die Universität Kassel interkulturellen Austausch und globale Perspektiven in Forschung und Lehre.

    Icon: international
    zeichnet sich durch eine starke internationale Ausrichtung aus
    Icon: international
    Internationale Studierende profitieren von einem vielfältigen Unterstützungsangebot
    Foto: Luftaufnahme der Universität Kassel.
    Foto: Zwei Studierende an der Universität Kassel arbeiten mit einem Roboter.
    Foto: Internationale Studierende an der Universität Kassel gehen gemeinsam über den Campus.

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